Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

BE:Squads/Europapolitik/Arbeitsweise des Ausschuss

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Einführung in die Arbeitsweise des Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien, Berlin-Brandenburg

Squad Europapolitik AGH, Montag, 28.Nov 11

  • Herr Wagner, Jurist, hat den Ausschuss in der vergangenen Legislaturperiode betreut, wird auch in Zukunft noch ansprechbar sein.
  • Frau Schindler, Politikwissenschaftlerin, wird den Ausschuss in Zukunft betreuen.

Der Aufgabenbereich des Ausschusses

  • Der Aufgabenbereich Berlin-Brandenburg war schon in der letzten Legislaturperiode minimal und wird rausfallen.
  • Der durchmischte Aufgabenbereich hat mit der Struktur der Staatskanzlei zu tun, wo diese Arbeitsbereiche auf einen der vier Staatssekretäre abgewälzt wird.
  • Der Aufgabenbereich Medien wird im Ausschuss bleiben. Er beinhaltet:
    • (klassische) Medien,
    • Gebührenverordnung,
    • ?
    • Filmförderung,
    • Internet (nicht wirklich)
  • Informationen zu Bundesangelegenheiten kommen zur Kenntnisnahme des Ausschusses
  • Der Senat übt das imperative Mandat des Abgeordnetenhauses für den Bundesrat aus. Dabei werden Gesetzesvorlagen in 1. Lesung im Plenum behandelt, in 2. Lesung in diesem Ausschuss.

Die Funktionsweise des Ausschusses

  • Bei bis zu 200 Vorgängen auf der “Liste” wird eine TO von den “Sprechern” der Fraktionen am Rande des Plenums ausgeklüngelt.
  • Der Ausschuss kennt 7 Formen des Einbringens von Vorgängen
    • Vorlage zur Beschlußfassung
    • Vorlage zur Kenntnisnahme
    • Mitteilung zur Kenntnisnahme
    • Antrag (z.B. zur Anhörung)
    • Besprechung nach §21.3
    • Anfrage des Hauptausschuss
    • Bürgeranfragen – werden in aller Regel in den Petitionsausschuss geleitet, können aber auch direkt in diesem Ausschuss gestellt werden.
  • Jeder Ausschuss tagt einmal im Jahr im Ausland, einmal pro Legislaturperiode in Brüssel und einmal pro Legislaturperiode sonstwo in Deutschland.
  • Eine Subsidaritätsrüge, wie beispielsweise jene zum Europäischen Kaufrecht von Bayern, wird von der Staatskanzlei mit inhaltlichen Input von dem Ausschuss und dem Bundesrat, u.U. Über das Plenum erlassen.

Piratische Gestaltungsmöglichkeiten

  • Europa wird von nationalen Politikern aus poplulistischen Motiven gern als Sündenbock verwendet. Menasse liefert das Beispiel Schilys Personalausweis und nent es die “Chance und Gefahr für Europa”. Öffentlichkeitsarbeit ist hier gefragt, z.B. durch Vorstellung der jeweiligen Präsidentschaft durch den Ausschuss.
  • Öffentlichkeitsarbeit, Einflussnahme und Gestaltungsmöglichkeiten über den Ausschuss der Regionen sowie den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats [???].
  • Das Frühwarnsystem schafft einen Informationsfluss gegen die vermeintliche Intransparenz der EU. Die Frage ist, wie soll mit diesem Dokumentenschwulzt umgegangen werden?
  • Ein piratischer Beitrag wäre die Prüfung der Dokumente cloud zu sourcen. Dazu müssten die elektronischen Dokumente in der Staatskanzlei getagt und in die Cloud gestellt werden.


NOTE “Subsidiarität heißt, dass die Union nur tätig wird, sofern „die Ziele […] von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern […] auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind“. Die Union darf also eine Aufgabe nur dann von den Mitgliedstaaten übernehmen, wenn die unteren politischen Ebenen (im Fall von Deutschland Gemeinden, Bundesländer und der Bund) nicht in der Lage sind, diese ausreichend auszuführen, die EU aber schon.

Zur Sicherung der Subsidiarität wurden durch den Vertrag von Lissabon vor allem die Rechte der nationalen Parlamente durch ein sogenanntes Frühwarnsystem[4] gestärkt: Innerhalb von acht Wochen, nachdem die Kommission einen Gesetzesvorschlag auf den Weg bringt, können diese nun begründen, warum dieses Gesetz ihrer Ansicht nach gegen den Subsidiaritätsgedanken verstößt. Bei Kritik von einem Drittel der Parlamente muss die Kommission ihren Vorschlag überprüfen. Sie kann den Einwand der Parlamente auch zurückweisen, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.” (Vertrag von Lissabon)