Benutzer Diskussion:Robi.kraus/Anträge/LTW NRW 2010/BürgerbeteiligungDirekteDemokratie/Bürgerentscheid/Kostendeckungsvorschlag

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Version vom 6. Dezember 2009, 00:57 Uhr von imported>Robi.kraus
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Ich halte einen Kostendeckungsvorschlag in einer Hinsicht für sinnvoll: Initiativbegehren müssen sich somit überlegen, wie z.B. eine Schulsanierung finanziert werden könnte. Man kann zwar viele sinnvolle Dinge fordern, aber unter'm Strich müssen die Finanzen ja irgendwo herkommen. Es ist daher meiner Meinung nach schon sinnvoll, einen Kostendeckungsvorschlag einzureichen, einfach damit das Bürgerbegehren sich selber auch sicher genug über mögliche finanzielle Konsequenzen ist. Es sollte aber kein formaler Bestandteil der Zulassung sein. Ich denke, ein Kostendeckungsvorschlag sollte nach wie vor gefordert, aber eben nur als Vorschlag behandelt werden und nicht als Verweigerungskriterium. --Skreutz 17:41, 1. Dez. 2009 (CET)

Sicherlich kann ja immer noch eine Finanzierung vorgestellt werden. Zudem kann ein guter Finanzierungsplan überzeugend auf die Bürger wirken. Ich sehe aber das Hauptproblem darin, dass mit zwei verschiedenen Maßstäben gemessen wird; Bürger haben nicht unbedingt die gleichen Möglichkeiten wie die Verwaltung Kosten abzuschätzen, und selbst die Verwaltung verschätzt sich oft. Des weiteren ist eine Unbefangenheit des Rates gegenüber dem Bürgerbegehren nicht sichergestellt, aber sie entscheiden über die Zulassung. @Skreutz Schlägst du eine andere Formulierung vor? --robi.kraus 6. Dez. 2009 (CET)