BW:Plakataktion LTW 2011 Landkreis Tuttlingen
Ortsname | Stammtisch | Beschreibung | Genehmigung | Plakatiererin / Plakatierer | Anzahl Plakate |
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Aldingen (Kreis Tuttlingen) | TUT | Gemeinde | erteilt
Plakatiert werden darf nur an den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten 3 Plakatwänden.
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(6) | |
Bärenthal (Hohenzollern) | TUT | Gemeinde | nicht nötig aber nicht am Rathaus (Wahllokal!( | - | |
Balgheim (Württemberg) | TUT | Gemeinde | erteilt
Die Plakatierungsgenehmigung beschränkt sich auf jede 3. Laterne im Bereich der B 14 und nur auf eine Straßenseite nach Auswahl. Da die Ortsdurchfahrt nur 550 m lang ist, werden Sie höchstens 5 Plakate aufhängen können. |
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Böttingen (Kreis Tuttlingen) | TUT | Gemeinde | ????? | - | |
Bubsheim | TUT | Gemeinde | ????? | - | |
Buchheim bei Meßkirch | TUT | Gemeinde | ????? | - | |
Deilingen | TUT | Gemeinde | ????? | - | |
Denkingen (Württemberg) | TUT | Gemeinde | erteilt
Sie können an den Masten der Straßenlaternen Plakate anbringen (bitte etwas höher wegen dem Winterdienst). Wenn möglich, bitte die Anzahl von 50 Plakaten reduzieren. |
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Dürbheim (Kreis Tuttlingen) | TUT | Gemeinde | erteilt
Üblicherweise erfolgt die Plakatierung im Wesentlichen im Bereich von Durchfahrtsstraßen. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollten hier möglichst alle Parteien in vergleichbarer Weise zum Zuge kommen. Wir möchten bewusst keine zahlenmäßige Begrenzung machen, erwarten aber von Ihnen, dass Sie diese Beschränkung beachten. |
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Durchhausen | TUT | Gemeinde | erteilt 3-5 Stück an Laternenmasten | - | |
Egesheim | TUT | Gemeinde | ????? | - | |
Fridingen an der Donau | TUT | Stadt | erteilt
eine Plakatierung in Form von A1-Plakaten an Laternenmasten entlang der Ortsdurchfahrt Fridingen ist 6 Wochen vor der Wahl, also ab 14.2.2011 gestattet. Bitte beachten Sie, dass im historischen Ortskern von Fridingen eine Plakatierung nicht erlaubt ist. Dort aufgehängte, auf die Plakattafeln aufgeklebte oder aufgetackerte oder sonstwie aufgestellte Plakate jeder Art (also auch Wahlplakate), werden von unserem Bauhof entfernt. |
(2) | |
Frittlingen | TUT | Gemeinde | erteilt
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Geisingen (Baden) | TUT | Stadt | nicht nötig | Piratenkauz | 5 (4) |
Gosheim (Württemberg) | TUT | Gemeinde | ????? | (2) | |
Gunningen | TUT | Gemeinde | ????? | - | |
Hausen ob Verena | TUT | Gemeinde | erteilt
wir genehmigen Ihnen den Aushang von maximal 10 Plakaten im Gemeindegebiet Hausen ob Verena mit der Auflage, diese spätestens am 01.04.2011 ohne weitere Aufforderung restlos wieder zu entfernen. Die Plakate sollten auf geeigentem Papphintergrund aufgebracht und an den Straßenlaternen mit geeignetem Material befestigt werden. In den Bushaltestellen im Ortsgebiet dürfen KEINE Plakate angebracht werden. Insgesamt ist darauf zu achten, dass nach dem Entfernen der Plakate keinerlei Rückstände auch vom Befestigungsmaterial vorhanden sind. Zuwiderhandlungen werden ggf. geahndet. |
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Immendingen | TUT | Gemeinde | ?????
zurück kommend auf Ihre Anfrage vom 18. Dezember 2010 können wir Ihnen mitteilen, dass die Gemeinde Immendingen Plakatierungsgenehmigungen zur Landtagswahl am 27.03.2011 frühestens 6 Wochen vor dem Wahltermin für diesen Zeitraum erteilt. Es werden höchstens 10 Plakate in der Größe A1 oder A0 gebührenfrei genehmigt. Alle weiteren Auflagen und Nebenbestimmungen zur Vorgehensweise beim Aufhängen von Plakaten in unserer Gemeinde erhalten Sie im Falle der Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung schriftlich von uns in dem Genehmigungsschreiben. Wir dürfen Sie bitten, zu gegebener Zeit wieder auf uns zu zukommen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |
Piratenkauz | 6 |
Irndorf | TUT | Gemeinde | ????? | - | |
Königsheim | TUT | Gemeinde | ????? | - | |
Kolbingen | TUT | Gemeinde | nicht nötig | 0 | |
Mahlstetten | TUT | Gemeinde | ????? | - | |
Mühlheim an der Donau | TUT | Stadt | erteilt
Auf Grund des allgemeinen Plakatierungsverbots in Mühlheim erteilen wir anlässlich der Landtagswahl daher Ausnahmegenehmigungen. Plakate dürfen ab dem 10.02. (ca. 6 Wochen vor der Wahl) an den Straßenlampen entlang der Durchgangsstraßen angebracht werden. Aus Platzgründen haben wir die Anbringung von Plakaten auf 15 Stück je Partei beschränkt. Auch die Aufstellung eines Großflächenplakats am Ortseingang aus Richtung Kolbingen her kommend, werden wir wieder zulassen. Auf Grund einer Straßenbaumaßnahme steht das bisher immer genutzte Grundstück nicht mehr zur Verfügung. Es gibt jedoch einen Grundstücksstreifen im Eigentum der Stadt von knapp 4m Breite an der L 443, den wir als Aufstellfläche anbieten können. Sollten Sie es wünschen, lassen wir Ihnen gerne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zukommen. |
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Neuhausen ob Eck | TUT | Gemeinde | ????? | (4) | |
Reichenbach am Heuberg | TUT | Gemeinde | ????? | - | |
Renquishausen | TUT | Gemeinde | nicht nötig | - | |
Spaichingen | TUT | Stadt | erteilt
Üblicherweise erfolgt die Plakatierung im Wesentlichen im Bereich von Durchfahrtsstraßen. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollten hier möglichst alle Parteien in vergleichbarer Weise zum Zuge kommen. Wir möchten bewusst keine zahlenmäßige Begrenzung machen, erwarten aber von Ihnen, dass Sie diese Beschränkung beachten. Folgende Auflagen sind außerdem zu beachten: Die Plakate dürfen nur so aufgehängt werden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigt wird. Es dürfen keine Sichtbehinderungen im Bereich von Einmündungen und Zufahrten entstehen. Die Plakate dürfen nicht in das Lichtraumprofil der Fahrbahnen hineinragen und nicht in Verbindung mit Verkehrszeichen angebracht werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Lackierung der Straßenlampen nicht beschädigt wird. Wir gehen davon aus, dass Sie die Plakate frühestens 4-6 Wochen vor der Wahl aufhängen und diese in der Woche nach der Wahl wieder entfernen." |
Piratenkauz | 10 (8) |
Talheim (Kreis Tuttlingen) | TUT | Gemeinde | ????? | - | |
Trossingen | TUT | Stadt | BW:LTW_2010_Genehmigung_erteilt
nur an den Plakatwänden, nur mit Kleister:
(d.h. es werden nur Papierplakate verbraucht) |
Piratenkauz | 6 |
Tuttlingen | TUT | Stadt | BW:LTW 2010 Genehmigung erteilt
Dauer der Plakatierung: 12.02.2011 – 02.04.2011 Wir bitten außerdem darum, den Bereich des Marktplatzes und die angrenzende Fußgänger- zone nicht zu plakatieren. zusätzlich Dreiecksständer zum Plakat draufkleben: Kernstadt
Stadtteil Möhringen
Stadtteil Nendingen
Stadtteil Eßlingen
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(20) | |
Wehingen (Württemberg) | TUT | Gemeinde | ????? | (2) | |
Wurmlingen bei Tuttlingen | TUT | Gemeinde | erteilt
Plakatiert werden darf nur an den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten 3 Plakatwänden (siehe Lageplan bei GoogleDocs)
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(2) | |
Seitingen-Oberflacht | TUT | Gemeinde | ????? | (2) | |
Rietheim-Weilheim | TUT | Gemeinde | nicht nötig (ca. 50 Straßenlampen an der B14, Platz für andere lassen! | Piratenkauz | 4 |
Emmingen-Liptingen | TUT | Gemeinde | ????? | (2) | |
Summe | 0 |