HH:7. Landesmitgliederversammlung/Satzungsänderungsanträge

Aus Piratenwiki Mirror
< HH:7. Landesmitgliederversammlung
Version vom 21. Juni 2011, 01:32 Uhr von imported>--. .- ... - (hat „Satzungsänderungsanträge-LPT-HH-7“ nach „HH:7. Landesmitgliederversammlung/Satzungsänderungsanträge“ verschoben)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Satzungsänderungsanträge 7. Landesparteitag des Landesverbandes Hamburg

Alle Vorschläge müssen bis zum 7. Oktober 2009 eingegangen sein. Zum Ablauf von Fristen bitte § 188 BGB beachten.

Vorschlag einer verbesserten Satzung

Der Satzungstext

http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Hamburg/Satzung/Entwurf_LPT09

Ergänzende Regeln für die Arbeit in Gruppen

§8 Abs. 4 des Entwurfes spricht von Grundsätzen für die Arbeit der Organe, Gremien und Gruppen. Diese Grundsätze werden nicht Teil der Satzung, sind also mit einfacher Mehrheit durch den LPT änderbar.

Der LPT möge folgenden Text als Grundatzregelwerk für die Arbeit der Gruppen beschließen. http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Hamburg/Satzung/Entwurf_Gruppenregeln

Dieser Entwurf wurde überarbeitet und mit den Entwürfen von Andreas Gerhold und Michael Büker zu einem gemeinsamen Antrag zusammengefasst: Regelung der Arbeit in Gruppen im Landesverband Hamburg

Begründung

struktuelle Probleme: Befugnisse der Organe der Gliederung waren nicht zusammengefasst ( z. B. Befugnisse des Vorstandes über mehrere Paragraphen verstreut ), das Organ des Landesschiedsgerichtes wurde überhaupt nicht erwähnt, das Problem der kommisarischen Fortführung wichtiger Ämter im Falle einer Handlungsunfähigkeit wurde nicht behandelt, etc.

Antragsteller

--Christian 14:27, 7. Okt. 2009 (CEST)

--Paul 12:08, 8. Okt. 2009 (CEST)

--Michael Büker 18:58, 15. Okt. 2009 (CEST)

--Kim C. Kallmeyer 20:08, 15. Okt. 2009 (CEST)

Einzelanträge von Fridtjof

Anträge

Paket 1

Die folgenden Anträge können nur als Paket abgestimmt werden, da sie voneinander abhängig sind.

Antragsteller

Fridtjof

Änderung von § 12 - DER LANDESVORSTAND

Der Satzungstext

(4) Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Quartal zusammen. Diese Versammlung wird fernschriftlich, mit einer Frist von 10 Tagen, unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

Soll durch diesen Text ersetzt werden

keinen - Strechung

Begründung

In Hamburg findet wöchentlich eine Vorstandssitzung im Rahmen des Stammtisches statt. Daher ist es nicht erforderlich, extra einzuladen. Als Ausgleich erfolgt eine Anpassung von (5).

Antragsteller

--Localhorst 16:02, 6. Okt. 2009 (CEST)

Änderung von § 12 - DER LANDESVORSTAND

Der Satzungstext

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Soll durch diesen Text ersetzt werden

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Bis zu der Wahl des neuen Vorstandes bleibt der alte Vorstand kommissarisch im Amt.

Begründung

Damit wir nicht ohne Vorstand dastehen, sollte ein LPT aus irgendwelchen Gründen nicht innerhalb der 2-Jahres-Frist durchgeführt werden können.

Antragsteller

--Localhorst 08:23, 7. Okt. 2009 (CEST)

Änderung von § 12 - DER LANDESVORSTAND

Der Satzungstext

(5) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.

Soll durch diesen Text ersetzt werden

(5) Auf Antrag von mindestens 5 Piraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.

Begründung

Durch den Wegfall der vierteljährlichen vorgeschriebenen Vorstandssitzungen ist es nötig den Mitgliedern eine einfache Möglichkeit zu geben, diese bei Bedarf doch anzurufen. Fünf Piraten sollten dabei eine leichte Hürde sein.

Antragsteller

--Localhorst 16:02, 6. Okt. 2009 (CEST)

Änderung von § 8 ORGANE, GRUPPEN UND GREMIEN DES LANDESVERBANDES

Der Satzungstext

(0) [gestrichen durch 4. Landesmitgliederversammlung am 1. Juni 2008]

(1) Die Landesmitgliederversammlung

(2) Der Landesvorstand

(3) Die Bezirksverbände

Soll durch diesen Text ersetzt werden

(1) Die Organe, Gruppen und Gremien des Landesverbandes sind

a) der Landesparteitag

b) der Landesvorstand

c) das Landesschiedsgericht

d) Bezirksverbände

e) Ortsgruppen

f) Landesfinanzausschuss

g) Beschwerdeausschuss

h) Organisatorische und politische Arbeitsgruppen


2) Alle Sitzungen der Organe, Gremien und Gruppen werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, so weit zulässig, zeitnah veröffentlicht.

(3)Alle Sitzungen der Organe, Gremien und Gruppen sollten für alle Piraten offen sein. Ein Ausschluss von Piraten, darf nur bei störendem oder unangemessenen Verhalten erfolgen und muss mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.

(4) Der Landesparteitag beschließt über die Satzung hinausgehende Regeln für Organe, Gremien und Gruppen mit einfacher Mehrheit.

(5) Die Organe, Gremien und Gruppen geben sich eine Geschäftsordnung.

Begründung

Zu Abs. 1 c) Schiedsgericht muss ergänzt werden.

Zu Abs. 1 e) Es könnte sinnvoll werden im nächsten Jahr Ortsgruppen zu gründen, die dann auch schon in der Satzung stehen sollten, wie auch jetzt schon die Bezirksverbände. Wenn man's nicht tut, tut der Punkt nicht weh und frisst kein Brot

Zu Abs. 1 f) Ein Landesfinanzausschuss, der dem Schatzmeister beratend zur Seite steht und gleichzeitig eine beständige demokratische Kontrolle gewährleistet ist umso wichtiger je mehr Finanzmittel es zu verteilen gibt. Näheres soll nach § 8 Abs. 4 durch Beschluss des Parteitags geregelt werden. Entwurf hier [1].

Zu Abs. 1 g) Ein Beschwerdeausschuss kann als unverbindliche Schiedsstelle (Mediation) dem Schiedsgericht vorgeschaltet werden um möglicherweise Schiedsgerichtsverfahren unnötig zu machen, wenn sich die Parteien mit Hilfe von Mediatoren einig werden. Andererseits kann hier zwischen Streitparteien vermittelt werden, deren Auseinandersetzung sich nicht um in der Satzung geregelte Fragen dreht. Je mehr Mitglieder miteinander arbeiten und kommunizieren umso wichtiger ist eine Mediationsstelle. Näheres soll nach § 8 Abs. 4 durch Beschluss des Parteitags geregelt werden. Entwurf hier [2].

Zu Abs 1 h) Arbeitsgruppen sind bei uns ein wichtiges demokratisches Element um § 5 Abs. 1 ((1) Jeder Pirat hat das Recht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung des Bundesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland und ihrer Gliederungen zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Partei zu beteiligen.) zu gewährleisten. Der unten verlinkte Satzungsentwurf nennt an dieser Stelle pauschal Gruppen, gefolgt von einer Aufzählung, die keine Gruppen enthält. Dies ist m.E. nicht ausreichend, zumal der BuVor. vorläufige Regeln erlassen hat, die nicht auf allgemeine Zustimmung stoßen und nun ein befristeter AG-Rat eingesetzt ist, der offenbar auch Landes-AGs regeln möchte. Näheres soll nach § 8 Abs. 4 durch Beschluss des Parteitags geregelt werden. Entwurf hier[3] Dieser Entwurf wurde überarbeitet und mit den Entwürfen von Christian Bucher und Michael Bücker zu einem gemeinsamen Antrag zusammengefasst: Regelung der Arbeit in Gruppen im Landesverband Hamburg

Zu Abs. 4 entspricht inhaltlich dem Satzungsentwurf ( http://wiki.piratenpartei.de/Diskussion:Landesverband_Hamburg/Satzung/Entwurf_LPT09 ), wurde hier nur deutlicher formuliert. Regeln sind bindender als Grundsätze.

Die Absätze 2, 3 und 5 wurden aus dem o.g. Satzungsentwurf übernommen und sind dort begründet.

Antragsteller

--Zam 18:19, 6. Okt. 2009 (CEST)


Änderung von § 8a - Der Landesparteitag

Der Satzungsabsatz

(4) Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Hamburger Piraten anwesend sind.

Soll durch diesen Text ersetzt werden

(4) Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 100 oder 10% der stimmberechtigten Hamburger Piraten anwesend sind.

Begründung

Wenn der Landesverband weiterhin wächst, (und die Zahl der "passiven" Mitglieder,) sind 10% der Mitglieder u.U. irgendwann nicht mehr zu erzielen, was einem DoS-Zustand der Partei gleichkommt.

Antragsteller

PantherHH

Änderung von § 15 - DER Landesvorstand

Der Satzungstext

Abs. (1) Der Landesvorstand vertritt die Hamburger PIRATEN vor dem Bundesvorstand und führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und Gremien.

Soll durch diesen Text ersetzt werden

Der Landesvorstand vertritt, als ausführendes Organ der Parteiorgane den Landesverband vor dem Bundesvorstand und führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse der Parteiorgane. Der Vorstand ist gehalten vor Beschlüssen, die sich nicht eindeutig oder nur indirekt aus Beschlüssen der Parteiorgane ableiten lassen ein Meinungsbild der Mitglieder einzuholen.

Begründung

Hier wird durch die Bezeichnung "ausführendes Organ" die Bindung an Beschlüsse gestärkt. Weiterhin wird durch die Auflage Meinungsbild der Vorstand in seiner Interpretationsfreiheit der Beschlüsse eingeschränkt. Wie er diese Meinungsbilder einholt, bleibt damit dem Vorstand selbst überlassen, wird ihn aber antreiben die Entwicklung und Einführung adäquater Mittel zu fördern. Bis dahin zu freie Interpretationen aber eher unterlassen, weil sie so nicht mehr bequem sind.

"...beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse der Parteiorgane." Genau an dieser Stelle entstand auf Bundesebene der Disput um das "Wunderministerium". Der Vorstand behauptet es sei im Sinne der Beschlüsse des BPT und leite sich aus dem Wahlprogramm ab, die Basis sieht dies zu einem großen Teil anders.


Antragsteller

Zam 01:38, 7. Okt. 2009 (CEST)