Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Wahlrecht Ort

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Yuri.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Ort der Wahlrechtsausübung
Änderungsantrag Nr.
TE007
Beantragt von
Yuri
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §4 (4)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, die im §4 Absatz 4 die Wörter "seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat" durch die Wörter "Mitglied im zuständigen Gebietsverband ist" zu ersetzen.

Begründung

Aktuelle Fassung:

Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)

Neue Fassung:

(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied im zuständigen Gebietsverband ist und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)
Achtung Kollisionen

Passives Wahlrecht bei Zahlungsverzug


Da bezüglich der Mitgliedschaft Gliederungswahlfreiheit herrscht [= man muss nicht in dem Verband, in dem man seinen [Haupt]Wohnsitz hat, Mitglied werden], ist es widersprüchlich, nur am angegebenen Wohnsitz auch Wahlrecht zu haben; eine Mitgliedschaft ohne Wahlrecht ist schließlich recht nutzlos.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Yuri|Yuri“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Passives_Wahlrecht_bei_Zahlungsverzug Passives Wahlrecht bei Zahlungsverzug]Da bezüglich der Mitgliedschaft Gliederungswahlfreiheit herrscht [= man muss nicht in dem Verband, in dem man seinen [Haupt]Wohnsitz hat, Mitglied werden], ist es widersprüchlich, nur am angegebenen Wohnsitz auch Wahlrecht zu haben; eine Mitgliedschaft ohne Wahlrecht ist schließlich recht nutzlos.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Aktuelle Fassung:Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)Neue Fassung:(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied im zuständigen Gebietsverband ist und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2. Andreas Hölzl
  3. Oliver Schönemann
  4. Neismark
  5. Jorge
  6. Haide F.S.
  7. Trias
  8. Jonathan Gruner
  9. Franz Rauchfuss
  10. Sebastian Pochert 19:14, 21. Mär. 2010 (CET)
  11. Matthias Pannek 18:17, 22. Mär. 2010 (CET)
  12. Bragi
  13. Gerhard Collmann
  14. Thomas F
  15. Simon Weiß
  16. SteffenO 18:22, 28. Mär. 2010 (CEST)
  17. ValiDOM
  18. Fenriz 20:44, 31. Mär. 2010 (CEST)
  19. Aloxo
  20. Rainer Sonnabend
  21. morphium
  22. Aratec
  23. eckes
  24. Getiteasy 16:06, 8. Apr. 2010 (CEST)
  25. Crasher
  26. Leo Wandersleb 23:14, 2. Apr. 2010 (CEST)
  27. Christian Hufgard 10:40, 3. Apr. 2010 (CEST)
  28. Andreas Heimann
  29. Andena 19:59, 4. Apr. 2010 (CEST)
  30. Michael Lösch 20:57, 4. Apr. 2010 (CEST)
  31. Gedankenstuecke
  32. DeBaernd 19:21, 12. Apr. 2010 (CEST)
  33. Thomas-BY
  34. DoGaS 11:13, 22. Apr. 2010 (CEST)
  35. Alex.ge
  36. Posbi 19:25, 22. Apr. 2010 (CEST)
  37. Datenritter 13:03, 23. Apr. 2010 (CEST) Klingt logisch.
  38. OliverNiebuhr
  39. Twix 18:33, 23. Apr. 2010 (CEST)
  40. wigbold
  41. Haibaer
  42. Cg909 20:51, 24. Apr. 2010 (CEST)
  43. Attachment 12:47, 25. Apr. 2010 (CEST)
  44. -- Privacy 22:09, 26. Apr. 2010 (CEST)
  45. Sascha Körver 22:23, 26. Apr. 2010 (CEST)
  46. alios 10:35, 27. Apr. 2010 (CEST)
  47. zora
  48. zero-udo
  49. Jan
  50. Silvan 10:54, 28. Apr. 2010 (CEST)
  51. Alagos 10:58, 28. Apr. 2010 (CEST)
  52. FredBert 17:15, 28. Apr. 2010 (CEST)
  53. RicoB CB 14:49, 1. Mai 2010 (CEST)
  54. Magnum
  55. MichaelG 17:43, 3. Mai 2010 (CEST)
  56. Nicole.Staubus 20:05, 4. Mai 2010 (CEST)
  57. Zwergenpaladin
  58. Tramp 12:07, 9. Mai 2010 (CEST)
  59. ThYpHoOn 12:37, 9. Mai 2010 (CEST)
  60. Mtu
  61. Christian Specht 12:14, 11. Mai 2010 (CEST)
  62. HeinrichFaust
  63. Christian 20:19, 12. Mai 2010 (CEST)
  64. Kimi
  65. Friedel 07:53, 13. Mai 2010 (CEST)
  66. Sven423 13:30, 13. Mai 2010 (CEST)
  67. Inte 17:58, 13. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. NineBerry
  2. Aleks A
  3. HKLS 20:40, 27. Apr. 2010 (CEST)
  4. Käptn Blaubär
  5. Nesges
  6. Salorta
  7. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. StefanH 10. Mai 2010
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Ähnliche Paragraphen

Ich denke der Antrag mach nur Sinn, wenn er auch §3 (3) und §3 (4) entsprechend ändert. --Esteban 17:02, 8. Apr. 2010 (CEST)

Verständnisfrage

Wie ist das gemeint? Kann sich ein Verband irgendwelche Mitglieder für eine (bestimmte) Wahl "ausleihen"? Bitte ein erklärendes Beispiel, vielen Dank. --Idee 22:05, 24. Feb. 2010 (CET)

Ich versuche es mal: Momentan ist es so, dass man in genau einer Untergliederung einer Ebene [Land, Kreis, Ort etc.] Mitglied sein kann. Diese kann man sich jedoch aussuchen; sie muss also nicht mit dem tatsaechlichen Wohnsitz uebereinstimmen [Beispiel: Ich wohne in Bayern, bin aber Mitglied in Schleswig-Holstein]. In der selbst gewaehlten Gliederung hat man dann auch Stimmrecht [in diesem Fall: Schleswig-Holstein].
Der Antrag soll nun das gleiche auf alle Untergliederungen uebertragen. Wenn ich nun, da Mitgliedschaft im LV-SH, Mitglied in einem dortigen KV bin - ohne dort zu wohnen, da ich ja in Bayern wohne - sollte ich also auch in genau diesem KV Wahlrecht haben und nicht in Bayern. Zumal ich in Bayern dann genauso wenig abstimmen duerfte, da ich kein Mitglied des dortigen LVs [und damit KVs] bin.
Ich hoffe, die Erklaerung ist einigermassen verstaendlich... --Yuri 13:49, 25. Feb. 2010 (CET)
Die Erklärung ist verständlich, aber nicht umfassend. Es bleiben weitere Fragen, bitte stets auch in Bezug auf vor und nach dem Antrag eingehen:
1. In welchen Verband wird der Mitgliedsbeitrag bezahlt?
2a) Wann, wie oft kann man den Verband welchseln, den man mit seinem Stimmrecht "unterstützen" möchte?
2b) Wie wird kontrolliert, dass man sein Stimmrecht in dem einen Verband "ausgeschöpft" hat und man zu einem anderen selbst gewählten Verband wechselt?
Beispiel: Beliebiger Parteitag wird im Kreis X abgehalten, nach Stimmrechtsausschöpfung (auf dem Parteitag wird z.B. der Vorstand gewählt) welchselt man die "Stimmrechts-Untergliederung" in den Kreis Y, der seinen Parteitag in der Zeitlinie nach dem PT des Kreises X abhält. (Stimmrechts-hopping, Stimmrecht-shopping?)
--Idee 16:57, 25. Feb. 2010 (CET)
1. In dem, in dem man Mitglied ist. An welche Gliederungsebene man zahlt, legt diese fest. Z.B. gibt es einige KVs, die den Mitgliedsbeitrag selbst enziehen, allerdings tun dies nicht alle.
2.a) Der momentane Passus legt dies, wie die alte regelung auch, nicht fest.
2.b) Da dies nicht festgelegt ist, waere momentan wohl potentiell Missbrauch moeglich. Man sollte hierbei jedoch beachten, dass dies auf Landesebene theoretisch bereits jetzt der Fall ist, da man seinen LV frei waehlen kann und es kein Limit fuer die Haeufigkeit des LV-Wechsels gibt.
--Yuri 00:50, 26. Feb. 2010 (CET)

Gesetzliche Regelung

Ich würde hier explizit noch hinschreiben: "Es sei denn ein Gesetz schreibt eine andere Regelung vor". Gemeint ist, die Aufstellung von Direktkandidaten etc. für Wahlen. Dort gilt nämlich immer der Erstwohnsitz, egal ob auch Mitglied des Gebietsverbandes ist. Ist zwar nur Kosmetik, aber vielleicht ganz brauchbare. Benjamin Stöcker

Gesetz > Satzung. Im Zweifel müssen wir eh das machen was das Gesetz vorschreibt, zumindest wenn es klar geregelt ist. Aber gut, man kann es gerne einfügen... --Trias 13:33, 25. Feb. 2010 (CET)
Es geht nur um das Stimmrecht (aktiv -) und nicht um die Wählbarkeit (passiv Legitimation). --Idee 16:57, 25. Feb. 2010 (CET)

zuständiger Gebietsverband?

Was ist damit genau gemeint? Ist der Bundesverband mein zuständiger Gebietsverband? Grundsätzlich bin ich für die Sache, mehr Selbstbestimmung durchzusetzen. --23:04, 11. Mär. 2010 (CET)

Nein, der BV ist der BV. Ein Gebietsverband ist ein Verband, der sich nur auf ein bestimmtes Gebiet Deutschlands [des Bundesverbands] bezieht - z.B. ein Kreisverband. --Yuri 15:33, 14. Mär. 2010 (CET)

generelles Problem, das man DRINGEND VORHER klären sollte (AG Recht?)

  1. Grundsätzliches: Der Paragraph bestimmt u.a., dass Mitglieder der deutschen Piratenpartei, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sich an keinerlei Abstimmung der Partei aktiv beteiligen können. Alleine deshalb halte ich eine Änderung für angebracht.
  2. Problemansatz: Nach §3(2a) der Bundessatzung kann ich in einer Gliederung Mitglied werden, die nicht meinem Wohnsitz entspricht. Als fiktives Beispiel:
Ich wohne in Stuttgart, trete aber (aus guten Gründen, warum auch immer) dem Kreisverband München bei. Nun würde ich zunächst erwarten, dass ich im KV München mit abstimmen kann - doch auch hier scheint §4(4) zu blocken. Warum sollte ich dann überhaupt wechseln? - Dass ich im KV München eine Stimme haben sollte (da ich ja dort Mitglied bin) leutet wohl ein.
  1. Nun aber die Kernfrage: Sollte ich nach obigem Beispiel auch im BzV Oberbayern und im LV Bayern ein Stimmrecht haben, weil ich im KV München Mitglied bin? Oder dann doch eher im LV BW und im BzV Stuttgart, weil ich in Stuttgart wohne?
  2. Folgen: Folglich ergeben sich mit der hier vorgeschlagenen Änderung die Zusatzfragen:
    1. Was ist ein Gebietsverband?
    2. Wenn ein Gebietsverband allgemein für Gliederungseinheiten steht: werde ich automatisch Mitglied in den zugehörigen, übergeordneten Gliederungen, wenn ich in einer niedrigen Gliederung Mitglied bin?--PiratenRV 20:24, 13. Mär. 2010 (CET)
Also sofern ich das jetzt richtig verstanden habe, wird man durch Mitgliedschaft in einer Untergliederung automatisch auch Mitglied in der naechsthoeheren Gliederung - jedenfalls sollte es theoretisch so sein. Sonst muesste man ja auf jeder Verwaltungsebene einzeln eintreten. Wenn ich jetzt also in $KV eintrete, in ch auch automatisch Mitglied im zugehoerigen LV und im BV ja sowieso.
Fuer dein Beispiel hiesse das imho, dass man auch im LV des KV, dem man beigetreten ist, Mtglied wird. Alles andere waere ja auch recht widersinnig und wuerde hoechstens Verwirrung stiften [allein wegen der Zahlung der Mitgliedsbeitraege]. --Yuri 15:37, 14. Mär. 2010 (CET)