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NDS:Mitgliederversammlungen/2024.1/sae-Antraege

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SÄA 001 'Beitragsverteilung'

Antragsteller: Joscha Germerott
Ticket: 14163

Thematik

  • Mitgliedsbeitragsverteilung

Änderung

  • § 19 Finanzordnung

Gegenargumente

  • -


ORIGINAL Überarbeitung

§ 19 Finanzordnung

§ 19 Finanzordnung wird wie folgt durch einen Punkt 6 ergänzt:
"6. Der nach der Bundesfinanzordnung dem Landesverband zufallende Anteil eines Mitgliedsbeitrags wird nach folgendem Schlüssel verteilt: Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 40%, der zuständige Kreisverband 20% und der Landesverband Niedersachsen 40%."

Begründung

  • Nach dem BPT24.1 würde aktuell nur der Landesverband Geld aus Mitgliedsbeiträgen bekommen. So wäre die Verteilung an die alte Regelung angepasst.

Ergebnis

  • Angenommen

SÄA 002 'Onlineparteitag'

Antragsteller: Joscha Germerott
Ticket: 14164

Thematik

  • Klarstellung zur möglichkeit von Hybriden-, Onlineparteitagen (bzw. bei uns LMV)

Änderung

  • § 12 Die Landesmitgliederversammlung

Gegenargumente

  • -
ORIGINAL Überarbeitung

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung
1. Die Landesmitgliederversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes. Sie beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der Piratenpartei Niedersachsen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Sie ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene und entspricht dem Parteitag gemäß §9 des Gesetzes über die politischen Parteien.

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung wird in Punkt 1 am Ende wie folgt ergänzt:
1. Die Landesmitgliederversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes. Sie beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der Piratenpartei Niedersachsen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Sie ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene und entspricht dem Parteitag gemäß §9 des Gesetzes über die politischen Parteien. Sie kann in allen Formen ausgetragen werden die im § 9 Abs. 1 PartG ermöglicht werden.

Begründung

  • Damit ist eindeutig gemacht dass wir auch eine online LMV machen können. Anstatt das explizit zu machen verweisen wir so auf das PartG.

Ergebnis

  • Angenommen

SÄA 003 'Eingliederung von verbandsfreien Gebieten in einen vorhanden Kreisverband'

Antragsteller: Joscha Germerott
Ticket: 14165

Thematik

  • Möglichkeit zur erweiterung existierender KVs.

Änderung

  • § 18a Eingliederung

Gegenargumente

  • -
ORIGINAL Überarbeitung

§ 18a Eingliederung
"1. Ein Kreisverband kann durch Antrag seines Vorstandes beim Landesvorstand eine Erweiterung des Kreisverbandgebiets anstreben.
2. Das neu einzugliedernde Gebiet muss ein verbandsfreier Landkreis oder eine verbandsfreie kreisfreie Stadt sein und muss dem Kreisverband benachbart sein.
3. Gibt der Landesvorstand dem Antrag statt, organisiert er eine Urabstimmung in dem neu einzugliedernden Gebiet, in der die dort wohnenden Mitglieder über die Eingliederung abstimmen.
4. Die Eingliederung gilt erst als vollendet, wenn eine Mitgliederversammlung des Kreisverbandes dieser zustimmt. Auf dieser Mitgliederversammlung muss die Abstimmung im ersten, nicht organisatorischen, Tagesordnungspunkt stattfinden.
5. Wird einer Eingliederung stattgegeben sind die Personen aus dem einzugliederden Gebiet akkreditierbar und Teil der Gliederung.
6. Legt die Satzung des originalen Kreisverbandes fest, in welchem Gebiet sich dieser befindet, muss direkt nach der Abstimmung eine Satzungsanpassung folgen, um das Gebiet neu zu definieren.
7. Es können mehrere Eingliederungen in einer Mitgliederversammlung abgestimmt werden. Die Akkreditierbarkeit nach Abs. 5 ist erst nach der letzten Abstimmung gegeben.
8. Für die Personen des neu einzugliedernen Gebiets gilt die Einladungsfrist entsprechend der Satzung des Kreisverbandes. Der Landesvorstand lädt im Namen des Kreisverbandes ein."

Begründung

  • Aktuell haben wir mehrere Orte an denen ein eigenener Kreisverband keinen Sinn macht bzw. keinen haben. Mit einem benachbarten Kreisverband könnten diese aber ohne Probleme fusionieren und somit eine starke Einheit bilden.
  • Unsere Satzung sieht keine Möglichkeit vor einen KV und einen KV-losen Kreis/Stadt zu Verschmelzen - dieser Absatz soll dies ermöglichen. Damit etwas Planungsaufwand gespart wird sollte dies bereits von einem Kreisverbandsvorstand beantragt werden können und nur durch die Mitglieder in der jeweiligen Region bestätigt werden.

Ergebnis

  • Auf der Versammlung wurde das Wort "Personen" in Abs. 8 zu "Mitglieder" geändert.
  • Mit Änderung angenommen