Archiv:2010/Antragsfabrik/Präzisierung zur Untergliederung von Landesverbänden

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80px Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von Nesges.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Präzisierung zur Untergliederung von Landesverbänden
Änderungsantrag Nr.
T141
Beantragt von
Nesges
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §7(1)
Beantragte Änderungen

Neufassung §7(1):

Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände sollen ihren Mitgliedern nach deren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen ermöglichen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband.
Begründung

Aktueller §7(1):

Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband.

Die derzeitige Fassung ermöglicht es Landesverbänden Untergliederungen zu unterbinden. Die Entscheidung einer lokalen Struktur sollte von den Mitgliedern in dem entsprechenden Gebiet entschieden werden und nicht per Beschluss von oben. Die Neufassung wäre eine Konkretisierung des Parteiengesetz §7.

Quellen:

Parteiengesetz §7: http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__7.html
Ipsen (Kommentar zum Parteiengesetz)


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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Rainer Sonnabend
  2. Val
  3. Nesges
  4. Hans Immanuel
  5. Kemal
  6. FxK
  7. Netnrd
  8. Klaus Redegeld
  9. KDave-Kay
  10. Renzi
  11. Martin Schröder
  12. Aloxo
  13. robi.kraus
  14. Jotun
  15. Sbeyer 14:32, 20. Apr. 2010 (CEST)
  16. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Trias Derzeitige Regelung mE PartG-konform, ähnlich auch bei anderen Parteien geregelt.
  2. DanielSan
  3. Toertsche 21:39, 17. Apr. 2010 (CEST) Es könnten Untergruppierungen vorgeschlagen werden, die schlichtweg aus verwaltungstechnischen Gründen keinen Sinn machen und zu organisatorischem Mehraufwand führen... Ortsverbände z.B. bei Minimum anPiraten vor Ort
  4. icho40
  5. dBrain
  6. Haide F.S.
  7. Thomas-BY
  8. GinNTonic
  9. Andena 22:28, 19. Apr. 2010 (CEST)
  10. Sascha Körver 23:42, 19. Apr. 2010 (CEST)
  11. Corax 02:29, 20. Apr. 2010 (CEST)
  12. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Anerkennung_des_KV_Bonn_als_basisdemokratisches_Plenum_in_Bonn_zur_Entscheidungsfindung_bei_kommunalpolitischen_Fragen

FxK

Zitat2:

Mit Blick auf den notwendigen Organisationsgrad sowie Menge und Größe der Untergliederungen einer politischen Partei zwingt Satz 3 zu einer Orientierung an "angemessenen" Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitglieder bei der politischen Willensbildung. Diese Vorgabe gilt sowohl in "vertikaler" Hinsicht, also mit Blick auf auf einer Gliederung der Partei in verschiedene Ebenen (Landes-, Kreis-, Ortsverbände), als auch horizontal, also für die größe der der einzelnen Verbandsgliederungen. Da Satz 3 den notwendigen Ausbaugrad der Gliederung einer Partei mit dem unbestimmten Rechtsbegriff der "angemessenen Mitwirkung" gekennzeichnet, müssen Versuche, den Inhalt dieser Vorgabe durch einen festen Zahlenmaßstab zu bestimmen mit Zurückhaltung aufgenommen werden. Auch werden die Anforderungen an den Ausbau der Parteiorganisation in Abhängigkeit von ihrer Größe und Mitgliederzahl divergieren.
--Thorres 20:54, 19. Apr. 2010 (CEST)

"Derzeitige Regelung mE PartG-konform, ähnlich auch bei anderen Parteien geregelt"

Ja, die derzeitige Formulierung ist definitiv PartG-konform. Leider hat sie aber zu Missverständnissen geführt, die zu einem KV-Verbot in einem Bundesland (NRW) führten, an dem das Land seit Monaten schwer zu kämpfen hat. Die Konkretisierung soll dazu dienen diese Missverständnisse auszuräumen. Die Konkretisierung enstpricht der Auffassung nach Ipsen, welche allgemein als Standard in der Rechtsauslegung akzeptiert ist. --Nesges 12:05, 18. Apr. 2010 (CEST)

  • Selbst im Ipsen selber ist noch Interpretationsspielraum gegeben. Der Landesvorstand NRW hat übrigens vergeblich versucht ein Juristisches Gutachten zu der Verbotsregelung zu bekommen. Letztendlich wurde ihm von der Einholung eines Gutachtens abgeraten, da es zu dem Fall keine Gerichtsurteile gibt und alles sehr wackelig ist. --Thorres 21:54, 19. Apr. 2010 (CEST)

"Es könnten Untergruppierungen vorgeschlagen werden, die [...] zu organisatorischem Mehraufwand führen"

Ja, damit umschreibst du allerdings das Crewkonzept. Davor muss man keine Angst haben, es funktioniert sehr gut! Allerdings macht es bei einer großen Zahl von Piraten an einem Ort Sinn sich in größeren Strukturen zu organisieren, da dann der organisatorische Aufwand wieder sinkt. Und diese Strukturen sollten nicht ausgeschlossen werden können. --Nesges 12:38, 18. Apr. 2010 (CEST)

Einen organisatorischen Mehraufwand für die übergeordnete Gliederung kann ich nicht erkennen. Im Gegenteil: Sie wird verwaltungstechnisch deutlich entlastet, da die Untergliederung den Einzug von Mitgliedsbeiträgen und die Bearbeitung von Aufnahmeanträgen übernimmt. Zudem kann eine Untergliederung nur gegründet werden, wenn mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Ämter besetzt werden und die Piraten vor Ort wollen besagte verwaltungstechnische Aufgaben wohl kaum aus Spaß übernehmen wollen. Damit ist sichergestellt, dass Untergliederungen nur bei ausreichender Mitgliederzahl geschaffen werden und wenn sie organisatorisch Sinn machen. Jotun