Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den Bundesverband von kathi 11:35, 22. Mär. 2010 (CET).

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
TE004
Beantragt von
kathi 11:35, 22. Mär. 2010 (CET)
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm

Schlagworte Pro

  • A) grundsätzliche + B) praxisnahe Reformvorschläge für Urheberrechtsprobleme in Bildung und Wissenschaft
  • wichtige Positionierung in Bezug auf den 3. Korb der Urheberrechtsnovelle (der -theoretisch- der "Bildungs- und Wissenschaftskorb" werden soll)
  • KOMPLETT NEU FORMULIERT, pointierter + allgemeiner, ohne Aufzählung
Schlagworte Contra
?
Beantragte Änderungen

In Bezug auf das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland, Kapitel 1 Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung (http://wiki.piratenpartei.de/images/2/20/Parteiprogramm_LaTeX.pdf) möge die Bundesmitgliederversammlung beschließen, das Grundsatzprogramm dort wie folgt zu ergänzen:

[neuer Programmunterpunkt:]Bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht

Der freie Zugang zu Information und Bildung ist für die Piraten ein elementares Grundrecht. Der Staat muss für dieses Sorge tragen, um die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen, ungeachtet ihrer sozialen Herkunft, zu ermöglichen. Andererseits stellt die freie Entfaltung und aktive Förderung von Bildung und Wissenschaft heute eine unabdingbare Grundlage für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung dar.
Daher fordern die Piraten die Formulierung eines allgemeinen Nutzungsprivilegs für Zwecke der Bildung und Wissenschaft im deutschen Urheberrechtsgesetz, ähnlich dem Fair-Use-Prinzip im Copyright-System der USA.
Grundsätzlich halten wir die Schrankenbestimmung bezüglich Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch weder inhaltlich noch formal für zumutbar. Wir treten stattdessen für eine Generalklausel ein, die alle Benutzungshandlungen legitimiert, die dem öffentlichen Interesse dienen und die Entwicklung von Bildung und Wissenschaft befördern. Insbesondere sind dies nichtkommerzielle und transformative Nutzungen bestehender Werke.

Da eine solche Reform heute in weiter Ferne scheint, fordern die Piraten davon unabhängig eine sofortige Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes in Punkten, die den Informationszugang von Personen und Einrichtungen der Bildung und Wissenschaft unmittelbar betreffen.

Zur Förderung von Open-Access-Publikationen in Bildung und Wissenschaft schlagen wir die Einführung eines allgemeinen und unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechts für die hier tätigen Urheber vor.

Des Weiteren meinen wir, dass die öffentlichen Zugänglichmachung von geschützten Werken für Unterrichts- und Forschungszwecke zustimmungs- und vergütungsfrei sein sollte. Insbesondere müssen hier die Bedingungen für den Unterricht an Schulen verbessert werden und jegliche überwiegend durch die öffentliche Hand finanzierte Forschung in diese Schranke einbezogen werden.

Ebenso muss die öffentliche Wiedergabe von geschützten Werken in Schulen und sozialen Einrichtungen ohne Einschränkungen zustimmungs- und vergütungsfrei gestellt werden. Wir fordern zudem, dass alle Einschränkungen in den Regelungen zur Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen und zum elektronischen Kopienversand auf Bestellung beseitigt werden, sodass diese technischen Möglichkeiten in Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen umfassend genutzt werden können.

Aufgrund der Problematik, dass verwaiste und seit längeren Zeiträumen nicht mehr verwertete Werke in ihrer Nutzbarkeit stark eingeschränkt sind, ist eine weitreichende und nachhaltige Regelung zur öffentlichen Zugänglichmachung dieser Werke dringend geboten. Elektronische Zugänglichmachungen zu nichtkommerziellen Zwecken müssen dabei begünstigt werden.

Die Piraten lehnen technische Schutzmaßnahmen (Digital-Rights-Management-Systeme) und deren rechtlichen Schutz aus informationsethischen, ökonomischen und technischen Gründen grundsätzlich ab. Die künstliche Verknappung bis hin zur Monopolisierung von Information gefährdet insbesondere die gesamtgesellschaftlichen Ziele von Bildung und Wissenschaft.
Aus diesem Grund fordern wir allen Schrankenbestimmungen des Urheberrechts generell Vorrang gegenüber dem rechtlichen Schutz technischer Maßnahmen einzuräumen. Insofern kein gesetzliches Verbot der technischen Schutzmaßnahmen erfolgt, muss ein verbindliches, öffentlich kontrolliertes Lizenzierungsverfahren die rechtlich korrekte Anwendung bzw. Aussetzung der technischen Schutzmaßnahmen sicherstellen.

Begründung

Die Piraten sehen die Legalisierung der nichtkommerziellen Nutzung und Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken als Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft an. Dies gilt in herausgehobenem Maße für den Bereich der Bildung und Wissenschaft.


Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Library pirate|kathi]] 11:35, 22. Mär. 2010 (CET)“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.





Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. NorkNork 15:22, 22. Mär. 2010 (CET)
  2. jyw, wobei mich die Form auch etwas stört, bitte keine Durchnummerierung und dafür ganze Sätze, dann passts auch zum restlichen Parteiprogramm ;-)
  3. eckes Ich plane einen Antrag auf unterschreiben der Göttinger erklärung.
  4. MattesG 13:45, 31. Mär. 2010 (CEST)
  5. --Derdaddler 18:34, 8. Apr. 2010 (CEST) inhaltlich gut, besser aber als Positionspapier...
  6. --Scumm 01:06, 9. Apr. 2010 (CEST)
  7. Mpd
  8. Philip aka plaetzchen
  9. Matze 20:23, 17. Apr. 2010 (CEST)
  10. Frieda Ist mir eigentlich immer noch zu lang und zu kompliziert in der Formulierung, aber inhaltlich wichtig
  11. --Awitte 15:27, 18. Apr. 2010 (CEST) hoffentlich nicht ins Grundsatzprogramm (Detailstufe), aber echt gut vom Inhalt her!
  12. maxwell
  13. StrauchD
  14. Arte povera
  15. Korbinian 13:45, 21. Apr. 2010 (CEST)
  16. Twix 13:53, 21. Apr. 2010 (CEST)
  17. icehawk 11:03, 22. Apr. 2010 (CEST)
  18. Wolfram
  19. Sascha Körver 21:59, 26. Apr. 2010 (CEST)
  20. zora
  21. MattesG
  22. Aleks_A
  23. Jan
  24. Arvid Doerwald
  25. MichaelG 21:55, 3. Mai 2010 (CEST)
  26. DeBaernd 14:23, 8. Mai 2010 (CEST)
  27. Trias besser geworden :). Danke für den Kernthemenantrag!
  28. --Zenga 12:14, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker (Wegen Form, siehe #Diskussion)
  2. Thorres
  3. Rainer Sonnabend
  4. Nplhse 17:35, 2. Apr. 2010 (CEST)
  5. Christian Hufgard 21:53, 3. Apr. 2010 (CEST)
  6. Michi Zu ausführlich für ein Grundsatzprogramm
  7. Hans Immanuel
  8. icho40
  9. Thomas-BY
  10. HKLS 20:27, 19. Apr. 2010 (CEST) gehört in ein Wahlprogramm
  11. Maha 01:27, 20. Apr. 2010 (CEST) (3 Kritikpunkte, siehe unten)
  12. Corax 19:22, 21. Apr. 2010 (CEST)
  13. Unglow
  14. occcu
  15. Monarch 15:48, 22. Apr. 2010 (CEST)
  16. Sebastian Pochert zu lang, kürzer fassen!
  17. RicoB CB 16:53, 23. Apr. 2010 (CEST)
  18. Spearmind 23:24, 23. Apr. 2010 (CEST)
  19. enni
  20. Danebod 15:41, 28. Apr. 2010 (CEST)
  21. Salorta
  22. wigbold
  23. Magnum
  24. Sven423 21:50, 8. Mai 2010 (CEST) Forderungen sind gut, gehören aber eher ins Wahlprogramm
  25. ringwraith 13:37, 11. Mai 2010 (CEST)
  26. Kaddi
  27. Tadi

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Jotun
  2. MrHan Eigentlich alles schön und gut... wenn man jetzt noch alle Formulierungen mit "fordern" durch "setzen sich ein" (oder Ähnliches) ersetzen könnte :/
  3. Sbeyer 14:46, 3. Apr. 2010 (CEST) wegen den in der Diskussion genannten Punkten
  4. Andena 00:56, 5. Apr. 2010 (CEST) Für Programm zu detailliert
  5. Wobble zu detailliert fürs Programm
  6. HeinrichFaust 12:54, 22.Apr. 2010 (CEST)
  7. Rwolupo 22:44, 22. Apr. 2010 (CEST)
  8. Attachment 17:05, 25. Apr. 2010 (CEST) (Formulierung)
  9. LordSnow einfach zu lang, besser auf den Punkt bringen oder mehrere Anträge draus machen
  10. StopSecret 09:53, 5. Mai 2010 (CEST)
  11. OliverNiebuhr
  12. Action_Boo
  13. Christian Specht 16:24, 11. Mai 2010 (CEST)
  14. Pita Grunsätzlich gut, aber bei der Länge und Komplexität nicht Massentauglich
  15. zero-udo

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Bitte Umarbeiten

Erstens gehört der Antrag kaum in das Grundsatzprogramm, er ist imho dafür viel zu konkret (Aber past gut in ein Wahlprogramm) und zweitens bitte ich ihn nicht so Stichpunkt und Aufzählungsartig zu formulieren. Das passt so gar nicht in ein Programm. Solang beides so ist, sehe ich mich genötigt dagegen zu stimmen (unabhängig vom Inhalt) Benjamin Stöcker

Wir könnten es als Thesenpapier beschließen, dess Inhalt wir dann bei bedarf ins Wahlprogramm mit einfließen lassen können. --Trias 14:11, 29. Mär. 2010 (CEST)

Dem schliesse ich mich an. Grundsaetzlich unterstuetze ich die Forderungen, vor allem den Teil, Ausnahmen fuer Schulen und andere Bildungseinrichtungen zu machen. Das Parteiprogramm sollte aber moeglichst fuer jeden verstaendlich bleiben und muss wesentlich einfacher formuliert sein, als in diesem Vorschlag. Ein fertiger Gesetzentwurf gehoert dort nicht hinein. --Frieda 11:25, 25. Mär. 2010 (CET)

Ich schliesse mich dem Antrag im Grunde an, allerdings sollte er nicht nur in Bezug auf og. Punkte überarbeitet werden, sondern auch alle Bezüge zum Landesverband Berlin gehören IMHO nicht ins bundesweite Programm :) --AndreasRomeyke 19:26, 27. Mär. 2010 (CET)

Wo ist der Unterschied zum aktuellen Urheberrecht?

Aus dem Gesetz: Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient;

Das ist selbsterklärend: einfach mal den gesamten Paragraphen lesen und nicht nur einen Abschnitt herausschneiden! Genau darum geht es mir: das dieses, was Du da schreibst OHNE Einschränkungen gelten soll. Der Teufel steckt bei den Schrankenbestimmungen des UrhG in den Bedingungen und Einschränkungen, die auf diese wiederum erhoben werden. --kathi

Genau! - Einfach mal das UrHG lesen, Kathi. Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts:
Das habe ich augenscheinlich mehr als Du getan. Übrigens auch zwei Kommentare zu den Schrankenbestimmungen sowie Sekundärliteratur. --kathi
Kommentare spiegeln lediglich die Rechtspraxis wieder - die sich aus willkürlicher Interpretation ergibt. Vielleicht ist es besser durch Kommentierung der PIRATEN die Rechtspraxis zu erweitern. --wigbold
  1. § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch
  2. § 47 Schulfunksendungen
  3. § 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
  4. § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
  5. ... usw,usw,usw
Ich kann da keinen Teufel erkennen.
Wie gesagt, nicht nur die Überschriften, sondern den Inhalt lesen. Es nervt mich wirklich, mich mit Leuten rumstreiten zu müssen, die nicht mal das tun. --kathi

Zudem sollte man das kontinentaleuropäische Urheberrecht nicht mit dem angloamerikanischen Copyright vergleichen. Das sind zwei unterschiedliche Rechtstraditionen. Jedoch ist es so, daß wir angloamerikanische Rechtstradition mit deren Produkten importieren. Sie ist aber nicht kompatibel. Hier sollten wir aufpassen, daß wir sie nicht implizit durch entsprechende Vergleiche oder durch Forderungen als faktisch anerkennen.

Diese Vergleiche werden natürlich bei Urheberrechtsjuristen gezogen, genauso wie mittlerweile von vielen Juristen Generalklauseln gefordert werden. Ich weiß nicht, woher Du Deine Infos hast, sie sind höchst fragwürdig. --kathi
Ich will nicht vergessen, woher die "Open-" bzw. "Free-" Kultur kommt. "Urheberrechtsjuristen" sind Kinder dieser Kultur. Doch ich sehe sie sicherlich nicht als unvoreingenommen. Zudem wird die Rechtspraxis von Lobbyisten beeinflußt, die meist Juristen sind und die durch den Konflikt ihr Auskommen haben (wollen). - Ich bin früher über Freie Weide geritten, bis dann die Juristen kamen und Zaune gesogen haben. Wenn Juristen von Freiheit sprechen nehmen die sich Recht - natürlich nur um Freiheit herzustellen.
Einen Author und Buch möchte ich Dir nennen: Freie Software Zwischen Privat- und Gemeineigentum von Volker Grassmuck. --wigbold
Die Inhalte kopiergeschützter Datenträger können durchaus in unserem Rechtsraum konvertiert und aufgezeichnet werden: "Nicht erlaubt sind Kopien kopiergeschützter Datenträger. [...] Die direkte Umgehung des Kopierschutzes zur Erstellung einer Privatkopie ist zwar verboten, aber nicht strafbar. [...] Privatkopien von kopiergeschützten digitalen Medien dürfen also legal mit den genannten Ausnahmen, über den Umweg der analogen Aufzeichnung, per Wiedergabe gemacht werden. Es ist nicht verboten, die Wiedergabe einer DVD oder Musik-CD mitzuschneiden und dieses Material anschließend wieder als DVD oder CD zu brennen. Auch dürfen diese an Freunde und Bekannte weitergegeben werden." [1]
Ich denke, daß wir ein sehr gutes Urheberrecht haben.
-ohne Worte- (Warum bist Du eigentlich bei den Piraten?) --kathi

Gerade im Sinne des freien Zugangs zu Information und Bildung ... Allerdings muß man durchaus die importierten DRM-Techniken in Frage stellen, die aus einer anderen Rechtstradition [2] stammen. Doch gerade diese Zweifel bzw. Ablehnung nur mit "Bildung" zu begründen, geht mit nicht weit genung und scheint heuchlerisch.

Technologie stammt aus gar keiner Rechtstradition, wie auch? --kathi
Die TCPA bzw. die TCG entwickelt Technik und Technologie für das DRM - Organisation(en) aus der AngloAmerikanischen Rechtstradition entwickeln Technik für das Rechte-Management. --wigbold
Die Rechtspraxis zeigt den Wert des Urheberrechtes und dessen Schranken. Dieses gilt es vor dem Einwirken der Lobbys zu schützen, die Verwertungslobbys, die nur das Interesse der Urheber im Blick haben:) - Hier ist anzusetzen! Es muß klargestellt werden, daß die Verwerter/Datensammler nicht im Sinne der Urheber handeln.
--wigbold 00:38, 6. Mai 2010 (CEST)
Warum reiß ich mir hier eigentlich den Arsch auf? Desillusioniert --kathi
des-illusioniert - Gut so! Nun ohne Illusion weiter und mal über folgenden Satz aus Deinem Antrag nachgedacht: Daher fordern die Piraten die Formulierung eines allgemeinen Nutzungsprivilegs für Zwecke der Bildung und Wissenschaft im deutschen Urheberrechtsgesetz, ähnlich dem Fair-Use-Prinzip im Copyright-System der USA. --wigbold

Zu Spezifisch

Für das Parteiprogramm halte ich den Antrag zu spezifisch. Die Forderungen an sich sind durchaus vertretbar, greifen aber nicht die grundlegende Urheberrechtsproblematik an.


Was sind die "Einschränkungen bezüglich bestimmer Werkarten"?

Wissenschaftsfreiheit

  • Bens Kritik stimme ich zu.
  • Der obige Punkt, dass bereits jetzt die Vergütungspflicht in Schulen entfällt, macht den Antrag zum Teil überflüssig; vielleicht wäre eine Ausweitung auf Hochschulen usw. nötig.

Siehe oben.
Außerdem besteht Vergütungspflicht für Vervielfältigungen an Schulen, die durch den Gesamtvertrag Schule (pdf) abgegolten wird, ebenso einen Gesamtvertrag gibt es für öffentliche Zugänglichmachungen. In Beiden wird die Nutzung von Werken über die Regelungen des UrhG hinaus eingeschränkt. Diesen ganzen Komplex, dass Bildungsministerien für öffentliche Bildungszwecke von den Verwertungsgesllschaften Lizenzen erwerben müssen, halte ich für absurd. --kathi

  • Gemäß der im Grundgesetz garantierten Wissenschaftsfreiheit muss es dem Wissenschaftler als Urheber überlassen bleiben, ob und wann sie/er publiziert oder nicht. Es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse, die ein Wissenschaftler vielleicht aus ethischen Gründen nicht publizieren will. Daher sollte hier kein Publikationszwang existieren, der aufgrund des Art. 5 GG eh nicht durchsetzbar ist. --Maha 01:26, 20. Apr. 2010 (CEST)

Das Recht der (Nicht-)Veröffentlichung ist Teil der Urheberpersönlichkeitsrechte, siehe § 12 UrhG. Das steht gar nicht zur Disposition...? --kathi

Formulierung und DRM

  • Die Formulierung "fordern" sollte durch "wollen" ersetzt werden, da Parteien per Definition Gesetzgeber sind bzw. sein wollen. NGOs "fordern", Parteien wollen Teil des Gesetzgebungsprozesses sein.
  • Der Abschnitt "Aus diesem Grund fordern wir allen Schrankenbestimmungen des Urheberrechts generell Vorrang gegenüber dem rechtlichen Schutz technischer Maßnahmen einzuräumen. Insofern kein gesetzliches Verbot der technischen Schutzmaßnahmen erfolgt, muss ein verbindliches, öffentlich kontrolliertes Lizenzierungsverfahren die rechtlich korrekte Anwendung bzw. Aussetzung der technischen Schutzmaßnahmen sicherstellen." sollte gestrichen werden. Begründung: 1) Der vorherige Abschnitt reicht aus für ein Grundsatzprogramm. 2) Ein Verbot ist absolut nicht nötig, es muss stattdessen nur § 95a UrhG (Schutz vor Umgehung technischer Maßnahmen) wieder abgeschafft werden. 3) Sowohl Abschaffung des genannten Paragrafen als auch Verbot und erst recht ein "Lizensierungsverfahren", was auch immer das sein soll, haben nichts in einem Grundsatzprogramm zu suchen.
  • Insgesamt ein super Ansatz, dieser Antrag, aber meines Erachtens zu unausgereift. Warum habe ich davon vorher nichts gehört, z.B. auf der Urheberrechtsmailingliste?

--Musikdieb 19:15, 21. Apr. 2010 (CEST)

Am 14.03.10 habe ich auf auf dieser Mailingliste auf meinen Antrag für die LMV Berlin (also den Vorläufer dieses Antrags) verwiesen, am 22.03.10 habe ich die erste Version dieses Antrags dort publiziert, aber fast kein Feedback bekommen. --kathi