BY:Antragsfabrik 2010/Antrag-00004

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80px Dies ist ein eingereichter sonstiger Antrag  für den Landesverband Bayern von AG Transparenz Mittelfranken, Dietmar Heindorf, Martin Schmidt, Werner Trapp, Dominique Schramm.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.

Sonstiger Antrag Nr.
Z-02
Beantragt von
AG Transparenz Mittelfranken, Dietmar Heindorf, Martin Schmidt, Werner Trapp, Dominique Schramm
Titel
Transparenzordnung zur Ergänzung von Geschäftsordnungen
Antrag

Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern möge beschließen, nachfolgende Transparenzordnung für alle Gliederungen ergänzend zu bereits bestehenden Geschäftsordnungen einzuführen:

Transparenzordnung zur Ergänzung von Geschäftsordnungen im Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland

Präambel
Transparenz ist einer der höchsten Werte der Piraten. Die Piratenpartei Deutschland erachtet die innerparteiliche Transparenz daher als grundlegend für ihre politische Willensbildung und für die innerparteiliche Demokratie. Ziel dieser Transparenzordnung ist es, die Leitlinien für die innerparteiliche Transparenz festzulegen.

§1 Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen
(1) Diese Transparenzsordnung gilt verpflichtend für alle Vorstände, Parteitage und sonstigen gewählten Organe, nachfolgend VERSAMMLUNG genannt, der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern, nachfolgend PIRATEN genannt. Es wird empfohlen, diese Transparenzordnung auch für untergeordnete Gliederungen des Landesverbandes anzuwenden. Sie kann auch für Fachgruppen, Interessengruppen, Servicegruppen sowie für Stammtische, Treffen und Veranstaltungen genutzt werden. Ob die Transparenzordnung bei einer dieser genannten, nicht gewählten VERSAMMLUNGEN zur Anwendung kommt, entscheiden die PIRATEN, die an dieser VERSAMMLUNG teilnehmen.

(2) Für alle VERSAMMLUNGEN mit eigener Geschäftsordnung gelten die hier geregelten Punkte vorrangig und ergänzend. Für VERSAMMLUNGEN ohne eigene Geschäftsordnung gilt diese ausschließlich.

(3) Diese Transparenzordnung regelt die interne Arbeits- und Verfahrensweise der PIRATEN. Alle Regelungen dieser Transparenzordnung, die für einzelne VERSAMMLUNGEN nicht in der angegebenen Form angewandt werden können, gelten sinngemäß.

(4) STIMMBERECHTIGTE im Sinne dieser Transparenzordnung sind die Mitglieder der PIRATEN der jeweiligen VERSAMMLUNG.

§2 Gültigkeit und Veröffentlichung
(1) Diese Transparenzsordnung wird durch den Parteitag der PIRATEN beschlossen. Sie kann nur durch Beschluss eines Parteitags der PIRATEN geändert werden.

(2) Die Transparenzordnung ist ab ihrer Beschlussfassung gültig und wirksam.

(3) Die Transparenzordnung wird auf geeigneten Wegen den STIMMBERECHTIGTEN und über die Webseite der PIRATEN allgemein zugänglich gemacht. Darüber hinaus ist die Transparenzordnung den PIRATEN mindestens im Wiki der Piratenpartei Deutschland, nachfolgend WIKI genannt, zu veröffentlichen.

§3 Das Amt des Transparenzpiraten
(1) Auf jedem Parteitag der PIRATEN an dem Wahlen zum Vorstand stattfinden, wird durch die PIRATEN aus ihrer Mitte ein Transparenzpirat gewählt. Seine Amtszeit endet mit der Wahl eines neuen Vorstands.

(2) Der Transparenzpirat darf nicht Mitglied des Vorstands, sonstiger Amtsträger und sollte nicht Koordinator oder Sprecher einer Interessengruppe, Fachgruppe oder Servicegruppe der PIRATEN sein.

(3) Sollte der Transparenzpirat zurücktreten, so übernimmt dessen Aufgaben kommissarisch der Transparenzpirat der nächsthöheren Gliederung oder falls auch diese Position nicht besetzt ist, ein Vorstandsmitglied der nächsthöheren Gliederung. Dieses Mitglied darf keine Position gemäß §3(2) ausüben.

(4) Der Transparenzpirat ist der Verschwiegenheit und dem Datenschutz verpflichtet. Der Transparenzpirat leistet nach Ernennung umgehend sofort eine unterzeichnete Datenschutzerklärung.

§4 Die Aufgaben des Transparenzpiraten
(1) Aufgaben:

  • Der Transparenzpirat sorgt für die Einhaltung der Transparenzordnung und motiviert die PIRATEN ihre politische Arbeit und Willensbildung im Geist der Transparenz zu verrichten.
  • Der Transparenzpirat führt Stichproben bei Protokollen durch und prüft sie auf Inhalt und Form, Vollständigkeit, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit sowie Einordnung, Archivierung und Verlinkung im WIKI. Ferner ist er Ansprechpartner für PIRATEN, die Protokolle nicht finden oder denen der Inhalt nichts sagt.
  • Er achtet darauf, dass der Vorstand seine PIRATEN zeitnah und umfassend informiert, damit diese ihre Aufgaben kompetent und motiviert wahrnehmen können.

(2) Pflichten

  • Der Transparenzpirat ist unabhängiger Ansprechpartner und Moderator bei allen Problemen der innerparteilichen Transparenz und soll aktiv an ihrer Lösung mitwirken.
  • Der Transparenzpirat soll konstruktive Kritik üben und Verbesserungsvorschläge unterbreiten.
  • Der Transparenzpirat hat eine Berichtspflicht gegenüber Parteitag, dem er einen Tätigkeitsbericht in schriftlicher Form vorzulegen hat.

(3) Der Transparenzpirat sollte auf jede VERSAMMLUNG von deren Teilnehmern eingeladen werden. Ebenso darf er aus eigener Initiative an jeder VERSAMMLUNG teilnehmen.

§5 Einladung und Durchführung von VERSAMMLUNGEN
(1) Alle STIMMBERECHTIGTEN müssen rechtzeitig und in geeigneter Form zu einer VERSAMMLUNG eingeladen werden. Darüber hinaus ist die VERSAMMLUNG den PIRATEN mindestens im WIKI anzukündigen. Dabei ist darauf zu achten, dass die VERSAMMLUNG mindestens mit Grund der Veranstaltung, Tagesordnung und Teilnehmerkreis angemessen angekündigt wird.

(2) Zu Beginn einer VERSAMMLUNG sind durch die STIMMBERECHTIGTEN ein Versammlungsleiter und eine eine Person zu wählen, die ein Protokoll der VERSAMMLUNG erstellt.

(3) Für Vorstandssitzungen gilt, dass die VERSAMMLUNG nur dann beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte der STIMMBERECHTIGTEN anwesend sind.

(4) Sofern in der Satzung nicht anders geregelt, erfolgen Beschlüsse durch einfache Mehrheit aller STIMMBERECHTIGTEN und sind im Zuge der Transparenz möglichst öffentlich zu fassen. Beschlüsse in Umlauf- oder anderen Verfahren dürfen in ergänzenden Geschäftsordnungen vereinbart werden und sind zulässig, sofern sichergestellt ist, dass die Herleitung der Ergebnisse umfassend nachvollziehbar ist. Diese Beschlüsse sind zeitnah in geeigneter Form zu veröffentlichen und im nächsten Protokoll aufzunehmen.

(5) Die STIMMBERECHTIGTEN legen mit einfacher Mehrheit eine Tagesordnung fest.

(6) Wahlen von Amtsträgern dürfen nur durchgeführt werden, wenn die jeweils STIMMBERECHTIGTEN der PIRATEN unter Angabe des Grundes der Wahlen und der vorgeschlagenen Tagesordnung eingeladen worden sind. Diese Wahlen sind geheim durchzuführen.

(7) In dringenden und begründeten Einzelfällen kann auf eine Ladungsfrist verzichtet werden. Die Begründung ist hierfür ebenfalls zu protokollieren.

(8) Anträge, die diese Transparenzordnung ändern, sind unzulässig, ausgenommen auf den unter §2(1) beschriebenen VERSAMMLUNGEN.

(9) Diese Durchführungsbestimmungen gelten für alle VERSAMMLUNGEN, einschließlich Präsenz-, Online- und fernmündlichen VERSAMMLUNGEN.

§6 Öffentlichkeit von VERSAMMLUNGEN
(1) Die VERSAMMLUNGEN der PIRATEN sind grundsätzlich parteioffen für alle Mitglieder der PIRATEN. Gäste können auf Beschluss der VERSAMMLUNG zugelassen werden.

(2) Eine VERSAMMLUNG kann beschließen, dass einzelne Themen oder Tagesordnungspunkte nicht öffentlich bzw. parteioffen behandelt werden.

(3) Es können weitere Personen zu einzelnen Themen oder Tagesordnungspunkten eingeladen werden.

(4) Für alle nicht parteioffen behandelten Themen/Tagesordnungspunkte ist im Protokoll ein begründeter Vermerk zu machen.

§7 Verhalten bei Interessenskonflikten
(1) Vor Beratungen jeglicher Art über Themen, aus denen ein Teilnehmer einer VERSAMMLUNG selbst oder ein Angehöriger entweder direkt oder indirekt einen persönlichen Vorteil erlangen kann, sind diese Interessenskonflikte von sich aus, sowie nach bestem Wissen und Gewissen offenzulegen.

(2) Diese Person sollte an der Diskussion und darf an der Abstimmung über dieses Thema nicht partizipieren. Im Zweifel entscheidet der Versammlungsleiter.

§8 Protokollierung von VERSAMMLUNGEN
(1) Für alle VERSAMMLUNGEN ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das auch die Abstimmungsergebnisse einschließt.

a. Darin muss die Herleitung von Ergebnissen für alle nachvollziehbar und verständlich dargestellt werden.
b. Für Vorstandssitzungen gilt, dass alle offenen Abstimmungen mit Nennung des Abstimmungsverhaltens jedes teilnehmenden STIMMBERECHTIGTEN zu protokollieren sind.

(2) Für Aufzeichnungen von VERSAMMLUNGEN gilt: Diese sind zu veröffentlichen oder im Original beim zuständigen Transparenzpiraten zu hinterlegen, sofern die Mehrheit der STIMMBERECHTIGTEN der Veröffentlichung widerspricht.

a. Bei Widerspruch darf die Aufzeichnung nicht kopiert und nur bei Streitfällen für die Erstellung des Protokolls durch die Teilnehmer der VERSAMMLUNG oder zur Weiterleitung an das zuständige Schiedsgericht genutzt werden.
b. Die Aufzeichnung ist spätestens drei Monate nach Verabschiedung des Protokolls oder nach Abschluss des Schiedsgerichtsverfahrens zu löschen.

(3) Die Protokolle, sowie die zu veröffentlichenden Aufzeichnungen, aller VERSAMMLUNGEN sind zeitnah an den Transparenzpiraten und das Vorstandsmitglied, das mit dem Dokumentationswesen der PIRATEN beauftragt ist, zu übermitteln, sowie in das WIKI einzupflegen.

(4) Ein Mitglied des Vorstands stellt die Veröffentlichung der Protokolle im WIKI und regelmäßig als Übersicht per Benachrichtigungs-Email an alle PIRATEN sicher.

§9 Verantwortlichkeiten bei VERSAMMLUNGEN
(1) VERSAMMLUNGEN können für Ihren Aufgabenbereich konkrete Aufgaben delegieren. Die Versammlungsleitung bzw. der Vorstand/die Koordinatoren bleiben jedoch in der Rechenschaftspflicht für diese Aufgaben.

(2) Um die Mitglieder der PIRATEN über die Aktivitäten zu informieren, findet regelmäßig jeweils vor einem Aktiventreffen oder Stammtisch der PIRATEN eine parteioffene Sitzung statt, bei der die Mitglieder des Vorstands über die Aktivitäten in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen berichtet und für ein Gespräch mit den anwesenden PIRATEN zur Verfügung steht. Bei diesem Anlass sollten auch andere PIRATEN, insbesondere die Sprecher von Interessengruppen, Fachgruppen und Servicegruppen und der Transparenzpirat, über ihre Tätigkeiten informieren.

Begründung

Wie bereits in der Präambel geschrieben, sehen die Piraten die Transparenz als hohen Wert an. Ziel der AG Transparenz war und ist es, den Transparenzbegriff zu vereinheitlichen und auch zu verdeutlichen, damit Transparenz gelebt werden kann. Beginnend mit dieser Transparenzordnung wollen die Antragsteller eine Ergänzung zu den üblichen Geschäftsordnungen geben, damit diese Leitlinien bei jeder Versammlung einheitlich gelten. Nur so erreichen wir ein Maß an Transparenz, dass damit verbunden die Willensbildung und Demokratie in unserer Partei nachhaltig stärkt.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Dietmar Heindorf - sPREADER 10:49, 26. Aug. 2010 (CEST)
  2. ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Patrick 'dev' Linnert - siehe Begründung unten.
  2. Das-leben-ist-schoen
  3. Rico 'mc' Gloeckner sprichmitmir Transparenz durch Formalien statt durch vorleben ist nicht mein Ding.
  4. Thomas-BY
  5. riegeros
  6. Ralph in dieser form zu gross und intransparent, ausserdem stehen viele sachen drin, die (imho) an anderer stelle schon stehen. ich bin ein unterstützer der idee eines transparenzpiraten, aber so kann ich es nicht unterstützen
  7. Gerd Fleischer
  8. Ron
  9. Andreas Hölzl
  10. Haide F.S.
  11. PiratNEA
  12. Hippy
  13. Trias müssen was tun in sachen transparenz, aber nicht so
  14. Boris Turovskiy
  15. Django
  16. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • CONTRA: Ich hab aus mehrfachen Gründen ein Problem mit diesem Antrag.
  1. Formal: Es wird versucht mit dem Antrag ein neues Amt (Transparenzpirat) einzuführen. Dies bedarf aus meiner Sicht einem Satzungsänderungsantrag, es handelt sich aber lediglich um einen sonstigen Antrag. Ausserdem bin ich mir nicht sicher in wie fern sich eine verbindliche GO mit dem §9(7) der Landessatzung vereinbaren lässt. Auch hier wäre es sinnvoller den Antrag als SÄA zu gestalten und gleich alles glatt zu ziehen.
  2. Inhaltlich: Insgesamt regelt dieser Antrag relativ wenig, noch dazu sind Redundanzen enthalten. So ist eigentlich der komplette §6 und große Teile von §5 in allen mir bekannten Piraten-Satzungen im Bezug auf Parteitage enthalten. Auch alle mir bekannten Vorstands-GO's decken das bereits fast vollständig ab. §8 Absatz 2 ist je nach Sichtweise auch bereits in unseren Satzungen geregelt oder fern ab von jeder Realität. Ich könnte mir hier sogar vorstellen, dass es in der Form nichtmal mit deutschem Recht vereinbar ist - das sollte man zumindest mal gegenchecken. §9 sind irgendwie Selbstverständlichkeiten, kann man sicher so machen aber ist aus meiner Sicht echt ein wenig überflüssig. Das einzige das wirklich soetwas wie einen "Mehrwert" mit sich bringt ist §7 und genau hier ist der Antrag einfach nur schwammig. Der Punkt sollte nicht unter Interessenskonflikt sondern unter Vorteilsnahme laufen und wesentlich klarere Richtlinien aufstellen.
  3. Fazit: Der Antrag bringt im Kern ein neues Amt durch die Hintertür und sonst nur wenig Inhalt - ehrlich schade, da war mehr Potential vorhanden. Dies finde ich insbesondere deswegen sehr schade weil ich eigentlich auch Teil der AG Transparenz bin (die hier als einreichende Gruppe auftritt). Davon abgesehen habe ich aber wie beschrieben auch mit der konkreten Ausgestaltung so meine Probleme. Wie schon zum Bezirksparteitag Mittelfranken wird jetzt schonwieder versucht das ganze krampfhaft bis zum nächsten Parteitag durch zu bekommen. Was daran nun "langfristig" ist weiß ich leider selbst nicht, eben genau das sollte es laut Beschluss unserer AG aber sein.

    Ich mach aber auch kein Geheimnis daraus das ich die herrangehensweise für diese Thematik für grundlegend falsch halte. Eine allgemein bekannte sowie akzeptierte Selbstverpflichtung zum Thema Transparenz, die in letzter Konsequenz dann auch wirklich gelebt wird ist der wesentlich sinnvollere Weg das Ziel zu erreichen als über Zwang wie es hier versucht wird. --Dev 14:11, 28. Jun. 2010 (CEST)
  • CONTRA: Tut mir leid, aber das ist "zu viel drumherum". Die beste Transparenz erreicht man, wenn die Regeln nach denen gespielt wird jedem bekannt und verständlich sind. Wenn aber alleine schon zum Thema Transparenz "so viel Regeln" zusätzlich aufgestellt werden, dann verbringen die interessierten Menschen zu viel Zeit mit "Regelwerk" lesen und einhalten. --Das-leben-ist-schoen 22:36, 29. Jun. 2010 (CEST)
  • Kommentare Benjamin Stöcker: Diese Ordnung würde nach Definition auch für das Schiedsgericht gelten, da es bei uns ein gewähltes Organ ist. Diese GO würde aber gegen die SGO verstoßen. Interessant finde ich weiterhin, das die Dokumentation im Wiki zwingend vorgeschrieben wird. Ich würde hier eher beschreiben, das die Dokumentation für jeden im Internet zugänglich sein soll.
Ich weiß nicht, was es mit Transparenz zu tun hat Sonderregelungen für Vorstandssitzungen zu treffen. Die Beschlussfähigkeit des Vorstands soll er doch bitte selber nach Geschmack regeln.
Das wiederholen von gesetzlichen Bestimmungen finde ich Banane (einfache Mehrheit). Was mich interessiert, ist was in diesem Fall "Öffentlich" meint. Für mich sieht das nach "namentlich" aus, ist das gemeint?
§5 (5) ist einfach nur 3 fach redundant. §6 (6) gesetzlich vorgeschrieben §5 (7) verstößt gegen die Satzung (das gilt ja auch für LPTs) und gegen die guten Sitten. Eine Ladungsfrist und Form sollte IMMER gelten, ansonsten stelle ich mich in einem Vorstand bei Bierlaune zu zweit hin, rufe eine Sitzung ein und beschließe mal freundlich.
§6 (1) verstößt gegen die Oberfränkische Satzung. Üblicherweise wird das auch bei uns laxer geregelt: GÄste sind bis auf außnahmen immer zugelassen. Hier findet eher eine Einschränkung statt.
§7 (1) Der erste Satz der das Ding mal so nötig macht - §7 (2) verstößt gegen das PartG, unsere Satzung und noch so einiges. Jedes Mitglied in den Organen hat gleiches Stimmrecht. Willst du am LPT wirklich alle nicht Mitstimmen lassen, die in nem Kernkraftwerk arbeiten (oder gar bei Siemens), wenn es um Kernenergie geht?
§8 Erst wird von Ergebnisprotokoll geredet, dann muss doch die Herleitung festgehalten werden. Ein Ergebnisprotokoll hält nur Ergebnisse fest.
§8.2 kann ich nicht sonderlich folgen. Aufzeichnung darf nur nach Zustimmung passieren (des Aufgezeichneten, sofern nicht durch Satzung anders geregelt, man schlage im Sauter nach). §8.2b gilt auch für öffentliche aufzeichnungen, sind wir dann schon bei der ARD?
§8.4 schreibt ihr hier wirklich vor, das ein Vorstandsmitglied alle Mitglieder eines Stammtisches per email anschreiben muss, wenn das Stammtisch Protokoll (oder ig) da ist? oder steht da der ernst gemeinte Vorschlag alle LV Mitglieder regelmäßig mit Protokolllinks zu nerven?
§9.2 Kann ich auch nicht sonderlich folgen.

Uffzs, das war ne menge.

  • Viel zu aufgeblasen. Soll das vor jeder Vorstandssitzung als Checkliste abgearbeitet werden? Wenn eines Tages Ortsverbände in ihrer GO "der" durch "die" ersetzen, kann das von mir aus gerne intransparent erfolgen, denn das interessiert doch keine Sau!