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NDS:Mitgliederversammlungen/2024.1/goaendern

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Version vom 9. November 2024, 00:28 Uhr von imported>Thomas Ganskow (→‎§ 15 'Automatisches Verfallen von Anträgen')
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§ 15 'Automatisches Verfallen von Anträgen'

Antragsteller: Thomas Ganskow

Thematik

  • Schlussbestimmungen

Änderung

  • § 15 Automatisches Verfallen von Anträgen

Gegenargumente

  • -


ORIGINAL Überarbeitung

§ 15 Automatisches Verfallen von Anträgen
Die auf der Landesmitgliederversammlung nicht behandelten Anträge verfallen.

§ 15 Automatisches Verfallen von Anträgen
wird wie folgt ergänzt: Dies gilt nicht, wenn die antragstellende Person in der Versammlung die Aufrechterhaltung eines oder mehrerer Anträge bei der Versammlung beantragt und diese mehrheitlich dafür stimmt. Blockabstimmungen dazu sind möglich.

Begründung

Nicht selten reicht die Zeit nicht aus, alle zur Beschlussfassung eingereichten Anträge zu behandeln. Es erleichtert die Arbeit aller Beteiligten, wenn diese Anträge weiter bestehen bleiben und bei der nächsten Versammlung behandelt werden können.

Ergebnis