BW:Plakataktion LTW 2011 Landkreis Tuttlingen

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Ortsname Stammtisch Beschreibung Genehmigung Plakatiererin / Plakatierer Anzahl Plakate
Aldingen (Kreis Tuttlingen) TUT Gemeinde erteilt

Plakatiert werden darf nur an den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten 3 Plakatwänden.

  • Marktplatz
  • gegenüber der Tankstelle Renault Hauser (Busparkbucht)
  • unterhalb der Evangelischen Kirche (Einmündung Steigstraße/Hauptstraße)
  1. Jeder Partei steht jeweils eine Fläche DIN A 1 zur Verfügung.
  2. Plakatiert werden kann ab dem 27. Februar 2011. Die Stellwände werden nach der Wahl wieder abgebaut.
  3. Bitte verwenden Sie normalen Kleister zum Kleben.
  4. Damit wird ausdrücklich die Plakatierung an Straßenbeleuchtungsmasten untersagt. Sie haben jedoch die Möglichkeit im Marktplatzbereich oder auf privaten Flächen Werbetafeln o. ä. aufzustellen. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass der Straßen- und Fußgängerverkehr nicht behindert werden darf. Verkehrszeichen müssen frei bleiben.
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Bärenthal (Hohenzollern) TUT Gemeinde nicht nötig aber nicht am Rathaus (Wahllokal!( -
Balgheim (Württemberg) TUT Gemeinde erteilt

Die Plakatierungsgenehmigung beschränkt sich auf jede 3. Laterne im Bereich der B 14 und nur auf eine Straßenseite nach Auswahl. Da die Ortsdurchfahrt nur 550 m lang ist, werden Sie höchstens 5 Plakate aufhängen können.

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Böttingen (Kreis Tuttlingen) TUT Gemeinde ????? -
Bubsheim TUT Gemeinde ????? -
Buchheim bei Meßkirch TUT Gemeinde ????? -
Deilingen TUT Gemeinde ????? -
Denkingen (Württemberg) TUT Gemeinde erteilt

Sie können an den Masten der Straßenlaternen Plakate anbringen (bitte etwas höher wegen dem Winterdienst). Wenn möglich, bitte die Anzahl von 50 Plakaten reduzieren.

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Dürbheim (Kreis Tuttlingen) TUT Gemeinde erteilt

Üblicherweise erfolgt die Plakatierung im Wesentlichen im Bereich von Durchfahrtsstraßen. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollten hier möglichst alle Parteien in vergleichbarer Weise zum Zuge kommen. Wir möchten bewusst keine zahlenmäßige Begrenzung machen, erwarten aber von Ihnen, dass Sie diese Beschränkung beachten.

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Durchhausen TUT Gemeinde erteilt 3-5 Stück an Laternenmasten -
Egesheim TUT Gemeinde ????? -
Fridingen an der Donau TUT Stadt erteilt

eine Plakatierung in Form von A1-Plakaten an Laternenmasten entlang der Ortsdurchfahrt Fridingen ist 6 Wochen vor der Wahl, also ab 14.2.2011 gestattet.

Bitte beachten Sie, dass im historischen Ortskern von Fridingen eine Plakatierung nicht erlaubt ist. Dort aufgehängte, auf die Plakattafeln aufgeklebte oder aufgetackerte oder sonstwie aufgestellte Plakate jeder Art (also auch Wahlplakate), werden von unserem Bauhof entfernt.

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Frittlingen TUT Gemeinde erteilt
  1. Die Wahlplakate dürfen nicht in unmittelbarer Nähe des Rathauses und des Wahllokals - Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 2 - aufgehängt werden.
  2. Die Plakate sind unverzüglich nach der Wahl wieder zu entfernen.
  3. Der Straßenverkehr darf durch die Plakate nicht behindert werden.
  4. Anruf der Gemeinde: Bitte erst ab 21. Feb. plakatieren wegen Ringtreffen, hab zgesagt (posbi)
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Geisingen (Baden) TUT Stadt nicht nötig Piratenkauz 5 (4)
Gosheim (Württemberg) TUT Gemeinde ????? (2)
Gunningen TUT Gemeinde ????? -
Hausen ob Verena TUT Gemeinde erteilt

wir genehmigen Ihnen den Aushang von maximal 10 Plakaten im Gemeindegebiet Hausen ob Verena mit der Auflage, diese spätestens am 01.04.2011 ohne weitere Aufforderung restlos wieder zu entfernen. Die Plakate sollten auf geeigentem Papphintergrund aufgebracht und an den Straßenlaternen mit geeignetem Material befestigt werden. In den Bushaltestellen im Ortsgebiet dürfen KEINE Plakate angebracht werden. Insgesamt ist darauf zu achten, dass nach dem Entfernen der Plakate keinerlei Rückstände auch vom Befestigungsmaterial vorhanden sind. Zuwiderhandlungen werden ggf. geahndet.

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Immendingen TUT Gemeinde ?????

zurück kommend auf Ihre Anfrage vom 18. Dezember 2010 können wir Ihnen mitteilen, dass die Gemeinde Immendingen Plakatierungsgenehmigungen zur Landtagswahl am 27.03.2011 frühestens 6 Wochen vor dem Wahltermin für diesen Zeitraum erteilt. Es werden höchstens 10 Plakate in der Größe A1 oder A0 gebührenfrei genehmigt.

Alle weiteren Auflagen und Nebenbestimmungen zur Vorgehensweise beim Aufhängen von Plakaten in unserer Gemeinde erhalten Sie im Falle der Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung schriftlich von uns in dem Genehmigungsschreiben.

Wir dürfen Sie bitten, zu gegebener Zeit wieder auf uns zu zukommen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Piratenkauz 6
Irndorf TUT Gemeinde ????? -
Königsheim TUT Gemeinde ????? -
Kolbingen TUT Gemeinde nicht nötig 0
Mahlstetten TUT Gemeinde ????? -
Mühlheim an der Donau TUT Stadt erteilt

Auf Grund des allgemeinen Plakatierungsverbots in Mühlheim erteilen wir anlässlich der Landtagswahl daher Ausnahmegenehmigungen. Plakate dürfen ab dem 10.02. (ca. 6 Wochen vor der Wahl) an den Straßenlampen entlang der Durchgangsstraßen angebracht werden. Aus Platzgründen haben wir die Anbringung von Plakaten auf 15 Stück je Partei beschränkt.

Auch die Aufstellung eines Großflächenplakats am Ortseingang aus Richtung Kolbingen her kommend, werden wir wieder zulassen. Auf Grund einer Straßenbaumaßnahme steht das bisher immer genutzte Grundstück nicht mehr zur Verfügung. Es gibt jedoch einen Grundstücksstreifen im Eigentum der Stadt von knapp 4m Breite an der L 443, den wir als Aufstellfläche anbieten können.

Sollten Sie es wünschen, lassen wir Ihnen gerne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zukommen.

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Neuhausen ob Eck TUT Gemeinde ????? (4)
Reichenbach am Heuberg TUT Gemeinde ????? -
Renquishausen TUT Gemeinde nicht nötig -
Spaichingen TUT Stadt erteilt

Üblicherweise erfolgt die Plakatierung im Wesentlichen im Bereich von Durchfahrtsstraßen. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollten hier möglichst alle Parteien in vergleichbarer Weise zum Zuge kommen. Wir möchten bewusst keine zahlenmäßige Begrenzung machen, erwarten aber von Ihnen, dass Sie diese Beschränkung beachten.

Folgende Auflagen sind außerdem zu beachten:

Die Plakate dürfen nur so aufgehängt werden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigt wird. Es dürfen keine Sichtbehinderungen im Bereich von Einmündungen und Zufahrten entstehen. Die Plakate dürfen nicht in das Lichtraumprofil der Fahrbahnen hineinragen und nicht in Verbindung mit Verkehrszeichen angebracht werden.

Bitte achten Sie darauf, dass die Lackierung der Straßenlampen nicht beschädigt wird. Wir gehen davon aus, dass Sie die Plakate frühestens 4-6 Wochen vor der Wahl aufhängen und diese in der Woche nach der Wahl wieder entfernen."

Piratenkauz 10 (8)
Talheim (Kreis Tuttlingen) TUT Gemeinde ????? -
Trossingen TUT Stadt BW:LTW_2010_Genehmigung_erteilt

nur an den Plakatwänden, nur mit Kleister:

  • Westtangente / Feuerwehrmagazin (doppelseitig!)
  • Ecke Cluser Straße / Hans-Lenz-Straße
  • Aixheimer Straße
  • Im Tal
  • Lange Straße

(d.h. es werden nur Papierplakate verbraucht)

Piratenkauz 6
Tuttlingen TUT Stadt BW:LTW 2010 Genehmigung erteilt

Dauer der Plakatierung: 12.02.2011 – 02.04.2011

Wir bitten außerdem darum, den Bereich des Marktplatzes und die angrenzende Fußgänger- zone nicht zu plakatieren.

zusätzlich Dreiecksständer zum Plakat draufkleben:

Kernstadt

  1. Marktplatz Ecke Stadtkirchstraße/Obere Hauptstraße
  2. Marktplatz Ecke Rathausstraße/Waaghausstraße
  3. ZOB (vor dem Kiosk)
  4. Stockacher Str. 1 (Ecke Katharinen/Stockacher Straße)
  5. Autohaus Nothhelfer, Eberhardstr. 9
  6. Autohaus Riess, Stockacher Str. 186
  7. Schrotenschule, Bruderhofstr. 36
  8. Agentur für Arbeit, Werderstr. 19
  9. Hauptbahnhof, Vorplatz
  10. Stadtgarten, Ecke Bahnhof-/Moltkestraße
  11. Ecke Königstraße/Untere Hauptstraße
  12. Kreissparkasse, Zweigstelle Neuhauser Str. 38
  13. Bürgerheim, Luginsfeldweg 14
  14. Kindergarten Hinter Aspen, Buchenweg 20
  15. Ecke Ludwigstaler Straße/Gießstraße

Stadtteil Möhringen

  1. Rathaus Möhringen, Hermann-Leiber-Str. 4
  2. Kindergarten, Unter Jennung 15

Stadtteil Nendingen

  1. Rathaus Nendingen, Mühlheimer Str. 76
  2. Schulplatz Nendingen, Bräunisbergstr. 12-14

Stadtteil Eßlingen

  1. Rathaus, Am Winterberg 1
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Wehingen (Württemberg) TUT Gemeinde ????? (2)
Wurmlingen bei Tuttlingen TUT Gemeinde erteilt

Plakatiert werden darf nur an den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten 3 Plakatwänden (siehe Lageplan bei GoogleDocs)

  1. Plakatiert werden kann ab dem 4. März 2011. Die Stellwände werden nach der Wahl wieder abgebaut.
  2. Bitte verwenden Sie normalen Kleister zum Kleben.
  3. Damit wird ausdrücklich die Plakatierung an Straßenbeleuchtungsmasten untersagt.
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Seitingen-Oberflacht TUT Gemeinde ????? (2)
Rietheim-Weilheim TUT Gemeinde nicht nötig (ca. 50 Straßenlampen an der B14, Platz für andere lassen! Piratenkauz 4
Emmingen-Liptingen TUT Gemeinde ????? (2)
Summe 0