NRW:Bonn/Kreisverband/Vorstand/Geschäftsordnung

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Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes der Piratenpartei Bonn und regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Bonn. Die Geschäftsordnung wurde in der Urfassung am 26. April 2010 beschlossen und durch Beschlüsse der Vorstandssitzungen vom 3.5.2010, 18.5.2010, 25.9.2011, 13.11.2011, 5.10.2012, 5.10.2014, 07.11.2018, 20.04.2022 und die Neuwahl des Schatzmeisters beim Kreisparteitag 2010.4 am 25.11.2010 geändert.

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zum Beginn der Sitzung aufgestellt.
Der Vorstand hält in der Regel monatlich, mindestens jedoch alle drei Monate, Vorstandssitzungen ab.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbandsvorstandes können an den Kreisverbandsvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
Jeder 'echte' Antrag benötigt einen Antragsteller, und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist per Mail an vorstand@piratenpartei-bonn.de zu richten oder auf der dafür ggf. vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen.
Generell ist es besser, seinen Antrag zunächst als Anregung zu formulieren, insbesondere, wenn man noch mit keinem Vorstandsmitglied oder sonst Zuständigen darüber gesprochen hat.
Antragsberechtigt sind Mitglieder der Piratenpartei Bonn

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Gäste können der Sitzung des Kreisverbandsvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

Leitung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisverbandsvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Abstimmungen werden namentlich protokolliert.

Umlaufbeschluss

Ein Umlaufbeschluß kommt zustande durch einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder. Umlaufbeschlüsse müssen in das Protokoll der nächsten Vostandssitzung aufgenommen werden. Außer bei einstimmigen Beschlüssen, müssen alle Abstimmenden namentlich genannt werden.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.

Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird vom Kreisvorstand verwaltet.
Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben alle Mitglieder des Kreisvorstands. Mitglieder von Gebietsvorständen haben Zugriff auf die Daten der zu ihrem Gebiet zugehörigen Mitglieder gemäß deren eigener Geschäftsordnung.
Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

Aufgabenverteilung

  • Kontakt Finanzamt: Schatzmeister
  • Vertretung der Partei: Vorsitzende
  • Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Einladung mit dem letzten Protokoll, Sitzungsleitung rotierend, Vorsitzende
  • Führung der laufenden Geschäfte: Vorsitzende, Schatzmeister (lt. Satzung)
  • Mitgliederverwaltung: 1. Vorsitzender, Schatzmeister, stellv. Schatzmeister
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Vorsitzende
  • Finanzplanung, Buchführung, Spendenwesen: Schatzmeister
  • Controlling, Steuerberater: Schatzmeister, Kassenprüfer
  • Presse und Öffentlichkeitsarbeit: Pressesprecher, Vorsitzende
  • Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Vorsitzende
  • Protokolle, Berichte, Dokumentation aufbewahren: Christoph Grenz
  • IT: Christoph, zusätzlich Beauftragter Bernhard
  • Postfach: Jens
  • Veranstaltungsplanung: Jens, Stefan

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht nach §5.6 der Kreisverbandssatzung an. Dieser hat in Textform zu erfolgen. Der Vorstand kann zur Entlastung auch einen gemeinsamen Tätigkeitsbericht erstellen.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde am 05.10.2014 in dieser Form in Kraft gesetzt.