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BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2014-05-04/11
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Neuer §4c Abs.(1) - Zweierbeschlüsse |
NR: 2014-05-04/11 |
- Text
- "§ 4c Abs(1) der Geschäftsordnung des Landesvorstandes wird um den Punkt Beschluss über die Freigabe von Druckerzeugnissen mit V.i.S.d.P.-Vermerk Beschluss über die Freigabe von Druckerzeugnissen mit V.i.S.d.P.-Vermerk durch die / den Vorsitzende*n sowie das für den Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit verantwortliche Vorstandsmitglied. Empfehlungen aus dem Berliner Liquid Feedback sind hierbei zu berücksichtigen. erweitert. "
- Begründung
- Die / Der Vorsitzende wird auf allen Druckerzeugnissen des Landesverbandes als Verantwortlicher im Sinne der Presse (V.i.S.d.P.) genannt und haftet entsprechend für deren Inhalte. Sie / Er sollte wissen wofür sie / er haftet. Das Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit verantwortliche Vorstandsmitglied kann zudem i.d.R. sehr gut beurteilen, ob die Erstellung eines Druckerzeugnisses inhaltlich korrekt und notwendig ist und sollte daher ebenfalls seine Zustimmung geben.
- LiquidFeedback
- Antragsteller
- Marcel
- Ergebnis
- angenommen
- Dafür
- einstimmig
- Dagegen
- Enthaltung
- Umsetzungsverantwortlich
- .
- Link zum Beschlussantrag
- BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2014-05-04/11
- Link zum Protokoll
- [[{{{Protokoll}}}]]
Hallo: 04/11