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A
=== Antrag, die Abschaffung von Patenten zu fordern ===
*Der technische Fortschritt gehört der Menschheit und darf nicht durch staatlichen Eingriff in den Markt privatisiert werden. Patentmonopole sind daher aufzuheben, um einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb herzustellen. Nur technischer Fortschritt, der zu sinkenden Preisen führt, ist wirtschaftlicher Fortschritt und dient den Verbrauchern – weltweit, nicht nur bestimmten Gruppen und Nationen. Sinkende Preise erhöhen den Umsatz und führen zu Wachstum. Die durch technologischen Fortschritt freigesetzten Arbeiter können wieder aufgefangen werden.
*Erfindungen sind meist Folge wirtschaftlicher Engpässe und Möglichkeiten, ähnlich einem darwinistischen Prozess. Daher ist es Willkür, den ersten Erfinder zu begünstigen und damit den zweiten zu bestrafen, dessen Version möglicherweise besser ist.
*Wie alle Monopole führen Patentmonopole zu Nachfragestrukturen und damit zu bestimmten Produkten, Aufwendungen und Erfindungen, die meist wenig im Interesse der Allgemeinheit liegen.
*Neben theoretischen Argumenten widerlegt auch die Praxis die Behauptung, Patente fördern Erfindungen und damit die Wirtschaft. Die unübersehbare Menge registrierter Patente machen es einem Erfinder unmöglich, kostengünstig zu klären, ob seine Erfindung oder Teile davon bereits patentiert sind. Der Sumpf von Patent-Ansprüchen und Gegenansprüchen ernährt eine Welt von Patentrichtern und -anwälten, in der man sich nur mit viel Geld behaupten kann. Er vernichtet volkswirtschaftliche Ressourcen. +
Wir fordern die sofortige Abschaltung des störanfälligen Atomkraftwerks Cattenom, das nur 50km von Trier und 110km von Kaiserslautern entfernt liegt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir diese Hochrisikotechnologie nicht beherrschen, und auch nach über einem halben Jahrhundert wurde keine Lösung für die Entsorgung der gigantischen strahlenden Abfallmengen gefunden. Wir werden uns daher auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass dieses in allen Stresstests als mangelhaft bewertete Atomkraftwerk so schnell wie möglich abgeschaltet wird.
Der Rückbau der Anlage wird, gemessen an den Erfahrungen des Kernkraftwerks Greifswald, um die 25 Jahre in Anspruch nehmen und sollte zeitnah nach der Abschaltung beginnen. Während dieser Zeit wird die Anlage ein großer Arbeitgeber bleiben, bei dem das Knowhow der bisherigen Belegschaft zum Rückbau benötigt wird. Dies ist auch genug Zeit, um zum Ausgleich andere Arbeitgeber in diese Region zu holen. +
Es wird beantragt:
Wir übernehmen die hier aufgelisteten Änderungen und Erweiterungen, die bei Bundesparteitagen am (Bundes-)Parteiprogramm (oft auch als "Bundes-Grundsatzprogramm" bezeichnet) vorgenommen wurden, auch in unser Landesprogramm (oft auch als "Landes-Grundsatzprogramm" bezeichnet).
Bei der Übernahme von Texten aus dem Bundes-Parteiprogramm wird jeweils "Piratenpartei Deutschland" ersetzt durch "Piratenpartei Rheinland-Pfalz".
Falls der Parteitag das wünscht, ist jeder Punkt einzeln ("modular") abzustimmen.
Die geänderten / hinzugefügten Punkte sind:
'''vom Bundesparteitag 2010.2'''
1. Das Kapitel "Mehr Demokratie wagen" wird ersetzt durch das neue Kapitel gleichen Namens aus dem Bundes-Parteiprogramm und verschoben an die Position nach der Präambel und dem Punkt "Prinzipien piratiger Politik".
2. Das Kapitel "Patentwesen" wird mit gleichem Text wie beim Bundes-Parteiprogramm nach "Urheberrecht" eingefügt, die alten Kapitel "Software Patente" und "Patentwesen" werden entfernt.
3. Der Punkt "Teilhabe am digitalen Leben einfügen" wird mit gleichem Text wie beim Bundes-Parteiprogramm nach "Freie demokratisch kontrollierte technische Infrastruktur" eingefügt.
4. Der Punkt "Digitale Rechteverwaltung (DRM)" wird entfernt.
5. Das bisherige Kapitel "Bildung" durch die neue Version aus dem Bundes-Parteiprogramm ersetzt.
6. Das Kapitel "Geschlechter- und Familienpolitik" mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
7. Das Kapitel "Recht" wird mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
8. Das Kapitel "Informationsfreiheitsgesetze" wird mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
9. Eingefügt wird folgender Absatz aus dem Bundes-Parteiprogramm im Kapitel "Transparenz des Staatswesens" vor dem Punkt "Offene Verträge mit der Wirtschaft": "Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.<br />Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich. <br />Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren."
10. Das Kapitel "Umwelt" wird mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
11. Bei der Einfügung des Kapitels "Umwelt" wird auf den Punkt "Energiepolitik" verzichtet. Stattdessen wird das Kapitel "Energiepolitik" aus unserem Landes-Grundsatzprogramm an diese Stelle gesetzt.
'''von den Bundesparteitagen 2011'''
12. Einfügen des Kapitels "Offene Verträge mit der Wirtschaft" mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm.
13. Einfügen des Kapitels "Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten" mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm.
14. Einfügen des Kapitels "Für die Vielfalt in der Gesellschaft" mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm.
15. Einfügen des Kapitels "Drogenpolitik" mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm.
16. Einfügen des Kapitels "Suchtpolitik" mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm.
17. Einfügen des Kapitels "Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden (ausgenommen Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern)" mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm.
'''vom Bundesparteitag 2012.2'''
18. Im Kapitel "Privatsphäre und Datenschutz" wird im Abschnitt "Privatsphäre" folgender Absatz angefügt: "In einem verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (z.B. mittels so genannter Bundes- oder Staatstrojaner) durch staatliche Stellen erkennen wir '''immer''' einen unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Gesetze, die dem Staat derart tiefe Eingriffe in den Kernbereich privater Lebensgestaltung seiner Bürger erlauben, sind nicht mit unserer Auffassung von Grundrechten und Rechtstaat vereinbar."
19. Das Kapitel "Wissenschaft und Forschung" wird mit gleichem Text und, soweit möglich, an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
20. Das Kapitel "Landwirtschaft" wird mit gleichem Text und, soweit möglich, an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
21. Das Kapitel "Jugendschutz"" wird mit gleichem Text und, soweit möglich, an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
22. Das Kapitel "Wirtschaft und Finanzen" wird mit gleichem Text und, soweit möglich, an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt. Das Kapitel "Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden", das zuvor als eigenes Kapitel eingefügt wurde, wird gestrichen, da es nun als Unterkapitel dieses Kapitels "Wirtschaft und Finanzen" enthalten ist.
23. Das Kapitel "Rentenpolitik" wird mit gleichem Text und, soweit möglich, an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
24. Das Kapitel "Gesundheitspolitik" wird mit gleichem Text und, soweit möglich, an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
25. Das Kapitel "Europa" wird mit gleichem Text und, soweit möglich, an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
26. Das Kapitel "Außen- und Sicherheitspolitik" wird mit gleichem Text und, soweit möglich, an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
Der Mitgliedsantrag wird um das Bekenntniss zur freiheitlich demokratischen Grundordnung aus BVerfGE 2, 1, 12 ergänzt. Über die genaue Form und position entscheidet der Landesvorstand. Der Wortlaut der Ergänzung lautet:
»Ich bekenne mich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG, einer Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.« +
Der Landesparteitag möge beschließen im Kapitel "Modernisierung der Demokratie" das neue Unterkapitel "Bewegliche Wahlvorstände ausbauen" mit folgendem Text einzufügen:
Wahltage sind gesellschaftliche Ereignisse, zu denen die Menschen im Land gemeinsam ihre Stimmen abgeben. Ein Ausbau beweglicher Wahlvorstände soll es ermöglichen, nicht nur wie bisher in kleineren Pflegeeinrichtungen ohne eigene Wahlurne ebenfalls am Wahltag mit zu entscheiden sondern auch im eigenen Zuhause gepflegte Menschen zu erreichen. Wir PIRATEN sehen dies als wichtigen Baustein zur gesellschaftlichen Inklusion von Pflegebedürftigen. Die Briefwahl soll dagegen aufgrund ihrer Manipulationsanfälligkeit aufgehoben werden. +
Die Piratenpartei fordert eine regionale Umgestaltung der Hochschulstrukturen in Rheinland-Pfalz. Durch Bildung von Regionalhochschulen bis hin zur Gesamthochschulen können:
- Lehrangebote sinnvoll von Studierenden mehrerer Hochschulen genutzt werden;
- Die vorhandene Lehrkapazität mehrerer Hochschulen in die Studiengestaltung einbezogen werden;
- Die Hochschulverwaltungen gestrafft und ihre Arbeit effektiviert werden;
- Kosten für Studierende reduziert und Synergieeffekte erzeugt werden, die einer Vielfalt des Lehrangebotes zugute kommen. +
In §4.4 (4) soll das Wort „soll“ durch das Wort „muss“ ersetzt werden.
'''Alte Fassung'''
§4.4 (4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.
'''Neue Fassung'''
§4.4 (4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie muss mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. +
'''ACHTUNG: neue Version vom 06.02.10 - Kritik und Anregungen mit eingearbeitet'''
Die missverständliche Bezeichnung: "relativ einfache Mehrheit" soll aus allen Satzungspassagen getilgt und durch die unmissverständliche Bezeichnung: "relative Mehrheit" ersetzt werden.
§ 4.1 (3)
'''alt:'''
(3)Der LPT beschließt mit relativer einfacher Mehrheit, falls keine weiteren Bedingungen bestehen.
'''neu:'''
(3)Der LPT beschließt mit relativer Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen, Enthaltungen werden nicht mitgezählt), falls keine weiteren Bedingungen bestehen.
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§ 4.2 (11)
'''alt:'''
(11)Der LVOR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Sie entscheiden mit relativer einfacher Mehrheit der Anwesenden.
'''neu:'''
(11)Der LVOR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Sie entscheiden mit der relativen Mehrheit der Anwesenden.
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§ 5.2 (2)
'''alt:'''
(2) Der LVOR schlägt einen Versammlungsleiter vor. Darüber hinaus hat die jeweilige Versammlung das Recht, alternative Versammlungsleiter vorzuschlagen. Wurden von der Versammlung eigene Versammlungsleiter vorgeschlagen, so wird zu Beginn der Sitzung der Versammlungsleiter mit relativer einfacher Mehrheit gewählt.
'''neu:'''
(2) Der LVOR schlägt einen Versammlungsleiter vor. Darüber hinaus hat die jeweilige Versammlung das Recht, alternative Versammlungsleiter vorzuschlagen. Wurden von der Versammlung eigene Versammlungsleiter vorgeschlagen, so wird zu Beginn der Sitzung der Versammlungsleiter mit relativer Mehrheit gewählt.
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§ 5.5 (1)
'''alt:'''
(1) Eine Versammlung kann mit relativer einfacher Mehrheit den Beschlusses über eine Vorlage auf die nächste Versammlung zu vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen.
'''neu:'''
(1) Eine Versammlung kann mit einer relativen Mehrheit den Beschluss über eine Vorlage auf die nächste Versammlung vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen.
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§ 5.6 (5)
'''alt:'''
(5)Es entscheidet die relative einfache Mehrheit. Auf Verlangen von drei nächstniedrigeren Gliederungen wird die Urabstimmung getrennt nach Gliederungen ausgezählt. Diese getrennte Auszählung hat nur den Charakter eines Meinungsbildes.
'''neu:'''
(5)Es entscheidet die relative Mehrheit. Auf Verlangen von drei nächstniedrigeren Gliederungen wird die Urabstimmung getrennt nach Gliederungen ausgezählt. Diese getrennte Auszählung hat nur den Charakter eines Meinungsbildes.
ACHTUNG: NOCH IM BEARBEITUNGSSTATUS, Z. ZT. NUR ZWISCHENGESPEICHERT!
Die LMV möge beschließen, die Satzung wie folgt zu ändern:
* § 4.1 Abs. 4 wird folgender Satz 2 hinzugefügt:
:"Die LMV wird auch einberufen, wenn ein entsprechender Antrag im MEO die einfache Mehrheit erreicht oder diesem Antrag mindestens ein Zehntel aller Landespiraten zustimmen."
* § 4.1.3 wird wie folgt neu gefasst:
:"a) Der MEO findet in Form einer Online-Abstimmung statt.
:b) Die LMV gibt dem MEO erstmals eine Geschäftsordnung (GO), die durch die LMV und durch den MEO geändert werden kann.
:c) Über Anträge wird getrennt voneinander abgestimmt. Die Abstimmung muss mindestens eine Woche andauern. Jeder stimmberechtigte Landespirat hat das Recht, sich für den OLPT anzumelden und anschließend an Abstimmungen teilzunehmen. Die Änderung der Stimmabgabe während der Dauer der Abstimmung ist zulässig.
:(4) Die Abstimmung erfolgt pseudonym oder anonym. Rohdaten dürfen nur zeitlich begrenzt veröffentlicht werden. Auf Antrag von zehn Teilnehmern wird die Abstimmung über den Antrag im OLPT gesperrt, über den entsprechenden Antrag wird auf der nächsten LMV verpflichtend geheim abgestimmt."
* In § 5.2a Abs. 1 wird "die SDMV" durch "den OLPT" ersetzt. Der geänderte Wortlaut lautet demnach:
: "§ 5.2 gilt nicht für den OLPT."
* § 5.2a Abs. 2 bis 10 werden durch folgende Abs. 2 bis 4 ersetzt.
:* Bisheriger Wortlaut der Abs. 2 bis 10:
::"(3) Die Beschlüsse nach § 4.1 Absatz 2a werden durch Abstimmungen an Urnen gefasst. Eine Urne kann an Abstimmungen teilnehmen, wenn mindestens 5 stimmberechtigte Piraten sich für diese Urne akkreditieren lassen. Die Urne ist bei einer Abstimmung beschlussfähig, wenn mindestens 5 Piraten dort abstimmen.
::(4) Die Diskussion zu Anträgen der SDMV soll über eine eigens zu diesem Zweck eingerichtete Mailingliste erfolgen. Diese wird mit dem Forum synchronisiert. Der Landesvorstand ernennt zwei oder mehrere Moderatoren, die eine angemessene inhaltliche Diskussion und die Beteiligung aller Abonnenten sicherzustellen haben.
::(5) Der Landesverband trägt die Kosten, die für die korrekte Durchführung der SDMV notwendig sind.
::(6) Die SDMV ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Urnen beschlussfähig sind.
::(7) Abgestimmt wird über alle Anträge, die mindestens vier Wochen vor der Abstimmung beim LVOR eingereicht werden. Dieser veröffentlicht die Anträge umgehend in der Antragsfabrik im Wiki. Nach ihrer Einreichung für die SDMV dürfen die Anträge nicht mehr verändert werden.
::(8) Eingereichte Anträge können nur bis zu drei Tage vor der Abstimmung zurückgezogen werden. Vor dieser Frist können zurückgezogene Anträge übernommen werden.
::(9) Zulässig sind ausschließlich Änderungsanträge zur Geschäftsordnung der SDMV und Anträge nach § 4.1 Absatz 2a. Es ist in der Antragsfabrik zu kennzeichnen, dass ein Antrag per SDMV abgestimmt wird.
::(10) Abstimmungshelfer vor Ort werden jeweils auf Vorschlag der dort akkreditierten Piraten von der Abstimmungsleitung ernannt. Pro Urne werden mindestens drei Abstimmungshelfer ernannt."
:* Künftiger Wortlaut der Abs. 2 bis 4:
::(2) Zulässige Anträge sind nur die in § 4.1 Abs. 2a genannten Anträge sowie Änderungsanträge zur GO des OLPT. Zulässig sind auch unverbindliche Meinungsbilder über Anträge, die zur Behandlung auf einer LMV beim LVOR eingereicht wurden sowie unverbindliche Meinungsbilder des LVOR über Fragen, die der LVOR auf einer künftigen Sitzung entscheiden muss.
::(3) Vor Abstimmungen ist eine ausreichende Diskussionsfrist zu gewährleisten. Diese kann bei unverbindlichen Meinungsbildern entfallen.
::(4) Die Abstimmung über einen Antrag ist unverbindlich, wenn sich daran weniger als zehn Angemeldete beteiligt haben."
* § 5.6 Abs. 1 wird folgender Satz 2 hinzugefügt:
:"Die Urabstimmung wird auch durchgeführt, wenn ein entsprechender Antrag im OLPT die einfache Mehrheit erreicht oder diesem Antrag mindestens ein Zehntel aller Landespiraten zustimmen."
Hiermit wird beantragt:
Punkt 9.4.2, Wahlprogramm:
"Die Schüler sollen über die Bereiche Sexualität, Gewalt und Suchtprävention ausgiebig aufgeklärt werden."
wird geändert in
"Die Schüler sollen über die Bereiche Sexualität, Gewalt und Suchtprävention ausgiebig aufgeklärt werden, weiterhin soll jährlich ab der siebten Klasse ein Tag für 'Erste-Hilfe' Maßnahmen vorbehalten sein." +
In den letzten Jahren nehmen Wirtschaftsunternehmen und Lobbyisten immer mehr Einfluss auf Gesetzestexte, arbeiten teilweise sogar an der Erstellung von Gesetzesentwürfen mit, oder erstellen solche im Auftrag von Ministerien. Das das Land RLP unterhält einen großen Apparat mit Beamten und leistungsfähigen Ministerien. Es ist daher nicht zu verstehen, dass diese Hilfe bei der Erstellung von Gesetzesvorlagen benötigen. Die Piratenpartei in RLP fordert daher, die Einflußnahme von Unternehmen unter öffentliche Kontrolle zu stellen, und eine direkte Einflußnahme zu verbieten. Die Vergabe von Aufträgen zur (Vor-)Formulierung von Gesetzestextes muss generell verboten werden. +
===Erweitertes Petitionsrecht===
Wir setzen uns für ein erweitertes Petitionsrecht ein. Petenten sollen mit steigender Unterstützerzahl, mehr Rechte eingeräumt werden.
1. Jeder Bürger kann sich mit Eingaben an die Volksvertretung wenden. (vorhanden)
2. Eingaben in Antragsform mit mindestens 5000 Unterschriften müssen vom Landtag behandelt und abgestimmt werden.
3. Eingaben in Antragsform mit mindestens 7500 Unterschriften müssen vom Landtag behandelt und abgestimmt werden. Vom Petitionsinitiator ernannte Petitionsführer erhalten für die Dauer der Abstimmung im Landtag 5% des Stimmgewichtes.
4. Petitionen mit 12500 Unterschriften werden per Volksentscheid abgestimmt. +
Der Abschnitt "Fracking" des Wahlprogramms wird durch den nachfolgenden Text ersetzt.
"'''Ablehnen von Fracking mit Chemikalien'''
Die Piraten Rheinland-Pfalz lehnen Hydraulic Fracturing (kurz Fracking) als Gas- und Ölfördermethode ab. Hierbei werden unter hohem Druck zahlreiche, zum Teil hochtoxische Stoffe, in den Boden gepumpt. Die unkontrollierte Ausbreitung in den verschiedenen Erdschichten birgt große Risiken für Boden und Grundwasser und somit für uns und zukünftige Generationen.
Für Fracking ohne Chemiekalien, wie es beispielsweise bei Brunnenbohrungen zur Steigerung der Wassermenge eingesetzt wird, fordern wir vor der Bohrung eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Bohrung selbst muss laufend von einem unabhängigen Geologen in einem vorgegebenes Prüf- und Überwachungsverfahren kontrolliert werden." +
'''alt:'''
(2) Das Protokoll wird grundsätzlich in Form eines Beschlussprotokolls geführt und bei mündlichen Tätigkeitsberichten zur ausführlicheren Dokumentation als Verlaufsprotokoll. Das Protokoll wird von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben. Das Wahlprotokoll wird dem Protokoll beigefügt. Es ist den Landespiraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung im Piratenwiki zugänglich zu machen.
'''neu:'''
(2) Das Protokoll ist gemäß § 4.1 (9) der Landessatzung zu führen. +
'''Ergänzung:'''
(5) Wird die noch laufende Veranstaltung vorzeitig dauerhaft verlassen, so muss die Stimmkarte beim Landesvorstand oder den entsprechenden Registraturpiraten zurückgegeben werden. Der Landesvorstand oder die entsprechenden Registraturpiraten erfassen hierbei nur die Anzahl der zurückgegebenen Stimmkarten und vernichten diese sofort bei Erhalt. Personenbezogene Daten über Piraten, die die Veranstaltung vorzeitig verlassen haben, werden nicht erfasst. +
Allgemeines:
'''alt:'''
(1) Der Landesvorstand erstellt zu Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrolliert die Wahlberechtigung und teilt die Stimmkarten aus. Dieser kann auch Registraturpiraten beauftragen, diese Aufgaben zu übernehmen. Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist durch den Wahlleiter mitzuteilen. Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Landespiraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. Die Anzahl der anwesenden Piraten mit Stimmrecht wird auf Antrag neu ermittelt. '''{GO-Antrag auf erneuter Auszählung der Stimmberechtigten}'''
'''neu:'''
(1) Der Landesvorstand erstellt zu Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrolliert die Wahlberechtigung und teilt die Stimmkarten aus. Dieser kann auch Registraturpiraten beauftragen, diese Aufgaben zu übernehmen. Es wird überprüft, ob gemäß Satzung mind. 10% der Landespiraten anwesend sind und so der Parteitag beschlussfähig ist. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Landespiraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Piraten wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Hat der Wahlleiter den Verdacht, dass sich die Mehrheitsverhältnisse vor Beginn oder im Laufe der Abstimmung über Satzungsänderungsanträge wesentlich verändert haben bzw. die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben sein könnte, so ist durch ihn eine erneute Auszählung der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Piraten zu veranlassen.
Die Anzahl der anwesenden Piraten mit Stimmrecht wird zudem auf Antrag eines Mitglieds jeweils neu ermittelt. '''{GO-Antrag auf erneuter Auszählung der Stimmberechtigten}'''. Eine Gegenrede zu diesem GO-Antrag ist bei Satzungsänderungsanträgen nicht zulässig. Die jeweils letzte Auszählung der anwesenden Stimmberechtigten, stellt immer die Grundlage für die qualifizierte 2/3 Mehrheit (gemäß § 5.7 (1) Satzung) bei den anschließenden Abstimmungen dar und wird nach jeder erfolgten Neuauszählung der Versammlung öffentlich bekannt gegeben.
'''alt:'''
(3) Die Protokollführung gibt auf Antrag Auskunft über die Inhalte des Protokolls. {GO-Antrag auf Protokoll-Auskunft}
'''neu:'''
(3) Die Protokollführung gibt gemäß § 4.1 (10) Landessatzung Auskunft über und Einblick in das Protokoll. Hierzu kann ein {GO-Antrag auf Protokoll-Auskunft} gestellt werden. +
Ergänzung der GO um den neuen Punkt der Redezeitbegrenzung:
'''Vorschlag 1:'''
Jeder Pirat kann vor dem Beginn oder im Verlaufe eines Tagesordnungspunktes einen Vorschlag zur Begrenzung der jeweiligen Redezeiten unterbreiten. Hierzu stellt er einen '''{GO-Antrag zur Redezeitbegrenzung}''' und unterbreitet einen Vorschlag, welche Redezeiten und in welcher Form jeweils begrenzt werden sollen. Über den Antrag entscheidet die Versammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Pro Tagesordnungspunkt ist nur insgesamt ein GO-Antrag zur Redezeitbegrenzung zulässig.
Der Versammlungsleiter weist die Piraten auf die Einhaltung ihrer Redezeit hin. Bei Überschreitung der Redezeit ist der Versammlungsleiter verpflichtet den Redner angemessen dazu aufzufordern seine Rede zu beenden. Diese Aufgaben können auch an einen Zeitpiraten delegiert werden.
'''Vorschlag 2:'''
Zu Beginn der Versammlung wird durch den Versammlungsleiter ein Vorschlag unterbreitet, in welcher Form, welche Redezeiten (Für Diskussionen, Vorträge, Stellungsnahmen, usw.) jeweils begrenzt werden sollen. Zu diesem Vorschlag kann die Versammlung Gegenvorschläge unterbreiten. Über die Vorschläge wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen abgestimmt. Die Redezeit kann für einen Tagesordnungspunkt bei Bedarf aufgehoben werden '''{GO-Antrag zur Aufhebung der Redezeitbegrenzung}'''. Über den Antrag zur Aufhebung entscheidet die Versammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Der Versammlungsleiter weist die Piraten auf die Einhaltung ihrer Redezeit hin. Bei Überschreitung der Redezeit ist der Versammlungsleiter verpflichtet den Redner angemessen dazu aufzufordern seine Rede zu beenden.Diese Aufgabe kann von ihm auch an einen Zeitpiraten delegiert werden +
Allgemeines:
'''Ergänzung:'''
(4) Die Stimmkarte ist personengebunden und darf nicht weitergegeben werden. Insbesondere muss der Inhaber dafür Sorge tragen, dass durch seine Stimmkarte nicht unberechtigt abgestimmt wird. +
In § 4 [Wahlordnung] Abs 2 der GO werden die Wörter »Jeder Stimmberechtigte kann« durch die Wörter "Auf Verlangen eines Stimmberechtigten wird" ersetzt, das Wort »fordern« wird durch das Wort »durchgeführt« ersetzt.
In § 4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge] Abs 2 der GO werden die Wörter »Antrag der Versammlung« durch die Wörter »Verlangen eines Stimmberechtigten« ersetzt.
Das Wort »genaue« wird gestrichen.
'''informativer Abschnitt'''
''alte Fassung''
§ 4 Abs 2: <span style="color:red">Jeder Stimmberechtigte kann</span> eine geheime Abstimmung bzw. Wahl <span style="color:red">fordern</span>. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.
§ 4.1.1 Abs 2: Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Wahlleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf <span style="color:red">Antrag der Versammlung</span> erfolgt eine <span style="color:red">genaue</span> Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''
''neue Fassung''
§ 4 Abs 2: <span style="color:green">Auf Verlangen eines Stimmberechtigten wird</span> eine geheime Abstimmung bzw. Wahl <span style="color:green">durchgeführt</span>. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.
§ 4.1.1 Abs 2: Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Wahlleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf <span style="color:green">Verlangen eines Stimmberechtigten</span> erfolgt eine Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' +