BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Finanzielles/Breitbandausbau - Definition
Neue Definition von Breitband
- Titel: Neue Definition von Breitband
- SortKey: GAA
- Status: Angenommen2010.2
- Ansprechpartner: ConZee
- Sub-AG: Finanzielles
- Ausarbeitung: erfolgt via Pad
- Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Die zur Zeit vom Bundeswirtschaftsministerium genannte untere Grenze der Breitbandgeschwindigkeit von 128 KBit/s ist dabei nicht ausreichend. Die Definition von Breitbandgeschwindigkeit soll in Zukunft der aktuellen technischen Entwicklung angepasst werden.
Ergänzt Breitbandausbau
Kurzfassung
Die zur Zeit vom Bundeswirtschaftsministerium genannte untere Grenze der Breitbandgeschwindigkeit von 1 MBit/s ist dabei nicht ausreichend. Die Definition von Breitbandgeschwindigkeit soll in Zukunft der aktuellen technischen Entwicklung angepasst werden.
Bearbeiter
Vorschlag
Siehe [hier]
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.
Datum | Status | Begründung |
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[2010-04-03] | Ostermumble | Erster Entwurf veröffentlicht |
2010-06-14 | Angenommen2010.2 | Bei LPT 2010.2 angenommen |