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BE:Squads/Transparenz/Bezirksamt
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Sehr geehrter Herr Collet,
zu der von Ihnen übermittelten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass das Bezirksamtskollegium an der Vertraulichkeit seiner turnusmäßigen Sitzungen festhalten wird. Eine Übertragung der Sitzungen als s. g. Live-Stream und/oder die Herstellung von allgemeiner Öffentlichkeit durch Gäste ist nicht vorgesehen.
Neben der grundsätzlichen Auffassung, dass die Erörterung und Entscheidungsfindung zu – teilweise per Gesetz vertraulich zu behandelnden – Inhalten innerhalb des Kollegialorgans Bezirksamt eines „geschützten Raumes“ bedarf, wird diese Position durch § 34 (3) des Bezirksverwaltungsgesetzes und aktuelle Handlungsempfehlungen der Bezirksaufsicht gestützt.
In § 34 (3) des Bezirksverwaltungsgesetzes sind abschließend die zusätzlichen Verwaltungsinstanzen (Leiter/in des Rechtsamtes und Leiter/in des Steuerungsdienstes) genannt, die – abgesehen von der Protokollführung – neben den Bezirksamtsmitgliedern an den Sitzungen des Bezirksamtes teilnehmen. Bereits eine Hinzuziehung von weiteren Personen zu einem konkreten Tagesordnungspunkt ist nur ausnahmsweise zulässig. [Vgl. Peter Ottenberg, Das Bezirksverwaltungsgesetz ..., Praxiskommentar für Kommunalpolitik und Verwaltung, Bearbeitungsstand: 31. Oktober 2011].
Auch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport betont in ihren „Rechtlichen Hinweisen für die Tätigkeit von Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt“ vom 21. Oktober 2011 Folgendes: „Die Sitzungen des Bezirksamts sind grundsätzlich nicht-öffentlich“.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Flähmig