Archiv:AG Transparenz/Meinungsbild

Aus Piratenwiki Mirror
Version vom 22. Juli 2012, 06:43 Uhr von imported>Wiskyhotel
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
50px Diese Seite ist noch im Entwurfs-Stadium und wird gerade gemeinschaftlich erstellt. Beteilige Dich und beachte die Artikeldiskussionsseite.

(i) hier die Punkte/Meinungen zusammentragen, die anderswo im Forum/Wiki/IRC zu Transparenz schon geäußert wurden

Transparenz in der öffentlichen Verwaltung

(i) (der öffentlichen Hand; also auf Gemeinde-, Kreis-, Regierungsbezirks-, Landes- und Bundesebene; in Ämtern, Behörden, Gerichten, Polizei ... )

  • Offenlegung von Verträgen der öffentlichen Hand
+ Dämmt Korruption, Miß- und Vetternwirtschaft, sowie Amtsmißbrauch ein
— greift u. U. in Vertragsfreiheit und in Geschäftsgeheimnisse ein
—Ist keine Einschränkung der Vertragsfreiheit! Ob ein Vertrag offen ist oder nicht, ist kein Bestandteil des Vertrages selbst. Bzgl. der Freiheit der Vertragsform sehe ich es nur als Einschränkung von nichtschriftlichen Verträgen. Diese sind für eine Verwaltung sowieso tabu. --Jan Huwald 21:37, 25. Jul. 2007 (CEST)
  • Pflicht zur gut sichtbaren Anbringung der Dienstnummer an der Uniform von Polizisten
+ sh. http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25500/2.html: "Da der Polizeibeamte unter seinem Helm vermummt war und wie alle eingesetzten Beamten keine Dienstnummer an der Uniform trug, könne diese schwere Straftat mangels Erkennbarkeit des Beamten jedoch nicht verfolgt werden..."
+ sh. http://www.tagesspiegel.de/berlin/Myfest-Polizeiattacke;art270,2436041
— Polizisten möglicherweise öfter Opfer von Racheakten, da durch Nummer klar identifizierbar.
—Die Gefahr ist nicht gegeben, da Nummer zwar identifizierbar und damit über Verfahren auch der Polizist. ABER: Nummer ist erst einmal anonym und kann nicht ohne Weiteres von rachewütigem Mob benutzt werden. :)
~ Alternative: Man könnte auch die Nummern bei Demos einfach zufällig vergeben, aber eine Liste führen, wer nun welche Nummer hatte. --Jamasi
  • Grundsatz sollte sein, alle Informationen im Rahmen eines Informationsfreiheitsgesetzes werden unaufgefordert und automatisiert von den betreffenden Behörden möglichst zentral und kostenfrei der Allgemeinheit zugänglich gemacht.
Nicht umsetzbar! Alleine Sicherheitsrelevante Daten und Erkenntnisse dürfen nicht öffentlich gemacht werden, das sollte eigentlich klar sein, denn eine Veröffentlichung führt direkt zu erheblichen Nachteilen - insbesondere in diesem Bereich. Und: Kostenfrei? Meiner Meinung nach sind sämtliche Leistungen des Staates dem Bürger/Souverän gegenüber durch die Steuerzahlungen abgedeckt! Es dürfen keinerlei Kosten erhoben werden (Auch nicht in anderen Bereichen!) mfg Yogi 09:18, 20. Jun 2007 (CEST)
Deswegen "im Grundsatz"..., Wenn also sicherheitspolitische oder rechtliche Probleme dem entgegenstehen, dann eben nur Einzelfall basiert per Antrag. Dann sollte aber auch eine Regelung herein, ab wann "geheime" Informationen, also nach wievielen Jahren, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Aber ganz grundsätzlich sollten Behörden so viele Informationen wie möglich von sich aus veröffentlichen. --AndreasRomeyke 09:36, 20. Jun 2007 (CEST)
Security by Obscurity...nicht sehr piratig.--Berndderdrummer 11:36, 17. Nov. 2009 (CET)
(i) Im Gegensatz zum bestehenden Informationsfreiheitsgesetz muß dann generell erstmal kein Antrag auf Freigabe gestellt werden. Dies verändert auch langfristig das Denken der Verwaltung: Die Verwaltung ist für die Bürger da, nicht umgedreht!
  • Für die Kommunikation der Verwaltungen mit dem Bürger hat zu gelten, daß Schreiben in verständlichem Deutsch verfasst werden. Lassen dies rechtliche Gründe nicht zu, dann ist eine verständliche Erklärung beizufügen
Es sollte wohl als Grundsatz ALLES in für Jedermann verständlichen Worten/Texten abgefasst sein, gerade die (bewusst/vorsätzliche) "Unverständlichkeit" muss abgeschafft werden - transparenter eben. mfg Yogi 09:18, 20. Jun 2007 (CEST)
  • Offenlegung von Entscheidungsprozessen: Behörden sollen ihre eigenen Entscheidungsstrukturen öffentlich dokumentieren, damit ihre Verhalten berechenbar wird. Gekoppelt (verlinkt) an diese Dokumentation können Einblicke in automatisiert offen gelegte Dokumente, als auch Zugang zu personalisierten Diensten (e-Government) werden. --Jan Huwald 21:37, 25. Jul. 2007 (CEST)

Transparenz in der Politik generell

(i) (Hier sind sicherlich einzelne Bereiche anzugehen. Beispiele: Sicherheitspolitik in D; in Europa; Verteidigung; Geheimdienste ...)

  • Verwaltungen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen werden verpflichtet, allgemein frei verfügbare Standards, wo vorhanden, einzusetzen. Sollte es in bestimmten Fällen keine allgemein frei verfügbaren Standards geben, haben die Verwaltungen und Öffentlich-Rechtlichen Einrichtungen an der Erstellung eben solcher mitzuwirken.
  • Offenlegung Budget und dessen Verwendung von Verwaltungen und Öffentlich-rechtlichen Einrichtungen.
(i) Jeder Bürger kann damit kontrollieren, wo sein Geld hinfließt und warum.

Transparenz im Gesundheitswesen

(i) (eventuell wirklich interessant betreff: "Mehr-Klassen-Medizin"; Gesundheitswesen generell inkl. Vorsorge etc.)

Transparenz im UrhG und bei Patenten

  • Transparenz bei technischen Patenten kann im Prinzip erst erreicht werden, wenn für jede Anmeldung eines Patentes ein unabhängiger Fachmann des jeweiligen Gebietes anhand der Patentschrift die Erfindung funktionstüchtig reproduzieren kann. Dies würde einer echten Offenlegung der Erfindung entsprechen, wie sie eigentlich vom Patentsystem gefordert wird. Die dazu nötigen Finanzmittel könnten dann den "Wert" des Patentes angeben.
    • abhängig vom finanziellen Aufwand könnte man dann auch eine Art Erfindungshöhe definieren.

(i) (Aufklärung, Erklärungen, Forderungen nach Offenlegungen, "wirklicher" Zweck etc.)

Transparenz in Schule, Bildung, Ausbildung

(i) (auch hier ist einiges nicht wirklich "durchsichtig", Beispiele: Verwaltung der Unis; Sozial wirksame Schule ...)

Transparenz bei Einkommen und Nebenjobs von höheren Beamten, Regierungsmitgliedern und Abgeordneten

  • die Offenlegung von sämtlichen Neben- und Einkünften von verbeamteten Personen höherer Laufbahn, Regierungsmitgliedern, Abgeordneten und öffentlichen Entscheidungsträgern.
  • die Offenlegung der Mitarbeit und Mitgliedschaften in politischen und wirtschaftlichen Verbänden und Organisationen von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern.
  • Verstöße gegen diese Offenlegung sollten strafbewehrt werden.

Wie weit kann, soll, darf, muss Transparenz gehen

(i)(Berücksichtigung der Artikel des GG; Persönlichkeitsrechte; Privatrecht etc.)

  • Laut der Begründung des BVerfG zur Offenlegung von Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten nach Abgeordnetengesetz überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit die Einzelinteressen der Abgeordneten. Laut og. Urteil genau dann, wenn:
    • Die Haupttätigkeit einen Anspruch rechtfertigt, dass ihnen ein voller Lebensunterhalt aus Steuermitteln zusteht
    • Unabhängigkeit von Interessengruppen um die "Unabhängigkeit gegenüber Einwirkungen, die nicht durch Entscheidungen des Wählers vermittelt sind" zu gewährleisten
    • gesetzliche Normierung der Veröffentlichung über Einkommensstufen
    • wirksame Sanktionen bei Verstoß

Was kann, soll, darf, muss ausgeklammert sein

(i) (ebenfalls Artikel GG; Bürger- und Grundrechte; Staatsschutz etc.)

  • Daten von Personen, die nicht öffenlichen Interesses sind, sind zu anonymisieren
Wir sollten definieren wer Personen öffentlichen Interesses in diesem Sinne ist. Halten wir uns da an o.g. Verfassungsgerichtsurteil? Dann sehe ich ein Problem hinsichtlich ehrenamtlicher Mandatsträger die nicht ihren Lebensunterhalt mit ihrem Amt verdienen aber trotzdem ein wie auch immer geartetes Interesse daran haben könnten, dass Entscheidungen nicht transparent gefällt werden. MFG DerDennis 29.05.2012
  • Daten, die der Geheimhaltung unterliegen sind einer dafür eingerichteten und zur Geheimhaltung verpflichtenden parlamentarischen Untersuchungskommision zugänglich zu machen. (i) Ist-Zustand
  • Daten, die der Geheimhaltung unterliegen, sind nach 20 Jahren unaufgefordert zu veröffentlichen. Daten von Personen nicht öffentlichen Interesses sind zu anonymisieren (i) vgl. Regelung in den USA