BW:Ludwigsburg/Landesprogramm/1.3.5
Aufhebung des nächtlichen Alkoholverkaufsverbotes
Dieser Text wurde auf einem Landesparteitag abgelehnt (u.U. zugunsten einer alternativen Variante) und wird voraussichtlicht nicht wieder abgestimmt.
Aufhebung des nächtlichen Alkoholverkaufsverbotes
Das Verkaufsverbot von Alkohol im Einzelhandel und in Tankstellen zwischen 22 und fünf Uhr trägt in keiner Weise zum Jugendschutz bei und ist daher aufzuheben.
Darin sehen wir reine Symbolpolitik und eine Bevormundung der Bürger. Außerdem gibt es zahlreiche Ausnahmen für örtliche Feste, Gaststätten und Tankstellen mit Gaststättenkonzession. Die Landesregierung unterschätzt Jugendliche, wenn sie ihnen nicht zutraut, dass diese sich Alkohol nun vor 22 Uhr beschaffen. Statt übermäßigem Alkoholkonsum von Jugendlichen sinnvoll zu begegnen, werden erwachsene Menschen eingeschränkt und der Einzelhandel grundlos belastet.
Alternativantrag zu Kein Verkaufsverbot für Alkohol