BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Finanzielles/Breitbandausbau - Definition

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Neue Definition von Breitband

  • Titel: Neue Definition von Breitband
  • SortKey: GAA
  • Status: Angenommen2010.2
  • Ansprechpartner: ConZee
  • Sub-AG: Finanzielles
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Die zur Zeit vom Bundeswirtschaftsministerium genannte untere Grenze der Breitbandgeschwindigkeit von 128 KBit/s ist dabei nicht ausreichend. Die Definition von Breitbandgeschwindigkeit soll in Zukunft der aktuellen technischen Entwicklung angepasst werden.

Kommentar

Ergänzt Breitbandausbau

 

Kurzfassung

Die zur Zeit vom Bundeswirtschaftsministerium genannte untere Grenze der Breitbandgeschwindigkeit von 1 MBit/s ist dabei nicht ausreichend. Die Definition von Breitbandgeschwindigkeit soll in Zukunft der aktuellen technischen Entwicklung angepasst werden.

Bearbeiter

Vorschlag

Siehe [hier]

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
[2010-04-03] Ostermumble Erster Entwurf veröffentlicht
2010-06-14 Angenommen2010.2 Bei LPT 2010.2 angenommen