NDS:AG Satzung/2010/§ 9

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§ 9 Bundespartei und Landes-, Kreis-, sowie Ortsverbände

Keine Änderungen des § 9 - die dargestellten Änderungen ergeben sich aufgrund des Satzungsänderungsantrag 1.1.

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Die Piraten Niedersachsen sind verpflichtet alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet. Er hat auch seine Organe zu einer gleichen Verhaltensweise anzuhalten.
  2. Die Kreis- und Ortsverbände sind ihrerseits verpflichtet, alles zu tun, um die Einheit der Piraten Niedersachsen zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piraten Niedersachsen richtet.
  3. Verletzen den Piraten Niedersachsen nachgeordnete Gebietsverbände oder Organe diese Pflichten, ist der Landesvorstand der Piraten Niedersachsen berechtigt und verpflichtet, die Gebietsverbände zur Einhaltung dieser Pflichten aufzufordern. Entsprechendes gilt für weitere untergliederte Gebietsverbände.
  4. Solange kein Kreis- und Ortsverband der Piraten Niedersachsen existiert, werden die Aufgaben der jeweiligen Kreis- und Ortsverbände vom Landesverband und seinen Organen wahrgenommen.
  1. Die PIRATEN Niedersachsen sind verpflichtet alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet. Er hat auch seine Organe zu einer gleichen Verhaltensweise anzuhalten.
  2. Die nachgeordneten Gebietsverbände sind ihrerseits verpflichtet, alles zu tun, um die Einheit der PIRATEN Niedersachsen zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der PIRATEN Niedersachsen richtet.
  3. Verletzen den PIRATEN Niedersachsen nachgeordnete Gebietsverbände oder Organe diese Pflichten, ist der Landesvorstand der PIRATEN Niedersachsen berechtigt und verpflichtet, die Gebietsverbände zur Einhaltung dieser Pflichten aufzufordern. Entsprechendes gilt für weitere untergliederte Gebietsverbände.
  4. Solange kein nachgeordneten Gebietsverbände der PIRATEN Niedersachsen existiert, werden die Aufgaben der jeweiligen nachgeordneten Gebietsverbände vom Landesverband und seinen Organen wahrgenommen.