BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2014-05-04/11

Neuer §4c Abs.(1) - Zweierbeschlüsse

NR: 2014-05-04/11
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Text
"§ 4c Abs(1) der Geschäftsordnung des Landesvorstandes wird um den Punkt Beschluss über die Freigabe von Druckerzeugnissen mit V.i.S.d.P.-Vermerk Beschluss über die Freigabe von Druckerzeugnissen mit V.i.S.d.P.-Vermerk durch die / den Vorsitzende*n sowie das für den Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit verantwortliche Vorstandsmitglied. Empfehlungen aus dem Berliner Liquid Feedback sind hierbei zu berücksichtigen. erweitert. "
Begründung
Die / Der Vorsitzende wird auf allen Druckerzeugnissen des Landesverbandes als Verantwortlicher im Sinne der Presse (V.i.S.d.P.) genannt und haftet entsprechend für deren Inhalte. Sie / Er sollte wissen wofür sie / er haftet. Das Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit verantwortliche Vorstandsmitglied kann zudem i.d.R. sehr gut beurteilen, ob die Erstellung eines Druckerzeugnisses inhaltlich korrekt und notwendig ist und sollte daher ebenfalls seine Zustimmung geben.
LiquidFeedback
Antragsteller
Marcel
Ergebnis
angenommen
Dafür
einstimmig
Dagegen
Enthaltung
Umsetzungsverantwortlich
.
Link zum Beschlussantrag
BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2014-05-04/11
Link zum Protokoll
[[{{{Protokoll}}}]]

Hallo: 04/11