Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/FO/SA15
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- Änderungsantrag Nr.
- S14
- Beantragt von
- Andi 15:20, 4. Jun. 2009 (CEST)
- Betrifft
- Satzung / §2(4)
- Beantragte Änderungen
Es wird beatrangt den Satz „Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.„ in §2 der Finanzordnung durch: „Den Einzug der Mitgliedsbeiträge regelt der Bundesvorstand.“ zu ersetzen. Die Änderung soll mit Beginn des nächsten Kalenderjahres wirksam werden.
- Begründung
Datei:PP OrganasitionsKonzept 2009.pdf (Organisationskonzept 2009)