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Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm 2017 im Kapitel "Digitale Gesellschaft" an geeigneter Stelle einzufügen:
<hr>
== Maschinen müssen unsere Renten sichern ==
Die nächste Technologiewelle, die unsere gesellschaftlichen Grundfesten erschüttern wird, rollt leise, aber gewaltig an.
Es gibt einen Unterschied zu den vergangenen technischen (R)evolutionen – die Geschwindigkeit.
Gegenstände und Arbeitsgeräte werden schon seit einigen Jahren immer stärker digital vernetzt. Dabei werden Werkzeuge immer mehr zu Automaten und diese zum Ersatz von Arbeitskräften.
Dabei unterliegen diese Maschinen nicht mehr einem mechanischen Lebenszyklus bis sie eine Verbesserung erfahren, sondern es bedarf lediglich einem Softwareupdate oder einer schnelleren Recheneinheit, um diese in der Produktivität zu steigern.
Moores Law setzt nun bei der Produktivität ein!
Zuerst waren es einfache Tätigkeiten, welche durch Algorithmen und Rechenleistung wegfielen, aktuell bangen viele Journalisten und Juristen um die Wertschätzung ihrer Tätigkeit.
Es wird alle Berufsgruppen und alle gesellschaftlichen Ebenen treffen – vom Callcenter über den Fernfahrer bis zum Lehrer.
Aktuellen Firmen haben kein Inventar.
Die Firma der Zukunft wird keine Arbeiter mehr haben.
Die Firma der Zukunft hat auch keine Manager!
Unsere Arbeitswelt lebt nach dem Kredo, dass es in Zukunft immer neue Tätigkeiten und Jobs geben wird, aber schon die jüngere Vergangenheit zeigte, dass bei einem wirtschaftlichen Aufschwung die Arbeitslosenzahlen nicht wie erhofft zurückgehen.
Das Rennen gegen die Maschinen könnten Menschen nur dann gewinnen, wenn sie billiger als die Maschinen wären.
Wenn der Pferdetransport nur genügend schnell billiger geworden wäre, hätte dieser durchaus gegen die Motoren konkurrieren können.
Die Piratenpartei NRW setzt sich auch im Bundesrat für die Besteuerung von nichtmenschlicher Arbeit und damit zu einer Vergesellschaftung der Automatisierungsdividende ein.
Die gewonnen finanziellen Mittel können zur Etablierung des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) beitragen.
Unser Streben ist es, Deutschland kompatibel mit der nächsten Technologiewelle zu machen, die Struktur unserer Steuer- und Sozialsysteme so zu gestalten, dass mehr Automatisierung zu mehr realem, fühl- und messbarem Wohlstand für alle im Lande führt und dadurch der soziale Frieden langfristig erhalten bleibt, stellt dies einen Wettbewerbsvorteil von historischen Dimensionen dar.
Arbeit ist für die meisten Menschen nicht nur Broterwerb, sie trägt auch einen erheblichen Teil zum Selbstwertgefühl und zur Strukturierung des Lebens bei.
Verbraucher werden beim Kauf von smarten, mit dem Internet verbundenen Geräten meistens nicht transparent und offen über alle Eigenheiten bei der Verwendung der Geräte informiert. So wird nicht angegeben, welche Daten automatisch in der Cloud landen und welche Unternehmen Zugriff auf die Gerätedaten erhalten.
Die Piratenpartei NRW setzt sich dafür ein, dass cloudbasierte Geräte transparent gekennzeichnet werden müssen und ähnlich wie bei der Nährstofftabelle, vor dem Kauf des Produkts, erkennbar wird, welche Daten das Produkt erfasst und ob diese ins Internet gesendet werden. Ebenfalls soll die Cloud-Kennzeichnung den Nutzer darüber informieren, welche Anbieter Zugriff auf die Daten haben und auch, wie die Übertragung verschlüsselt wird. +
Die Versammlung möge entscheiden folgenden Text an geeigneter Stelle in des Wahlprogramm einzufügen:
Die Piratenpartei NRW steht für die Abschaffung der staatlichen Finanzierung von Bekenntnisschulen und für die Umwandlung der Bekenntnisschulen in weltanschaulich neutrale Regelschulen. +
Die Piratenpartei NRW setzt sich für eine Trennung von Netzbetreiber und Zugangsanbieter bei Datennetzen ein. Wir fordern, dass alle Netzbetreiber jedem Zugangsanbieter den Zugang zu ihren Kunden zu den gleichen Konditionen anbieten müssen.
Langfristig setzen wir auf dezentrale Anbieter, insbesondere auf nicht gewinnorientierte. Netze, die von Menschen vor Ort, beispielsweise als Genossenschaft, betrieben werden können Netze sein, die an die Bedürfnissen der Bürger vor Ort angepasst sind und die sich ohne zentrale Koordination miteinander verbinden. Dies entspricht unserem Bild von einem demokratisch organisieren Internet. +
Die den kommunalen Finanzkassen sind aus Landesmitteln durch die Erhöhung der Verbundquote jährlich um 1 % bis zur Höhe von insgesamt 28 % (bis 2023) zu stärken. +
Nicht nur der digitale Wandel selbst, sondern auch die Gesetzgeber im Bund und Land übertragen den Bundes- und Landesbeauftragten für Datenschutz stetig mehr Aufgaben. Die Anforderungen an die Beauftragten steigen damit schnell, während die personelle und monetäre Ausstattung dabei nur unregelmäßig, wenn überhaupt, erhöht wird. Wir treten dafür ein, dass die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ausreichend und gut geschulte Mitarbeiter für ihre Arbeitsanforderungen zur Seite gestellt bekommen. Wir fordern, dass die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Möglichkeit erhalten, ihre regelmäßigen Berichte im Plenum des Landtags vorzustellen. Es soll nicht mehr allein über den Datenschutz im Plenum diskutiert werden, sondern die Beauftragten sollen im höchsten über die Situation im Land berichten. Auch sollen die Beaufragten stärker in den Gesetzgebungsprozess involviert werden, u.a. dadurch, dass bei datenschutzrelevanten Themen ihre Stellungnahme integraler Bestandteil des Gesetzgebungsprozesses ist. +
Abschaffung der Hundesteuer +
Freies Kiffen für Freie Bürger. +
Die Piraten setzen sich dafür ein, einen neuen Staatskirchenvertag (Konkordat) zu verhandelt wir. Die Kirchensteuer und der Sonderstatus beim kirchlichen Arbeitsrecht, mit Ausnahme der in der Seelsorge tätigen soll dadurch abgeschafft werden. +
Der Landesparteitag möge beschliessen, das Wahlprogramm 2017 in folgende Kapitel zu unterteilen und alle eingegangenen und eingehenden Wahlprogrammanträge durch die vom Landesvorstand beauftragte Programmkommission in diese Struktur eingliedern zu lassen:
Modul 1
* Bildung, Schule und Weiterbildung
* Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration
* Familie, Kinder, Jugend
* Innenpolitik und Recht
* Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
* Kultur und Medien
* Wirtschaft, Mittelstand und Energie
* Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
* Frauen, Gleichstellung und Emanzipation
* Europa und Internationales
* Bauen, Wohnen und Verkehr
Alle bisherigen Kapitel werden durch diese Gliederung ersetzt. Einzelne Überschriften von Unterpunkten können entsprechend übernommen und nach Sinnhaftigkeit und Bezug in diese Gliederung einsortiert werden. +
Die Piratenpartei mag noch recht jung sein, aber unsere Werte leiten sich aus
den Ursprüngen der Demokratie in Griechenland, den Ideen der großen Denker der
Aufklärung und dem Menschenbild der französischen Revolution ab: Freiheit,
Gleichheit, Brüderlichkeit! Aus diesem Wertekanon entstand einst nach den
dunkelsten Stunden der deutschen Geschichte das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland – eine Verfassung, die sich seit über 60 Jahren
bewährt hat und die es zu schützen gilt. Die darin verankerten Prinzipien von
Gewaltenteilung und Abwehrrechten des Bürgers gegenüber des Staates sollen
jeden Menschen vor Willkür und staatlicher Bevormundung schützen.
Aus diesem Verständnis heraus gründete sich 2006 die Piratenpartei Deutschland,
um allen Bestrebungen entgegenzuwirken, diese Grundrechte aufzuweichen. Wir
sehen die grundgesetzlich verankerte Möglichkeit zur Mitgestaltung als das
wichtigste Ziel einer Demokratie an. Um dies zu gewährleisten ist es
unabdingbar, dass der Staat transparent und zum Wohl aller Bürger handelt und
der Gesellschaft die notwendige Freiheit gibt, sich eigenverantwortlich
weiterzuentwickeln. Gleichzeitig müssen die Freiheiten und die Rechte jedes
Einzelnen geschützt werden. Dieses Grundverständnis und unsere Erfahrungen aus
den letzten Jahren im Parlament von Nordrhein-Westfalen haben wir in unser
Wahlprogramm übertragen.
Seit der Gründung des Landesverbandes Nordrhein-Westalen im Jahr 2007 haben wir
uns zahlreiche Themenfelder erschlossen und in offenen und transparenten
Arbeitskreisen an den Inhalten gefeilt. Auf den folgenden Seiten beziehen wir
zu diesen landespolitischen Themen klar Stellung:
Bildung, Schule und Weiterbildung
Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration
Familie, Kinder, Jugend
Innenpolitik und Recht
Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Kultur und Medien
Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Frauen, Gleichstellung und Emanzipation
Europa und Internationales
Bauen, Wohnen und Verkehr
Jeder der hier behandelten Bereiche hat eine große Bedeutung für unsere
Gesellschaft. Daher möchten wir Sie einladen, gemeinsam mit uns die Politik in
Nordrhein-Westfalen zu gestalten. Wir hoffen, dass Sie hinter den Inhalten auch
unsere Vorstellung einer freien und offenen Bürgergesellschaft erkennen und Sie
uns mit Ihrer Stimme den nötigen Vertrauensvorschuss geben, den wir brauchen,
um die Politik in unserem Land nachhaltig zu verändern. Demokratie ist ein
ständiges Wagnis. Sie ist keine Selbstverständlichkeit und eine stets
gefährdete Kulturleistung. Deshalb brauchen wir einen ständigen öffentlichen
Diskurs über die Frage, was es heißt, demokratisch zu sein.
Reden, diskutieren und streiten Sie mit uns und helfen Sie uns dabei, Politik
zu machen. An unseren Infoständen, bei unseren Stammtischen und anderen
Treffen, die alle öffentlich sind, stehen wir dazu bereit. Ziel ist es, die
gesellschaftlichen Defizite der bestehenden Demokratie zu überwinden, um
künftig allen Menschen ein Leben in Freiheit und Würde zu sichern. Beeinflussen
Sie die Politik in NRW und gehen Sie im Mai zur Wahl.
Die Piratenpartei ist Teil einer weltweiten Bewegung der Informations- und
Wissensgesellschaft. Wir sind engagierte Frauen und Männer aus vielen Bereichen
der Gesellschaft und stehen auf dem Boden unseres Grundgesetzes. Wir setzen auf
den sachlichen, wissenschaftlichen Diskurs, um eine moderne Demokratie zu
erreichen, in der Ihre Grundrechte vor Eingriffen des Staates und der
Wirtschaft sicher sind. Wir sind Demokraten und stehen für Freiheitsliebe, wir
sind gegen Überwachung und Bevormundung und für Selbstbestimmung. Wir sind
motivierte Menschen und wollen viel bewegen, denn wir sind frei, unabhängig und
selbstbestimmt. Das beinhaltet auch, dass wir Parteizwang, ebenso wie jeden
anderen Verhaltenskodex, als blinden Gehorsam ablehnen und auf unsere
Entscheidungsfreiheit bestehen.
Wir fragen nach und denken selbst. Wir sind neugierig und nehmen nichts als
gegeben hin. Wir hinterfragen und bedienen uns unseres eigenen Wissens und
Verstandes, um zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen. Wir fördern freies
Wissen, Bildung und Kultur. Wissen ist für uns ein hohes Gut. Es zu teilen ist
der Schlüssel zu unserem gesellschaftlichen Erfolg. Daher setzen wir uns für
freies Wissen, freie Bildung und freie Kultur ein, um allen Mitgliedern unserer
Gesellschaft die gleichen Chancen zu geben. Wir sehen unsere Freiheit auch als
Verpflichtung, uns selbst und anderen gegenüber. Politik ist für uns kein
Selbstzweck. Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen die
Gesellschaft grundsätzlich und nachhaltig zum Besseren verändern und wollen
alle Menschen auf diesem Weg mitnehmen. Die Menschen sind es, die letztlich
ihre eigene Lebenswelt und Lebenswirklichkeit gestalten. Politik kann und soll
dabei nur einen äußeren Rahmen bilden. Wir analysieren Probleme, sehen neue
Lösungen und lassen uns nicht von alten Mustern einnehmen. Politik ist jeden
Tag auf´s Neue ein Mehrgenerationenprojekt, weshalb es schon heute gilt, die
Zukunft als sensible Ressource zu begreifen.
Leitlinien für eine innovative und zukunftsorientierte Politik in
Nordrhein-Westfalen
Herausforderungen der digitalen Revolution und Säulen der Zukunft: Investition,
Innovation und Inklusion
Ausgangslage
Wir kennen das Problem schon aus der Zeit, bevor wir im Jahr 2012 in
Fraktionsstärke in den Landtag eingezogen sind: die aktuelle Politik rennt
lediglich aktuellen Entwicklungen hinterher, anstatt die Zukunft durch
vorausschauende und innovative Planung zu gestalten. Es fehlt am politischen
Gestaltungswillen. Dies spiegelt die Politik aller anderen Parteien in NRW in
seiner grassierenden Konzept- und Ideenlosigkeit in Bezug auf die Schaffung von
geeigneten Rahmenbedingungen für die fundamentalen Umwälzungen der digitalen
Revolution wider. Die Regierungspolitik und große Teile der Oppositionspolitik
in NRW sind Musterbeispiele an Rückwärtsgewandtheit und eine Politik der
verpassten Chancen. Sie sind die in Totholz gefasste Verwaltung des Notstandes.
Ausdruck der völlig unzureichenden Zukunftsorientierung ist die geringe
Investitionsquote von nur rund 9% – oder in absoluten Zahlen: Nur rund 6
Milliarden Euro bei einem Haushaltsvolumen von rund 70 Milliarden Euro hat
NRWfür in die Zukunft gerichtete Investitionen getätigt. 91% aller im Haushalt
2016 etatisierten Ausgaben warenrückwärtsgewandt. Dabei wäre gerade jetzt der
richtige Zeitpunkt, um eine auf die Zukunft gerichtete Politik der
Investitionen und Innovationen vorzulegen.
NRW braucht mehr Investitionen vor allem in die digitale Infrastruktur. Wir
brauchen verstärkt Ausgaben im Bildungssektor. Bei historisch niedrigen Zinsen
wären alle diese Zukunftsinvestitionen zum Nulltarif finanzierbar,
beziehungsweise – diese zusätzlichen Staatsausgaben wirken wie
Konjunkturprogramme, die durch Multiplikatoreffekte ein Wirtschaftswachstum
auslösen, welches wiederum die Einnahmeseite des Staates mittelfristig positiv
beeinflusst. Generationengerechtigkeit wird nicht nur beeinträchtigt durch
staatliche Verschuldung, sondern insbesondere durch die Unterlassung von
wichtigen Zukunftsinvestitionen.Zukunftspolitik ist stets abhängig von der
Kassenlage. Deshalb ist der Dreh- und Angelpunkt alles Machbaren und Möglichen
zugleich Haushalts- und Finanzpolitik.
Herausforderungen der digitalen Revolution für Nordrhein-Westfalen
Der Umwälzungsprozess der digitalen Revolution schreitet weiter fort und
umfasst inzwischen sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Lebens. Die in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen sind
heute Teil einer digital vernetzten und globalisierten Welt und profitieren von
den zahlreichen Vorteilen, die sich daraus ergeben. Der durch technische
Innovationen getriebene Veränderungsprozess wirft allerdings auch wesentliche
Gestaltungsfragen auf, denen sich die Politik stellen muss.
Es ergeben sich aus der digitalen Revolution auch neue politische,
wirtschaftliche sowie gesamtgesellschaftliche Herausforderungen. So werden
zentrale Themenfelder wie der diskriminierungsfreie Zugang zu einer zeitgemäßen
Breitbandinfrastruktur, der drohende Monopolisierungstrend durch ein Aufweichen
der Netzneutralität sowie die globale Überwachung und das Fehlen einer
zeitgemäßen Datenschutzpolitik bis heute nicht zufriedenstellend behandelt.
Zentrale Herausforderungen der Digitalisierung wie der Breitbandausbau, die
Stärkung von Medienbildung und Digitalem Lernen, Datenschutz, sowie
OpenGovernment und E-Government werden nur unzureichend angegangen. Daraus wird
deutlich, dass eine thematische Bündelung in einem „Internetministerium“
notwendig ist. Nur so wird diesen Themen jene gesamtgesellschaftliche Relevanz
eingeräumt, die sie für die Gegenwart und die Zukunft Nordrhein-Westfalens hat.
Analog zur Bündelung in einem Landesministerium ist es sinnvoll, dass der
Landtag NRW einen „Internetausschuss“ einrichtet.
Veränderung der Lebenswirklichkeiten durch die Digitale Revolution
Die etablierte ökonomische, politische und soziale Struktur ist inkompatibel
mit dem Stand der Technologie und den daraus resultierenden
gesamtgesellschaftlichen Veränderungen. Fortschreitende Digitalisierung führt
unter den jetzigen Bedingungen zu einer Verlagerung von Arbeit zu Kapital. Ob
Roboter oder Algorithmen; immer mehr Arbeitsplätze werden durch die
Digitalisierung in automatisierte, computergesteuerte Prozesse umgewandelt.
Dabei sind bisher weite Teile der sozialen Sicherungssysteme auf dem Stand der
1970er Jahre. Abzusehen ist heute schon, dass in der Phase des Übergangs in die
durchweg digitalisierte Lebenswirklichkeit mindestens ein Drittel aller
herkömmlichen Arbeitsplätze, so wie wir sie bisher gekannt haben, vom Wegfall
bedroht sind. Dies betrifft nicht nur Beschäftigungsverhältnisse mit simplen
Tätigkeiten, sondern auch Arbeitsplätze von vermeintlich höher und hoch
qualifizierten Menschen. Aktuell ist die öffentliche Hand mit dem gegenwärtigen
Steuersystem und der Sozialversicherung überhaupt nicht vorbereitet auf die
technologisch exponentiell wachsenden Umwälzungen und deren revolutionierenden
Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur in NRW, der Bundesrepublik und der
ganzen Welt.
Mit dem Einzug der „Künstlichen Intelligenz“ in alle Lebensbereiche werden in
den nächsten Jahren und Jahrzehnten sämtliche Strukturen im sozialen
Sicherungssystem in Frage gestellt. Die Besteuerung des Faktors Arbeit wird
nicht mehr ausreichen, um die nötigen Mittel für eine lebenswerte Welt mit
sozialer Teilhabe bis ins hohe Alter zu gewährleisten.
Die Digitalisierungsdividende nutzen
Dabei könnten die notwendigen Steuermittel durchaus generiert werden. Dafür
muss wieder zum Prinzip der Einheitlichkeit der Besteuerung zurückgekehrt
werden. Das bedeutet insbesondere die Rücknahme jeglicher Privilegien bei der
Besteuerung von Kapitalerträgen sowie die Bekämpfung des Ausnutzens ruinöser
Steuervermeidungsstrategien. Außerdem muss der Bedeutungsgewinn von
immateriellen im Verhältnis zu materiellen Gütern innerhalb des
Produktionsprozesses auch im Steuer- und Sozialsystem seinen Niederschlag
finden. Dieses wäre ein erster Schritt, um hin zu einer auskömmlichen
Finanzierung der öffentlichen Hand über die Abschöpfung einer
„Digitalisierungsdividende“ zu kommen.
Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) einführen
Wir brauchen eine Antwort auf diese Entwicklung, bevor unsere Gesellschaft, wie
wir sie heute kennen, auseinanderbricht. Neben der immer weiter aufgehenden
Schere bei der Einkommensverteilung wird es in Zukunft darum gehen, wie wir die
enormen Effizienzsteigerungen aufgrund der Digitalisierung von Arbeit sinnvoll
zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen. Wir wollen die Digitalisierungsdividende
nutzen, um ein sozial gerechtes Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) zu
finanzieren. Nur mit dieser Kombination an konkreten Maßnahmen kann
Nordrhein-Westfalen mittel- bis langfristig für die Menschen lebenswert
bleiben.
Sinnvoll investieren, Innovation stärken und Integration aktiv angehen
Unser NRW der Zukunft muss seinen Fokus auf Investitionen, auf Innovationen und
auf Integration legen, die digitale Spaltung verhindern und kommunale und
bürgerschaftliche Gigabitnetze fördern. Die Entwicklung einer leistungsfähigen
und flächendeckenden digitalen Infrastruktur ist für die soziale und
wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen von entscheidender Bedeutung
im digitalen Zeitalter. Die Attraktivität des ländlichen Raums in
Nordrhein-Westfalen, die gesellschaftliche Teilhabe sowie die Umstellung auf
digitale Wertschöpfung hängen direkt von der Existenz eines schnellen
Netzzugangs ab. Damit gehört der Aufbau einer leistungsstarken digitalen
Infrastruktur zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Insbesondere im ländlichen Raum
sind durch den Markt getriebene Unternehmen nicht in der Lage eine
leistungsfähige digitale Infrastruktur aufzubauen.
Ebenso wie bei anderen Infrastrukturträgern (Verkehr, Energie, etc.) kann der
Staat nicht untätig bleiben, sondern muss vor dem Hintergrund, dass
gleichwertige Lebensverhältnisse nach dem Grundgesetz herzustellen sind, aktiv
werden. Vor dem Hintergrund der immer weiter anwachsenden Datenmengen raten
Experten seit Jahren zum Aufbau eines nachhaltigen Glasfasernetzes, welches
Daten im Gigabit-Bereich übertragen kann.
Anstatt partiell scheintote Übergangslösungen wie „Vectoring“ zu fördern,
sollten die zur Verfügung stehenden Mittel „volkswirtschaftlich sinnvoll und
effizient in leistungsfähige, nachhaltige Infrastrukturen investiert werden“,
so der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Investitionen
müssen sich auf bürgerfreundliche Ausbauten der Netze konzentrieren, die
hinreichende Reserven für die nächsten Jahrzehnte bieten.
Im Gegensatz zu anderen Technologien sind dabei symmetrische Bandbreiten
möglich. Während gleichberechtigte Glasfaseranschlüsse in Deutschland noch
weitgehend unbekannt sind, haben andere Länder bereits auf diese
Schlüsseltechnologie umgestellt. In Japan und Südkorea basieren 2 von 3
stationären Breitbandanschlüssen auf Glasfaser, Schweden liegt mit knapp über
40 Prozent auf Rang drei des OECD-Rankings. Dagegen belegt Deutschland einfach
nur Platz 29.
In Nordrhein-Westfalen fehlt eine Strategie für den Aufbau eines
Hochleistungsnetzes über 50 MBit/s. Nach Angaben der Studie „nachhaltiger
NGA-Netzausbau als Chance für Nordrhein Westfalen“ von 2015 benötigt eine
flächendeckende Glasfaserinfrastruktur in Nordrhein Westfalen Investitionen in
Höhe von 8,6 Milliarden Euro. Um grundsätzlich den nationalen sowie
internationalen Anschluss nicht zu verlieren und ein flächendeckendes
Glasfasernetz bis in das Jahr 2025 aufzubauen, müssen daher mindestens 860
Millionen Euro pro Jahr für den Breitbandausbau in den Haushalt eingestellt
werden, so lange dies nötig bleibt. Dies hat die Landesregierung unter Rot-Grün
seit Jahren nicht erkannt und auch nicht entsprechend gehandelt
Diese Mittel müssen eingesetzt werden, um den Aufbau einer kommunalen,
dezentralen OpenAccess-Glasfaserinfrastruktur zu fördern – beispielweise über
ein Modell wie das in der Studie benannte Konzept der „Nachhaltigen
Netzerneuerung“. Die so finanzierten Glasfasernetze können an Netzbetreiber
verpachtet werden und zu ihrer Refinanzierung beitragen. Zudem sind
Bürgerinitiativen zu unterstützen, die sich für ihre lokale Breitbandversorgung
einsetzen. Die sogenannte Brückentechnologie „Vectoring“ ist nicht förderfähig.
Mit „Vectoring“ wird eine Re-Monopolisierung der Netze nicht verhindert,
sondern gefördert.
Bildungshemmnisse abbauen und Kritik an Bildungsreformen ernst nehmen
Auch die Schulzeitverkürzung G8 am Gymnasium fügt sich nicht in die Systematik
der „Digitalen Revolution“ aller Schulformen ein – zu Grunde liegen bei den
Bildungsreformen ganz andere Probleme. Am Gymnasium kann zum Ende der
Sekundarstufe I nicht der mittlere Schulabschluss erworben werden. Der Wechsel
von anderen Schulformen, insbesondere von Realschulen und Sekundarschulen in
die Sekundarstufe II am Gymnasium ist mit dem Wechsel in eine jüngere
Alterskohorte verbunden.
Der Blick auf die anderen Bundesländer zeigt ein uneinheitliches Bild bezüglich
der Dauer des Gymnasiums. Die an Nordrhein-Westfalen angrenzenden Bundesländer
wie Niedersachsen stellen wieder auf G9 um; haben wie Rheinland-Pfalz die
Umstellung auf G8 nie vollzogen oder überlassen es wie in Hessen der
Entscheidung der einzelnen Gymnasien, ob sie einen acht- oder neunjährigen
Bildungsgang anbieten. Die unterschiedlichen Bildungsgänge an den Gymnasien,
auch aus den Nachbarländern, bilden für Schülerinnen und Schüler und deren
Eltern, die von einem Bundesland in ein anderes wechseln, in der Regel eine
zusätzliche Hürde.
Diese Schwierigkeiten sind bekannt und trotzdem konnte beim Runden Tisch in NRW
zu G8/G9 für eine dauerhafte Beibehaltung des achtjährigen Bildungsgangs des
Gymnasiums in der jetzigen Form kein Konsens festgestellt werden. Die
Elterninitiativen „GIB-8“ und „G9- jetzt-NRW“ setzen sich für die Rückkehr zum
früheren neunjährigen Bildungsgang ein. Wir benötigen eine verbesserte
Anschlussfähigkeit und Erreichbarkeit der Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe
I. Deshalb muss ein neues Konzept für eine sechsjährige Sekundarstufe I für den
Bildungsgang am Gymnasium her. Zusätzlich muss die gymnasiale Oberstufe
flexibilisiert werden, die je nach Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und
Schülern in 2 bis 4 Jahren absolviert werden kann.
Die Wissens- und Informationsgesellschaft beginnt mit der Teilhabe und dem
Zugang zu Bildung
Die Digitale Revolution stellt das allgemeinbildende Schulwesen vor
verschiedene Herausforderungen. Der freie Zugang zu Information und Bildung ist
jedoch nicht nur im Hinblick auf die familienpolitische Entwicklung notwendig,
sondern auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Teilhabe Aller in unserer
Gesellschaft. Hierbei ist die digitale Bildung eine der wichtigsten Ressourcen
der Volkswirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Nicht nur durch den momentanen
finanziellen Erhalt der Bildung, sondern durch zusätzliche Förderung,
Weitergabe und Vermehrung von digitaler Bildung für Kinder und die gesamte
Familie können der Fortschritt und der gesellschaftliche Wohlstand von Familien
in Nordrhein-Westfalen auf Dauer gesichert werden.
Die Digitalisierung der Arbeitswelt bedeutet ein wachsendes Maß an
Automatisierung. Über die industrielle Produktion hinaus sind auch
Dienstleistungen und das Handwerk betroffen. Dies bedeutet eine Minderung des
Bedarfs an üblichen Tätigkeiten und somit weniger Angebote geringer
qualifizierter Beschäftigung. Dafür wandeln sich die Bedarfe hin zu innovativen
und kreativen Tätigkeiten. Hieraus muss die Notwendigkeit die Schulbildung
darauf auszurichten folgen. Insbesondere gilt es, den Bildungserfolg
benachteiligter Kinder und Jugendlicher wirksam zu fördern. Die verschiedenen
Medien sowie neue Informations- und Kommunikationstechniken beeinflussen immer
mehr die Alltagswelt und das gesellschaftliche Leben. Der kompetente Umgang mit
diesen wird somit zur Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.
In der heutigen Medien- und Wissensgesellschaft ist grundlegende Medienbildung
für ein verantwortungsvolles und gelingendes Leben notwendig.
Medienpädagogische Programme müssen daher verbindlich gewährleistet werden und
durch die Qualifikation der Lehrkräfte gesichert werden. Nur so ist zu
erreichen, dass insbesondere auch Kinder und Jugendliche aus benachteiligten
Lebensumständen die benötigten Fähigkeiten erwerben. Für den souveränen Umgang
mit neuen Informations- und Kommunikationstechniken sind darüber hinaus
Grundkenntnisse der technischen Grundlagen notwendig. Die Vermittlung dieser
Kenntnisse kann auch einen Beitrag dazu leisten, mehr und mehr junge Menschen
in die Lage zu versetzen, digitale Angebote selbst zu entwickeln, so von reinen
Anwendern zu Gestaltern der digitalen Zukunft zu werden – produzierende
Konsumenten – in kurz: Prosumenten.
Hierfür sind Angebote für eine informatische Allgemeinbildung bereits ab den
Kindergärten bis hin zu Schulen zu entwickeln und Betreuungs- über Erziehungs-
bis hin zu Lehrkräften hinreichend zu qualifizieren. Sowohl eine grundlegende
Medienbildung und wie auch eine informatische Allgemeinbildung zielen auf das
praktische Handeln ab. Deshalb sind sie auch in praktischen Bezügen zu
vermitteln. Daher ist es anzustreben, dass Kinder und Jugendliche in möglichst
vielen Fächern die Grundlagen der Informationstechnik als Arbeitsmittel im
Unterricht einsetzen können, um so praktische Erfahrungen sammeln zu können.
Für den Umgang in einer digitalisierten Welt sind unter anderem die Arbeit mit
freier Software (Open Source), der Umgang mit freien Formaten und der Einsatz
von Lernmaterialien unter freien Lizenzen unersätzlich. Immer noch entscheidet
oftmals die soziale Herkunft über die gesellschaftliche Teilhabe in
Nordrhein-Westfalen. Und gerade Familien müssen in Nordrhein-Westfalen das
Recht auf freien Zugang zu Information und Digitaler Bildung mit der Lupe
suchen. Bildung in diesem Bundesland muss kostenfrei gewährleistet werden.
Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die
Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person.
Dabei sollen die Belange des Lernenden und die Rechte des Kindes, wie sie in
der UN-Kinderrechtskonvention gefordert werden im Vordergrund stehen.
Wissenschaftliche Publikationen mit Open Access stärken und Potenziale
ausschöpfen
NRW ist einer der zentralen Wissenschaftsstandorte in Europa. In dieser
Position hat das Land auch eine wichtige Vorbildfunktion. Aus öffentlichen
Geldern geförderte wissenschaftliche Arbeit muss auch der Öffentlichkeit
zugutekommen. Noch immer sind aber viele wissenschaftliche Erkenntnisse nur
gegen Bezahlung bei Verlagen erhältlich, obwohl dank moderner Technologien die
Reproduktion der Werke praktisch kostenfrei erfolgen kann.
Der Wissenschaft in NRW ist dieses Problem sehr wohl bewusst. Sie geht daher
zunehmend dazu über, ihre Arbeiten als so genannte
Open-Access-Veröffentlichungen dauerhaft kostenfrei zugänglich zu machen. Damit
handelt Nordrhein-Westfalen im Einklang mit den von der Europäischen Kommission
2012 veröffentlichten „Empfehlungen über den Zugang zu wissenschaftlichen
Informationen und ihre Bewahrung“ („Recommendation on Access to and
Preservation of Scientific Information“).
Diese fordert die europäischen Mitgliedstaaten mit Nachdruck dazu auf, dass bis
2016 60% der Publikationen, die im Rahmen der öffentlich geförderten Forschung
in Europa entstehen, barrierefrei zugänglich sein müssen. Um dieses Ziel zu
erreichen muss der Gesetzgeber nun umgehend tätig werden. Ein erleichterter
Zugang zu Wissen führt zu einer erfolgreicheren Forschung sowie mehr Innovation
und entfaltet somit eine den Wohlstand fördernde Wirkung. Neben dem
wissenschaftlichen Aspekt ist Nordrhein-Westfalen ebenfalls in der Position,
eine Vorreiterrolle zu übernehmen, wenn es um die freie Verfügbarkeit und
Bereitstellung von öffentlich finanzierten und behördlichen Datensätzen geht.
Der freie „Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und ihrer Bewahrung“ im
Sinne des Open Access kann nur gelingen, wenn er entsprechend gefördert wird.
Dies zeigt sich bereits an vergleichbaren Initiativen aus anderen Ländern: in
Brandenburg wird im Zuge der dortigen Hochschulgesetznovelle von der dortigen
Landesregierung „Open Access“ als besonders zukunftsweisend eingestuft. Diese
Entwicklung ist Teil eines internationalen Trends, der in vielen anderen
Staaten bereits deutlich weiter fortgeschritten ist als in NRW.
Nordrhein-Westfalen darf sich dieser Entwicklung nicht durch einen restriktiven
Umgang mit den Ergebnissen der öffentlichen Forschungsförderung entziehen, wenn
es seinen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiter einen Platz an der
Spitze der Wissenschaftsstandorte ermöglichen möchte. Wissenschaft und
Forschung leben vom freien Austausch neuer Erkenntnisse und von der Offenheit
wissenschaftlicher Kommunikation.
Es liegt nun am Land ein deutliches Signal für eine freie, transparentere und
für alle frei zugängliche, öffentlich geförderte Wissenschaft und Forschung im
Sinne des Open Access zu setzen. Die Bibliotheken des Landes und der Kommunen
leisten einen großen Beitrag zum einkommensunabhängigen Zugang und zur
kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe. Dabei muss, unabhängig von
gedruckten oder digitalen Veröffentlichungen, auf die Ausgewogenheit des
Medienbestandes geachtet werden. Hierbei spielen breit gefächerte inhaltliche
und kulturelle Aspekte eine größere Rolle als Prognosen zur populären
Nachfrage.
Insbesondere die kommunalen Bibliotheken benötigen mehr Unterstützung um
künftig vor allem auch im digitalen Bereich ihrem Auftrag nachzukommen.
Einerseits brauchen diese Bibliotheken eine verstärkte finanzielle
Unterstützung um den hohen Besucherzahlen gerecht zu werden. Vielerorts werden
Öffnungszeiten gekürzt und Stellen gestrichen, anstatt der Nachfrage gerecht zu
werden. Die Entwicklung, Bibliotheksmittel der Haushaltskonsolidierung zu
opfern, muss beendet werden.
Das „Digitale Archiv NRW“ ist im September 2015gestartet. Für 2015 gab es dafür
von der Landesregierung einmalig eine Erhöhung der Mittel um die digitale
Archivierung besonders zu fördern. In dieser Startphase sind jedoch weiterhin
finanzielle Fördermittel für die digitale Archivierung nötig, um die neuen
Aufgaben in den Kommunen effektiv bewältigen zu können. Daher muss der Ansatz
auch für die Folgejahre erhöht werden. Vor allem da der Anteil des Landes für
die Deutsche Digitale Bibliothek auch aus diesem entsprechenden Haushaltstitel
kommt.
Innovationen sind da möglich wo Menschen freie Netze nutzen können
Die Netzneutralität ist eine der Grundlagen des Internets. Nicht zuletzt dank
dieses Mittels hat sich das Internet so erfolgreich entwickelt. Entsprechend
kritisch sind die Entwicklungen der letzten Wochen und Monate zu sehen. Die
Regelungen in dieser Sache werden zunehmend schwammiger und bieten so an
etlichen Stellen die Möglichkeit, Schlupflöcher zu suchen und alternative
Modelle zu installieren. Die Deutsche Telekom AG hat mit ihrem Vorstoß zuletzt
deutlich gemacht, dass der Konzern gewillt ist, diese Lücken der gesetzlichen
Regelung auch direkt für sich zu nutzen. Die Konsequenz wäre sowohl für
Start-Ups als auch für private Nutzer verheerend. Wir können an dieser Stelle
nicht einfach zusehen und müssen entschlossen als Land NRW für die Erhaltung
der Netzneutralität einstehen und zwar ohne jegliche Einschränkung.
Auch beim Thema Störerhaftung zeigt sich, dass der aktuelle Gesetzentwurf des
Bundestages absolut mangelhaft ist und keinesfalls die dringend nötige
Rechtssicherheit schafft. Fakt ist, dass Deutschland damit im internationalen
Vergleich droht noch weiter ins Hintertreffen zu geraten. Und an dieser Stelle
muss gesagt werden, dass wir in Sachen freie WLAN-Hotspots ohnehin schon
Entwicklungsland sind. Die Empfehlung des Bundesrates, diesbezüglich also
endlich für Verbesserungen zu sorgen, ist das richtige Zeichen. Für
diePiratenpartei NRW ist nun entscheidend, an der Entwicklung dran zu bleiben
und in unserer Rolle als politische Opposition die Kontrollfunktion
wahrzunehmen.
Die digitale Revolution verändert die Arbeitswelt – Potenziale fördern und NRW
zukunftsfähig aufstellen
Die gesellschaftliche Entwicklung in NRW ist gekennzeichnet durch einen starken
technologisch-wirtschaftlichem und kulturellen Wandel. Computerisierung und
Digitalisierung haben zu einer Veränderung der Produktions- und Arbeitswelt
geführt. Individualisierung hat alte Familien- und Sozialstrukturen aufgelöst.
Diverse säkulare Probleme wie Massenfluchtbewegungen und Klimaveränderung haben
Auswirkungen auch auf das Leben der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Es ist in
der heutigen Zeit die Frage, ob man bei der nicht mehr zu leugnenden massiv
gesteigerten Produktivität überhaupt noch den Begriff der Arbeit benutzen
sollte. Auch der damit im Zusammenhang stehende Begriff der Arbeitsplätze im
rein örtlichen Sinne verliert nach und nach an Bedeutung, wenn nicht sogar von
einer zukünftigen Bedeutungslosigkeit ausgegangen werden muss.
Es wird vielmehr über eine sinnvolle Tätigkeit zu sprechen sein, die nicht nur
sinnstiftend für den Einzelnen, sondern damit zwangsläufig auch für die
Allgemeinheit sein wird. Der gesamte Komplex wird nicht nur ein Thema sein,
welches man auf einfach-gesetzlicher Ebene zu klären hat, sondern es ist
unmittelbar in der Verfassung anzusprechen. Hier ist der Begriff der Arbeit in
Artikel 24 Absatz 1 Satz 3 der Landesverfassung NRW zu ändern.
Die Verfassungskommission des Landtags NRW hat sich ausschließlich mit dem 3.
Teil der Verfassung (Staatsorganisationsrecht, Art.30–92) befasst. Aufgrund des
bisherigen konservativen Beratungsverlaufs bzw. der Notwendigkeit zur Gewinnung
einer Zweidrittelmehrheit deutet sich an, dass die zu erwartenden
Verfassungsänderungen auf Vorschlag der Verfassungskommission keine Grundlage
für einen demokratischen Aufbruch zur Lösung der dringenden politischen
Herausforderungen darstellen werden. Damit kann und will sich die
Piratenfraktion nicht zufrieden geben. Wir streben eine Verfassungsreform an,
die die säkularen Herausforderungen benennt und die Lebenswirklichkeit
zutreffend beschreibt, so dass sich die Menschen in NRW tatsächlich in der
Verfassung wiederfinden können.
Die technologische Entwicklung ermöglicht es, dass nicht mehr jede monotone,
wenig sinnstiftende oder sogar gefährliche Aufgabe von Menschenhand erledigt
werden muss. Wir sehen dies als großen Fortschritt, den wir begrüßen und weiter
vorantreiben wollen. Daher betrachten wir das Streben nach absoluter
Vollbeschäftigung als weder zeitgemäß noch sozial wünschenswert. Stattdessen
wollen wir uns dafür einsetzen, dass alle Menschen gerecht am Gesamtwohlstand
beteiligt werden und fordern dazu die Einführung eines bedingungslosen
Grundeinkommens.
Prekäre Beschäftigungen an Hochschulen beenden und Innovationen fördern
Die Regelungen zur Frage der Beschäftigungsverhältnisse der wissenschaftlichen
und studentischen Hilfskräfte an den Universitäten in Nordrhein-Westfalen sind
unzureichend. Die gültige Form des WissZeitVG hat zu einer Prekarisierung der
wissenschaftlich und künstlerisch arbeitenden Menschen an Hochschulen und
Universitäten geführt. Durch die dort eröffnete Möglichkeit, für maximal 12
Jahre lang befristete Verträge zu vergeben, wurden die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit kurzen Vertragslaufzeiten unter Druck gesetzt. Viele befinden
sich nach 12 Jahren in einer beruflichen Sackgasse, da eine befristete
Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist und Dauerstellen nicht existieren,
obwohl diese immer wieder von verschiedensten Seiten, zum Beispiel von den
Gewerkschaften, gefordert werden.
Die Entscheidung im neuen Hochschulzukunftsgesetz NRW, das Personal der
Hochschulen nicht in den Landesdienst zurückzuversetzen, war falsch und stellt
keine Verbesserung im Sinne des Grundsatzes der Verbesserung von
Beschäftigungsbedingungen dar. Wir fordern unbegrenzte Arbeitsmöglichkeiten für
Akademiker. Daueraufgaben sind mit Dauerstellen zu besetzen. Befristete
Beschäftigungsverhältnisse sind ausschließlich für eine Weiterqualifikation
zulässig. Dabei darf es keine grundsätzliche zeitliche Obergrenze geben.
Kreativwirtschaft ernst nehmen und Start-ups besser unterstützen
Bei der Gründung von innovativen Unternehmen und Start-ups hängt NRW hinterher.
Der Grund dafür ist nicht in einer einzelnen Ursache zu suchen. Unbestritten
ist aber, dass die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für
Unternehmensgründer ein ganz wesentlicher Baustein sind, der
volkswirtschaftlich richtig und sinnvoll ist. Da Existenzgründer in den ersten
Phasen der Gründung normalerweise keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegen
können, kommen normale Mittelstandskredite hier nicht infrage. Stattdessen
bedarf es sogenannten Risikokapitals.
Hacker- und Makerspaces, sowie die FabLabs in Nordrhein-Westfalen bieten eine
offene und demokratische Struktur für das Ausprobieren neuer Formen der Arbeit,
Handwerk, Wissensvermittlung und kultureller Experimente. In vielen Städten
NRWs gibt es mindestens eine dieser Räumlichkeiten, die sich jeweils mehr auf
Handwerk oder digitale Kompetenzen spezialisieren.
Während FabLabs, Fabrikationslabore, die computergestützte Herstellung von
Prototypen und Produktentwicklung spezialisieren, findet man bei Maker- und
Hackerspaces gemeinsames Arbeiten an freier Software oder Hardwareexperimente.
Die meisten diese
r freien Räume, die von Vereinen, Universitäten oder sogar Bibliotheken mit
betrieben werden, stellen Digitalkultur, Gemeinschaft und gemeinsame Projekte
und Hilfe zur Selbsthilfe in den Mittelpunkt. Diese neuen Akteurinnen und
Akteure in der kulturellen Infrastruktur und Brutstätten für Innovationen für
Start-ups müssen in den kommenden Jahren verstärkt unterstützt werden. Hier ist
das Potenzial mitsamt der Kompetenz zur freien und barrierearmen
Kompetenzvermittlung auf ehrenamtlicher Basis bereits vorhanden. Jedoch muss
mit den Akteurinnen und Akteuren gemeinsam verhandelt werden, inwiefern Mittel
eingesetzt werden können und sollen.
Die Game Development-Branche in NRW ist für die Kreativwirtschaft und die
kulturelle Infrastruktur in NRW ein wichtiger Standortfaktor zur Schaffung von
Lebensgrundlagen für Künstlerinnen und Künstler, Designerinnen und Designer und
anderen kreativen Menschen von Grafik über Musik bis auch hin zur Dramaturgie.
Die Förderung dieses Bereiches ist jedoch nach wie vor noch nicht solide
aufgestellt, weil es immer noch keine Klassifizierung des Wirtschaftszweigs
nach NACE (1893/2006/EG) für Spieleentwicklung in Deutschland gibt.
Zielgerichtete, verdachtsabhängige Polizeiarbeit statt anlassloser
Massenüberwachung
Nach den Anschlägen in Paris im November 2015 ist der Ruf nach einem Ausbau der
Massenüberwachung in der Europäischen Union sowie in Deutschland reflexartig
laut geworden. Ähnlich verhielt es sich nach den vorangegangenen Anschlägen der
letzten Jahre. Statt den Forderungen nach mehr Überwachungsbefugnissen
blindgläubig Folge zu leisten, bedarf es einer sachlichen Analyse der
Schwachstellen der europäischen Sicherheitsarchitektur. Es ist Aufgabe sowie
moralische und faktische Verpflichtung aller Demokraten, Ängsten und
Verunsicherung proaktiv entgegenzuwirken, sowie keine einfachen Antworten auf
komplexe Fragestellungen zu präsentieren. Die meisten „einfachen Lösungen“
bieten keinen „sicherheitsrelevanten Mehrwert“.
Die zusätzlichen Massenüberwachungsmaßnahmen in Frankreich, welche nach den
Attentaten vom 7. Januar 2015 in Paris eingeführt wurden, haben die erneuten
Anschläge nicht verhindern können. Allerdings waren die Täter bereits
polizeibekannt. Damit deutet sich an, dass es ein Problem bei der gezielten,
verdachtsbezogenen Strafverfolgung von Terrorverdächtigen gibt, das nicht durch
die Einführung noch weiterer Instrumente anlassloser Überwachung der
Gesamtbevölkerung zu lösen ist. Eine kürzlich veröffentlichte Analyse der
journalistischen Plattform „The Intercept“ zeigt, dass in allen von zehn in der
westlichen Welt verübten dschihadistischen Terroranschlägen zwischen 2013 und
2015 die Täter bereits polizeilich bekannt waren. Ehrliche Sicherheitspolitik
widmet sich kritisch diesen Schwachstellen. Die Fälle von Terroranschlägen oder
Anschlagsversuchen müssen von unabhängiger wissenschaftlicher Seite ausgewertet
werden, um so zielgerichtete, grundrechtsbewusste Polizeiarbeit zu fördern.
Moderne Polizeiarbeit ist grundrechtsbewusst, evidenzbasiert und
verhältnismäßig: Überwachungsmaßnahmen müssen auf den wissenschaftlichen
Prüfstand
Eine ehrliche Analyse über Wirksamkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
gilt es auch hinsichtlich bestehender Befugnisse insbesondere im Bereich der
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) durchzuführen. In Erwartung einer noch
weiter steigenden Anzahl an TKÜ-Maßnahmen (Funkzellenabfragen,
Vorratsdatenabfragen, „Stille SMS“), sollen mit dem vorliegenden
Haushaltsentwurf erneut mehr Finanzmittel für eben jene Maß- nahmen
veranschlagt werden. Parlamentarische Anfragen der Piratenfraktion haben dabei
vielfach gezeigt, dass TKÜ-Maßnahmen in zunehmen Maße auch bei minder- oder
mittelschweren Straftaten genutzt werden, obwohl ihr Legitimationsgrund der
Kampf gegen den Terrorismus darstellte. Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen
sind gleichzeitig höchst zweifelhaft und konnten bislang nicht nac
hgewiesen werden. Die Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere
auch der Berichtspflichten, wurde in der Vergangenheit von Opposition,
Menschenrechtsorganisationen und Datenschutzbehörden scharf kritisiert. Ein
unabhängiges Forschungsprojekt auf Grundlage einer Analyse von Fallakten der
Polizei NRW und Experteninterviews muss die Maßnahmen einer kritischen
Überprüfung unterziehen.
Auch die Arbeit des Verfassungsschutzes NRW muss endlich kritisch diskutiert
und notwendige Schlussfolgerungen gezogen werden. Es gilt, den
Verfassungsschutz aus seiner Intransparenz herauszuholen und die Arbeit der
Behörde auf den parlamentarischen, wissenschaftlichen und haushälterischen
Prüfstand zu stellen.
Defizite beim Schutz der Privatheit, des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
müssen augenblicklich angegangen werden
In einer digitalisierten Welt bedarf es besonders großer Anstrengungen, die
Privatheit jeder und jedes Einzelnen zu schützen. Der Schutz der Privatheit und
damit Datenschutz und ITSicherheit inbegriffen, ist Menschen- und Bürgerrecht
und die Durchsetzung dieses Rechts folglich Aufgabe der Landesregierung. Dieser
Aufgabe wird das Land NRW derzeit in keinerlei Maße gerecht. Ernsthafte
Bestrebungen, die Aktivitäten zum Schutz der Privatheit zu erhöhen, sind nicht
erkennbar.
Erfolgreiche Hackerangriffe auf NRW-Ministerien der vergangenen Woche
verdeutlichen die dringende Notwendigkeit in Weiterbildungsangebote und
Sensibilisierungsmaßnahmen in den Bereichen des Datenschutzes und der
IT-Sicherheit für alle in der Verwaltung angestellten zu investieren. Der
Stellenpool für E-Government muss explizit auch Experten im Bereich
Datenschutz, „Privacy Impact Assessments“, „Privacy by Design“ und „Privacy by
Default“ beinhalten. Es müssen umfängliche Maßnahmen getroffen werden, um
bereits die Verwaltung des Landes für eine digitalisierte, grundrechtsbewusste
Gesellschaft fit zu machen.
Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI)
benötigt eine aufrichtige Erhöhung ihrer Ressourcen. Die LDI und ihr Team
leisten wertvolle Arbeit für die sachgerechte Einhaltung der Bundes- und
Landesdatenschutzgesetze sowie des Informationsfreiheitsgesetzes in einer sich
schnell wandelnden, digitalisierenden Gesellschaft. Als unabhängige
Landesbehörde ist die LDI für die Durchsetzung zweier wachsender Rechtsbereiche
verantwortlich, bei denen sie ein weites Spektrum an Kompetenzanforderungen
erfüllen muss. Um den Anforderungen gerecht werden zu können, muss die LDI
dabei auf einen gut ausgebildeten und quantitativ ausreichend ausgestatteten
Personalstab zurückgreifen können. Die Behörde ist allerdings strukturell
unterfinanziert.
Die LDI ist im Vergleich zu anderen Bundesländern und der Bevölkerungszahl
NordrheinWestfalens auffallend schwach ausgestattet. Auch die im
Haushaltsentwurf 2016 avisierte Erhöhung um zehn Stellen konnte die bestehende
Personallücke nicht beseitigen, denn schon länger offenkundige Defizite müssen
dabei zwangsläufigunangetastet bleiben. Die LDI soll für kommende Aufgaben
hinsichtlich der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ausgestattet
werden, nicht aber für dringend notwendige Überprüfungen wie die der
Verbunddateien oder der TKÜ-Maßnahmen.
Willkommenskultur kultivieren, Chancen der Zuwanderung nutzen und Rassismus
bekämpfen
Mit großem Kraftaufwand hat die Landesregierung unter Rot-Grün versucht, die
Versäumnisse der letzten Jahre im Bereich der Flüchtlingspolitik aufzufangen.
Die Landesregierung beschloss Ausgaben von insgesamt vier Milliarden Euro für
die Gruppe der sogenannten Asylbewerber und Flüchtlinge für 2016, weswegen sich
in der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplan 2016 ein Kreditbedarf von 1,8
Milliarden Euro ergab. Die Ausgaben und der Kreditbedarf wären definitiv nicht
in dieser Höhe nötig gewesen, wenn die Landesregierung frühzeitig die
Flüchtlingsaufnahme und - integration in NRW auf ein nachhaltiges, humanes und
dezentrales System umgestellt hätte. Seit mindestens 2011 steigen die
Flüchtlingszahlen und seither bestand die Notwendigkeit, das Land und die
Kommunen darauf vorzubereiten und eine flüchtlingspolitische Wende
sicherzustellen. Unsere vielzähligen konstruktiven Vorschläge für eine
Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme liegen seither auf dem Tisch. Damit war
die in der Presse kolportierte Aussage, dass wegen der Kosten der
Flüchtlingsintegration die Neuverschuldung geringer sinkt als geplant, fatal
und inkorrekt.
Die Notunterbringung in Turnhallen, Hotels, Hostels, Zelten, Baumärkten und
Containern ist, wenn man Berechnungen aus der Kommune Köln auf das Land
hochrechnet, mehr als doppelt so teuer wie die Unterbringung in regulären
Landesaufnahmen in Festbauweise. Durch einen vorausschauenden Ausbau des
Erstaufnahmesystems hätten Kosten vermieden werden können; weitere hohe Kosten
könnten auch in Zukunft vermieden werden. Darauf wollen wir weiterhin
hinweisen.
Leider zeigt sich demnach auch im Bereich der Flüchtlingspolitik, dass die
Landesregierung zurzeit nicht in der Lage ist, zukunftsorientierte
Entscheidungen zu treffen, da nicht weiter als nur bis zum nächsten Tag oder
maximalbis zur nächsten Wahlperiode gedacht wird. Für das Jahr 2015 mussten
deshalb alleine vier Nachtragshaushalte erstellt werden. Es kann daher davon
ausgegangen werden, dass auch weitere Haushaltsentwürfe der Zukunft ständiger
Nachjustizierung bedürfen. Die Landespolitik ist von Strukturlosigkeit geprägt.
Sie ist Ausdruck von ständigem Hinterherlaufen hinter den aktuellen
Entwicklungen. Das wollen wir ändern.
Das Land Nordrhein-Westfalen braucht eine nachhaltige und zukunftsorientierte
Haushaltspolitik. Mit einer wachsenden Bevölkerung ergeben sich neue Chancen
und Rahmenbedingungen für die Konsolidierung der Landesfinanzen. In Zukunft
könnte erreicht werden, dass mehr Menschen die nordrhein-westfälischen
steigenden Schulden und Pensionsausgaben stemmen. Das kann aber nur gelingen,
wenn die vielen Fehler der Vergangenheit im Bereich der Integration und
Aufnahme von Flüchtlingen und Zugewanderten vermieden werden.
Ausländer müssen rechtlich und tatsächlich gleichgestellt werden. Dazu eignen
sich auch die Instrumente der Haushaltsführung. So müssen z.B.
Bundeszuweisungenfür die Flüchtlingsaufnahme an die Kommunen mit konkreten
Maßgaben für die Unterbringung verkünpft werden. Die Kommunen sollten
verpflichtet werden, die für jeden Flüchtling zur Verfügung stehenden Beträge
in eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung mit festgelegten Standards
zu investieren. Nicht über Standards in Unterkünften zu sprechen kann auf
keinen Fall die Antwort auf die aktuelle Herausforderung sein. Nur mit
Standards wie z.B. der Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen können die
Kosten der Flüchtlingsaufnahme auf Dauer gesenkt werden und nur die humane
Aufnahme kann dafür sorgen, dass die Neuankömmlinge bestmöglich integriert
werden.
Zurzeit verursachen die Unterbringung in Sammelunterkünften, die
Schlechterstellung von Asylbewerbern und anderen Zuwanderergruppen in den
Bereichen Gesundheitsversorgung, Bildung, Arbeitsmarktzugang und demokratische
Teilhabe immense Folgekosten und verhindern Integration – die seit Jahrzehnten
gesetzlich als Soll-Vorschrift vorgeschrieben ist.
Asylbewerber und Zuwanderergruppen erhalten weniger Rechte, leben weiter am
Rand der Städte in Massenunterkünften und müssen viele Einschränkungen in Kauf
nehmen. Diese Sonderregelungen kosten mehr Geld, als eine normale Eingliederung
in die Sozialsysteme jemals kosten würde. Das Argument bezüglich des
Konnexitätsgebotes im Zusammenhang mit Standards in der Flüchtlingsaufnahme
kann nicht gelten, wenn die Unterbringung in regulären Wohnungen laut
verschiedener Berechnungen kostengünstiger ist und die Pauschale nach §4
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) einer Vollfinanzierung gleichkommt. Hier
fehlt der eindeutige Wille zu einer flüchtlings- und integrationspolitischen
Wende.
Das zeigt sich auch an den neuen Lösungsvorschlägen für die Krise der
Erstaufnahme des Landes: Mit der dauerhaften Errichtung von großen
Aufnahmestellen hatdie Landesregierung den falschen Weg eingeschlagen. Kleinere
und dezentrale Einrichtungen waren bisher in NRW die Regel. Wir würden vielmehr
an einem Knotenmodell arbeiten, anstatt den falschen Weg der Großasyle wie in
Hessen und Bayern zu gehen. In Massenunterkünften ist es fast unmöglich, den
von der Landesregierung versprochenen und im „Eckpunkte zur Aufnahme und
Unterbringung von Flüchtlingen in Regeleinrichtungen des Landes NRW“
festgezurrten Paradigmenwechsel in der Landesaufnahme zu vollziehen.
Neben dem Inhaftierungsprogramm namens „Gesetz zu Bleiberecht und
Aufenthaltsbeendigung“ wurde das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ mit den
Stimmen aus NRW auf den Weg gebracht. Beide Gesetze sind höchst umstritten und
ihre Verfassungsmäßigkeit wird stark bezweifelt. Die Kostenansätze in den
Landeshaushalten für Rückführungen sind zu senken,zumal die Landesregierung
vermehrt auf freiwillige Rückkehr setzen will und die Flüchtlingszahlen aus den
Westbalkan-Staaten seit längerem auf einem niedrigen Niveau sind. Außerdem sind
Abschiebungen zumindest im Winter per Erlass auszusetzen.
Diskriminierende Gesetze und Sonderbehandlungen haben den Umstand befördert,
dass Teile der Bevölkerung Hilfesuchende als Menschen zweiter Klasse
wahrnehmen. Flüchtlingsfeindliche Straftaten befinden sich quantitativ und
qualitativ in NRW auf einem erschreckend hohen Niveau. Rassismus und Hürden der
Integration müssen ab- statt aufgebaut werden. An dieser Aufgabe muss auch
fiskalisch sofort gearbeitet werden, trotz der Herausforderungen durch die
aktuell aufgrund der vielen Krisen in und um Europa steigenden
Flüchtlingszahlen.
Menschenfeindliche Einstellungen sind keine Phänomene an den Rändern der
Gesellschaft, sondern bis weit in die Mitte der Bevölkerung verbreitet.
Politische Bildung ist ein Schlüssel zur Vermeidung von Rassismus und zur
Förderung des Pluralismus sowie der Demokratie. Auf Regionalkonferenzen muss
ein Austausch von Helferinnen und Helfern in den Regierungsbezirken in die Wege
geleitet werden. Ziel muss die Erstellung eines Handlungskonzepts für die
ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in ganz NRW sowie für die Ausgestaltung einer
hauptamtlichen Koordinierungsstelle sein.
Integration ist der Schlüssel für Akzeptanz und baut Vorbehalte ab
Die gleichberechtigte Teilhabe von Zugewanderten an allen Bereichen des Lebens
ist die Zielsetzung im Handlungsfeld"gesellschaftliche Teilhabe und
Integration". Von zentraler Bedeutung ist auch die Integration von
Zugewanderten in das unmittelbare Wohnumfeld als Lebensmittelpunkt und
wichtigstes Kontaktfeld sowie die Stärkung der gemeinsamen aktiven
Mitgestaltung ihres Wohnumfeldes mit Angehörigen der Aufnahmegesellschaft.
Die Piratenfraktion forderte bereits im strukturell unterfinanzierten
Integrationshaushalt 2015 eine Erhöhung um 30 Millionen Euro. Diese Verdopplung
des Integrationshaushaltes wurde damals abgelehnt.
Die aktuelle Zuwanderungssituation hat sich seit 2015verändert. Neben den
Menschen, die von der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union
Gebrauch machen, steigen die Zahlen der Geflüchteten. Im Zeitraum vom 1.1.2015
bis 15.10.2015 wurden insgesamt 201.684 Asylbewerber in den Einrichtungen des
Landes aufgenommen. Im Jahresvergleich 2014 zu 2015 hat somit eine Steigerung
um 299% stattgefunden. Dieser Trend hat sich im Jahr 2016 bislang nicht
fortgesetzt. Stattdessen sind die Neuzugänge stagnierend bis rückläufig.
Dennoch: Nachdem die Erstversorgung dieser geflüchteten Menschen gewährleistet
ist, rücken Integrationsmaßnahmen und damit der Integrationshaushalt stärker in
den Fokus. Es bedarf einer vorausschauenden und finanziell auskömmlichen
Planung, um die Herausforderungen im Bereich der Integration erfolgreich und
nachhaltig zu meistern.
Der Integrationshaushalt 2016 wurde von der Landesregierung und den
regierungstragenden Fraktionen lediglich um circa 20 Millionen Euro erhöht.
Diese Erhöhung kam schon zu spät und hinkte der aktuellen Entwicklung der
Zuwanderungs- und Flüchtlingszahlen deutlich hinterher. Zusätzliche Anpassungen
des Integrationshaushaltes sind notwendig, um auf der einen Seite die
strukturelle Unterfinanzierung der letzten vier Jahre zu kompensieren und auf
der anderen Seite auf die veränderte Ausgangslage adäquat zu reagieren. Die
Zugewanderten müssen direkt und passgenau unterstützt werden. Gleichzeitig ist
die Bereitschaft der Aufnahmegesellschaft, Zugewanderte zu integrieren, zu
erhöhen. Selbstverständlich ist es auch notwendig, den Bund weiterhin
nachhaltig in die Zahlungspflicht zu nehmen.
Unterstützung beim Spracherwerb
Wir müssen Maßnahmen fördern, die in den bestehenden Strukturen allen
Flüchtlingen einen kostenlosen Deutschkurs ermöglichen. Zukünftig darf kein
Flüchtling selbst die Kosten für einen Deutschkurs tragen müssen. Über
bestehende Strukturen werden Maßnahmen gefördert, die das Ziel verfolgen, dass
sowohl Migrantinnen und Migranten als auch Flüchtlinge bereits bei ihrer
Ankunft in Nordrhein-Westfalen über einfache Deutschkenntnisse, grundlegendes
Wissen über die Aufnahmegesellschaft in den Bereichen Staatssystem,
Bildungssystem, Arbeitsmarkt und Anerkennung von Abschlüssen verfügen sowie für
die Schwierigkeiten und Chancen sensibilisiert werden, die sich ihnen im
Integrationsprozess stellen. Diese Maßnahmen werden, soweit erforderlich,
bereits in den Landesaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge angeboten.
Das Lehrpersonal muss darin geschult werden, Menschen in schwierigen
Lebenssituationen zu unterrichten und dabei berücksichtigen können, dass zum
Teil Traumata und immense Zukunftsängste vorherrschen. Projekte und Maßnahmen
zur Fortbildung von Lehrpersonal im Bereich der didaktischen, pädagogischen
sowie sozialen Kompetenzen im Umgang und Prozess der sprachlichen Vermittlung
in der Einstiegsphase des Zweitsprachenlernens werden im Rahmen der bestehenden
Strukturen gefördert.
Möglichkeitsräume gegen faschistische und extremistische Weltbilder schaffen
Sicherheitsmaßnahmen wie mehr Überwachung, mehr Befugnisse für Polizei und
Sicherheitskräfte sind lediglich dazu da, um Symptome zu bekämpfen. Wer das
Problem der anwachsenden faschistisch-rechtsextremen oder extremistischen
Straftaten effektiv bekämpfen will, bekämpft die Ursachen dieser
besorgniserregenden Entwicklungen.
Das ist nicht Kontrolle sondern die Schaffung von mehr Möglichkeitsräumen für
Individuen und auch Gruppen. Vor allem in der Kulturförderung ist ein
effektiver Einsatz von relativ wenigen Haushaltsmitteln im Vergleich zum
Gesamthaushalt eine große Wirkung zu erzielen. Dem, was Extremisten und
Faschisten anhängen, fordern und gesellschaftlich missbrauchen wollen, gilt es
Kultur und Bildung entgegenzusetzen. Dies sind Demokratie, Menschenrechte und
eine friedliche Koexistenz, Akzeptanz und Austausch. Verstärkte Investitionen
in diesem Bereich sorgen für eine nachhaltige Bestands- und
Entwicklungsgarantie für unsere demokratische, freiheitliche Kultur, Kunst und
Gesellschaft. In den Möglichkeitsräumen der Kultur sind Anderes, Fremdes und
Neues stets eine Bereicherung und Inspiration. Diese Räume helfen die Akzeptanz
und den Austausch zwischen den Menschen zu etablieren und zu erhalten.
Der durch Krieg, Hass und Gewalt ausgelöste Strom der Geflüchteten wird und
muss in diesem einen Europa als „Melting-Pot“ aufgenommen werden. Die positiven
Effekte und Bereicherungen neuer Menschen in unserer Mitte können durch die
vermittelnde Kraft der Kultur, Kunst und Bildung am effektivsten aktiviert
werden.
Kultur zum Nutzen der freiheitlichen, egalitären und gemeinschaftlichen
demokratischen Wertegemeinschaft ausbauen und stärken
Eine Verdopplung wichtiger Titel und Titelgruppen des Kulturhaushaltes führt
dazu, dass die bisherigen noch recht eng gefassten finanziellen
Möglichkeitsräume in der Kultur- und Kunstförderung massiv ausgeweitet werden.
Diese Investitionen werden sinnvoll und im Hinblick auf mögliche
Flexibilisierung, Diversifizierung und Ausweitung der jeweiligen
Tätigkeit/Aufgabe eingesetzt. Dies bedeutet, dass davon Titel und Titelgruppen
betroffen sind, deren Zweckbestimmung zusätzlich zu den regulären Tätigkeiten
eine Ausweitung für Projekte mit integrativem und niedrigschwelligem Charakter
haben. Dies soll alle Kultursparten betreffen, alle Bereiche von Theater und
Oper bis hin zur Breitenkultur, Off-Kultur und Freier Szene. Dies schafft Räume
zur Erprobung und Etablierung von Vielfalt durch bewusst groß- zügiger
verteilte Mittel. Die Erhöhung der Mittel müssen gemeinsam mit den
Kulturschaffenden und Institutionen dialogisch verteilt werden. Dies ist auch
in der Fertigstellung des ersten Kulturförderplanes zu beachten.
Meinungspluralismus leben und Demokratie stärken
Der Pluralismus ist ein bedeutender Baustein der Demokratie. Und dieser
Pluralismus ist nur ein funktionierender und lebendiger Diskurs vielfältiger
Stimmen und Meinungen, wenn diese Vielfalt auch in medialer Vielfalt ihren
Ausdruck findet. Wir setzen uns also entschieden für eine Erhaltung der
Medienvielfalt ein. Diese kann jedoch nur unter fairen Wettbewerbsbedingungen
am Markt auch Realität bleiben. Um dieser Maßgabe Rechnung zu tragen, bedarf es
einer Anpassung in Sachen Werbung bei den Öffentlich-Rechtlichen. Analog zu den
Bestimmungen denen der NDR unterliegt, sollte auch dem WDR eine Reduzierung der
Werbung gesetzlich verordnet werden. Auf diese Weise wäre es möglich, den
lokalen Rundfunkanbietern ihre Position am Werbemarkt zu sichern. Und man würde
dies erreichen ohne den WDR in seinen Strukturen dadurch nachhaltig zu
beschädigen. Es kann an dieser Stelle also nur das Ziel sein, die
Meinungsvielfalt in unserer Gesellschaft durch ein entsprechendes Engagement zu
stärken, ganz im Sinne einer funktionierenden Zivilgesellschaft.
Sperrklauseln sind demokratiefeindlich und entwerten Wahlen
Die Einführung von Sperrklauseln in der parlamentarischen Demokratie bewirkt
eine Einschränkung der elementaren Rechte und der Beteiligungsmöglichkeiten des
Bürgers. Der Bürger in der Demokratie unterscheidet sich von Bürgern anderer
Herrschaftssysteme grundlegend darin, dass für ihn die Möglichkeit der Wahl
oder Abstimmung gegeben ist.
Einer der wichtigen Wahlgrundsätze ist die Gleichheit der Wahl. Die Gleichheit
des Wahlrechts bedeutet, dass jeder gültigen Stimme dasselbe Stimmgewicht
zuzukommen hat. Eine Durchbrechung dieses Wahlgrundsatzes erfolgt u.a. durch
Sperrklauseln. Danach verbleibt es zwar vordergründig beim gleichen Zählwert,
der Erfolgswert ist aber durchbrochen, wenn nicht eine Mindestanzahl von
Stimmen erreicht worden ist. Wir wollen, dass die Stimmen der Bürgerinnen und
Bürger bei Kommunalwahlen in NRW weiterhin umfassend gehört werden. Sperren und
Schranken gehören nicht aufgebaut, sondern abgebaut. Es ist eine Bereicherung
für die Gesellschaft, wenn neue Ideen gehört werden und ihren Weg in die
Parlamente finden. Alle politischen Argumente sprechen gegen eine Sperrklausel.
Wir werden die Einführung einer kommunalen Sperrklausel bis auf das letzte Wort
bekämpfen.
Demokratie fängt mit Aufklärung an – Verbraucherschutz benötigt Verfassungsrang
In Zeiten transatlantischer Handelsabkommen nach ACTA wie TTIP, CETA und TiSA,
Weichmachern in Kinderkleidung, zweifelhaftem Datenschutz und versteckten
genmodifizierten Produkten in unserer Nahrung als Beispiele erscheint uns
Aufklärung mehr als überfällig. Deshalb muss der Verbraucherschutz in die
Landesverfassung aufgenommen werden.
Die digitale Revolution beschleunigt die Energie- und Verkehrswende – ein
Braunkohleausstieg ist nötig
NRW ist von der Energiewende nahezu ausgeschlossen und setzt weiterhin auf
Braunkohle. Fehlende Planungssicherheit und drohende Insolvenzen erschweren den
Ausbau der erneuerbaren Energien. Das neue EEG bremst den Eigenstromverbrauch
und macht den Bau kleiner Energieanlagen durch das Ausschreibungssystem
unrentabel.
Braunkohlekraftwerke und Braunkohleabbau werden in NRW dagegen noch
jahrzehntelang massive lokale und globale Schäden verursachen. Sogar der
Stillstand von veralteten und abgeschriebenen Braunkohlekraftwerken muss von
den Stromverbrauchern bezahlt werden. Moderne und hochflexible Gaskraftwerke
dagegen werden stillgelegt und der notwendige Strukturwandel bleibt aus. Durch
diese Politik geraten Kommunen, die an dem fossilen Kraftwerkspark beteiligt
sind, in immer größere Finanzierungsnöte. Zwar formuliert die Landesregierung
Ausbauziele für Erneuerbare Energien und Klimaschutzziele, verbessert jedoch
nicht die Rahmenbedingungen, die zur Zielerreichung führen würden. Stromsperren
wegen unbezahlter Rechnungen erreichen bei Privathaushaushalten immer neue
Höchstmarken, während die Industrie mit großzügigen Ausnahmeregelungen
geschützt wird.
Die Digitalisierung der Energiewende trifft zunehmend auf den Widerstand der
Stromverbraucher, da diese einseitig belastet werden und massive Eingriffe in
deren Privatsphäre und Eigentum vorgenommen werden. Mögliche Stromeinsparungen
durch Effizienzgewinne können derzeit nicht die Kosten der „Smart-Meter“
wettmachen.
Die Vision einer intelligenten, dezentralen und partizipativen Energiewende
Die Digitalisierung der Energiewende bietet gerade auch in NRW die Möglichkeit,
dass viele kleine dezentrale Kraftwerke die Versorgungssicherheit gemeinsam
gewährleisten können. Jeder Bürger soll sich dabei nach eigenem Ermessen an der
Energiewende beteiligen können – sei es als konsumierender Produzent
(Prosument) oder als Mitglied einer Bürgerenergiegenossenschaft. Prosumenten,
die Energie verbrauchen und produzieren, leisten ihren Beitrag zur
Versorgungssicherheit, wenn durch variable Strompreise Anreize für
netzdienliches Verhalten geschaffen werden.
Elektromobile sollen neben der Mobilität auch als Energiespeicher dienen. Ein
flexibler Ausgleich der erneuerbaren Energien lässt sich durch den Einsatz von
MiniBlockheizkraftwerken erreichen, die, je nach Bedarf, wärme- oder
stromgeführt betrieben werden. Virtuelle Kraftwerke sollen dann kontinuierlich
die Rolle der derzeitigen Großkraftwerke übernehmen. Der geregelte Ausstieg aus
der Braunkohle bis 2030 gibt Gaskraftwerken neue Finanzierungsmöglichkeiten und
sichert die Erreichung engagierter Klimaschutzziele.
Die Erhebung von Energiedaten soll entweder freiwillig erfolgen, oder sich
technisch eindeutig begründen lassen. Eigentumsrechte, Datensicherheit sowie
die weitere Verwendung der Daten sollen verbraucherfreundlich reglementiert
werden. Durch eine dezentrale Energiegewinnung bleibt die Wertschöpfung in den
Kommunen und wegbrechende Gewinne aus Beteiligungen an Kohlekraftwerken können
überkompensiert werden. Dadurch soll der finanzielle Handlungsspielraum der
Kommunen langfristig vergrö- ßert werden.
Die Energiewende hat als Gemeinschaftsprojekt angefangen und soll es nun wieder
werden. Bürgerliche Selbsthilfe und Eigenverantwortung werden
durchBürgerenergiegenossenschaften gestärkt. Diese erzeugen Strom, beliefern
ihre Mitglieder und lassen diese an der Wertschöpfung teilhaben. Auf diese
Weise werden niedrige Energiekosten und damit sozialverträgliche
Kostenstrukturen auf lange Sicht garantiert. Auch Energieeffizienzprojekte und
Nahwärmenetze sollen in Zukunft durch Bürgerhand realisiert werden. Analog zu
den Ausnahmeregelungen für die Industrie, sollen auch einkommensschwache
Privathaushalte vor ruinösen Stromkosten geschützt werden.
Nötige Maßnahmen zur Energiewende jetzt einleiten
Wir PIRATEN fordern den Ausstieg aus der Braunkohle bis 2030. Prosumenten,
Bürgerenergiegenossenschaften und virtuelle Kraftwerke müssen gefördert und
unterstützt werden. Dies kann dadurch erreicht werden, dass Bürger, Fachkräfte
und Kommunen auf regelmäßigen Veranstaltungen und Internetplattformen
zusammengebracht werden. Das Angebot der Energieagentur NRW muss dahingehend
deutlich ausgebaut werden. Die Energiewende muss für den Bürger transparenter
werden und zum Mitmachen anregen. Dies kann über Weiterbildungsmöglichkeiten
für Fachfremde, Infoveranstaltungen und Angebote im Internet erreicht werden,
welche durch die Landesregierung initiiert werden.
Hürden für Bürgerenergieprojekte und virtuelle Kraftwerke bei Ausschreibungen
nach dem EEG müssen mit fachlicher und finanzieller Unterstützung beseitigt
werden. Dazu muss ein fester Förderfonds eingeführt werden. Freiwillige und
engagierte Ausbauziele für Bürgerenergie sollen zusammen mit Kommunen und
Bürgern formuliert und umgesetzt werden. Es muss ein neues Vermarktungsmodell
geschaffen werden, das die ökologische Wertigkeit (Grünstromeigenschaft) und
die regionalen Integrationsvorteile des dezentralen EE-Stroms anerkennt.
Jede künftige Landesregierung muss ihre Bemühungen zur Einführung eines
Grünstrommarktes engagierter vorantreiben, wobei die regionale
Direktvermarktung besonders gestärkt werden soll. Die zeitnahe Einführung von
variablen Strompreisen ist nötig, damit durch angepasstes individuelles
Verhalten Versorgungssicherheit entstehen kann. Die immer weiter steigende
Anzahl an Stromsperren muss beendet werden.Dafür machen wir uns stark.
Autonomes Fahren als Teil der Verkehrswende verstehen- NRW als Vorreiter
installieren
Vergleichbar mit den Umwälzungen in der Kommunikation werden wir nun durch die
Digitale Revolution auch Umwälzungen in der Mobilität erleben. Wir brauchen in
der Infrastrukturpolitik nicht nur dringend Instandhaltungsinvestitionen,
sondern auch ein grundsätzlich neues Betriebsupdate. Das autonome Fahren bietet
die Möglichkeit für eine Erneuerung von Verkehr und Mobilität in
Nordrhein-Westfalen. Autohersteller sehen sich vermehrt als zukünftige
Mobilitätsdienstleister denn als Produzenten und folgen damit den aus der
IT-Branche bekannten Mustern.
Durch die Digitalisierung flexibilisieren wir sowohl den Öffentliche
Personenverkehr (ÖPNV) als auch den individuellen Autoverkehr (MIV) und stimmen
beide Verkehrsträger zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmer besser aufeinander ab.
Davon sollen vor allem die Berufspendler profitieren, denen die „Freude am
Fahren“ vielleicht in der Freizeit wichtig ist, aber nicht im Berufsverkehr. So
ist es vielen Berufspendlern egal, mit welchem Transportmittel sie zur Arbeit
gelangen. Es soll „nur“ möglichst schnell und bequem gehen – und ohne Stau
beziehungsweise lange Wartezeiten.
Das Autonome Fahren bietet sinnvolle Ergänzungswege für den Öffentlichen
Personenverkehr. Dazu müssen die öffentlichen Verkehrsbetriebe und
nordrhein-westfälischen Zweckverbände frühzeitig dieses Geschäftsfeld erkennen
und ihr gegenwärtiges Geschäftsmodell anpassen sowie die Möglichkeiten des
Autonomen Fahrens aktiv nutzen. Wir dürfen nicht abwarten, bis immer höhere
Zuschüsse an die Verkehrsbetriebe nötig sind, weil diese nach einem Jahrzehnt
der Effizienzsteigerung vermeintlich sichere Kunden- und Marktanteile an andere
Branchen verlieren. Der Mehrwert liegt in einer erweiterten Vernetzung
intelligenter Mobilitätssysteme, die intermodale, lückenlose Transportketten
unter Einbezug von Bus, Bahn und Auto vorsehen. Die Gewährleistung von
Mobilität sowie der Umwelt- und Klimaschutz sind wichtige politische Ziele.
Autonomes Fahren ermöglicht Mobilitätskonzepte, die die Vorteile des
Öffentlichen Personenverkehrs mit denen des Individualverkehrs verbinden und
zugleich helfen Umwelt- und Klimaschutzziele zu erreichen.
Eine gesellschaftliche Debatte hat bisher nicht ausreichend stattgefunden. Eine
moderne Verkehrswende ist nötig, damit alle Menschen langfristig mobil sein
können – auch bei der aktuellen Bevölkerungsentwicklung. Eine nachhaltige
Verkehrswende ist wichtig, um langfristig den Landeshaushalt zu entlasten und
ein finanzielles Gleichgewicht zu erreichen, was aktuell in diesem Haushalt
nicht vorhanden ist.
NRW bietet als Flächenland mit seinen Metropolregionen und seinen ausgedehnten
ländlichen Bereichen ideale Voraussetzungen für Studien und regionale sowie
flächendeckende Praxistests. Die NRW-Wirtschaft braucht solche wie
vorbeschriebene Innovationen.
Die Kehrseite der Medaille - Verbesserung der Einnahmen des Landeshaushalts -
Zukunft der Haushalts- und Finanzpolitik
In die anstehende Legislaturperiode von 2017 bis 2022 fällt der Zeitpunkt, an
dem die Schuldenbremse greifen soll (2020). Umso wichtiger ist die Fortsetzung
der Konsolidierung der Staatsfinanzen auch und gerade der Bundesländer. NRW ist
darauf angewiesen, die Einnahmeseite unabhängig von Konjunkturzyklen zu stärken
und ausgeglichene Haushalte zu präsentieren, um gleichzeitig den hohen
Ausgabenerfordernissen der Gegenwart und Zukunft gerecht werden zu können.
Neben der Konsolidierung der Ausgabenseite - Entbürokratisierung von
Verwaltungshandeln, Streichung von Fehlsubventionen, Beachtung der Hinweise und
Empfehlungen des Landesrechnungshofes - ist die Steigerung der Steuereinnahmen
unerlässlich. Demgegenüber darf es keine Verhökerung von "Tafelsilber" des
Landes geben und eine Privatisierung staatlicher Grundaufgaben der
Daseinsvorsorge lehnen wir PIRATEN ab.
Wesentliche Kriterien der Einnahmenzuwächse sind indessen nicht die Einführung
von neuen oder die Erhöhung bestehender Steuerarten. Vorrangig muss es um die
Realisierung und somit Beitreibung bestehender Ansprüche des Staates bei seinen
Steuerbürgern, Unternehmen und Konzernen gehen. Dabei geht es in erster Linie
um Steuervollzug, das Stopfen von Schlupflöchern und die Eliminierung von
Umgehungstatbeständen.
Deutschland gehen Jahr für Jahr durch Steuerumgehung, aggressive
Steuergestaltungspraktiken und Steuerhinterziehung mehr als 160 Milliarden Euro
verloren. Nach dem sog. Königsteiner Schlüssel entfallen auf NRW mehr als 30
Milliarden EUR. Nicht festgestellte Summen verschwinden durch Auslagerung von
Vermögenswerten in legale aber illegitime Steuergestaltungen.
NRW muss sich nachhaltig für die Beseitigung steuerfeindlicher Praktiken
einsetzen, um so die Pfründe der wirtschaftlichen Kraft NRWs als europaweit
mitführender Industrie- und Dienstleistungestandort zu sichern und vor allem
hieraus die erforderlichen Mehreinnahmen zu generieren. Dies hätte überdies
einen unmittelbaren Effekt zur dringend notwendigen Verbesserung der
Finanzhaushalte der Städte und Gemeinden und sonstigen Gebietskörperschaften
zur Folge.
Unabhängig davon setzen sich die Piraten NRW für die verfassungskonforme und so
bürokratioearm wie mögliche Wiedereinführung der Vermögenssteuer ein.
Parallel dazu setzen sich die PIRATEN für eine Rückführung der zum 1.1.2015 von
5 % auf 6,5% erhöhten Grunderwerbsteuer um 1,5 % ein.
Zur Entlastung der Kommunen ist die sog. "Abundanzumlage" abzuschaffen und ist
die den Kommunen zugute kommende und in den letzten 2 Jahrzehnten sukzessive
von ehemals 28% auf jetzt faktisch rd. 22 % abgesenkte Verbundquote jährlich um
1 % bis zur Höhe von insgesamt 28 % (bis 2023) wieder zu erhöhen
Schließlich bedarf es neben einer technischen Stärkung einer personellen
Stärkung der Finanzverwaltung; insbesondere auch im Bereich der
Betriebsprüfungen. von bis zu jährlich 2000 Menschen. Dabei ist es wahlweise zu
bewerkstelligen, diese Stellenaufwüchse im Beamtensektor ebenso zu generieren
wie auch über den Bereich der Tarifbeschäftigung. Dies folgt alleine aus dem
Umstand, dass bis 2020 jährlich rd. 1300 Finanzbeamtinnen und -beamte in den
Ruhestand gehen werden und dadurch ein immenser Know-How-Verlust zu
kompensieren ist. Hierzu sind vor allem auch Ausbildungskapazitäten bei den
Finanzfachhochschulen zu erweitern und sind die finanziellen Anreize zu
verbessern, um im "Kampf um die besten Köpfe" gegenüber der sog. "freien
Wirtschaft" nicht auf Dauer zu unterliegen.
Begleitend hierzu setzen wir Piraten uns dafür ein, die Erträge aus den, im
förderalen Finanzverwaltungssystem von den Ländern zu verantwortenden Prüfungen
abweichend vom Königsteiner Schlüssel nach dem Verhältnis der Prüfungs- und
Nacherhebungs-Ergebnissen der Länder zu verteilen. Dies dient unter anderem der
Beendigung und der Vermeidung von negativem Steuerwettbewerb unter den
Bundesländern, weil hierdurch der Anreiz der Bundesländer gesteigert wird und
es keine föderalen Quasi-Steueroasen im Inland mehr geben wird.
Wir PIRATEN stehen weiterhin für eine größtmögliche Transparennz der
Finanzmärkte und des privaten sowie öffentlichten Banken- und Sparkassensektors
unter gleichzeitiger Wahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein.
Die Transparenzforderung gilt vor allem auch für den Bereich der Förderbank
Nordrhein-Westfalens (NRW.Bank), hinsichtlich der wir die proportionale
Besetzung des Verwaltungsrats und sämtlicher Ausschüsse mit Vertretern der im
Landtag vertretenen Fraktionen fordern.
Wir lehnen jede Bargeldobergrenze ab. Egal ob die Grenze 10000,- €, 5000,- €,
3000,- € oder 2000 € sein soll, stellt dies eine Beschränkung der
Freiheitsrechte der Menschen dar und führt neben der schleichenden Abschaffung
des Bargelds zu einer Risikovermehrung im Verhältnis der Menschen zu den
Banken. Die Bürgerinnen und Bürger tragen das Zins- und Insolvenzrisko der
Banken und haften praktisch mit ihren dann notwendigen giralen Guthaben. Die
Verweisung auf unbare Zahlungsmethoden als Zwang führt unweigerlich in eine
Totalüberwachung des Konsumverhaltens der Menschen, stellt einen Eingriff in
ihre Privatsphäre dar und ist weder mit den Grundrechten, noch mit den
Grundsätzen der PIRATEN vereinbar.
Die Piratenpartei mag noch recht jung sein, aber unsere Werte leiten sich aus
den Ursprüngen der Demokratie in Griechenland, den Ideen der großen Denker der
Aufklärung und dem Menschenbild der französischen Revolution ab: Freiheit,
Gleichheit, Brüderlichkeit! Aus diesem Wertekanon entstand einst nach den
dunkelsten Stunden der deutschen Geschichte das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland – eine Verfassung, die sich seit über 60 Jahren
bewährt hat und die es zu schützen gilt. Die darin verankerten Prinzipien von
Gewaltenteilung und Abwehrrechten des Bürgers gegenüber des Staates sollen
jeden Menschen vor Willkür und staatlicher Bevormundung schützen.
Aus diesem Verständnis heraus gründete sich 2006 die Piratenpartei Deutschland,
um allen Bestrebungen entgegenzuwirken, diese Grundrechte aufzuweichen. Wir
sehen die grundgesetzlich verankerte Möglichkeit zur Mitgestaltung als das
wichtigste Ziel einer Demokratie an. Um dies zu gewährleisten ist es
unabdingbar, dass der Staat transparent und zum Wohl aller Bürger handelt und
der Gesellschaft die notwendige Freiheit gibt, sich eigenverantwortlich
weiterzuentwickeln. Gleichzeitig müssen die Freiheiten und die Rechte jedes
Einzelnen geschützt werden. Dieses Grundverständnis und unsere Erfahrungen aus
den letzten Jahren im Parlament von Nordrhein-Westfalen haben wir in unser
Wahlprogramm übertragen.
Seit der Gründung des Landesverbandes Nordrhein-Westalen im Jahr 2007 haben wir
uns zahlreiche Themenfelder erschlossen und in offenen und transparenten
Arbeitskreisen an den Inhalten gefeilt. Auf den folgenden Seiten beziehen wir
zu diesen landespolitischen Themen klar Stellung:
Bildung, Schule und Weiterbildung
Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration
Familie, Kinder, Jugend
Innenpolitik und Recht
Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Kultur und Medien
Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Frauen, Gleichstellung und Emanzipation
Europa und Internationales
Bauen, Wohnen und Verkehr
Jeder der hier behandelten Bereiche hat eine große Bedeutung für unsere
Gesellschaft. Daher möchten wir Sie einladen, gemeinsam mit uns die Politik in
Nordrhein-Westfalen zu gestalten. Wir hoffen, dass Sie hinter den Inhalten auch
unsere Vorstellung einer freien und offenen Bürgergesellschaft erkennen und Sie
uns mit Ihrer Stimme den nötigen Vertrauensvorschuss geben, den wir brauchen,
um die Politik in unserem Land nachhaltig zu verändern. Demokratie ist ein
ständiges Wagnis. Sie ist keine Selbstverständlichkeit und eine stets
gefährdete Kulturleistung. Deshalb brauchen wir einen ständigen öffentlichen
Diskurs über die Frage, was es heißt, demokratisch zu sein.
Reden, diskutieren und streiten Sie mit uns und helfen Sie uns dabei, Politik
zu machen. An unseren Infoständen, bei unseren Stammtischen und anderen
Treffen, die alle öffentlich sind, stehen wir dazu bereit. Ziel ist es, die
gesellschaftlichen Defizite der bestehenden Demokratie zu überwinden, um
künftig allen Menschen ein Leben in Freiheit und Würde zu sichern. Beeinflussen
Sie die Politik in NRW und gehen Sie im Mai zur Wahl.
Die Piratenpartei ist Teil einer weltweiten Bewegung der Informations- und
Wissensgesellschaft. Wir sind engagierte Frauen und Männer aus vielen Bereichen
der Gesellschaft und stehen auf dem Boden unseres Grundgesetzes. Wir setzen auf
den sachlichen, wissenschaftlichen Diskurs, um eine moderne Demokratie zu
erreichen, in der Ihre Grundrechte vor Eingriffen des Staates und der
Wirtschaft sicher sind. Wir sind Demokraten und stehen für Freiheitsliebe, wir
sind gegen Überwachung und Bevormundung und für Selbstbestimmung. Wir sind
motivierte Menschen und wollen viel bewegen, denn wir sind frei, unabhängig und
selbstbestimmt. Das beinhaltet auch, dass wir Parteizwang, ebenso wie jeden
anderen Verhaltenskodex, als blinden Gehorsam ablehnen und auf unsere
Entscheidungsfreiheit bestehen.
Wir fragen nach und denken selbst. Wir sind neugierig und nehmen nichts als
gegeben hin. Wir hinterfragen und bedienen uns unseres eigenen Wissens und
Verstandes, um zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen. Wir fördern freies
Wissen, Bildung und Kultur. Wissen ist für uns ein hohes Gut. Es zu teilen ist
der Schlüssel zu unserem gesellschaftlichen Erfolg. Daher setzen wir uns für
freies Wissen, freie Bildung und freie Kultur ein, um allen Mitgliedern unserer
Gesellschaft die gleichen Chancen zu geben. Wir sehen unsere Freiheit auch als
Verpflichtung, uns selbst und anderen gegenüber. Politik ist für uns kein
Selbstzweck. Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen die
Gesellschaft grundsätzlich und nachhaltig zum Besseren verändern und wollen
alle Menschen auf diesem Weg mitnehmen. Die Menschen sind es, die letztlich
ihre eigene Lebenswelt und Lebenswirklichkeit gestalten. Politik kann und soll
dabei nur einen äußeren Rahmen bilden. Wir analysieren Probleme, sehen neue
Lösungen und lassen uns nicht von alten Mustern einnehmen. Politik ist jeden
Tag auf´s Neue ein Mehrgenerationenprojekt, weshalb es schon heute gilt, die
Zukunft als sensible Ressource zu begreifen.
Leitlinien für eine innovative und zukunftsorientierte Politik in
Nordrhein-Westfalen
Herausforderungen der digitalen Revolution und Säulen der Zukunft: Investition,
Innovation und Inklusion
Ausgangslage
Wir kennen das Problem schon aus der Zeit, bevor wir im Jahr 2012 in
Fraktionsstärke in den Landtag eingezogen sind: die aktuelle Politik rennt
lediglich aktuellen Entwicklungen hinterher, anstatt die Zukunft durch
vorausschauende und innovative Planung zu gestalten. Es fehlt am politischen
Gestaltungswillen. Dies spiegelt die Politik aller anderen Parteien in NRW in
seiner grassierenden Konzept- und Ideenlosigkeit in Bezug auf die Schaffung von
geeigneten Rahmenbedingungen für die fundamentalen Umwälzungen der digitalen
Revolution wider. Die Regierungspolitik und große Teile der Oppositionspolitik
in NRW sind Musterbeispiele an Rückwärtsgewandtheit und eine Politik der
verpassten Chancen. Sie sind die in Totholz gefasste Verwaltung des Notstandes.
Ausdruck der völlig unzureichenden Zukunftsorientierung ist die geringe
Investitionsquote von nur rund 9% – oder in absoluten Zahlen: Nur rund 6
Milliarden Euro bei einem Haushaltsvolumen von rund 70 Milliarden Euro hat
NRWfür in die Zukunft gerichtete Investitionen getätigt. 91% aller im Haushalt
2016 etatisierten Ausgaben warenrückwärtsgewandt. Dabei wäre gerade jetzt der
richtige Zeitpunkt, um eine auf die Zukunft gerichtete Politik der
Investitionen und Innovationen vorzulegen.
NRW braucht mehr Investitionen vor allem in die digitale Infrastruktur. Wir
brauchen verstärkt Ausgaben im Bildungssektor. Bei historisch niedrigen Zinsen
wären alle diese Zukunftsinvestitionen zum Nulltarif finanzierbar,
beziehungsweise – diese zusätzlichen Staatsausgaben wirken wie
Konjunkturprogramme, die durch Multiplikatoreffekte ein Wirtschaftswachstum
auslösen, welches wiederum die Einnahmeseite des Staates mittelfristig positiv
beeinflusst. Generationengerechtigkeit wird nicht nur beeinträchtigt durch
staatliche Verschuldung, sondern insbesondere durch die Unterlassung von
wichtigen Zukunftsinvestitionen.Zukunftspolitik ist stets abhängig von der
Kassenlage. Deshalb ist der Dreh- und Angelpunkt alles Machbaren und Möglichen
zugleich Haushalts- und Finanzpolitik.
Herausforderungen der digitalen Revolution für Nordrhein-Westfalen
Der Umwälzungsprozess der digitalen Revolution schreitet weiter fort und
umfasst inzwischen sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Lebens. Die in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen sind
heute Teil einer digital vernetzten und globalisierten Welt und profitieren von
den zahlreichen Vorteilen, die sich daraus ergeben. Der durch technische
Innovationen getriebene Veränderungsprozess wirft allerdings auch wesentliche
Gestaltungsfragen auf, denen sich die Politik stellen muss.
Es ergeben sich aus der digitalen Revolution auch neue politische,
wirtschaftliche sowie gesamtgesellschaftliche Herausforderungen. So werden
zentrale Themenfelder wie der diskriminierungsfreie Zugang zu einer zeitgemäßen
Breitbandinfrastruktur, der drohende Monopolisierungstrend durch ein Aufweichen
der Netzneutralität sowie die globale Überwachung und das Fehlen einer
zeitgemäßen Datenschutzpolitik bis heute nicht zufriedenstellend behandelt.
Zentrale Herausforderungen der Digitalisierung wie der Breitbandausbau, die
Stärkung von Medienbildung und Digitalem Lernen, Datenschutz, sowie
OpenGovernment und E-Government werden nur unzureichend angegangen. Daraus wird
deutlich, dass eine thematische Bündelung in einem „Internetministerium“
notwendig ist. Nur so wird diesen Themen jene gesamtgesellschaftliche Relevanz
eingeräumt, die sie für die Gegenwart und die Zukunft Nordrhein-Westfalens hat.
Analog zur Bündelung in einem Landesministerium ist es sinnvoll, dass der
Landtag NRW einen „Internetausschuss“ einrichtet.
Veränderung der Lebenswirklichkeiten durch die Digitale Revolution
Die etablierte ökonomische, politische und soziale Struktur ist inkompatibel
mit dem Stand der Technologie und den daraus resultierenden
gesamtgesellschaftlichen Veränderungen. Fortschreitende Digitalisierung führt
unter den jetzigen Bedingungen zu einer Verlagerung von Arbeit zu Kapital. Ob
Roboter oder Algorithmen; immer mehr Arbeitsplätze werden durch die
Digitalisierung in automatisierte, computergesteuerte Prozesse umgewandelt.
Dabei sind bisher weite Teile der sozialen Sicherungssysteme auf dem Stand der
1970er Jahre. Abzusehen ist heute schon, dass in der Phase des Übergangs in die
durchweg digitalisierte Lebenswirklichkeit mindestens ein Drittel aller
herkömmlichen Arbeitsplätze, so wie wir sie bisher gekannt haben, vom Wegfall
bedroht sind. Dies betrifft nicht nur Beschäftigungsverhältnisse mit simplen
Tätigkeiten, sondern auch Arbeitsplätze von vermeintlich höher und hoch
qualifizierten Menschen. Aktuell ist die öffentliche Hand mit dem gegenwärtigen
Steuersystem und der Sozialversicherung überhaupt nicht vorbereitet auf die
technologisch exponentiell wachsenden Umwälzungen und deren revolutionierenden
Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur in NRW, der Bundesrepublik und der
ganzen Welt.
Mit dem Einzug der „Künstlichen Intelligenz“ in alle Lebensbereiche werden in
den nächsten Jahren und Jahrzehnten sämtliche Strukturen im sozialen
Sicherungssystem in Frage gestellt. Die Besteuerung des Faktors Arbeit wird
nicht mehr ausreichen, um die nötigen Mittel für eine lebenswerte Welt mit
sozialer Teilhabe bis ins hohe Alter zu gewährleisten.
Die Digitalisierungsdividende nutzen
Dabei könnten die notwendigen Steuermittel durchaus generiert werden. Dafür
muss wieder zum Prinzip der Einheitlichkeit der Besteuerung zurückgekehrt
werden. Das bedeutet insbesondere die Rücknahme jeglicher Privilegien bei der
Besteuerung von Kapitalerträgen sowie die Bekämpfung des Ausnutzens ruinöser
Steuervermeidungsstrategien. Außerdem muss der Bedeutungsgewinn von
immateriellen im Verhältnis zu materiellen Gütern innerhalb des
Produktionsprozesses auch im Steuer- und Sozialsystem seinen Niederschlag
finden. Dieses wäre ein erster Schritt, um hin zu einer auskömmlichen
Finanzierung der öffentlichen Hand über die Abschöpfung einer
„Digitalisierungsdividende“ zu kommen.
Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) einführen
Wir brauchen eine Antwort auf diese Entwicklung, bevor unsere Gesellschaft, wie
wir sie heute kennen, auseinanderbricht. Neben der immer weiter aufgehenden
Schere bei der Einkommensverteilung wird es in Zukunft darum gehen, wie wir die
enormen Effizienzsteigerungen aufgrund der Digitalisierung von Arbeit sinnvoll
zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen. Wir wollen die Digitalisierungsdividende
nutzen, um ein sozial gerechtes Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) zu
finanzieren. Nur mit dieser Kombination an konkreten Maßnahmen kann
Nordrhein-Westfalen mittel- bis langfristig für die Menschen lebenswert
bleiben.
Sinnvoll investieren, Innovation stärken und Integration aktiv angehen
Unser NRW der Zukunft muss seinen Fokus auf Investitionen, auf Innovationen und
auf Integration legen, die digitale Spaltung verhindern und kommunale und
bürgerschaftliche Gigabitnetze fördern. Die Entwicklung einer leistungsfähigen
und flächendeckenden digitalen Infrastruktur ist für die soziale und
wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen von entscheidender Bedeutung
im digitalen Zeitalter. Die Attraktivität des ländlichen Raums in
Nordrhein-Westfalen, die gesellschaftliche Teilhabe sowie die Umstellung auf
digitale Wertschöpfung hängen direkt von der Existenz eines schnellen
Netzzugangs ab. Damit gehört der Aufbau einer leistungsstarken digitalen
Infrastruktur zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Insbesondere im ländlichen Raum
sind durch den Markt getriebene Unternehmen nicht in der Lage eine
leistungsfähige digitale Infrastruktur aufzubauen.
Ebenso wie bei anderen Infrastrukturträgern (Verkehr, Energie, etc.) kann der
Staat nicht untätig bleiben, sondern muss vor dem Hintergrund, dass
gleichwertige Lebensverhältnisse nach dem Grundgesetz herzustellen sind, aktiv
werden. Vor dem Hintergrund der immer weiter anwachsenden Datenmengen raten
Experten seit Jahren zum Aufbau eines nachhaltigen Glasfasernetzes, welches
Daten im Gigabit-Bereich übertragen kann.
Anstatt partiell scheintote Übergangslösungen wie „Vectoring“ zu fördern,
sollten die zur Verfügung stehenden Mittel „volkswirtschaftlich sinnvoll und
effizient in leistungsfähige, nachhaltige Infrastrukturen investiert werden“,
so der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Investitionen
müssen sich auf bürgerfreundliche Ausbauten der Netze konzentrieren, die
hinreichende Reserven für die nächsten Jahrzehnte bieten.
Im Gegensatz zu anderen Technologien sind dabei symmetrische Bandbreiten
möglich. Während gleichberechtigte Glasfaseranschlüsse in Deutschland noch
weitgehend unbekannt sind, haben andere Länder bereits auf diese
Schlüsseltechnologie umgestellt. In Japan und Südkorea basieren 2 von 3
stationären Breitbandanschlüssen auf Glasfaser, Schweden liegt mit knapp über
40 Prozent auf Rang drei des OECD-Rankings. Dagegen belegt Deutschland einfach
nur Platz 29.
In Nordrhein-Westfalen fehlt eine Strategie für den Aufbau eines
Hochleistungsnetzes über 50 MBit/s. Nach Angaben der Studie „nachhaltiger
NGA-Netzausbau als Chance für Nordrhein Westfalen“ von 2015 benötigt eine
flächendeckende Glasfaserinfrastruktur in Nordrhein Westfalen Investitionen in
Höhe von 8,6 Milliarden Euro. Um grundsätzlich den nationalen sowie
internationalen Anschluss nicht zu verlieren und ein flächendeckendes
Glasfasernetz bis in das Jahr 2025 aufzubauen, müssen daher mindestens 860
Millionen Euro pro Jahr für den Breitbandausbau in den Haushalt eingestellt
werden, so lange dies nötig bleibt. Dies hat die Landesregierung unter Rot-Grün
seit Jahren nicht erkannt und auch nicht entsprechend gehandelt
Diese Mittel müssen eingesetzt werden, um den Aufbau einer kommunalen,
dezentralen OpenAccess-Glasfaserinfrastruktur zu fördern – beispielweise über
ein Modell wie das in der Studie benannte Konzept der „Nachhaltigen
Netzerneuerung“. Die so finanzierten Glasfasernetze können an Netzbetreiber
verpachtet werden und zu ihrer Refinanzierung beitragen. Zudem sind
Bürgerinitiativen zu unterstützen, die sich für ihre lokale Breitbandversorgung
einsetzen. Die sogenannte Brückentechnologie „Vectoring“ ist nicht förderfähig.
Mit „Vectoring“ wird eine Re-Monopolisierung der Netze nicht verhindert,
sondern gefördert.
Bildungshemmnisse abbauen und Kritik an Bildungsreformen ernst nehmen
Auch die Schulzeitverkürzung G8 am Gymnasium fügt sich nicht in die Systematik
der „Digitalen Revolution“ aller Schulformen ein – zu Grunde liegen bei den
Bildungsreformen ganz andere Probleme. Am Gymnasium kann zum Ende der
Sekundarstufe I nicht der mittlere Schulabschluss erworben werden. Der Wechsel
von anderen Schulformen, insbesondere von Realschulen und Sekundarschulen in
die Sekundarstufe II am Gymnasium ist mit dem Wechsel in eine jüngere
Alterskohorte verbunden.
Der Blick auf die anderen Bundesländer zeigt ein uneinheitliches Bild bezüglich
der Dauer des Gymnasiums. Die an Nordrhein-Westfalen angrenzenden Bundesländer
wie Niedersachsen stellen wieder auf G9 um; haben wie Rheinland-Pfalz die
Umstellung auf G8 nie vollzogen oder überlassen es wie in Hessen der
Entscheidung der einzelnen Gymnasien, ob sie einen acht- oder neunjährigen
Bildungsgang anbieten. Die unterschiedlichen Bildungsgänge an den Gymnasien,
auch aus den Nachbarländern, bilden für Schülerinnen und Schüler und deren
Eltern, die von einem Bundesland in ein anderes wechseln, in der Regel eine
zusätzliche Hürde.
Diese Schwierigkeiten sind bekannt und trotzdem konnte beim Runden Tisch in NRW
zu G8/G9 für eine dauerhafte Beibehaltung des achtjährigen Bildungsgangs des
Gymnasiums in der jetzigen Form kein Konsens festgestellt werden. Die
Elterninitiativen „GIB-8“ und „G9- jetzt-NRW“ setzen sich für die Rückkehr zum
früheren neunjährigen Bildungsgang ein. Wir benötigen eine verbesserte
Anschlussfähigkeit und Erreichbarkeit der Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe
I. Deshalb muss ein neues Konzept für eine sechsjährige Sekundarstufe I für den
Bildungsgang am Gymnasium her. Zusätzlich muss die gymnasiale Oberstufe
flexibilisiert werden, die je nach Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und
Schülern in 2 bis 4 Jahren absolviert werden kann.
Die Wissens- und Informationsgesellschaft beginnt mit der Teilhabe und dem
Zugang zu Bildung
Die Digitale Revolution stellt das allgemeinbildende Schulwesen vor
verschiedene Herausforderungen. Der freie Zugang zu Information und Bildung ist
jedoch nicht nur im Hinblick auf die familienpolitische Entwicklung notwendig,
sondern auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Teilhabe Aller in unserer
Gesellschaft. Hierbei ist die digitale Bildung eine der wichtigsten Ressourcen
der Volkswirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Nicht nur durch den momentanen
finanziellen Erhalt der Bildung, sondern durch zusätzliche Förderung,
Weitergabe und Vermehrung von digitaler Bildung für Kinder und die gesamte
Familie können der Fortschritt und der gesellschaftliche Wohlstand von Familien
in Nordrhein-Westfalen auf Dauer gesichert werden.
Die Digitalisierung der Arbeitswelt bedeutet ein wachsendes Maß an
Automatisierung. Über die industrielle Produktion hinaus sind auch
Dienstleistungen und das Handwerk betroffen. Dies bedeutet eine Minderung des
Bedarfs an üblichen Tätigkeiten und somit weniger Angebote geringer
qualifizierter Beschäftigung. Dafür wandeln sich die Bedarfe hin zu innovativen
und kreativen Tätigkeiten. Hieraus muss die Notwendigkeit die Schulbildung
darauf auszurichten folgen. Insbesondere gilt es, den Bildungserfolg
benachteiligter Kinder und Jugendlicher wirksam zu fördern. Die verschiedenen
Medien sowie neue Informations- und Kommunikationstechniken beeinflussen immer
mehr die Alltagswelt und das gesellschaftliche Leben. Der kompetente Umgang mit
diesen wird somit zur Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.
In der heutigen Medien- und Wissensgesellschaft ist grundlegende Medienbildung
für ein verantwortungsvolles und gelingendes Leben notwendig.
Medienpädagogische Programme müssen daher verbindlich gewährleistet werden und
durch die Qualifikation der Lehrkräfte gesichert werden. Nur so ist zu
erreichen, dass insbesondere auch Kinder und Jugendliche aus benachteiligten
Lebensumständen die benötigten Fähigkeiten erwerben. Für den souveränen Umgang
mit neuen Informations- und Kommunikationstechniken sind darüber hinaus
Grundkenntnisse der technischen Grundlagen notwendig. Die Vermittlung dieser
Kenntnisse kann auch einen Beitrag dazu leisten, mehr und mehr junge Menschen
in die Lage zu versetzen, digitale Angebote selbst zu entwickeln, so von reinen
Anwendern zu Gestaltern der digitalen Zukunft zu werden – produzierende
Konsumenten – in kurz: Prosumenten.
Hierfür sind Angebote für eine informatische Allgemeinbildung bereits ab den
Kindergärten bis hin zu Schulen zu entwickeln und Betreuungs- über Erziehungs-
bis hin zu Lehrkräften hinreichend zu qualifizieren. Sowohl eine grundlegende
Medienbildung und wie auch eine informatische Allgemeinbildung zielen auf das
praktische Handeln ab. Deshalb sind sie auch in praktischen Bezügen zu
vermitteln. Daher ist es anzustreben, dass Kinder und Jugendliche in möglichst
vielen Fächern die Grundlagen der Informationstechnik als Arbeitsmittel im
Unterricht einsetzen können, um so praktische Erfahrungen sammeln zu können.
Für den Umgang in einer digitalisierten Welt sind unter anderem die Arbeit mit
freier Software (Open Source), der Umgang mit freien Formaten und der Einsatz
von Lernmaterialien unter freien Lizenzen unersätzlich. Immer noch entscheidet
oftmals die soziale Herkunft über die gesellschaftliche Teilhabe in
Nordrhein-Westfalen. Und gerade Familien müssen in Nordrhein-Westfalen das
Recht auf freien Zugang zu Information und Digitaler Bildung mit der Lupe
suchen. Bildung in diesem Bundesland muss kostenfrei gewährleistet werden.
Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die
Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person.
Dabei sollen die Belange des Lernenden und die Rechte des Kindes, wie sie in
der UN-Kinderrechtskonvention gefordert werden im Vordergrund stehen.
Wissenschaftliche Publikationen mit Open Access stärken und Potenziale
ausschöpfen
NRW ist einer der zentralen Wissenschaftsstandorte in Europa. In dieser
Position hat das Land auch eine wichtige Vorbildfunktion. Aus öffentlichen
Geldern geförderte wissenschaftliche Arbeit muss auch der Öffentlichkeit
zugutekommen. Noch immer sind aber viele wissenschaftliche Erkenntnisse nur
gegen Bezahlung bei Verlagen erhältlich, obwohl dank moderner Technologien die
Reproduktion der Werke praktisch kostenfrei erfolgen kann.
Der Wissenschaft in NRW ist dieses Problem sehr wohl bewusst. Sie geht daher
zunehmend dazu über, ihre Arbeiten als so genannte
Open-Access-Veröffentlichungen dauerhaft kostenfrei zugänglich zu machen. Damit
handelt Nordrhein-Westfalen im Einklang mit den von der Europäischen Kommission
2012 veröffentlichten „Empfehlungen über den Zugang zu wissenschaftlichen
Informationen und ihre Bewahrung“ („Recommendation on Access to and
Preservation of Scientific Information“).
Diese fordert die europäischen Mitgliedstaaten mit Nachdruck dazu auf, dass bis
2016 60% der Publikationen, die im Rahmen der öffentlich geförderten Forschung
in Europa entstehen, barrierefrei zugänglich sein müssen. Um dieses Ziel zu
erreichen muss der Gesetzgeber nun umgehend tätig werden. Ein erleichterter
Zugang zu Wissen führt zu einer erfolgreicheren Forschung sowie mehr Innovation
und entfaltet somit eine den Wohlstand fördernde Wirkung. Neben dem
wissenschaftlichen Aspekt ist Nordrhein-Westfalen ebenfalls in der Position,
eine Vorreiterrolle zu übernehmen, wenn es um die freie Verfügbarkeit und
Bereitstellung von öffentlich finanzierten und behördlichen Datensätzen geht.
Der freie „Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und ihrer Bewahrung“ im
Sinne des Open Access kann nur gelingen, wenn er entsprechend gefördert wird.
Dies zeigt sich bereits an vergleichbaren Initiativen aus anderen Ländern: in
Brandenburg wird im Zuge der dortigen Hochschulgesetznovelle von der dortigen
Landesregierung „Open Access“ als besonders zukunftsweisend eingestuft. Diese
Entwicklung ist Teil eines internationalen Trends, der in vielen anderen
Staaten bereits deutlich weiter fortgeschritten ist als in NRW.
Nordrhein-Westfalen darf sich dieser Entwicklung nicht durch einen restriktiven
Umgang mit den Ergebnissen der öffentlichen Forschungsförderung entziehen, wenn
es seinen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiter einen Platz an der
Spitze der Wissenschaftsstandorte ermöglichen möchte. Wissenschaft und
Forschung leben vom freien Austausch neuer Erkenntnisse und von der Offenheit
wissenschaftlicher Kommunikation.
Es liegt nun am Land ein deutliches Signal für eine freie, transparentere und
für alle frei zugängliche, öffentlich geförderte Wissenschaft und Forschung im
Sinne des Open Access zu setzen. Die Bibliotheken des Landes und der Kommunen
leisten einen großen Beitrag zum einkommensunabhängigen Zugang und zur
kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe. Dabei muss, unabhängig von
gedruckten oder digitalen Veröffentlichungen, auf die Ausgewogenheit des
Medienbestandes geachtet werden. Hierbei spielen breit gefächerte inhaltliche
und kulturelle Aspekte eine größere Rolle als Prognosen zur populären
Nachfrage.
Insbesondere die kommunalen Bibliotheken benötigen mehr Unterstützung um
künftig vor allem auch im digitalen Bereich ihrem Auftrag nachzukommen.
Einerseits brauchen diese Bibliotheken eine verstärkte finanzielle
Unterstützung um den hohen Besucherzahlen gerecht zu werden. Vielerorts werden
Öffnungszeiten gekürzt und Stellen gestrichen, anstatt der Nachfrage gerecht zu
werden. Die Entwicklung, Bibliotheksmittel der Haushaltskonsolidierung zu
opfern, muss beendet werden.
Das „Digitale Archiv NRW“ ist im September 2015gestartet. Für 2015 gab es dafür
von der Landesregierung einmalig eine Erhöhung der Mittel um die digitale
Archivierung besonders zu fördern. In dieser Startphase sind jedoch weiterhin
finanzielle Fördermittel für die digitale Archivierung nötig, um die neuen
Aufgaben in den Kommunen effektiv bewältigen zu können. Daher muss der Ansatz
auch für die Folgejahre erhöht werden. Vor allem da der Anteil des Landes für
die Deutsche Digitale Bibliothek auch aus diesem entsprechenden Haushaltstitel
kommt.
Innovationen sind da möglich wo Menschen freie Netze nutzen können
Die Netzneutralität ist eine der Grundlagen des Internets. Nicht zuletzt dank
dieses Mittels hat sich das Internet so erfolgreich entwickelt. Entsprechend
kritisch sind die Entwicklungen der letzten Wochen und Monate zu sehen. Die
Regelungen in dieser Sache werden zunehmend schwammiger und bieten so an
etlichen Stellen die Möglichkeit, Schlupflöcher zu suchen und alternative
Modelle zu installieren. Die Deutsche Telekom AG hat mit ihrem Vorstoß zuletzt
deutlich gemacht, dass der Konzern gewillt ist, diese Lücken der gesetzlichen
Regelung auch direkt für sich zu nutzen. Die Konsequenz wäre sowohl für
Start-Ups als auch für private Nutzer verheerend. Wir können an dieser Stelle
nicht einfach zusehen und müssen entschlossen als Land NRW für die Erhaltung
der Netzneutralität einstehen und zwar ohne jegliche Einschränkung.
Auch beim Thema Störerhaftung zeigt sich, dass der aktuelle Gesetzentwurf des
Bundestages absolut mangelhaft ist und keinesfalls die dringend nötige
Rechtssicherheit schafft. Fakt ist, dass Deutschland damit im internationalen
Vergleich droht noch weiter ins Hintertreffen zu geraten. Und an dieser Stelle
muss gesagt werden, dass wir in Sachen freie WLAN-Hotspots ohnehin schon
Entwicklungsland sind. Die Empfehlung des Bundesrates, diesbezüglich also
endlich für Verbesserungen zu sorgen, ist das richtige Zeichen. Für
diePiratenpartei NRW ist nun entscheidend, an der Entwicklung dran zu bleiben
und in unserer Rolle als politische Opposition die Kontrollfunktion
wahrzunehmen.
Die digitale Revolution verändert die Arbeitswelt – Potenziale fördern und NRW
zukunftsfähig aufstellen
Die gesellschaftliche Entwicklung in NRW ist gekennzeichnet durch einen starken
technologisch-wirtschaftlichem und kulturellen Wandel. Computerisierung und
Digitalisierung haben zu einer Veränderung der Produktions- und Arbeitswelt
geführt. Individualisierung hat alte Familien- und Sozialstrukturen aufgelöst.
Diverse säkulare Probleme wie Massenfluchtbewegungen und Klimaveränderung haben
Auswirkungen auch auf das Leben der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Es ist in
der heutigen Zeit die Frage, ob man bei der nicht mehr zu leugnenden massiv
gesteigerten Produktivität überhaupt noch den Begriff der Arbeit benutzen
sollte. Auch der damit im Zusammenhang stehende Begriff der Arbeitsplätze im
rein örtlichen Sinne verliert nach und nach an Bedeutung, wenn nicht sogar von
einer zukünftigen Bedeutungslosigkeit ausgegangen werden muss.
Es wird vielmehr über eine sinnvolle Tätigkeit zu sprechen sein, die nicht nur
sinnstiftend für den Einzelnen, sondern damit zwangsläufig auch für die
Allgemeinheit sein wird. Der gesamte Komplex wird nicht nur ein Thema sein,
welches man auf einfach-gesetzlicher Ebene zu klären hat, sondern es ist
unmittelbar in der Verfassung anzusprechen. Hier ist der Begriff der Arbeit in
Artikel 24 Absatz 1 Satz 3 der Landesverfassung NRW zu ändern.
Die Verfassungskommission des Landtags NRW hat sich ausschließlich mit dem 3.
Teil der Verfassung (Staatsorganisationsrecht, Art.30–92) befasst. Aufgrund des
bisherigen konservativen Beratungsverlaufs bzw. der Notwendigkeit zur Gewinnung
einer Zweidrittelmehrheit deutet sich an, dass die zu erwartenden
Verfassungsänderungen auf Vorschlag der Verfassungskommission keine Grundlage
für einen demokratischen Aufbruch zur Lösung der dringenden politischen
Herausforderungen darstellen werden. Damit kann und will sich die
Piratenfraktion nicht zufrieden geben. Wir streben eine Verfassungsreform an,
die die säkularen Herausforderungen benennt und die Lebenswirklichkeit
zutreffend beschreibt, so dass sich die Menschen in NRW tatsächlich in der
Verfassung wiederfinden können.
Die technologische Entwicklung ermöglicht es, dass nicht mehr jede monotone,
wenig sinnstiftende oder sogar gefährliche Aufgabe von Menschenhand erledigt
werden muss. Wir sehen dies als großen Fortschritt, den wir begrüßen und weiter
vorantreiben wollen. Daher betrachten wir das Streben nach absoluter
Vollbeschäftigung als weder zeitgemäß noch sozial wünschenswert. Stattdessen
wollen wir uns dafür einsetzen, dass alle Menschen gerecht am Gesamtwohlstand
beteiligt werden und fordern dazu die Einführung eines bedingungslosen
Grundeinkommens.
Prekäre Beschäftigungen an Hochschulen beenden und Innovationen fördern
Die Regelungen zur Frage der Beschäftigungsverhältnisse der wissenschaftlichen
und studentischen Hilfskräfte an den Universitäten in Nordrhein-Westfalen sind
unzureichend. Die gültige Form des WissZeitVG hat zu einer Prekarisierung der
wissenschaftlich und künstlerisch arbeitenden Menschen an Hochschulen und
Universitäten geführt. Durch die dort eröffnete Möglichkeit, für maximal 12
Jahre lang befristete Verträge zu vergeben, wurden die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit kurzen Vertragslaufzeiten unter Druck gesetzt. Viele befinden
sich nach 12 Jahren in einer beruflichen Sackgasse, da eine befristete
Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist und Dauerstellen nicht existieren,
obwohl diese immer wieder von verschiedensten Seiten, zum Beispiel von den
Gewerkschaften, gefordert werden.
Die Entscheidung im neuen Hochschulzukunftsgesetz NRW, das Personal der
Hochschulen nicht in den Landesdienst zurückzuversetzen, war falsch und stellt
keine Verbesserung im Sinne des Grundsatzes der Verbesserung von
Beschäftigungsbedingungen dar. Wir fordern unbegrenzte Arbeitsmöglichkeiten für
Akademiker. Daueraufgaben sind mit Dauerstellen zu besetzen. Befristete
Beschäftigungsverhältnisse sind ausschließlich für eine Weiterqualifikation
zulässig. Dabei darf es keine grundsätzliche zeitliche Obergrenze geben.
Kreativwirtschaft ernst nehmen und Start-ups besser unterstützen
Bei der Gründung von innovativen Unternehmen und Start-ups hängt NRW hinterher.
Der Grund dafür ist nicht in einer einzelnen Ursache zu suchen. Unbestritten
ist aber, dass die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für
Unternehmensgründer ein ganz wesentlicher Baustein sind, der
volkswirtschaftlich richtig und sinnvoll ist. Da Existenzgründer in den ersten
Phasen der Gründung normalerweise keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegen
können, kommen normale Mittelstandskredite hier nicht infrage. Stattdessen
bedarf es sogenannten Risikokapitals.
Hacker- und Makerspaces, sowie die FabLabs in Nordrhein-Westfalen bieten eine
offene und demokratische Struktur für das Ausprobieren neuer Formen der Arbeit,
Handwerk, Wissensvermittlung und kultureller Experimente. In vielen Städten
NRWs gibt es mindestens eine dieser Räumlichkeiten, die sich jeweils mehr auf
Handwerk oder digitale Kompetenzen spezialisieren.
Während FabLabs, Fabrikationslabore, die computergestützte Herstellung von
Prototypen und Produktentwicklung spezialisieren, findet man bei Maker- und
Hackerspaces gemeinsames Arbeiten an freier Software oder Hardwareexperimente.
Die meisten diese
r freien Räume, die von Vereinen, Universitäten oder sogar Bibliotheken mit
betrieben werden, stellen Digitalkultur, Gemeinschaft und gemeinsame Projekte
und Hilfe zur Selbsthilfe in den Mittelpunkt. Diese neuen Akteurinnen und
Akteure in der kulturellen Infrastruktur und Brutstätten für Innovationen für
Start-ups müssen in den kommenden Jahren verstärkt unterstützt werden. Hier ist
das Potenzial mitsamt der Kompetenz zur freien und barrierearmen
Kompetenzvermittlung auf ehrenamtlicher Basis bereits vorhanden. Jedoch muss
mit den Akteurinnen und Akteuren gemeinsam verhandelt werden, inwiefern Mittel
eingesetzt werden können und sollen.
Die Game Development-Branche in NRW ist für die Kreativwirtschaft und die
kulturelle Infrastruktur in NRW ein wichtiger Standortfaktor zur Schaffung von
Lebensgrundlagen für Künstlerinnen und Künstler, Designerinnen und Designer und
anderen kreativen Menschen von Grafik über Musik bis auch hin zur Dramaturgie.
Die Förderung dieses Bereiches ist jedoch nach wie vor noch nicht solide
aufgestellt, weil es immer noch keine Klassifizierung des Wirtschaftszweigs
nach NACE (1893/2006/EG) für Spieleentwicklung in Deutschland gibt.
Zielgerichtete, verdachtsabhängige Polizeiarbeit statt anlassloser
Massenüberwachung
Nach den Anschlägen in Paris im November 2015 ist der Ruf nach einem Ausbau der
Massenüberwachung in der Europäischen Union sowie in Deutschland reflexartig
laut geworden. Ähnlich verhielt es sich nach den vorangegangenen Anschlägen der
letzten Jahre. Statt den Forderungen nach mehr Überwachungsbefugnissen
blindgläubig Folge zu leisten, bedarf es einer sachlichen Analyse der
Schwachstellen der europäischen Sicherheitsarchitektur. Es ist Aufgabe sowie
moralische und faktische Verpflichtung aller Demokraten, Ängsten und
Verunsicherung proaktiv entgegenzuwirken, sowie keine einfachen Antworten auf
komplexe Fragestellungen zu präsentieren. Die meisten „einfachen Lösungen“
bieten keinen „sicherheitsrelevanten Mehrwert“.
Die zusätzlichen Massenüberwachungsmaßnahmen in Frankreich, welche nach den
Attentaten vom 7. Januar 2015 in Paris eingeführt wurden, haben die erneuten
Anschläge nicht verhindern können. Allerdings waren die Täter bereits
polizeibekannt. Damit deutet sich an, dass es ein Problem bei der gezielten,
verdachtsbezogenen Strafverfolgung von Terrorverdächtigen gibt, das nicht durch
die Einführung noch weiterer Instrumente anlassloser Überwachung der
Gesamtbevölkerung zu lösen ist. Eine kürzlich veröffentlichte Analyse der
journalistischen Plattform „The Intercept“ zeigt, dass in allen von zehn in der
westlichen Welt verübten dschihadistischen Terroranschlägen zwischen 2013 und
2015 die Täter bereits polizeilich bekannt waren. Ehrliche Sicherheitspolitik
widmet sich kritisch diesen Schwachstellen. Die Fälle von Terroranschlägen oder
Anschlagsversuchen müssen von unabhängiger wissenschaftlicher Seite ausgewertet
werden, um so zielgerichtete, grundrechtsbewusste Polizeiarbeit zu fördern.
Moderne Polizeiarbeit ist grundrechtsbewusst, evidenzbasiert und
verhältnismäßig: Überwachungsmaßnahmen müssen auf den wissenschaftlichen
Prüfstand
Eine ehrliche Analyse über Wirksamkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
gilt es auch hinsichtlich bestehender Befugnisse insbesondere im Bereich der
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) durchzuführen. In Erwartung einer noch
weiter steigenden Anzahl an TKÜ-Maßnahmen (Funkzellenabfragen,
Vorratsdatenabfragen, „Stille SMS“), sollen mit dem vorliegenden
Haushaltsentwurf erneut mehr Finanzmittel für eben jene Maß- nahmen
veranschlagt werden. Parlamentarische Anfragen der Piratenfraktion haben dabei
vielfach gezeigt, dass TKÜ-Maßnahmen in zunehmen Maße auch bei minder- oder
mittelschweren Straftaten genutzt werden, obwohl ihr Legitimationsgrund der
Kampf gegen den Terrorismus darstellte. Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen
sind gleichzeitig höchst zweifelhaft und konnten bislang nicht nac
hgewiesen werden. Die Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere
auch der Berichtspflichten, wurde in der Vergangenheit von Opposition,
Menschenrechtsorganisationen und Datenschutzbehörden scharf kritisiert. Ein
unabhängiges Forschungsprojekt auf Grundlage einer Analyse von Fallakten der
Polizei NRW und Experteninterviews muss die Maßnahmen einer kritischen
Überprüfung unterziehen.
Auch die Arbeit des Verfassungsschutzes NRW muss endlich kritisch diskutiert
und notwendige Schlussfolgerungen gezogen werden. Es gilt, den
Verfassungsschutz aus seiner Intransparenz herauszuholen und die Arbeit der
Behörde auf den parlamentarischen, wissenschaftlichen und haushälterischen
Prüfstand zu stellen.
Defizite beim Schutz der Privatheit, des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
müssen augenblicklich angegangen werden
In einer digitalisierten Welt bedarf es besonders großer Anstrengungen, die
Privatheit jeder und jedes Einzelnen zu schützen. Der Schutz der Privatheit und
damit Datenschutz und ITSicherheit inbegriffen, ist Menschen- und Bürgerrecht
und die Durchsetzung dieses Rechts folglich Aufgabe der Landesregierung. Dieser
Aufgabe wird das Land NRW derzeit in keinerlei Maße gerecht. Ernsthafte
Bestrebungen, die Aktivitäten zum Schutz der Privatheit zu erhöhen, sind nicht
erkennbar.
Erfolgreiche Hackerangriffe auf NRW-Ministerien der vergangenen Woche
verdeutlichen die dringende Notwendigkeit in Weiterbildungsangebote und
Sensibilisierungsmaßnahmen in den Bereichen des Datenschutzes und der
IT-Sicherheit für alle in der Verwaltung angestellten zu investieren. Der
Stellenpool für E-Government muss explizit auch Experten im Bereich
Datenschutz, „Privacy Impact Assessments“, „Privacy by Design“ und „Privacy by
Default“ beinhalten. Es müssen umfängliche Maßnahmen getroffen werden, um
bereits die Verwaltung des Landes für eine digitalisierte, grundrechtsbewusste
Gesellschaft fit zu machen.
Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI)
benötigt eine aufrichtige Erhöhung ihrer Ressourcen. Die LDI und ihr Team
leisten wertvolle Arbeit für die sachgerechte Einhaltung der Bundes- und
Landesdatenschutzgesetze sowie des Informationsfreiheitsgesetzes in einer sich
schnell wandelnden, digitalisierenden Gesellschaft. Als unabhängige
Landesbehörde ist die LDI für die Durchsetzung zweier wachsender Rechtsbereiche
verantwortlich, bei denen sie ein weites Spektrum an Kompetenzanforderungen
erfüllen muss. Um den Anforderungen gerecht werden zu können, muss die LDI
dabei auf einen gut ausgebildeten und quantitativ ausreichend ausgestatteten
Personalstab zurückgreifen können. Die Behörde ist allerdings strukturell
unterfinanziert.
Die LDI ist im Vergleich zu anderen Bundesländern und der Bevölkerungszahl
NordrheinWestfalens auffallend schwach ausgestattet. Auch die im
Haushaltsentwurf 2016 avisierte Erhöhung um zehn Stellen konnte die bestehende
Personallücke nicht beseitigen, denn schon länger offenkundige Defizite müssen
dabei zwangsläufigunangetastet bleiben. Die LDI soll für kommende Aufgaben
hinsichtlich der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ausgestattet
werden, nicht aber für dringend notwendige Überprüfungen wie die der
Verbunddateien oder der TKÜ-Maßnahmen.
Willkommenskultur kultivieren, Chancen der Zuwanderung nutzen und Rassismus
bekämpfen
Mit großem Kraftaufwand hat die Landesregierung unter Rot-Grün versucht, die
Versäumnisse der letzten Jahre im Bereich der Flüchtlingspolitik aufzufangen.
Die Landesregierung beschloss Ausgaben von insgesamt vier Milliarden Euro für
die Gruppe der sogenannten Asylbewerber und Flüchtlinge für 2016, weswegen sich
in der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplan 2016 ein Kreditbedarf von 1,8
Milliarden Euro ergab. Die Ausgaben und der Kreditbedarf wären definitiv nicht
in dieser Höhe nötig gewesen, wenn die Landesregierung frühzeitig die
Flüchtlingsaufnahme und - integration in NRW auf ein nachhaltiges, humanes und
dezentrales System umgestellt hätte. Seit mindestens 2011 steigen die
Flüchtlingszahlen und seither bestand die Notwendigkeit, das Land und die
Kommunen darauf vorzubereiten und eine flüchtlingspolitische Wende
sicherzustellen. Unsere vielzähligen konstruktiven Vorschläge für eine
Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme liegen seither auf dem Tisch. Damit war
die in der Presse kolportierte Aussage, dass wegen der Kosten der
Flüchtlingsintegration die Neuverschuldung geringer sinkt als geplant, fatal
und inkorrekt.
Die Notunterbringung in Turnhallen, Hotels, Hostels, Zelten, Baumärkten und
Containern ist, wenn man Berechnungen aus der Kommune Köln auf das Land
hochrechnet, mehr als doppelt so teuer wie die Unterbringung in regulären
Landesaufnahmen in Festbauweise. Durch einen vorausschauenden Ausbau des
Erstaufnahmesystems hätten Kosten vermieden werden können; weitere hohe Kosten
könnten auch in Zukunft vermieden werden. Darauf wollen wir weiterhin
hinweisen.
Leider zeigt sich demnach auch im Bereich der Flüchtlingspolitik, dass die
Landesregierung zurzeit nicht in der Lage ist, zukunftsorientierte
Entscheidungen zu treffen, da nicht weiter als nur bis zum nächsten Tag oder
maximalbis zur nächsten Wahlperiode gedacht wird. Für das Jahr 2015 mussten
deshalb alleine vier Nachtragshaushalte erstellt werden. Es kann daher davon
ausgegangen werden, dass auch weitere Haushaltsentwürfe der Zukunft ständiger
Nachjustizierung bedürfen. Die Landespolitik ist von Strukturlosigkeit geprägt.
Sie ist Ausdruck von ständigem Hinterherlaufen hinter den aktuellen
Entwicklungen. Das wollen wir ändern.
Das Land Nordrhein-Westfalen braucht eine nachhaltige und zukunftsorientierte
Haushaltspolitik. Mit einer wachsenden Bevölkerung ergeben sich neue Chancen
und Rahmenbedingungen für die Konsolidierung der Landesfinanzen. In Zukunft
könnte erreicht werden, dass mehr Menschen die nordrhein-westfälischen
steigenden Schulden und Pensionsausgaben stemmen. Das kann aber nur gelingen,
wenn die vielen Fehler der Vergangenheit im Bereich der Integration und
Aufnahme von Flüchtlingen und Zugewanderten vermieden werden.
Ausländer müssen rechtlich und tatsächlich gleichgestellt werden. Dazu eignen
sich auch die Instrumente der Haushaltsführung. So müssen z.B.
Bundeszuweisungenfür die Flüchtlingsaufnahme an die Kommunen mit konkreten
Maßgaben für die Unterbringung verkünpft werden. Die Kommunen sollten
verpflichtet werden, die für jeden Flüchtling zur Verfügung stehenden Beträge
in eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung mit festgelegten Standards
zu investieren. Nicht über Standards in Unterkünften zu sprechen kann auf
keinen Fall die Antwort auf die aktuelle Herausforderung sein. Nur mit
Standards wie z.B. der Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen können die
Kosten der Flüchtlingsaufnahme auf Dauer gesenkt werden und nur die humane
Aufnahme kann dafür sorgen, dass die Neuankömmlinge bestmöglich integriert
werden.
Zurzeit verursachen die Unterbringung in Sammelunterkünften, die
Schlechterstellung von Asylbewerbern und anderen Zuwanderergruppen in den
Bereichen Gesundheitsversorgung, Bildung, Arbeitsmarktzugang und demokratische
Teilhabe immense Folgekosten und verhindern Integration – die seit Jahrzehnten
gesetzlich als Soll-Vorschrift vorgeschrieben ist.
Asylbewerber und Zuwanderergruppen erhalten weniger Rechte, leben weiter am
Rand der Städte in Massenunterkünften und müssen viele Einschränkungen in Kauf
nehmen. Diese Sonderregelungen kosten mehr Geld, als eine normale Eingliederung
in die Sozialsysteme jemals kosten würde. Das Argument bezüglich des
Konnexitätsgebotes im Zusammenhang mit Standards in der Flüchtlingsaufnahme
kann nicht gelten, wenn die Unterbringung in regulären Wohnungen laut
verschiedener Berechnungen kostengünstiger ist und die Pauschale nach §4
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) einer Vollfinanzierung gleichkommt. Hier
fehlt der eindeutige Wille zu einer flüchtlings- und integrationspolitischen
Wende.
Das zeigt sich auch an den neuen Lösungsvorschlägen für die Krise der
Erstaufnahme des Landes: Mit der dauerhaften Errichtung von großen
Aufnahmestellen hatdie Landesregierung den falschen Weg eingeschlagen. Kleinere
und dezentrale Einrichtungen waren bisher in NRW die Regel. Wir würden vielmehr
an einem Knotenmodell arbeiten, anstatt den falschen Weg der Großasyle wie in
Hessen und Bayern zu gehen. In Massenunterkünften ist es fast unmöglich, den
von der Landesregierung versprochenen und im „Eckpunkte zur Aufnahme und
Unterbringung von Flüchtlingen in Regeleinrichtungen des Landes NRW“
festgezurrten Paradigmenwechsel in der Landesaufnahme zu vollziehen.
Neben dem Inhaftierungsprogramm namens „Gesetz zu Bleiberecht und
Aufenthaltsbeendigung“ wurde das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ mit den
Stimmen aus NRW auf den Weg gebracht. Beide Gesetze sind höchst umstritten und
ihre Verfassungsmäßigkeit wird stark bezweifelt. Die Kostenansätze in den
Landeshaushalten für Rückführungen sind zu senken,zumal die Landesregierung
vermehrt auf freiwillige Rückkehr setzen will und die Flüchtlingszahlen aus den
Westbalkan-Staaten seit längerem auf einem niedrigen Niveau sind. Außerdem sind
Abschiebungen zumindest im Winter per Erlass auszusetzen.
Diskriminierende Gesetze und Sonderbehandlungen haben den Umstand befördert,
dass Teile der Bevölkerung Hilfesuchende als Menschen zweiter Klasse
wahrnehmen. Flüchtlingsfeindliche Straftaten befinden sich quantitativ und
qualitativ in NRW auf einem erschreckend hohen Niveau. Rassismus und Hürden der
Integration müssen ab- statt aufgebaut werden. An dieser Aufgabe muss auch
fiskalisch sofort gearbeitet werden, trotz der Herausforderungen durch die
aktuell aufgrund der vielen Krisen in und um Europa steigenden
Flüchtlingszahlen.
Menschenfeindliche Einstellungen sind keine Phänomene an den Rändern der
Gesellschaft, sondern bis weit in die Mitte der Bevölkerung verbreitet.
Politische Bildung ist ein Schlüssel zur Vermeidung von Rassismus und zur
Förderung des Pluralismus sowie der Demokratie. Auf Regionalkonferenzen muss
ein Austausch von Helferinnen und Helfern in den Regierungsbezirken in die Wege
geleitet werden. Ziel muss die Erstellung eines Handlungskonzepts für die
ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in ganz NRW sowie für die Ausgestaltung einer
hauptamtlichen Koordinierungsstelle sein.
Integration ist der Schlüssel für Akzeptanz und baut Vorbehalte ab
Die gleichberechtigte Teilhabe von Zugewanderten an allen Bereichen des Lebens
ist die Zielsetzung im Handlungsfeld\"gesellschaftliche Teilhabe und
Integration\". Von zentraler Bedeutung ist auch die Integration von
Zugewanderten in das unmittelbare Wohnumfeld als Lebensmittelpunkt und
wichtigstes Kontaktfeld sowie die Stärkung der gemeinsamen aktiven
Mitgestaltung ihres Wohnumfeldes mit Angehörigen der Aufnahmegesellschaft.
Die Piratenfraktion forderte bereits im strukturell unterfinanzierten
Integrationshaushalt 2015 eine Erhöhung um 30 Millionen Euro. Diese Verdopplung
des Integrationshaushaltes wurde damals abgelehnt.
Die aktuelle Zuwanderungssituation hat sich seit 2015verändert. Neben den
Menschen, die von der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union
Gebrauch machen, steigen die Zahlen der Geflüchteten. Im Zeitraum vom 1.1.2015
bis 15.10.2015 wurden insgesamt 201.684 Asylbewerber in den Einrichtungen des
Landes aufgenommen. Im Jahresvergleich 2014 zu 2015 hat somit eine Steigerung
um 299% stattgefunden. Dieser Trend hat sich im Jahr 2016 bislang nicht
fortgesetzt. Stattdessen sind die Neuzugänge stagnierend bis rückläufig.
Dennoch: Nachdem die Erstversorgung dieser geflüchteten Menschen gewährleistet
ist, rücken Integrationsmaßnahmen und damit der Integrationshaushalt stärker in
den Fokus. Es bedarf einer vorausschauenden und finanziell auskömmlichen
Planung, um die Herausforderungen im Bereich der Integration erfolgreich und
nachhaltig zu meistern.
Der Integrationshaushalt 2016 wurde von der Landesregierung und den
regierungstragenden Fraktionen lediglich um circa 20 Millionen Euro erhöht.
Diese Erhöhung kam schon zu spät und hinkte der aktuellen Entwicklung der
Zuwanderungs- und Flüchtlingszahlen deutlich hinterher. Zusätzliche Anpassungen
des Integrationshaushaltes sind notwendig, um auf der einen Seite die
strukturelle Unterfinanzierung der letzten vier Jahre zu kompensieren und auf
der anderen Seite auf die veränderte Ausgangslage adäquat zu reagieren. Die
Zugewanderten müssen direkt und passgenau unterstützt werden. Gleichzeitig ist
die Bereitschaft der Aufnahmegesellschaft, Zugewanderte zu integrieren, zu
erhöhen. Selbstverständlich ist es auch notwendig, den Bund weiterhin
nachhaltig in die Zahlungspflicht zu nehmen.
Unterstützung beim Spracherwerb
Wir müssen Maßnahmen fördern, die in den bestehenden Strukturen allen
Flüchtlingen einen kostenlosen Deutschkurs ermöglichen. Zukünftig darf kein
Flüchtling selbst die Kosten für einen Deutschkurs tragen müssen. Über
bestehende Strukturen werden Maßnahmen gefördert, die das Ziel verfolgen, dass
sowohl Migrantinnen und Migranten als auch Flüchtlinge bereits bei ihrer
Ankunft in Nordrhein-Westfalen über einfache Deutschkenntnisse, grundlegendes
Wissen über die Aufnahmegesellschaft in den Bereichen Staatssystem,
Bildungssystem, Arbeitsmarkt und Anerkennung von Abschlüssen verfügen sowie für
die Schwierigkeiten und Chancen sensibilisiert werden, die sich ihnen im
Integrationsprozess stellen. Diese Maßnahmen werden, soweit erforderlich,
bereits in den Landesaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge angeboten.
Das Lehrpersonal muss darin geschult werden, Menschen in schwierigen
Lebenssituationen zu unterrichten und dabei berücksichtigen können, dass zum
Teil Traumata und immense Zukunftsängste vorherrschen. Projekte und Maßnahmen
zur Fortbildung von Lehrpersonal im Bereich der didaktischen, pädagogischen
sowie sozialen Kompetenzen im Umgang und Prozess der sprachlichen Vermittlung
in der Einstiegsphase des Zweitsprachenlernens werden im Rahmen der bestehenden
Strukturen gefördert.
Möglichkeitsräume gegen faschistische und extremistische Weltbilder schaffen
Sicherheitsmaßnahmen wie mehr Überwachung, mehr Befugnisse für Polizei und
Sicherheitskräfte sind lediglich dazu da, um Symptome zu bekämpfen. Wer das
Problem der anwachsenden faschistisch-rechtsextremen oder extremistischen
Straftaten effektiv bekämpfen will, bekämpft die Ursachen dieser
besorgniserregenden Entwicklungen.
Das ist nicht Kontrolle sondern die Schaffung von mehr Möglichkeitsräumen für
Individuen und auch Gruppen. Vor allem in der Kulturförderung ist ein
effektiver Einsatz von relativ wenigen Haushaltsmitteln im Vergleich zum
Gesamthaushalt eine große Wirkung zu erzielen. Dem, was Extremisten und
Faschisten anhängen, fordern und gesellschaftlich missbrauchen wollen, gilt es
Kultur und Bildung entgegenzusetzen. Dies sind Demokratie, Menschenrechte und
eine friedliche Koexistenz, Akzeptanz und Austausch. Verstärkte Investitionen
in diesem Bereich sorgen für eine nachhaltige Bestands- und
Entwicklungsgarantie für unsere demokratische, freiheitliche Kultur, Kunst und
Gesellschaft. In den Möglichkeitsräumen der Kultur sind Anderes, Fremdes und
Neues stets eine Bereicherung und Inspiration. Diese Räume helfen die Akzeptanz
und den Austausch zwischen den Menschen zu etablieren und zu erhalten.
Der durch Krieg, Hass und Gewalt ausgelöste Strom der Geflüchteten wird und
muss in diesem einen Europa als „Melting-Pot“ aufgenommen werden. Die positiven
Effekte und Bereicherungen neuer Menschen in unserer Mitte können durch die
vermittelnde Kraft der Kultur, Kunst und Bildung am effektivsten aktiviert
werden.
Kultur zum Nutzen der freiheitlichen, egalitären und gemeinschaftlichen
demokratischen Wertegemeinschaft ausbauen und stärken
Eine Verdopplung wichtiger Titel und Titelgruppen des Kulturhaushaltes führt
dazu, dass die bisherigen noch recht eng gefassten finanziellen
Möglichkeitsräume in der Kultur- und Kunstförderung massiv ausgeweitet werden.
Diese Investitionen werden sinnvoll und im Hinblick auf mögliche
Flexibilisierung, Diversifizierung und Ausweitung der jeweiligen
Tätigkeit/Aufgabe eingesetzt. Dies bedeutet, dass davon Titel und Titelgruppen
betroffen sind, deren Zweckbestimmung zusätzlich zu den regulären Tätigkeiten
eine Ausweitung für Projekte mit integrativem und niedrigschwelligem Charakter
haben. Dies soll alle Kultursparten betreffen, alle Bereiche von Theater und
Oper bis hin zur Breitenkultur, Off-Kultur und Freier Szene. Dies schafft Räume
zur Erprobung und Etablierung von Vielfalt durch bewusst groß- zügiger
verteilte Mittel. Die Erhöhung der Mittel müssen gemeinsam mit den
Kulturschaffenden und Institutionen dialogisch verteilt werden. Dies ist auch
in der Fertigstellung des ersten Kulturförderplanes zu beachten.
Meinungspluralismus leben und Demokratie stärken
Der Pluralismus ist ein bedeutender Baustein der Demokratie. Und dieser
Pluralismus ist nur ein funktionierender und lebendiger Diskurs vielfältiger
Stimmen und Meinungen, wenn diese Vielfalt auch in medialer Vielfalt ihren
Ausdruck findet. Wir setzen uns also entschieden für eine Erhaltung der
Medienvielfalt ein. Diese kann jedoch nur unter fairen Wettbewerbsbedingungen
am Markt auch Realität bleiben. Um dieser Maßgabe Rechnung zu tragen, bedarf es
einer Anpassung in Sachen Werbung bei den Öffentlich-Rechtlichen. Analog zu den
Bestimmungen denen der NDR unterliegt, sollte auch dem WDR eine Reduzierung der
Werbung gesetzlich verordnet werden. Auf diese Weise wäre es möglich, den
lokalen Rundfunkanbietern ihre Position am Werbemarkt zu sichern. Und man würde
dies erreichen ohne den WDR in seinen Strukturen dadurch nachhaltig zu
beschädigen. Es kann an dieser Stelle also nur das Ziel sein, die
Meinungsvielfalt in unserer Gesellschaft durch ein entsprechendes Engagement zu
stärken, ganz im Sinne einer funktionierenden Zivilgesellschaft.
Sperrklauseln sind demokratiefeindlich und entwerten Wahlen
Die Einführung von Sperrklauseln in der parlamentarischen Demokratie bewirkt
eine Einschränkung der elementaren Rechte und der Beteiligungsmöglichkeiten des
Bürgers. Der Bürger in der Demokratie unterscheidet sich von Bürgern anderer
Herrschaftssysteme grundlegend darin, dass für ihn die Möglichkeit der Wahl
oder Abstimmung gegeben ist.
Einer der wichtigen Wahlgrundsätze ist die Gleichheit der Wahl. Die Gleichheit
des Wahlrechts bedeutet, dass jeder gültigen Stimme dasselbe Stimmgewicht
zuzukommen hat. Eine Durchbrechung dieses Wahlgrundsatzes erfolgt u.a. durch
Sperrklauseln. Danach verbleibt es zwar vordergründig beim gleichen Zählwert,
der Erfolgswert ist aber durchbrochen, wenn nicht eine Mindestanzahl von
Stimmen erreicht worden ist. Wir wollen, dass die Stimmen der Bürgerinnen und
Bürger bei Kommunalwahlen in NRW weiterhin umfassend gehört werden. Sperren und
Schranken gehören nicht aufgebaut, sondern abgebaut. Es ist eine Bereicherung
für die Gesellschaft, wenn neue Ideen gehört werden und ihren Weg in die
Parlamente finden. Alle politischen Argumente sprechen gegen eine Sperrklausel.
Wir werden die Einführung einer kommunalen Sperrklausel bis auf das letzte Wort
bekämpfen.
Demokratie fängt mit Aufklärung an – Verbraucherschutz benötigt Verfassungsrang
In Zeiten transatlantischer Handelsabkommen nach ACTA wie TTIP, CETA und TiSA,
Weichmachern in Kinderkleidung, zweifelhaftem Datenschutz und versteckten
genmodifizierten Produkten in unserer Nahrung als Beispiele erscheint uns
Aufklärung mehr als überfällig. Deshalb muss der Verbraucherschutz in die
Landesverfassung aufgenommen werden.
Die digitale Revolution beschleunigt die Energie- und Verkehrswende – ein
Braunkohleausstieg ist nötig
NRW ist von der Energiewende nahezu ausgeschlossen und setzt weiterhin auf
Braunkohle. Fehlende Planungssicherheit und drohende Insolvenzen erschweren den
Ausbau der erneuerbaren Energien. Das neue EEG bremst den Eigenstromverbrauch
und macht den Bau kleiner Energieanlagen durch das Ausschreibungssystem
unrentabel.
Braunkohlekraftwerke und Braunkohleabbau werden in NRW dagegen noch
jahrzehntelang massive lokale und globale Schäden verursachen. Sogar der
Stillstand von veralteten und abgeschriebenen Braunkohlekraftwerken muss von
den Stromverbrauchern bezahlt werden. Moderne und hochflexible Gaskraftwerke
dagegen werden stillgelegt und der notwendige Strukturwandel bleibt aus. Durch
diese Politik geraten Kommunen, die an dem fossilen Kraftwerkspark beteiligt
sind, in immer größere Finanzierungsnöte. Zwar formuliert die Landesregierung
Ausbauziele für Erneuerbare Energien und Klimaschutzziele, verbessert jedoch
nicht die Rahmenbedingungen, die zur Zielerreichung führen würden. Stromsperren
wegen unbezahlter Rechnungen erreichen bei Privathaushaushalten immer neue
Höchstmarken, während die Industrie mit großzügigen Ausnahmeregelungen
geschützt wird.
Die Digitalisierung der Energiewende trifft zunehmend auf den Widerstand der
Stromverbraucher, da diese einseitig belastet werden und massive Eingriffe in
deren Privatsphäre und Eigentum vorgenommen werden. Mögliche Stromeinsparungen
durch Effizienzgewinne können derzeit nicht die Kosten der „Smart-Meter“
wettmachen.
Die Vision einer intelligenten, dezentralen und partizipativen Energiewende
Die Digitalisierung der Energiewende bietet gerade auch in NRW die Möglichkeit,
dass viele kleine dezentrale Kraftwerke die Versorgungssicherheit gemeinsam
gewährleisten können. Jeder Bürger soll sich dabei nach eigenem Ermessen an der
Energiewende beteiligen können – sei es als konsumierender Produzent
(Prosument) oder als Mitglied einer Bürgerenergiegenossenschaft. Prosumenten,
die Energie verbrauchen und produzieren, leisten ihren Beitrag zur
Versorgungssicherheit, wenn durch variable Strompreise Anreize für
netzdienliches Verhalten geschaffen werden.
Elektromobile sollen neben der Mobilität auch als Energiespeicher dienen. Ein
flexibler Ausgleich der erneuerbaren Energien lässt sich durch den Einsatz von
MiniBlockheizkraftwerken erreichen, die, je nach Bedarf, wärme- oder
stromgeführt betrieben werden. Virtuelle Kraftwerke sollen dann kontinuierlich
die Rolle der derzeitigen Großkraftwerke übernehmen. Der geregelte Ausstieg aus
der Braunkohle bis 2030 gibt Gaskraftwerken neue Finanzierungsmöglichkeiten und
sichert die Erreichung engagierter Klimaschutzziele.
Die Erhebung von Energiedaten soll entweder freiwillig erfolgen, oder sich
technisch eindeutig begründen lassen. Eigentumsrechte, Datensicherheit sowie
die weitere Verwendung der Daten sollen verbraucherfreundlich reglementiert
werden. Durch eine dezentrale Energiegewinnung bleibt die Wertschöpfung in den
Kommunen und wegbrechende Gewinne aus Beteiligungen an Kohlekraftwerken können
überkompensiert werden. Dadurch soll der finanzielle Handlungsspielraum der
Kommunen langfristig vergrö- ßert werden.
Die Energiewende hat als Gemeinschaftsprojekt angefangen und soll es nun wieder
werden. Bürgerliche Selbsthilfe und Eigenverantwortung werden
durchBürgerenergiegenossenschaften gestärkt. Diese erzeugen Strom, beliefern
ihre Mitglieder und lassen diese an der Wertschöpfung teilhaben. Auf diese
Weise werden niedrige Energiekosten und damit sozialverträgliche
Kostenstrukturen auf lange Sicht garantiert. Auch Energieeffizienzprojekte und
Nahwärmenetze sollen in Zukunft durch Bürgerhand realisiert werden. Analog zu
den Ausnahmeregelungen für die Industrie, sollen auch einkommensschwache
Privathaushalte vor ruinösen Stromkosten geschützt werden.
Nötige Maßnahmen zur Energiewende jetzt einleiten
Wir PIRATEN fordern den Ausstieg aus der Braunkohle bis 2030. Prosumenten,
Bürgerenergiegenossenschaften und virtuelle Kraftwerke müssen gefördert und
unterstützt werden. Dies kann dadurch erreicht werden, dass Bürger, Fachkräfte
und Kommunen auf regelmäßigen Veranstaltungen und Internetplattformen
zusammengebracht werden. Das Angebot der Energieagentur NRW muss dahingehend
deutlich ausgebaut werden. Die Energiewende muss für den Bürger transparenter
werden und zum Mitmachen anregen. Dies kann über Weiterbildungsmöglichkeiten
für Fachfremde, Infoveranstaltungen und Angebote im Internet erreicht werden,
welche durch die Landesregierung initiiert werden.
Hürden für Bürgerenergieprojekte und virtuelle Kraftwerke bei Ausschreibungen
nach dem EEG müssen mit fachlicher und finanzieller Unterstützung beseitigt
werden. Dazu muss ein fester Förderfonds eingeführt werden. Freiwillige und
engagierte Ausbauziele für Bürgerenergie sollen zusammen mit Kommunen und
Bürgern formuliert und umgesetzt werden. Es muss ein neues Vermarktungsmodell
geschaffen werden, das die ökologische Wertigkeit (Grünstromeigenschaft) und
die regionalen Integrationsvorteile des dezentralen EE-Stroms anerkennt.
Jede künftige Landesregierung muss ihre Bemühungen zur Einführung eines
Grünstrommarktes engagierter vorantreiben, wobei die regionale
Direktvermarktung besonders gestärkt werden soll. Die zeitnahe Einführung von
variablen Strompreisen ist nötig, damit durch angepasstes individuelles
Verhalten Versorgungssicherheit entstehen kann. Die immer weiter steigende
Anzahl an Stromsperren muss beendet werden.Dafür machen wir uns stark.
Autonomes Fahren als Teil der Verkehrswende verstehen- NRW als Vorreiter
installieren
Vergleichbar mit den Umwälzungen in der Kommunikation werden wir nun durch die
Digitale Revolution auch Umwälzungen in der Mobilität erleben. Wir brauchen in
der Infrastrukturpolitik nicht nur dringend Instandhaltungsinvestitionen,
sondern auch ein grundsätzlich neues Betriebsupdate. Das autonome Fahren bietet
die Möglichkeit für eine Erneuerung von Verkehr und Mobilität in
Nordrhein-Westfalen. Autohersteller sehen sich vermehrt als zukünftige
Mobilitätsdienstleister denn als Produzenten und folgen damit den aus der
IT-Branche bekannten Mustern.
Durch die Digitalisierung flexibilisieren wir sowohl den Öffentliche
Personenverkehr (ÖPNV) als auch den individuellen Autoverkehr (MIV) und stimmen
beide Verkehrsträger zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmer besser aufeinander ab.
Davon sollen vor allem die Berufspendler profitieren, denen die „Freude am
Fahren“ vielleicht in der Freizeit wichtig ist, aber nicht im Berufsverkehr. So
ist es vielen Berufspendlern egal, mit welchem Transportmittel sie zur Arbeit
gelangen. Es soll „nur“ möglichst schnell und bequem gehen – und ohne Stau
beziehungsweise lange Wartezeiten.
Das Autonome Fahren bietet sinnvolle Ergänzungswege für den Öffentlichen
Personenverkehr. Dazu müssen die öffentlichen Verkehrsbetriebe und
nordrhein-westfälischen Zweckverbände frühzeitig dieses Geschäftsfeld erkennen
und ihr gegenwärtiges Geschäftsmodell anpassen sowie die Möglichkeiten des
Autonomen Fahrens aktiv nutzen. Wir dürfen nicht abwarten, bis immer höhere
Zuschüsse an die Verkehrsbetriebe nötig sind, weil diese nach einem Jahrzehnt
der Effizienzsteigerung vermeintlich sichere Kunden- und Marktanteile an andere
Branchen verlieren. Der Mehrwert liegt in einer erweiterten Vernetzung
intelligenter Mobilitätssysteme, die intermodale, lückenlose Transportketten
unter Einbezug von Bus, Bahn und Auto vorsehen. Die Gewährleistung von
Mobilität sowie der Umwelt- und Klimaschutz sind wichtige politische Ziele.
Autonomes Fahren ermöglicht Mobilitätskonzepte, die die Vorteile des
Öffentlichen Personenverkehrs mit denen des Individualverkehrs verbinden und
zugleich helfen Umwelt- und Klimaschutzziele zu erreichen.
Eine gesellschaftliche Debatte hat bisher nicht ausreichend stattgefunden. Eine
moderne Verkehrswende ist nötig, damit alle Menschen langfristig mobil sein
können – auch bei der aktuellen Bevölkerungsentwicklung. Eine nachhaltige
Verkehrswende ist wichtig, um langfristig den Landeshaushalt zu entlasten und
ein finanzielles Gleichgewicht zu erreichen, was aktuell in diesem Haushalt
nicht vorhanden ist.
NRW bietet als Flächenland mit seinen Metropolregionen und seinen ausgedehnten
ländlichen Bereichen ideale Voraussetzungen für Studien und regionale sowie
flächendeckende Praxistests. Die NRW-Wirtschaft braucht solche wie
vorbeschriebene Innovationen.
Die Kehrseite der Medaille - Verbesserung der Einnahmen des Landeshaushalts -
Zukunft der Haushalts- und Finanzpolitik
In die anstehende Legislaturperiode von 2017 bis 2022 fällt der Zeitpunkt, an
dem die Schuldenbremse greifen soll (2020). Umso wichtiger ist die Fortsetzung
der Konsolidierung der Staatsfinanzen auch und gerade der Bundesländer. NRW ist
darauf angewiesen, die Einnahmeseite unabhängig von Konjunkturzyklen zu stärken
und ausgeglichene Haushalte zu präsentieren, um gleichzeitig den hohen
Ausgabenerfordernissen der Gegenwart und Zukunft gerecht werden zu können.
Neben der Konsolidierung der Ausgabenseite - Entbürokratisierung von
Verwaltungshandeln, Streichung von Fehlsubventionen, Beachtung der Hinweise und
Empfehlungen des Landesrechnungshofes - ist die Steigerung der Steuereinnahmen
unerlässlich. Demgegenüber darf es keine Verhökerung von \"Tafelsilber\" des
Landes geben und eine Privatisierung staatlicher Grundaufgaben der
Daseinsvorsorge lehnen wir PIRATEN ab.
Wesentliche Kriterien der Einnahmenzuwächse sind indessen nicht die Einführung
von neuen oder die Erhöhung bestehender Steuerarten. Vorrangig muss es um die
Realisierung und somit Beitreibung bestehender Ansprüche des Staates bei seinen
Steuerbürgern, Unternehmen und Konzernen gehen. Dabei geht es in erster Linie
um Steuervollzug, das Stopfen von Schlupflöchern und die Eliminierung von
Umgehungstatbeständen.
Deutschland gehen Jahr für Jahr durch Steuerumgehung, aggressive
Steuergestaltungspraktiken und Steuerhinterziehung mehr als 160 Milliarden Euro
verloren. Nach dem sog. Königsteiner Schlüssel entfallen auf NRW mehr als 30
Milliarden EUR. Nicht festgestellte Summen verschwinden durch Auslagerung von
Vermögenswerten in legale aber illegitime Steuergestaltungen.
NRW muss sich nachhaltig für die Beseitigung steuerfeindlicher Praktiken
einsetzen, um so die Pfründe der wirtschaftlichen Kraft NRWs als europaweit
mitführender Industrie- und Dienstleistungestandort zu sichern und vor allem
hieraus die erforderlichen Mehreinnahmen zu generieren. Dies hätte überdies
einen unmittelbaren Effekt zur dringend notwendigen Verbesserung der
Finanzhaushalte der Städte und Gemeinden und sonstigen Gebietskörperschaften
zur Folge.
Unabhängig davon setzen sich die Piraten NRW für die verfassungskonforme und so
bürokratioearm wie mögliche Wiedereinführung der Vermögenssteuer ein.
Parallel dazu setzen sich die PIRATEN für eine Rückführung der zum 1.1.2015 von
5 % auf 6,5% erhöhten Grunderwerbsteuer um 1,5 % ein.
Zur Entlastung der Kommunen ist die sog. \"Abundanzumlage\" abzuschaffen und ist
die den Kommunen zugute kommende und in den letzten 2 Jahrzehnten sukzessive
von ehemals 28% auf jetzt faktisch rd. 22 % abgesenkte Verbundquote jährlich um
1 % bis zur Höhe von insgesamt 28 % (bis 2023) wieder zu erhöhen
Schließlich bedarf es neben einer technischen Stärkung einer personellen
Stärkung der Finanzverwaltung; insbesondere auch im Bereich der
Betriebsprüfungen. von bis zu jährlich 2000 Menschen. Dabei ist es wahlweise zu
bewerkstelligen, diese Stellenaufwüchse im Beamtensektor ebenso zu generieren
wie auch über den Bereich der Tarifbeschäftigung. Dies folgt alleine aus dem
Umstand, dass bis 2020 jährlich rd. 1300 Finanzbeamtinnen und -beamte in den
Ruhestand gehen werden und dadurch ein immenser Know-How-Verlust zu
kompensieren ist. Hierzu sind vor allem auch Ausbildungskapazitäten bei den
Finanzfachhochschulen zu erweitern und sind die finanziellen Anreize zu
verbessern, um im \"Kampf um die besten Köpfe\" gegenüber der sog. \"freien
Wirtschaft\" nicht auf Dauer zu unterliegen.
Begleitend hierzu setzen wir Piraten uns dafür ein, die Erträge aus den, im
förderalen Finanzverwaltungssystem von den Ländern zu verantwortenden Prüfungen
abweichend vom Königsteiner Schlüssel nach dem Verhältnis der Prüfungs- und
Nacherhebungs-Ergebnissen der Länder zu verteilen. Dies dient unter anderem der
Beendigung und der Vermeidung von negativem Steuerwettbewerb unter den
Bundesländern, weil hierdurch der Anreiz der Bundesländer gesteigert wird und
es keine föderalen Quasi-Steueroasen im Inland mehr geben wird.
Wir PIRATEN stehen weiterhin für eine größtmögliche Transparennz der
Finanzmärkte und des privaten sowie öffentlichten Banken- und Sparkassensektors
unter gleichzeitiger Wahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein.
Die Transparenzforderung gilt vor allem auch für den Bereich der Förderbank
Nordrhein-Westfalens (NRW.Bank), hinsichtlich der wir die proportionale
Besetzung des Verwaltungsrats und sämtlicher Ausschüsse mit Vertretern der im
Landtag vertretenen Fraktionen fordern.
Wir lehnen jede Bargeldobergrenze ab. Egal ob die Grenze 10000,- €, 5000,- €,
3000,- € oder 2000 € sein soll, stellt dies eine Beschränkung der
Freiheitsrechte der Menschen dar und führt neben der schleichenden Abschaffung
des Bargelds zu einer Risikovermehrung im Verhältnis der Menschen zu den
Banken. Die Bürgerinnen und Bürger tragen das Zins- und Insolvenzrisko der
Banken und haften praktisch mit ihren dann notwendigen giralen Guthaben. Die
Verweisung auf unbare Zahlungsmethoden als Zwang führt unweigerlich in eine
Totalüberwachung des Konsumverhaltens der Menschen, stellt einen Eingriff in
ihre Privatsphäre dar und ist weder mit den Grundrechten, noch mit den
Grundsätzen der PIRATEN vereinbar.
<u>Modul 1</u>
Die Piratenpartei mag noch recht jung sein, aber unsere Werte leiten sich aus
den Ursprüngen der Demokratie in Griechenland, den Ideen der großen Denker der
Aufklärung und dem Menschenbild der französischen Revolution ab: Freiheit,
Gleichheit, Brüderlichkeit! Aus diesem Wertekanon entstand einst nach den
dunkelsten Stunden der deutschen Geschichte das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland – eine Verfassung, die sich seit über 60 Jahren
bewährt hat und die es zu schützen gilt. Die darin verankerten Prinzipien von
Gewaltenteilung und Abwehrrechten des Bürgers gegenüber des Staates sollen
jeden Menschen vor Willkür und staatlicher Bevormundung schützen.
Aus diesem Verständnis heraus gründete sich 2006 die Piratenpartei Deutschland,
um allen Bestrebungen entgegenzuwirken, diese Grundrechte aufzuweichen. Wir
sehen die grundgesetzlich verankerte Möglichkeit zur Mitgestaltung als das
wichtigste Ziel einer Demokratie an. Um dies zu gewährleisten ist es
unabdingbar, dass der Staat transparent und zum Wohl aller Bürger handelt und
der Gesellschaft die notwendige Freiheit gibt, sich eigenverantwortlich
weiterzuentwickeln. Gleichzeitig müssen die Freiheiten und die Rechte jedes
Einzelnen geschützt werden. Dieses Grundverständnis und unsere Erfahrungen aus
den letzten Jahren im Parlament von Nordrhein-Westfalen haben wir in unser
Wahlprogramm übertragen.
Seit der Gründung des Landesverbandes Nordrhein-Westalen im Jahr 2007 haben wir
uns zahlreiche Themenfelder erschlossen und in offenen und transparenten
Arbeitskreisen an den Inhalten gefeilt. Auf den folgenden Seiten beziehen wir
zu diesen landespolitischen Themen klar Stellung.
<u>Modul 2</u>
Bildung, Schule und Weiterbildung
Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration
Familie, Kinder, Jugend
Innenpolitik und Recht
Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Kultur und Medien
Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Frauen, Gleichstellung und Emanzipation
Europa und Internationales
Bauen, Wohnen und Verkehr
Jeder der hier behandelten Bereiche hat eine große Bedeutung für unsere
Gesellschaft. Daher möchten wir Sie einladen, gemeinsam mit uns die Politik in
Nordrhein-Westfalen zu gestalten. Wir hoffen, dass Sie hinter den Inhalten auch
unsere Vorstellung einer freien und offenen Bürgergesellschaft erkennen und Sie
uns mit Ihrer Stimme den nötigen Vertrauensvorschuss geben, den wir brauchen,
um die Politik in unserem Land nachhaltig zu verändern. Demokratie ist ein
ständiges Wagnis. Sie ist keine Selbstverständlichkeit und eine stets
gefährdete Kulturleistung. Deshalb brauchen wir einen ständigen öffentlichen
Diskurs über die Frage, was es heißt, demokratisch zu sein.
Reden, diskutieren und streiten Sie mit uns und helfen Sie uns dabei, Politik
zu machen. An unseren Infoständen, bei unseren Stammtischen und anderen
Treffen, die alle öffentlich sind, stehen wir dazu bereit. Ziel ist es, die
gesellschaftlichen Defizite der bestehenden Demokratie zu überwinden, um
künftig allen Menschen ein Leben in Freiheit und Würde zu sichern. Beeinflussen
Sie die Politik in NRW und gehen Sie im Mai zur Wahl.
Die Piratenpartei ist Teil einer weltweiten Bewegung der Informations- und
Wissensgesellschaft. Wir sind engagierte Frauen und Männer aus vielen Bereichen
der Gesellschaft und stehen auf dem Boden unseres Grundgesetzes. Wir setzen auf
den sachlichen, wissenschaftlichen Diskurs, um eine moderne Demokratie zu
erreichen, in der Ihre Grundrechte vor Eingriffen des Staates und der
Wirtschaft sicher sind. Wir sind Demokraten und stehen für Freiheitsliebe, wir
sind gegen Überwachung und Bevormundung und für Selbstbestimmung. Wir sind
motivierte Menschen und wollen viel bewegen, denn wir sind frei, unabhängig und
selbstbestimmt. Das beinhaltet auch, dass wir Parteizwang, ebenso wie jeden
anderen Verhaltenskodex, als blinden Gehorsam ablehnen und auf unsere
Entscheidungsfreiheit bestehen.
Wir fragen nach und denken selbst. Wir sind neugierig und nehmen nichts als
gegeben hin. Wir hinterfragen und bedienen uns unseres eigenen Wissens und
Verstandes, um zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen. Wir fördern freies
Wissen, Bildung und Kultur. Wissen ist für uns ein hohes Gut. Es zu teilen ist
der Schlüssel zu unserem gesellschaftlichen Erfolg. Daher setzen wir uns für
freies Wissen, freie Bildung und freie Kultur ein, um allen Mitgliedern unserer
Gesellschaft die gleichen Chancen zu geben. Wir sehen unsere Freiheit auch als
Verpflichtung, uns selbst und anderen gegenüber. Politik ist für uns kein
Selbstzweck. Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen die
Gesellschaft grundsätzlich und nachhaltig zum Besseren verändern und wollen
alle Menschen auf diesem Weg mitnehmen. Die Menschen sind es, die letztlich
ihre eigene Lebenswelt und Lebenswirklichkeit gestalten. Politik kann und soll
dabei nur einen äußeren Rahmen bilden. Wir analysieren Probleme, sehen neue
Lösungen und lassen uns nicht von alten Mustern einnehmen. Politik ist jeden
Tag auf´s Neue ein Mehrgenerationenprojekt, weshalb es schon heute gilt, die
Zukunft als sensible Ressource zu begreifen.
Leitlinien für eine innovative und zukunftsorientierte Politik in
Nordrhein-Westfalen
Herausforderungen der digitalen Revolution und Säulen der Zukunft: Investition,
Innovation und Inklusion
Ausgangslage
Wir kennen das Problem schon aus der Zeit, bevor wir im Jahr 2012 in
Fraktionsstärke in den Landtag eingezogen sind: die aktuelle Politik rennt
lediglich aktuellen Entwicklungen hinterher, anstatt die Zukunft durch
vorausschauende und innovative Planung zu gestalten. Es fehlt am politischen
Gestaltungswillen. Dies spiegelt die Politik aller anderen Parteien in NRW in
seiner grassierenden Konzept- und Ideenlosigkeit in Bezug auf die Schaffung von
geeigneten Rahmenbedingungen für die fundamentalen Umwälzungen der digitalen
Revolution wider. Die Regierungspolitik und große Teile der Oppositionspolitik
in NRW sind Musterbeispiele an Rückwärtsgewandtheit und eine Politik der
verpassten Chancen. Sie sind die in Totholz gefasste Verwaltung des Notstandes.
Ausdruck der völlig unzureichenden Zukunftsorientierung ist die geringe
Investitionsquote von nur rund 9% – oder in absoluten Zahlen: Nur rund 6
Milliarden Euro bei einem Haushaltsvolumen von rund 70 Milliarden Euro hat
NRWfür in die Zukunft gerichtete Investitionen getätigt. 91% aller im Haushalt
2016 etatisierten Ausgaben warenrückwärtsgewandt. Dabei wäre gerade jetzt der
richtige Zeitpunkt, um eine auf die Zukunft gerichtete Politik der
Investitionen und Innovationen vorzulegen.
NRW braucht mehr Investitionen vor allem in die digitale Infrastruktur. Wir
brauchen verstärkt Ausgaben im Bildungssektor. Bei historisch niedrigen Zinsen
wären alle diese Zukunftsinvestitionen zum Nulltarif finanzierbar,
beziehungsweise – diese zusätzlichen Staatsausgaben wirken wie
Konjunkturprogramme, die durch Multiplikatoreffekte ein Wirtschaftswachstum
auslösen, welches wiederum die Einnahmeseite des Staates mittelfristig positiv
beeinflusst. Generationengerechtigkeit wird nicht nur beeinträchtigt durch
staatliche Verschuldung, sondern insbesondere durch die Unterlassung von
wichtigen Zukunftsinvestitionen.Zukunftspolitik ist stets abhängig von der
Kassenlage. Deshalb ist der Dreh- und Angelpunkt alles Machbaren und Möglichen
zugleich Haushalts- und Finanzpolitik.
Herausforderungen der digitalen Revolution für Nordrhein-Westfalen
Der Umwälzungsprozess der digitalen Revolution schreitet weiter fort und
umfasst inzwischen sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Lebens. Die in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen sind
heute Teil einer digital vernetzten und globalisierten Welt und profitieren von
den zahlreichen Vorteilen, die sich daraus ergeben. Der durch technische
Innovationen getriebene Veränderungsprozess wirft allerdings auch wesentliche
Gestaltungsfragen auf, denen sich die Politik stellen muss.
Es ergeben sich aus der digitalen Revolution auch neue politische,
wirtschaftliche sowie gesamtgesellschaftliche Herausforderungen. So werden
zentrale Themenfelder wie der diskriminierungsfreie Zugang zu einer zeitgemäßen
Breitbandinfrastruktur, der drohende Monopolisierungstrend durch ein Aufweichen
der Netzneutralität sowie die globale Überwachung und das Fehlen einer
zeitgemäßen Datenschutzpolitik bis heute nicht zufriedenstellend behandelt.
Zentrale Herausforderungen der Digitalisierung wie der Breitbandausbau, die
Stärkung von Medienbildung und Digitalem Lernen, Datenschutz, sowie
OpenGovernment und E-Government werden nur unzureichend angegangen. Daraus wird
deutlich, dass eine thematische Bündelung in einem „Internetministerium“
notwendig ist. Nur so wird diesen Themen jene gesamtgesellschaftliche Relevanz
eingeräumt, die sie für die Gegenwart und die Zukunft Nordrhein-Westfalens hat.
Analog zur Bündelung in einem Landesministerium ist es sinnvoll, dass der
Landtag NRW einen „Internetausschuss“ einrichtet.
Veränderung der Lebenswirklichkeiten durch die Digitale Revolution
Die etablierte ökonomische, politische und soziale Struktur ist inkompatibel
mit dem Stand der Technologie und den daraus resultierenden
gesamtgesellschaftlichen Veränderungen. Fortschreitende Digitalisierung führt
unter den jetzigen Bedingungen zu einer Verlagerung von Arbeit zu Kapital. Ob
Roboter oder Algorithmen; immer mehr Arbeitsplätze werden durch die
Digitalisierung in automatisierte, computergesteuerte Prozesse umgewandelt.
Dabei sind bisher weite Teile der sozialen Sicherungssysteme auf dem Stand der
1970er Jahre. Abzusehen ist heute schon, dass in der Phase des Übergangs in die
durchweg digitalisierte Lebenswirklichkeit mindestens ein Drittel aller
herkömmlichen Arbeitsplätze, so wie wir sie bisher gekannt haben, vom Wegfall
bedroht sind. Dies betrifft nicht nur Beschäftigungsverhältnisse mit simplen
Tätigkeiten, sondern auch Arbeitsplätze von vermeintlich höher und hoch
qualifizierten Menschen. Aktuell ist die öffentliche Hand mit dem gegenwärtigen
Steuersystem und der Sozialversicherung überhaupt nicht vorbereitet auf die
technologisch exponentiell wachsenden Umwälzungen und deren revolutionierenden
Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur in NRW, der Bundesrepublik und der
ganzen Welt.
Mit dem Einzug der „Künstlichen Intelligenz“ in alle Lebensbereiche werden in
den nächsten Jahren und Jahrzehnten sämtliche Strukturen im sozialen
Sicherungssystem in Frage gestellt. Die Besteuerung des Faktors Arbeit wird
nicht mehr ausreichen, um die nötigen Mittel für eine lebenswerte Welt mit
sozialer Teilhabe bis ins hohe Alter zu gewährleisten.
Die Digitalisierungsdividende nutzen
Dabei könnten die notwendigen Steuermittel durchaus generiert werden. Dafür
muss wieder zum Prinzip der Einheitlichkeit der Besteuerung zurückgekehrt
werden. Das bedeutet insbesondere die Rücknahme jeglicher Privilegien bei der
Besteuerung von Kapitalerträgen sowie die Bekämpfung des Ausnutzens ruinöser
Steuervermeidungsstrategien. Außerdem muss der Bedeutungsgewinn von
immateriellen im Verhältnis zu materiellen Gütern innerhalb des
Produktionsprozesses auch im Steuer- und Sozialsystem seinen Niederschlag
finden. Dieses wäre ein erster Schritt, um hin zu einer auskömmlichen
Finanzierung der öffentlichen Hand über die Abschöpfung einer
„Digitalisierungsdividende“ zu kommen.
Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) einführen
Wir brauchen eine Antwort auf diese Entwicklung, bevor unsere Gesellschaft, wie
wir sie heute kennen, auseinanderbricht. Neben der immer weiter aufgehenden
Schere bei der Einkommensverteilung wird es in Zukunft darum gehen, wie wir die
enormen Effizienzsteigerungen aufgrund der Digitalisierung von Arbeit sinnvoll
zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen. Wir wollen die Digitalisierungsdividende
nutzen, um ein sozial gerechtes Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) zu
finanzieren. Nur mit dieser Kombination an konkreten Maßnahmen kann
Nordrhein-Westfalen mittel- bis langfristig für die Menschen lebenswert
bleiben.
Sinnvoll investieren, Innovation stärken und Integration aktiv angehen
Unser NRW der Zukunft muss seinen Fokus auf Investitionen, auf Innovationen und
auf Integration legen, die digitale Spaltung verhindern und kommunale und
bürgerschaftliche Gigabitnetze fördern. Die Entwicklung einer leistungsfähigen
und flächendeckenden digitalen Infrastruktur ist für die soziale und
wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen von entscheidender Bedeutung
im digitalen Zeitalter. Die Attraktivität des ländlichen Raums in
Nordrhein-Westfalen, die gesellschaftliche Teilhabe sowie die Umstellung auf
digitale Wertschöpfung hängen direkt von der Existenz eines schnellen
Netzzugangs ab. Damit gehört der Aufbau einer leistungsstarken digitalen
Infrastruktur zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Insbesondere im ländlichen Raum
sind durch den Markt getriebene Unternehmen nicht in der Lage eine
leistungsfähige digitale Infrastruktur aufzubauen.
Ebenso wie bei anderen Infrastrukturträgern (Verkehr, Energie, etc.) kann der
Staat nicht untätig bleiben, sondern muss vor dem Hintergrund, dass
gleichwertige Lebensverhältnisse nach dem Grundgesetz herzustellen sind, aktiv
werden. Vor dem Hintergrund der immer weiter anwachsenden Datenmengen raten
Experten seit Jahren zum Aufbau eines nachhaltigen Glasfasernetzes, welches
Daten im Gigabit-Bereich übertragen kann.
Anstatt partiell scheintote Übergangslösungen wie „Vectoring“ zu fördern,
sollten die zur Verfügung stehenden Mittel „volkswirtschaftlich sinnvoll und
effizient in leistungsfähige, nachhaltige Infrastrukturen investiert werden“,
so der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Investitionen
müssen sich auf bürgerfreundliche Ausbauten der Netze konzentrieren, die
hinreichende Reserven für die nächsten Jahrzehnte bieten.
Im Gegensatz zu anderen Technologien sind dabei symmetrische Bandbreiten
möglich. Während gleichberechtigte Glasfaseranschlüsse in Deutschland noch
weitgehend unbekannt sind, haben andere Länder bereits auf diese
Schlüsseltechnologie umgestellt. In Japan und Südkorea basieren 2 von 3
stationären Breitbandanschlüssen auf Glasfaser, Schweden liegt mit knapp über
40 Prozent auf Rang drei des OECD-Rankings. Dagegen belegt Deutschland einfach
nur Platz 29.
In Nordrhein-Westfalen fehlt eine Strategie für den Aufbau eines
Hochleistungsnetzes über 50 MBit/s. Nach Angaben der Studie „nachhaltiger
NGA-Netzausbau als Chance für Nordrhein Westfalen“ von 2015 benötigt eine
flächendeckende Glasfaserinfrastruktur in Nordrhein Westfalen Investitionen in
Höhe von 8,6 Milliarden Euro. Um grundsätzlich den nationalen sowie
internationalen Anschluss nicht zu verlieren und ein flächendeckendes
Glasfasernetz bis in das Jahr 2025 aufzubauen, müssen daher mindestens 860
Millionen Euro pro Jahr für den Breitbandausbau in den Haushalt eingestellt
werden, so lange dies nötig bleibt. Dies hat die Landesregierung unter Rot-Grün
seit Jahren nicht erkannt und auch nicht entsprechend gehandelt
Diese Mittel müssen eingesetzt werden, um den Aufbau einer kommunalen,
dezentralen OpenAccess-Glasfaserinfrastruktur zu fördern – beispielweise über
ein Modell wie das in der Studie benannte Konzept der „Nachhaltigen
Netzerneuerung“. Die so finanzierten Glasfasernetze können an Netzbetreiber
verpachtet werden und zu ihrer Refinanzierung beitragen. Zudem sind
Bürgerinitiativen zu unterstützen, die sich für ihre lokale Breitbandversorgung
einsetzen. Die sogenannte Brückentechnologie „Vectoring“ ist nicht förderfähig.
Mit „Vectoring“ wird eine Re-Monopolisierung der Netze nicht verhindert,
sondern gefördert.
Bildungshemmnisse abbauen und Kritik an Bildungsreformen ernst nehmen
Auch die Schulzeitverkürzung G8 am Gymnasium fügt sich nicht in die Systematik
der „Digitalen Revolution“ aller Schulformen ein – zu Grunde liegen bei den
Bildungsreformen ganz andere Probleme. Am Gymnasium kann zum Ende der
Sekundarstufe I nicht der mittlere Schulabschluss erworben werden. Der Wechsel
von anderen Schulformen, insbesondere von Realschulen und Sekundarschulen in
die Sekundarstufe II am Gymnasium ist mit dem Wechsel in eine jüngere
Alterskohorte verbunden.
Der Blick auf die anderen Bundesländer zeigt ein uneinheitliches Bild bezüglich
der Dauer des Gymnasiums. Die an Nordrhein-Westfalen angrenzenden Bundesländer
wie Niedersachsen stellen wieder auf G9 um; haben wie Rheinland-Pfalz die
Umstellung auf G8 nie vollzogen oder überlassen es wie in Hessen der
Entscheidung der einzelnen Gymnasien, ob sie einen acht- oder neunjährigen
Bildungsgang anbieten. Die unterschiedlichen Bildungsgänge an den Gymnasien,
auch aus den Nachbarländern, bilden für Schülerinnen und Schüler und deren
Eltern, die von einem Bundesland in ein anderes wechseln, in der Regel eine
zusätzliche Hürde.
Diese Schwierigkeiten sind bekannt und trotzdem konnte beim Runden Tisch in NRW
zu G8/G9 für eine dauerhafte Beibehaltung des achtjährigen Bildungsgangs des
Gymnasiums in der jetzigen Form kein Konsens festgestellt werden. Die
Elterninitiativen „GIB-8“ und „G9- jetzt-NRW“ setzen sich für die Rückkehr zum
früheren neunjährigen Bildungsgang ein. Wir benötigen eine verbesserte
Anschlussfähigkeit und Erreichbarkeit der Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe
I. Deshalb muss ein neues Konzept für eine sechsjährige Sekundarstufe I für den
Bildungsgang am Gymnasium her. Zusätzlich muss die gymnasiale Oberstufe
flexibilisiert werden, die je nach Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und
Schülern in 2 bis 4 Jahren absolviert werden kann.
Die Wissens- und Informationsgesellschaft beginnt mit der Teilhabe und dem
Zugang zu Bildung
Die Digitale Revolution stellt das allgemeinbildende Schulwesen vor
verschiedene Herausforderungen. Der freie Zugang zu Information und Bildung ist
jedoch nicht nur im Hinblick auf die familienpolitische Entwicklung notwendig,
sondern auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Teilhabe Aller in unserer
Gesellschaft. Hierbei ist die digitale Bildung eine der wichtigsten Ressourcen
der Volkswirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Nicht nur durch den momentanen
finanziellen Erhalt der Bildung, sondern durch zusätzliche Förderung,
Weitergabe und Vermehrung von digitaler Bildung für Kinder und die gesamte
Familie können der Fortschritt und der gesellschaftliche Wohlstand von Familien
in Nordrhein-Westfalen auf Dauer gesichert werden.
Die Digitalisierung der Arbeitswelt bedeutet ein wachsendes Maß an
Automatisierung. Über die industrielle Produktion hinaus sind auch
Dienstleistungen und das Handwerk betroffen. Dies bedeutet eine Minderung des
Bedarfs an üblichen Tätigkeiten und somit weniger Angebote geringer
qualifizierter Beschäftigung. Dafür wandeln sich die Bedarfe hin zu innovativen
und kreativen Tätigkeiten. Hieraus muss die Notwendigkeit die Schulbildung
darauf auszurichten folgen. Insbesondere gilt es, den Bildungserfolg
benachteiligter Kinder und Jugendlicher wirksam zu fördern. Die verschiedenen
Medien sowie neue Informations- und Kommunikationstechniken beeinflussen immer
mehr die Alltagswelt und das gesellschaftliche Leben. Der kompetente Umgang mit
diesen wird somit zur Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.
In der heutigen Medien- und Wissensgesellschaft ist grundlegende Medienbildung
für ein verantwortungsvolles und gelingendes Leben notwendig.
Medienpädagogische Programme müssen daher verbindlich gewährleistet werden und
durch die Qualifikation der Lehrkräfte gesichert werden. Nur so ist zu
erreichen, dass insbesondere auch Kinder und Jugendliche aus benachteiligten
Lebensumständen die benötigten Fähigkeiten erwerben. Für den souveränen Umgang
mit neuen Informations- und Kommunikationstechniken sind darüber hinaus
Grundkenntnisse der technischen Grundlagen notwendig. Die Vermittlung dieser
Kenntnisse kann auch einen Beitrag dazu leisten, mehr und mehr junge Menschen
in die Lage zu versetzen, digitale Angebote selbst zu entwickeln, so von reinen
Anwendern zu Gestaltern der digitalen Zukunft zu werden – produzierende
Konsumenten – in kurz: Prosumenten.
Hierfür sind Angebote für eine informatische Allgemeinbildung bereits ab den
Kindergärten bis hin zu Schulen zu entwickeln und Betreuungs- über Erziehungs-
bis hin zu Lehrkräften hinreichend zu qualifizieren. Sowohl eine grundlegende
Medienbildung und wie auch eine informatische Allgemeinbildung zielen auf das
praktische Handeln ab. Deshalb sind sie auch in praktischen Bezügen zu
vermitteln. Daher ist es anzustreben, dass Kinder und Jugendliche in möglichst
vielen Fächern die Grundlagen der Informationstechnik als Arbeitsmittel im
Unterricht einsetzen können, um so praktische Erfahrungen sammeln zu können.
Für den Umgang in einer digitalisierten Welt sind unter anderem die Arbeit mit
freier Software (Open Source), der Umgang mit freien Formaten und der Einsatz
von Lernmaterialien unter freien Lizenzen unersätzlich. Immer noch entscheidet
oftmals die soziale Herkunft über die gesellschaftliche Teilhabe in
Nordrhein-Westfalen. Und gerade Familien müssen in Nordrhein-Westfalen das
Recht auf freien Zugang zu Information und Digitaler Bildung mit der Lupe
suchen. Bildung in diesem Bundesland muss kostenfrei gewährleistet werden.
Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die
Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person.
Dabei sollen die Belange des Lernenden und die Rechte des Kindes, wie sie in
der UN-Kinderrechtskonvention gefordert werden im Vordergrund stehen.
Wissenschaftliche Publikationen mit Open Access stärken und Potenziale
ausschöpfen
NRW ist einer der zentralen Wissenschaftsstandorte in Europa. In dieser
Position hat das Land auch eine wichtige Vorbildfunktion. Aus öffentlichen
Geldern geförderte wissenschaftliche Arbeit muss auch der Öffentlichkeit
zugutekommen. Noch immer sind aber viele wissenschaftliche Erkenntnisse nur
gegen Bezahlung bei Verlagen erhältlich, obwohl dank moderner Technologien die
Reproduktion der Werke praktisch kostenfrei erfolgen kann.
Der Wissenschaft in NRW ist dieses Problem sehr wohl bewusst. Sie geht daher
zunehmend dazu über, ihre Arbeiten als so genannte
Open-Access-Veröffentlichungen dauerhaft kostenfrei zugänglich zu machen. Damit
handelt Nordrhein-Westfalen im Einklang mit den von der Europäischen Kommission
2012 veröffentlichten „Empfehlungen über den Zugang zu wissenschaftlichen
Informationen und ihre Bewahrung“ („Recommendation on Access to and
Preservation of Scientific Information“).
Diese fordert die europäischen Mitgliedstaaten mit Nachdruck dazu auf, dass bis
2016 60% der Publikationen, die im Rahmen der öffentlich geförderten Forschung
in Europa entstehen, barrierefrei zugänglich sein müssen. Um dieses Ziel zu
erreichen muss der Gesetzgeber nun umgehend tätig werden. Ein erleichterter
Zugang zu Wissen führt zu einer erfolgreicheren Forschung sowie mehr Innovation
und entfaltet somit eine den Wohlstand fördernde Wirkung. Neben dem
wissenschaftlichen Aspekt ist Nordrhein-Westfalen ebenfalls in der Position,
eine Vorreiterrolle zu übernehmen, wenn es um die freie Verfügbarkeit und
Bereitstellung von öffentlich finanzierten und behördlichen Datensätzen geht.
Der freie „Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und ihrer Bewahrung“ im
Sinne des Open Access kann nur gelingen, wenn er entsprechend gefördert wird.
Dies zeigt sich bereits an vergleichbaren Initiativen aus anderen Ländern: in
Brandenburg wird im Zuge der dortigen Hochschulgesetznovelle von der dortigen
Landesregierung „Open Access“ als besonders zukunftsweisend eingestuft. Diese
Entwicklung ist Teil eines internationalen Trends, der in vielen anderen
Staaten bereits deutlich weiter fortgeschritten ist als in NRW.
Nordrhein-Westfalen darf sich dieser Entwicklung nicht durch einen restriktiven
Umgang mit den Ergebnissen der öffentlichen Forschungsförderung entziehen, wenn
es seinen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiter einen Platz an der
Spitze der Wissenschaftsstandorte ermöglichen möchte. Wissenschaft und
Forschung leben vom freien Austausch neuer Erkenntnisse und von der Offenheit
wissenschaftlicher Kommunikation.
Es liegt nun am Land ein deutliches Signal für eine freie, transparentere und
für alle frei zugängliche, öffentlich geförderte Wissenschaft und Forschung im
Sinne des Open Access zu setzen. Die Bibliotheken des Landes und der Kommunen
leisten einen großen Beitrag zum einkommensunabhängigen Zugang und zur
kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe. Dabei muss, unabhängig von
gedruckten oder digitalen Veröffentlichungen, auf die Ausgewogenheit des
Medienbestandes geachtet werden. Hierbei spielen breit gefächerte inhaltliche
und kulturelle Aspekte eine größere Rolle als Prognosen zur populären
Nachfrage.
Insbesondere die kommunalen Bibliotheken benötigen mehr Unterstützung um
künftig vor allem auch im digitalen Bereich ihrem Auftrag nachzukommen.
Einerseits brauchen diese Bibliotheken eine verstärkte finanzielle
Unterstützung um den hohen Besucherzahlen gerecht zu werden. Vielerorts werden
Öffnungszeiten gekürzt und Stellen gestrichen, anstatt der Nachfrage gerecht zu
werden. Die Entwicklung, Bibliotheksmittel der Haushaltskonsolidierung zu
opfern, muss beendet werden.
Das „Digitale Archiv NRW“ ist im September 2015gestartet. Für 2015 gab es dafür
von der Landesregierung einmalig eine Erhöhung der Mittel um die digitale
Archivierung besonders zu fördern. In dieser Startphase sind jedoch weiterhin
finanzielle Fördermittel für die digitale Archivierung nötig, um die neuen
Aufgaben in den Kommunen effektiv bewältigen zu können. Daher muss der Ansatz
auch für die Folgejahre erhöht werden. Vor allem da der Anteil des Landes für
die Deutsche Digitale Bibliothek auch aus diesem entsprechenden Haushaltstitel
kommt.
Innovationen sind da möglich wo Menschen freie Netze nutzen können
Die Netzneutralität ist eine der Grundlagen des Internets. Nicht zuletzt dank
dieses Mittels hat sich das Internet so erfolgreich entwickelt. Entsprechend
kritisch sind die Entwicklungen der letzten Wochen und Monate zu sehen. Die
Regelungen in dieser Sache werden zunehmend schwammiger und bieten so an
etlichen Stellen die Möglichkeit, Schlupflöcher zu suchen und alternative
Modelle zu installieren. Die Deutsche Telekom AG hat mit ihrem Vorstoß zuletzt
deutlich gemacht, dass der Konzern gewillt ist, diese Lücken der gesetzlichen
Regelung auch direkt für sich zu nutzen. Die Konsequenz wäre sowohl für
Start-Ups als auch für private Nutzer verheerend. Wir können an dieser Stelle
nicht einfach zusehen und müssen entschlossen als Land NRW für die Erhaltung
der Netzneutralität einstehen und zwar ohne jegliche Einschränkung.
Auch beim Thema Störerhaftung zeigt sich, dass der aktuelle Gesetzentwurf des
Bundestages absolut mangelhaft ist und keinesfalls die dringend nötige
Rechtssicherheit schafft. Fakt ist, dass Deutschland damit im internationalen
Vergleich droht noch weiter ins Hintertreffen zu geraten. Und an dieser Stelle
muss gesagt werden, dass wir in Sachen freie WLAN-Hotspots ohnehin schon
Entwicklungsland sind. Die Empfehlung des Bundesrates, diesbezüglich also
endlich für Verbesserungen zu sorgen, ist das richtige Zeichen. Für
diePiratenpartei NRW ist nun entscheidend, an der Entwicklung dran zu bleiben
und in unserer Rolle als politische Opposition die Kontrollfunktion
wahrzunehmen.
Die digitale Revolution verändert die Arbeitswelt – Potenziale fördern und NRW
zukunftsfähig aufstellen
Die gesellschaftliche Entwicklung in NRW ist gekennzeichnet durch einen starken
technologisch-wirtschaftlichem und kulturellen Wandel. Computerisierung und
Digitalisierung haben zu einer Veränderung der Produktions- und Arbeitswelt
geführt. Individualisierung hat alte Familien- und Sozialstrukturen aufgelöst.
Diverse säkulare Probleme wie Massenfluchtbewegungen und Klimaveränderung haben
Auswirkungen auch auf das Leben der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Es ist in
der heutigen Zeit die Frage, ob man bei der nicht mehr zu leugnenden massiv
gesteigerten Produktivität überhaupt noch den Begriff der Arbeit benutzen
sollte. Auch der damit im Zusammenhang stehende Begriff der Arbeitsplätze im
rein örtlichen Sinne verliert nach und nach an Bedeutung, wenn nicht sogar von
einer zukünftigen Bedeutungslosigkeit ausgegangen werden muss.
Es wird vielmehr über eine sinnvolle Tätigkeit zu sprechen sein, die nicht nur
sinnstiftend für den Einzelnen, sondern damit zwangsläufig auch für die
Allgemeinheit sein wird. Der gesamte Komplex wird nicht nur ein Thema sein,
welches man auf einfach-gesetzlicher Ebene zu klären hat, sondern es ist
unmittelbar in der Verfassung anzusprechen. Hier ist der Begriff der Arbeit in
Artikel 24 Absatz 1 Satz 3 der Landesverfassung NRW zu ändern.
Die Verfassungskommission des Landtags NRW hat sich ausschließlich mit dem 3.
Teil der Verfassung (Staatsorganisationsrecht, Art.30–92) befasst. Aufgrund des
bisherigen konservativen Beratungsverlaufs bzw. der Notwendigkeit zur Gewinnung
einer Zweidrittelmehrheit deutet sich an, dass die zu erwartenden
Verfassungsänderungen auf Vorschlag der Verfassungskommission keine Grundlage
für einen demokratischen Aufbruch zur Lösung der dringenden politischen
Herausforderungen darstellen werden. Damit kann und will sich die
Piratenfraktion nicht zufrieden geben. Wir streben eine Verfassungsreform an,
die die säkularen Herausforderungen benennt und die Lebenswirklichkeit
zutreffend beschreibt, so dass sich die Menschen in NRW tatsächlich in der
Verfassung wiederfinden können.
Die technologische Entwicklung ermöglicht es, dass nicht mehr jede monotone,
wenig sinnstiftende oder sogar gefährliche Aufgabe von Menschenhand erledigt
werden muss. Wir sehen dies als großen Fortschritt, den wir begrüßen und weiter
vorantreiben wollen. Daher betrachten wir das Streben nach absoluter
Vollbeschäftigung als weder zeitgemäß noch sozial wünschenswert. Stattdessen
wollen wir uns dafür einsetzen, dass alle Menschen gerecht am Gesamtwohlstand
beteiligt werden und fordern dazu die Einführung eines bedingungslosen
Grundeinkommens.
Prekäre Beschäftigungen an Hochschulen beenden und Innovationen fördern
Die Regelungen zur Frage der Beschäftigungsverhältnisse der wissenschaftlichen
und studentischen Hilfskräfte an den Universitäten in Nordrhein-Westfalen sind
unzureichend. Die gültige Form des WissZeitVG hat zu einer Prekarisierung der
wissenschaftlich und künstlerisch arbeitenden Menschen an Hochschulen und
Universitäten geführt. Durch die dort eröffnete Möglichkeit, für maximal 12
Jahre lang befristete Verträge zu vergeben, wurden die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit kurzen Vertragslaufzeiten unter Druck gesetzt. Viele befinden
sich nach 12 Jahren in einer beruflichen Sackgasse, da eine befristete
Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist und Dauerstellen nicht existieren,
obwohl diese immer wieder von verschiedensten Seiten, zum Beispiel von den
Gewerkschaften, gefordert werden.
Die Entscheidung im neuen Hochschulzukunftsgesetz NRW, das Personal der
Hochschulen nicht in den Landesdienst zurückzuversetzen, war falsch und stellt
keine Verbesserung im Sinne des Grundsatzes der Verbesserung von
Beschäftigungsbedingungen dar. Wir fordern unbegrenzte Arbeitsmöglichkeiten für
Akademiker. Daueraufgaben sind mit Dauerstellen zu besetzen. Befristete
Beschäftigungsverhältnisse sind ausschließlich für eine Weiterqualifikation
zulässig. Dabei darf es keine grundsätzliche zeitliche Obergrenze geben.
Kreativwirtschaft ernst nehmen und Start-ups besser unterstützen
Bei der Gründung von innovativen Unternehmen und Start-ups hängt NRW hinterher.
Der Grund dafür ist nicht in einer einzelnen Ursache zu suchen. Unbestritten
ist aber, dass die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für
Unternehmensgründer ein ganz wesentlicher Baustein sind, der
volkswirtschaftlich richtig und sinnvoll ist. Da Existenzgründer in den ersten
Phasen der Gründung normalerweise keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegen
können, kommen normale Mittelstandskredite hier nicht infrage. Stattdessen
bedarf es sogenannten Risikokapitals.
Hacker- und Makerspaces, sowie die FabLabs in Nordrhein-Westfalen bieten eine
offene und demokratische Struktur für das Ausprobieren neuer Formen der Arbeit,
Handwerk, Wissensvermittlung und kultureller Experimente. In vielen Städten
NRWs gibt es mindestens eine dieser Räumlichkeiten, die sich jeweils mehr auf
Handwerk oder digitale Kompetenzen spezialisieren.
Während FabLabs, Fabrikationslabore, die computergestützte Herstellung von
Prototypen und Produktentwicklung spezialisieren, findet man bei Maker- und
Hackerspaces gemeinsames Arbeiten an freier Software oder Hardwareexperimente.
Die meisten diese
r freien Räume, die von Vereinen, Universitäten oder sogar Bibliotheken mit
betrieben werden, stellen Digitalkultur, Gemeinschaft und gemeinsame Projekte
und Hilfe zur Selbsthilfe in den Mittelpunkt. Diese neuen Akteurinnen und
Akteure in der kulturellen Infrastruktur und Brutstätten für Innovationen für
Start-ups müssen in den kommenden Jahren verstärkt unterstützt werden. Hier ist
das Potenzial mitsamt der Kompetenz zur freien und barrierearmen
Kompetenzvermittlung auf ehrenamtlicher Basis bereits vorhanden. Jedoch muss
mit den Akteurinnen und Akteuren gemeinsam verhandelt werden, inwiefern Mittel
eingesetzt werden können und sollen.
Die Game Development-Branche in NRW ist für die Kreativwirtschaft und die
kulturelle Infrastruktur in NRW ein wichtiger Standortfaktor zur Schaffung von
Lebensgrundlagen für Künstlerinnen und Künstler, Designerinnen und Designer und
anderen kreativen Menschen von Grafik über Musik bis auch hin zur Dramaturgie.
Die Förderung dieses Bereiches ist jedoch nach wie vor noch nicht solide
aufgestellt, weil es immer noch keine Klassifizierung des Wirtschaftszweigs
nach NACE (1893/2006/EG) für Spieleentwicklung in Deutschland gibt.
Zielgerichtete, verdachtsabhängige Polizeiarbeit statt anlassloser
Massenüberwachung
Nach den Anschlägen in Paris im November 2015 ist der Ruf nach einem Ausbau der
Massenüberwachung in der Europäischen Union sowie in Deutschland reflexartig
laut geworden. Ähnlich verhielt es sich nach den vorangegangenen Anschlägen der
letzten Jahre. Statt den Forderungen nach mehr Überwachungsbefugnissen
blindgläubig Folge zu leisten, bedarf es einer sachlichen Analyse der
Schwachstellen der europäischen Sicherheitsarchitektur. Es ist Aufgabe sowie
moralische und faktische Verpflichtung aller Demokraten, Ängsten und
Verunsicherung proaktiv entgegenzuwirken, sowie keine einfachen Antworten auf
komplexe Fragestellungen zu präsentieren. Die meisten „einfachen Lösungen“
bieten keinen „sicherheitsrelevanten Mehrwert“.
Die zusätzlichen Massenüberwachungsmaßnahmen in Frankreich, welche nach den
Attentaten vom 7. Januar 2015 in Paris eingeführt wurden, haben die erneuten
Anschläge nicht verhindern können. Allerdings waren die Täter bereits
polizeibekannt. Damit deutet sich an, dass es ein Problem bei der gezielten,
verdachtsbezogenen Strafverfolgung von Terrorverdächtigen gibt, das nicht durch
die Einführung noch weiterer Instrumente anlassloser Überwachung der
Gesamtbevölkerung zu lösen ist. Eine kürzlich veröffentlichte Analyse der
journalistischen Plattform „The Intercept“ zeigt, dass in allen von zehn in der
westlichen Welt verübten dschihadistischen Terroranschlägen zwischen 2013 und
2015 die Täter bereits polizeilich bekannt waren. Ehrliche Sicherheitspolitik
widmet sich kritisch diesen Schwachstellen. Die Fälle von Terroranschlägen oder
Anschlagsversuchen müssen von unabhängiger wissenschaftlicher Seite ausgewertet
werden, um so zielgerichtete, grundrechtsbewusste Polizeiarbeit zu fördern.
Moderne Polizeiarbeit ist grundrechtsbewusst, evidenzbasiert und
verhältnismäßig: Überwachungsmaßnahmen müssen auf den wissenschaftlichen
Prüfstand
Eine ehrliche Analyse über Wirksamkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
gilt es auch hinsichtlich bestehender Befugnisse insbesondere im Bereich der
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) durchzuführen. In Erwartung einer noch
weiter steigenden Anzahl an TKÜ-Maßnahmen (Funkzellenabfragen,
Vorratsdatenabfragen, „Stille SMS“), sollen mit dem vorliegenden
Haushaltsentwurf erneut mehr Finanzmittel für eben jene Maß- nahmen
veranschlagt werden. Parlamentarische Anfragen der Piratenfraktion haben dabei
vielfach gezeigt, dass TKÜ-Maßnahmen in zunehmen Maße auch bei minder- oder
mittelschweren Straftaten genutzt werden, obwohl ihr Legitimationsgrund der
Kampf gegen den Terrorismus darstellte. Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen
sind gleichzeitig höchst zweifelhaft und konnten bislang nicht nac
hgewiesen werden. Die Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere
auch der Berichtspflichten, wurde in der Vergangenheit von Opposition,
Menschenrechtsorganisationen und Datenschutzbehörden scharf kritisiert. Ein
unabhängiges Forschungsprojekt auf Grundlage einer Analyse von Fallakten der
Polizei NRW und Experteninterviews muss die Maßnahmen einer kritischen
Überprüfung unterziehen.
Auch die Arbeit des Verfassungsschutzes NRW muss endlich kritisch diskutiert
und notwendige Schlussfolgerungen gezogen werden. Es gilt, den
Verfassungsschutz aus seiner Intransparenz herauszuholen und die Arbeit der
Behörde auf den parlamentarischen, wissenschaftlichen und haushälterischen
Prüfstand zu stellen.
Defizite beim Schutz der Privatheit, des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
müssen augenblicklich angegangen werden
In einer digitalisierten Welt bedarf es besonders großer Anstrengungen, die
Privatheit jeder und jedes Einzelnen zu schützen. Der Schutz der Privatheit und
damit Datenschutz und ITSicherheit inbegriffen, ist Menschen- und Bürgerrecht
und die Durchsetzung dieses Rechts folglich Aufgabe der Landesregierung. Dieser
Aufgabe wird das Land NRW derzeit in keinerlei Maße gerecht. Ernsthafte
Bestrebungen, die Aktivitäten zum Schutz der Privatheit zu erhöhen, sind nicht
erkennbar.
Erfolgreiche Hackerangriffe auf NRW-Ministerien der vergangenen Woche
verdeutlichen die dringende Notwendigkeit in Weiterbildungsangebote und
Sensibilisierungsmaßnahmen in den Bereichen des Datenschutzes und der
IT-Sicherheit für alle in der Verwaltung angestellten zu investieren. Der
Stellenpool für E-Government muss explizit auch Experten im Bereich
Datenschutz, „Privacy Impact Assessments“, „Privacy by Design“ und „Privacy by
Default“ beinhalten. Es müssen umfängliche Maßnahmen getroffen werden, um
bereits die Verwaltung des Landes für eine digitalisierte, grundrechtsbewusste
Gesellschaft fit zu machen.
Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI)
benötigt eine aufrichtige Erhöhung ihrer Ressourcen. Die LDI und ihr Team
leisten wertvolle Arbeit für die sachgerechte Einhaltung der Bundes- und
Landesdatenschutzgesetze sowie des Informationsfreiheitsgesetzes in einer sich
schnell wandelnden, digitalisierenden Gesellschaft. Als unabhängige
Landesbehörde ist die LDI für die Durchsetzung zweier wachsender Rechtsbereiche
verantwortlich, bei denen sie ein weites Spektrum an Kompetenzanforderungen
erfüllen muss. Um den Anforderungen gerecht werden zu können, muss die LDI
dabei auf einen gut ausgebildeten und quantitativ ausreichend ausgestatteten
Personalstab zurückgreifen können. Die Behörde ist allerdings strukturell
unterfinanziert.
Die LDI ist im Vergleich zu anderen Bundesländern und der Bevölkerungszahl
NordrheinWestfalens auffallend schwach ausgestattet. Auch die im
Haushaltsentwurf 2016 avisierte Erhöhung um zehn Stellen konnte die bestehende
Personallücke nicht beseitigen, denn schon länger offenkundige Defizite müssen
dabei zwangsläufigunangetastet bleiben. Die LDI soll für kommende Aufgaben
hinsichtlich der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ausgestattet
werden, nicht aber für dringend notwendige Überprüfungen wie die der
Verbunddateien oder der TKÜ-Maßnahmen.
Willkommenskultur kultivieren, Chancen der Zuwanderung nutzen und Rassismus
bekämpfen
Mit großem Kraftaufwand hat die Landesregierung unter Rot-Grün versucht, die
Versäumnisse der letzten Jahre im Bereich der Flüchtlingspolitik aufzufangen.
Die Landesregierung beschloss Ausgaben von insgesamt vier Milliarden Euro für
die Gruppe der sogenannten Asylbewerber und Flüchtlinge für 2016, weswegen sich
in der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplan 2016 ein Kreditbedarf von 1,8
Milliarden Euro ergab. Die Ausgaben und der Kreditbedarf wären definitiv nicht
in dieser Höhe nötig gewesen, wenn die Landesregierung frühzeitig die
Flüchtlingsaufnahme und - integration in NRW auf ein nachhaltiges, humanes und
dezentrales System umgestellt hätte. Seit mindestens 2011 steigen die
Flüchtlingszahlen und seither bestand die Notwendigkeit, das Land und die
Kommunen darauf vorzubereiten und eine flüchtlingspolitische Wende
sicherzustellen. Unsere vielzähligen konstruktiven Vorschläge für eine
Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme liegen seither auf dem Tisch. Damit war
die in der Presse kolportierte Aussage, dass wegen der Kosten der
Flüchtlingsintegration die Neuverschuldung geringer sinkt als geplant, fatal
und inkorrekt.
Die Notunterbringung in Turnhallen, Hotels, Hostels, Zelten, Baumärkten und
Containern ist, wenn man Berechnungen aus der Kommune Köln auf das Land
hochrechnet, mehr als doppelt so teuer wie die Unterbringung in regulären
Landesaufnahmen in Festbauweise. Durch einen vorausschauenden Ausbau des
Erstaufnahmesystems hätten Kosten vermieden werden können; weitere hohe Kosten
könnten auch in Zukunft vermieden werden. Darauf wollen wir weiterhin
hinweisen.
Leider zeigt sich demnach auch im Bereich der Flüchtlingspolitik, dass die
Landesregierung zurzeit nicht in der Lage ist, zukunftsorientierte
Entscheidungen zu treffen, da nicht weiter als nur bis zum nächsten Tag oder
maximalbis zur nächsten Wahlperiode gedacht wird. Für das Jahr 2015 mussten
deshalb alleine vier Nachtragshaushalte erstellt werden. Es kann daher davon
ausgegangen werden, dass auch weitere Haushaltsentwürfe der Zukunft ständiger
Nachjustizierung bedürfen. Die Landespolitik ist von Strukturlosigkeit geprägt.
Sie ist Ausdruck von ständigem Hinterherlaufen hinter den aktuellen
Entwicklungen. Das wollen wir ändern.
Das Land Nordrhein-Westfalen braucht eine nachhaltige und zukunftsorientierte
Haushaltspolitik. Mit einer wachsenden Bevölkerung ergeben sich neue Chancen
und Rahmenbedingungen für die Konsolidierung der Landesfinanzen. In Zukunft
könnte erreicht werden, dass mehr Menschen die nordrhein-westfälischen
steigenden Schulden und Pensionsausgaben stemmen. Das kann aber nur gelingen,
wenn die vielen Fehler der Vergangenheit im Bereich der Integration und
Aufnahme von Flüchtlingen und Zugewanderten vermieden werden.
Ausländer müssen rechtlich und tatsächlich gleichgestellt werden. Dazu eignen
sich auch die Instrumente der Haushaltsführung. So müssen z.B.
Bundeszuweisungenfür die Flüchtlingsaufnahme an die Kommunen mit konkreten
Maßgaben für die Unterbringung verkünpft werden. Die Kommunen sollten
verpflichtet werden, die für jeden Flüchtling zur Verfügung stehenden Beträge
in eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung mit festgelegten Standards
zu investieren. Nicht über Standards in Unterkünften zu sprechen kann auf
keinen Fall die Antwort auf die aktuelle Herausforderung sein. Nur mit
Standards wie z.B. der Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen können die
Kosten der Flüchtlingsaufnahme auf Dauer gesenkt werden und nur die humane
Aufnahme kann dafür sorgen, dass die Neuankömmlinge bestmöglich integriert
werden.
Zurzeit verursachen die Unterbringung in Sammelunterkünften, die
Schlechterstellung von Asylbewerbern und anderen Zuwanderergruppen in den
Bereichen Gesundheitsversorgung, Bildung, Arbeitsmarktzugang und demokratische
Teilhabe immense Folgekosten und verhindern Integration – die seit Jahrzehnten
gesetzlich als Soll-Vorschrift vorgeschrieben ist.
Asylbewerber und Zuwanderergruppen erhalten weniger Rechte, leben weiter am
Rand der Städte in Massenunterkünften und müssen viele Einschränkungen in Kauf
nehmen. Diese Sonderregelungen kosten mehr Geld, als eine normale Eingliederung
in die Sozialsysteme jemals kosten würde. Das Argument bezüglich des
Konnexitätsgebotes im Zusammenhang mit Standards in der Flüchtlingsaufnahme
kann nicht gelten, wenn die Unterbringung in regulären Wohnungen laut
verschiedener Berechnungen kostengünstiger ist und die Pauschale nach §4
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) einer Vollfinanzierung gleichkommt. Hier
fehlt der eindeutige Wille zu einer flüchtlings- und integrationspolitischen
Wende.
Das zeigt sich auch an den neuen Lösungsvorschlägen für die Krise der
Erstaufnahme des Landes: Mit der dauerhaften Errichtung von großen
Aufnahmestellen hatdie Landesregierung den falschen Weg eingeschlagen. Kleinere
und dezentrale Einrichtungen waren bisher in NRW die Regel. Wir würden vielmehr
an einem Knotenmodell arbeiten, anstatt den falschen Weg der Großasyle wie in
Hessen und Bayern zu gehen. In Massenunterkünften ist es fast unmöglich, den
von der Landesregierung versprochenen und im „Eckpunkte zur Aufnahme und
Unterbringung von Flüchtlingen in Regeleinrichtungen des Landes NRW“
festgezurrten Paradigmenwechsel in der Landesaufnahme zu vollziehen.
Neben dem Inhaftierungsprogramm namens „Gesetz zu Bleiberecht und
Aufenthaltsbeendigung“ wurde das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ mit den
Stimmen aus NRW auf den Weg gebracht. Beide Gesetze sind höchst umstritten und
ihre Verfassungsmäßigkeit wird stark bezweifelt. Die Kostenansätze in den
Landeshaushalten für Rückführungen sind zu senken,zumal die Landesregierung
vermehrt auf freiwillige Rückkehr setzen will und die Flüchtlingszahlen aus den
Westbalkan-Staaten seit längerem auf einem niedrigen Niveau sind. Außerdem sind
Abschiebungen zumindest im Winter per Erlass auszusetzen.
Diskriminierende Gesetze und Sonderbehandlungen haben den Umstand befördert,
dass Teile der Bevölkerung Hilfesuchende als Menschen zweiter Klasse
wahrnehmen. Flüchtlingsfeindliche Straftaten befinden sich quantitativ und
qualitativ in NRW auf einem erschreckend hohen Niveau. Rassismus und Hürden der
Integration müssen ab- statt aufgebaut werden. An dieser Aufgabe muss auch
fiskalisch sofort gearbeitet werden, trotz der Herausforderungen durch die
aktuell aufgrund der vielen Krisen in und um Europa steigenden
Flüchtlingszahlen.
Menschenfeindliche Einstellungen sind keine Phänomene an den Rändern der
Gesellschaft, sondern bis weit in die Mitte der Bevölkerung verbreitet.
Politische Bildung ist ein Schlüssel zur Vermeidung von Rassismus und zur
Förderung des Pluralismus sowie der Demokratie. Auf Regionalkonferenzen muss
ein Austausch von Helferinnen und Helfern in den Regierungsbezirken in die Wege
geleitet werden. Ziel muss die Erstellung eines Handlungskonzepts für die
ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in ganz NRW sowie für die Ausgestaltung einer
hauptamtlichen Koordinierungsstelle sein.
Integration ist der Schlüssel für Akzeptanz und baut Vorbehalte ab
Die gleichberechtigte Teilhabe von Zugewanderten an allen Bereichen des Lebens
ist die Zielsetzung im Handlungsfeld\\\"gesellschaftliche Teilhabe und
Integration\\\". Von zentraler Bedeutung ist auch die Integration von
Zugewanderten in das unmittelbare Wohnumfeld als Lebensmittelpunkt und
wichtigstes Kontaktfeld sowie die Stärkung der gemeinsamen aktiven
Mitgestaltung ihres Wohnumfeldes mit Angehörigen der Aufnahmegesellschaft.
Die Piratenfraktion forderte bereits im strukturell unterfinanzierten
Integrationshaushalt 2015 eine Erhöhung um 30 Millionen Euro. Diese Verdopplung
des Integrationshaushaltes wurde damals abgelehnt.
Die aktuelle Zuwanderungssituation hat sich seit 2015verändert. Neben den
Menschen, die von der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union
Gebrauch machen, steigen die Zahlen der Geflüchteten. Im Zeitraum vom 1.1.2015
bis 15.10.2015 wurden insgesamt 201.684 Asylbewerber in den Einrichtungen des
Landes aufgenommen. Im Jahresvergleich 2014 zu 2015 hat somit eine Steigerung
um 299% stattgefunden. Dieser Trend hat sich im Jahr 2016 bislang nicht
fortgesetzt. Stattdessen sind die Neuzugänge stagnierend bis rückläufig.
Dennoch: Nachdem die Erstversorgung dieser geflüchteten Menschen gewährleistet
ist, rücken Integrationsmaßnahmen und damit der Integrationshaushalt stärker in
den Fokus. Es bedarf einer vorausschauenden und finanziell auskömmlichen
Planung, um die Herausforderungen im Bereich der Integration erfolgreich und
nachhaltig zu meistern.
Der Integrationshaushalt 2016 wurde von der Landesregierung und den
regierungstragenden Fraktionen lediglich um circa 20 Millionen Euro erhöht.
Diese Erhöhung kam schon zu spät und hinkte der aktuellen Entwicklung der
Zuwanderungs- und Flüchtlingszahlen deutlich hinterher. Zusätzliche Anpassungen
des Integrationshaushaltes sind notwendig, um auf der einen Seite die
strukturelle Unterfinanzierung der letzten vier Jahre zu kompensieren und auf
der anderen Seite auf die veränderte Ausgangslage adäquat zu reagieren. Die
Zugewanderten müssen direkt und passgenau unterstützt werden. Gleichzeitig ist
die Bereitschaft der Aufnahmegesellschaft, Zugewanderte zu integrieren, zu
erhöhen. Selbstverständlich ist es auch notwendig, den Bund weiterhin
nachhaltig in die Zahlungspflicht zu nehmen.
Unterstützung beim Spracherwerb
Wir müssen Maßnahmen fördern, die in den bestehenden Strukturen allen
Flüchtlingen einen kostenlosen Deutschkurs ermöglichen. Zukünftig darf kein
Flüchtling selbst die Kosten für einen Deutschkurs tragen müssen. Über
bestehende Strukturen werden Maßnahmen gefördert, die das Ziel verfolgen, dass
sowohl Migrantinnen und Migranten als auch Flüchtlinge bereits bei ihrer
Ankunft in Nordrhein-Westfalen über einfache Deutschkenntnisse, grundlegendes
Wissen über die Aufnahmegesellschaft in den Bereichen Staatssystem,
Bildungssystem, Arbeitsmarkt und Anerkennung von Abschlüssen verfügen sowie für
die Schwierigkeiten und Chancen sensibilisiert werden, die sich ihnen im
Integrationsprozess stellen. Diese Maßnahmen werden, soweit erforderlich,
bereits in den Landesaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge angeboten.
Das Lehrpersonal muss darin geschult werden, Menschen in schwierigen
Lebenssituationen zu unterrichten und dabei berücksichtigen können, dass zum
Teil Traumata und immense Zukunftsängste vorherrschen. Projekte und Maßnahmen
zur Fortbildung von Lehrpersonal im Bereich der didaktischen, pädagogischen
sowie sozialen Kompetenzen im Umgang und Prozess der sprachlichen Vermittlung
in der Einstiegsphase des Zweitsprachenlernens werden im Rahmen der bestehenden
Strukturen gefördert.
Möglichkeitsräume gegen faschistische und extremistische Weltbilder schaffen
Sicherheitsmaßnahmen wie mehr Überwachung, mehr Befugnisse für Polizei und
Sicherheitskräfte sind lediglich dazu da, um Symptome zu bekämpfen. Wer das
Problem der anwachsenden faschistisch-rechtsextremen oder extremistischen
Straftaten effektiv bekämpfen will, bekämpft die Ursachen dieser
besorgniserregenden Entwicklungen.
Das ist nicht Kontrolle sondern die Schaffung von mehr Möglichkeitsräumen für
Individuen und auch Gruppen. Vor allem in der Kulturförderung ist ein
effektiver Einsatz von relativ wenigen Haushaltsmitteln im Vergleich zum
Gesamthaushalt eine große Wirkung zu erzielen. Dem, was Extremisten und
Faschisten anhängen, fordern und gesellschaftlich missbrauchen wollen, gilt es
Kultur und Bildung entgegenzusetzen. Dies sind Demokratie, Menschenrechte und
eine friedliche Koexistenz, Akzeptanz und Austausch. Verstärkte Investitionen
in diesem Bereich sorgen für eine nachhaltige Bestands- und
Entwicklungsgarantie für unsere demokratische, freiheitliche Kultur, Kunst und
Gesellschaft. In den Möglichkeitsräumen der Kultur sind Anderes, Fremdes und
Neues stets eine Bereicherung und Inspiration. Diese Räume helfen die Akzeptanz
und den Austausch zwischen den Menschen zu etablieren und zu erhalten.
Der durch Krieg, Hass und Gewalt ausgelöste Strom der Geflüchteten wird und
muss in diesem einen Europa als „Melting-Pot“ aufgenommen werden. Die positiven
Effekte und Bereicherungen neuer Menschen in unserer Mitte können durch die
vermittelnde Kraft der Kultur, Kunst und Bildung am effektivsten aktiviert
werden.
Kultur zum Nutzen der freiheitlichen, egalitären und gemeinschaftlichen
demokratischen Wertegemeinschaft ausbauen und stärken
Eine Verdopplung wichtiger Titel und Titelgruppen des Kulturhaushaltes führt
dazu, dass die bisherigen noch recht eng gefassten finanziellen
Möglichkeitsräume in der Kultur- und Kunstförderung massiv ausgeweitet werden.
Diese Investitionen werden sinnvoll und im Hinblick auf mögliche
Flexibilisierung, Diversifizierung und Ausweitung der jeweiligen
Tätigkeit/Aufgabe eingesetzt. Dies bedeutet, dass davon Titel und Titelgruppen
betroffen sind, deren Zweckbestimmung zusätzlich zu den regulären Tätigkeiten
eine Ausweitung für Projekte mit integrativem und niedrigschwelligem Charakter
haben. Dies soll alle Kultursparten betreffen, alle Bereiche von Theater und
Oper bis hin zur Breitenkultur, Off-Kultur und Freier Szene. Dies schafft Räume
zur Erprobung und Etablierung von Vielfalt durch bewusst groß- zügiger
verteilte Mittel. Die Erhöhung der Mittel müssen gemeinsam mit den
Kulturschaffenden und Institutionen dialogisch verteilt werden. Dies ist auch
in der Fertigstellung des ersten Kulturförderplanes zu beachten.
Meinungspluralismus leben und Demokratie stärken
Der Pluralismus ist ein bedeutender Baustein der Demokratie. Und dieser
Pluralismus ist nur ein funktionierender und lebendiger Diskurs vielfältiger
Stimmen und Meinungen, wenn diese Vielfalt auch in medialer Vielfalt ihren
Ausdruck findet. Wir setzen uns also entschieden für eine Erhaltung der
Medienvielfalt ein. Diese kann jedoch nur unter fairen Wettbewerbsbedingungen
am Markt auch Realität bleiben. Um dieser Maßgabe Rechnung zu tragen, bedarf es
einer Anpassung in Sachen Werbung bei den Öffentlich-Rechtlichen. Analog zu den
Bestimmungen denen der NDR unterliegt, sollte auch dem WDR eine Reduzierung der
Werbung gesetzlich verordnet werden. Auf diese Weise wäre es möglich, den
lokalen Rundfunkanbietern ihre Position am Werbemarkt zu sichern. Und man würde
dies erreichen ohne den WDR in seinen Strukturen dadurch nachhaltig zu
beschädigen. Es kann an dieser Stelle also nur das Ziel sein, die
Meinungsvielfalt in unserer Gesellschaft durch ein entsprechendes Engagement zu
stärken, ganz im Sinne einer funktionierenden Zivilgesellschaft.
Sperrklauseln sind demokratiefeindlich und entwerten Wahlen
Die Einführung von Sperrklauseln in der parlamentarischen Demokratie bewirkt
eine Einschränkung der elementaren Rechte und der Beteiligungsmöglichkeiten des
Bürgers. Der Bürger in der Demokratie unterscheidet sich von Bürgern anderer
Herrschaftssysteme grundlegend darin, dass für ihn die Möglichkeit der Wahl
oder Abstimmung gegeben ist.
Einer der wichtigen Wahlgrundsätze ist die Gleichheit der Wahl. Die Gleichheit
des Wahlrechts bedeutet, dass jeder gültigen Stimme dasselbe Stimmgewicht
zuzukommen hat. Eine Durchbrechung dieses Wahlgrundsatzes erfolgt u.a. durch
Sperrklauseln. Danach verbleibt es zwar vordergründig beim gleichen Zählwert,
der Erfolgswert ist aber durchbrochen, wenn nicht eine Mindestanzahl von
Stimmen erreicht worden ist. Wir wollen, dass die Stimmen der Bürgerinnen und
Bürger bei Kommunalwahlen in NRW weiterhin umfassend gehört werden. Sperren und
Schranken gehören nicht aufgebaut, sondern abgebaut. Es ist eine Bereicherung
für die Gesellschaft, wenn neue Ideen gehört werden und ihren Weg in die
Parlamente finden. Alle politischen Argumente sprechen gegen eine Sperrklausel.
Wir werden die Einführung einer kommunalen Sperrklausel bis auf das letzte Wort
bekämpfen.
Demokratie fängt mit Aufklärung an – Verbraucherschutz benötigt Verfassungsrang
In Zeiten transatlantischer Handelsabkommen nach ACTA wie TTIP, CETA und TiSA,
Weichmachern in Kinderkleidung, zweifelhaftem Datenschutz und versteckten
genmodifizierten Produkten in unserer Nahrung als Beispiele erscheint uns
Aufklärung mehr als überfällig. Deshalb muss der Verbraucherschutz in die
Landesverfassung aufgenommen werden.
Die digitale Revolution beschleunigt die Energie- und Verkehrswende – ein
Braunkohleausstieg ist nötig
NRW ist von der Energiewende nahezu ausgeschlossen und setzt weiterhin auf
Braunkohle. Fehlende Planungssicherheit und drohende Insolvenzen erschweren den
Ausbau der erneuerbaren Energien. Das neue EEG bremst den Eigenstromverbrauch
und macht den Bau kleiner Energieanlagen durch das Ausschreibungssystem
unrentabel.
Braunkohlekraftwerke und Braunkohleabbau werden in NRW dagegen noch
jahrzehntelang massive lokale und globale Schäden verursachen. Sogar der
Stillstand von veralteten und abgeschriebenen Braunkohlekraftwerken muss von
den Stromverbrauchern bezahlt werden. Moderne und hochflexible Gaskraftwerke
dagegen werden stillgelegt und der notwendige Strukturwandel bleibt aus. Durch
diese Politik geraten Kommunen, die an dem fossilen Kraftwerkspark beteiligt
sind, in immer größere Finanzierungsnöte. Zwar formuliert die Landesregierung
Ausbauziele für Erneuerbare Energien und Klimaschutzziele, verbessert jedoch
nicht die Rahmenbedingungen, die zur Zielerreichung führen würden. Stromsperren
wegen unbezahlter Rechnungen erreichen bei Privathaushaushalten immer neue
Höchstmarken, während die Industrie mit großzügigen Ausnahmeregelungen
geschützt wird.
Die Digitalisierung der Energiewende trifft zunehmend auf den Widerstand der
Stromverbraucher, da diese einseitig belastet werden und massive Eingriffe in
deren Privatsphäre und Eigentum vorgenommen werden. Mögliche Stromeinsparungen
durch Effizienzgewinne können derzeit nicht die Kosten der „Smart-Meter“
wettmachen.
Die Vision einer intelligenten, dezentralen und partizipativen Energiewende
Die Digitalisierung der Energiewende bietet gerade auch in NRW die Möglichkeit,
dass viele kleine dezentrale Kraftwerke die Versorgungssicherheit gemeinsam
gewährleisten können. Jeder Bürger soll sich dabei nach eigenem Ermessen an der
Energiewende beteiligen können – sei es als konsumierender Produzent
(Prosument) oder als Mitglied einer Bürgerenergiegenossenschaft. Prosumenten,
die Energie verbrauchen und produzieren, leisten ihren Beitrag zur
Versorgungssicherheit, wenn durch variable Strompreise Anreize für
netzdienliches Verhalten geschaffen werden.
Elektromobile sollen neben der Mobilität auch als Energiespeicher dienen. Ein
flexibler Ausgleich der erneuerbaren Energien lässt sich durch den Einsatz von
MiniBlockheizkraftwerken erreichen, die, je nach Bedarf, wärme- oder
stromgeführt betrieben werden. Virtuelle Kraftwerke sollen dann kontinuierlich
die Rolle der derzeitigen Großkraftwerke übernehmen. Der geregelte Ausstieg aus
der Braunkohle bis 2030 gibt Gaskraftwerken neue Finanzierungsmöglichkeiten und
sichert die Erreichung engagierter Klimaschutzziele.
Die Erhebung von Energiedaten soll entweder freiwillig erfolgen, oder sich
technisch eindeutig begründen lassen. Eigentumsrechte, Datensicherheit sowie
die weitere Verwendung der Daten sollen verbraucherfreundlich reglementiert
werden. Durch eine dezentrale Energiegewinnung bleibt die Wertschöpfung in den
Kommunen und wegbrechende Gewinne aus Beteiligungen an Kohlekraftwerken können
überkompensiert werden. Dadurch soll der finanzielle Handlungsspielraum der
Kommunen langfristig vergrö- ßert werden.
Die Energiewende hat als Gemeinschaftsprojekt angefangen und soll es nun wieder
werden. Bürgerliche Selbsthilfe und Eigenverantwortung werden
durchBürgerenergiegenossenschaften gestärkt. Diese erzeugen Strom, beliefern
ihre Mitglieder und lassen diese an der Wertschöpfung teilhaben. Auf diese
Weise werden niedrige Energiekosten und damit sozialverträgliche
Kostenstrukturen auf lange Sicht garantiert. Auch Energieeffizienzprojekte und
Nahwärmenetze sollen in Zukunft durch Bürgerhand realisiert werden. Analog zu
den Ausnahmeregelungen für die Industrie, sollen auch einkommensschwache
Privathaushalte vor ruinösen Stromkosten geschützt werden.
Nötige Maßnahmen zur Energiewende jetzt einleiten
Wir PIRATEN fordern den Ausstieg aus der Braunkohle bis 2030. Prosumenten,
Bürgerenergiegenossenschaften und virtuelle Kraftwerke müssen gefördert und
unterstützt werden. Dies kann dadurch erreicht werden, dass Bürger, Fachkräfte
und Kommunen auf regelmäßigen Veranstaltungen und Internetplattformen
zusammengebracht werden. Das Angebot der Energieagentur NRW muss dahingehend
deutlich ausgebaut werden. Die Energiewende muss für den Bürger transparenter
werden und zum Mitmachen anregen. Dies kann über Weiterbildungsmöglichkeiten
für Fachfremde, Infoveranstaltungen und Angebote im Internet erreicht werden,
welche durch die Landesregierung initiiert werden.
Hürden für Bürgerenergieprojekte und virtuelle Kraftwerke bei Ausschreibungen
nach dem EEG müssen mit fachlicher und finanzieller Unterstützung beseitigt
werden. Dazu muss ein fester Förderfonds eingeführt werden. Freiwillige und
engagierte Ausbauziele für Bürgerenergie sollen zusammen mit Kommunen und
Bürgern formuliert und umgesetzt werden. Es muss ein neues Vermarktungsmodell
geschaffen werden, das die ökologische Wertigkeit (Grünstromeigenschaft) und
die regionalen Integrationsvorteile des dezentralen EE-Stroms anerkennt.
Jede künftige Landesregierung muss ihre Bemühungen zur Einführung eines
Grünstrommarktes engagierter vorantreiben, wobei die regionale
Direktvermarktung besonders gestärkt werden soll. Die zeitnahe Einführung von
variablen Strompreisen ist nötig, damit durch angepasstes individuelles
Verhalten Versorgungssicherheit entstehen kann. Die immer weiter steigende
Anzahl an Stromsperren muss beendet werden.Dafür machen wir uns stark.
Autonomes Fahren als Teil der Verkehrswende verstehen- NRW als Vorreiter
installieren
Vergleichbar mit den Umwälzungen in der Kommunikation werden wir nun durch die
Digitale Revolution auch Umwälzungen in der Mobilität erleben. Wir brauchen in
der Infrastrukturpolitik nicht nur dringend Instandhaltungsinvestitionen,
sondern auch ein grundsätzlich neues Betriebsupdate. Das autonome Fahren bietet
die Möglichkeit für eine Erneuerung von Verkehr und Mobilität in
Nordrhein-Westfalen. Autohersteller sehen sich vermehrt als zukünftige
Mobilitätsdienstleister denn als Produzenten und folgen damit den aus der
IT-Branche bekannten Mustern.
Durch die Digitalisierung flexibilisieren wir sowohl den Öffentliche
Personenverkehr (ÖPNV) als auch den individuellen Autoverkehr (MIV) und stimmen
beide Verkehrsträger zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmer besser aufeinander ab.
Davon sollen vor allem die Berufspendler profitieren, denen die „Freude am
Fahren“ vielleicht in der Freizeit wichtig ist, aber nicht im Berufsverkehr. So
ist es vielen Berufspendlern egal, mit welchem Transportmittel sie zur Arbeit
gelangen. Es soll „nur“ möglichst schnell und bequem gehen – und ohne Stau
beziehungsweise lange Wartezeiten.
Das Autonome Fahren bietet sinnvolle Ergänzungswege für den Öffentlichen
Personenverkehr. Dazu müssen die öffentlichen Verkehrsbetriebe und
nordrhein-westfälischen Zweckverbände frühzeitig dieses Geschäftsfeld erkennen
und ihr gegenwärtiges Geschäftsmodell anpassen sowie die Möglichkeiten des
Autonomen Fahrens aktiv nutzen. Wir dürfen nicht abwarten, bis immer höhere
Zuschüsse an die Verkehrsbetriebe nötig sind, weil diese nach einem Jahrzehnt
der Effizienzsteigerung vermeintlich sichere Kunden- und Marktanteile an andere
Branchen verlieren. Der Mehrwert liegt in einer erweiterten Vernetzung
intelligenter Mobilitätssysteme, die intermodale, lückenlose Transportketten
unter Einbezug von Bus, Bahn und Auto vorsehen. Die Gewährleistung von
Mobilität sowie der Umwelt- und Klimaschutz sind wichtige politische Ziele.
Autonomes Fahren ermöglicht Mobilitätskonzepte, die die Vorteile des
Öffentlichen Personenverkehrs mit denen des Individualverkehrs verbinden und
zugleich helfen Umwelt- und Klimaschutzziele zu erreichen.
Eine gesellschaftliche Debatte hat bisher nicht ausreichend stattgefunden. Eine
moderne Verkehrswende ist nötig, damit alle Menschen langfristig mobil sein
können – auch bei der aktuellen Bevölkerungsentwicklung. Eine nachhaltige
Verkehrswende ist wichtig, um langfristig den Landeshaushalt zu entlasten und
ein finanzielles Gleichgewicht zu erreichen, was aktuell in diesem Haushalt
nicht vorhanden ist.
NRW bietet als Flächenland mit seinen Metropolregionen und seinen ausgedehnten
ländlichen Bereichen ideale Voraussetzungen für Studien und regionale sowie
flächendeckende Praxistests. Die NRW-Wirtschaft braucht solche wie
vorbeschriebene Innovationen.
Die Kehrseite der Medaille - Verbesserung der Einnahmen des Landeshaushalts -
Zukunft der Haushalts- und Finanzpolitik
In die anstehende Legislaturperiode von 2017 bis 2022 fällt der Zeitpunkt, an
dem die Schuldenbremse greifen soll (2020). Umso wichtiger ist die Fortsetzung
der Konsolidierung der Staatsfinanzen auch und gerade der Bundesländer. NRW ist
darauf angewiesen, die Einnahmeseite unabhängig von Konjunkturzyklen zu stärken
und ausgeglichene Haushalte zu präsentieren, um gleichzeitig den hohen
Ausgabenerfordernissen der Gegenwart und Zukunft gerecht werden zu können.
Neben der Konsolidierung der Ausgabenseite - Entbürokratisierung von
Verwaltungshandeln, Streichung von Fehlsubventionen, Beachtung der Hinweise und
Empfehlungen des Landesrechnungshofes - ist die Steigerung der Steuereinnahmen
unerlässlich. Demgegenüber darf es keine Verhökerung von \\\"Tafelsilber\\\" des
Landes geben und eine Privatisierung staatlicher Grundaufgaben der
Daseinsvorsorge lehnen wir PIRATEN ab.
Wesentliche Kriterien der Einnahmenzuwächse sind indessen nicht die Einführung
von neuen oder die Erhöhung bestehender Steuerarten. Vorrangig muss es um die
Realisierung und somit Beitreibung bestehender Ansprüche des Staates bei seinen
Steuerbürgern, Unternehmen und Konzernen gehen. Dabei geht es in erster Linie
um Steuervollzug, das Stopfen von Schlupflöchern und die Eliminierung von
Umgehungstatbeständen.
Deutschland gehen Jahr für Jahr durch Steuerumgehung, aggressive
Steuergestaltungspraktiken und Steuerhinterziehung mehr als 160 Milliarden Euro
verloren. Nach dem sog. Königsteiner Schlüssel entfallen auf NRW mehr als 30
Milliarden EUR. Nicht festgestellte Summen verschwinden durch Auslagerung von
Vermögenswerten in legale aber illegitime Steuergestaltungen.
NRW muss sich nachhaltig für die Beseitigung steuerfeindlicher Praktiken
einsetzen, um so die Pfründe der wirtschaftlichen Kraft NRWs als europaweit
mitführender Industrie- und Dienstleistungestandort zu sichern und vor allem
hieraus die erforderlichen Mehreinnahmen zu generieren. Dies hätte überdies
einen unmittelbaren Effekt zur dringend notwendigen Verbesserung der
Finanzhaushalte der Städte und Gemeinden und sonstigen Gebietskörperschaften
zur Folge.
Unabhängig davon setzen sich die Piraten NRW für die verfassungskonforme und so
bürokratioearm wie mögliche Wiedereinführung der Vermögenssteuer ein.
Parallel dazu setzen sich die PIRATEN für eine Rückführung der zum 1.1.2015 von
5 % auf 6,5% erhöhten Grunderwerbsteuer um 1,5 % ein.
Zur Entlastung der Kommunen ist die sog. \\\"Abundanzumlage\\\" abzuschaffen und ist
die den Kommunen zugute kommende und in den letzten 2 Jahrzehnten sukzessive
von ehemals 28% auf jetzt faktisch rd. 22 % abgesenkte Verbundquote jährlich um
1 % bis zur Höhe von insgesamt 28 % (bis 2023) wieder zu erhöhen
Schließlich bedarf es neben einer technischen Stärkung einer personellen
Stärkung der Finanzverwaltung; insbesondere auch im Bereich der
Betriebsprüfungen. von bis zu jährlich 2000 Menschen. Dabei ist es wahlweise zu
bewerkstelligen, diese Stellenaufwüchse im Beamtensektor ebenso zu generieren
wie auch über den Bereich der Tarifbeschäftigung. Dies folgt alleine aus dem
Umstand, dass bis 2020 jährlich rd. 1300 Finanzbeamtinnen und -beamte in den
Ruhestand gehen werden und dadurch ein immenser Know-How-Verlust zu
kompensieren ist. Hierzu sind vor allem auch Ausbildungskapazitäten bei den
Finanzfachhochschulen zu erweitern und sind die finanziellen Anreize zu
verbessern, um im \\\"Kampf um die besten Köpfe\\\" gegenüber der sog. \\\"freien
Wirtschaft\\\" nicht auf Dauer zu unterliegen.
Begleitend hierzu setzen wir Piraten uns dafür ein, die Erträge aus den, im
förderalen Finanzverwaltungssystem von den Ländern zu verantwortenden Prüfungen
abweichend vom Königsteiner Schlüssel nach dem Verhältnis der Prüfungs- und
Nacherhebungs-Ergebnissen der Länder zu verteilen. Dies dient unter anderem der
Beendigung und der Vermeidung von negativem Steuerwettbewerb unter den
Bundesländern, weil hierdurch der Anreiz der Bundesländer gesteigert wird und
es keine föderalen Quasi-Steueroasen im Inland mehr geben wird.
Wir PIRATEN stehen weiterhin für eine größtmögliche Transparennz der
Finanzmärkte und des privaten sowie öffentlichten Banken- und Sparkassensektors
unter gleichzeitiger Wahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein.
Die Transparenzforderung gilt vor allem auch für den Bereich der Förderbank
Nordrhein-Westfalens (NRW.Bank), hinsichtlich der wir die proportionale
Besetzung des Verwaltungsrats und sämtlicher Ausschüsse mit Vertretern der im
Landtag vertretenen Fraktionen fordern.
Wir lehnen jede Bargeldobergrenze ab. Egal ob die Grenze 10000,- €, 5000,- €,
3000,- € oder 2000 € sein soll, stellt dies eine Beschränkung der
Freiheitsrechte der Menschen dar und führt neben der schleichenden Abschaffung
des Bargelds zu einer Risikovermehrung im Verhältnis der Menschen zu den
Banken. Die Bürgerinnen und Bürger tragen das Zins- und Insolvenzrisko der
Banken und haften praktisch mit ihren dann notwendigen giralen Guthaben. Die
Verweisung auf unbare Zahlungsmethoden als Zwang führt unweigerlich in eine
Totalüberwachung des Konsumverhaltens der Menschen, stellt einen Eingriff in
ihre Privatsphäre dar und ist weder mit den Grundrechten, noch mit den
Grundsätzen der PIRATEN vereinbar.
Der Landesparteitag möge beschließen folgende Positionen aus dem Parteiprogramm als Wahlprogramm zu übernehmen sofern sie nicht in anderen Anträgen enthalten sind.
(Jeder Punkt entsprichte einem Modul)
# Inneres und Justiz
## Keine Videoüberwachung von Demonstrationen
## Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz
## Transparenzgesetz für NRW
## Der Polizeibeauftragte des Landtages
## Identifikationsmerkmal für uniformierte Polizisten
## Transparenz im Strafverfahren
## FLOSS im öffentlichen Dienst
## Transparente und offene Beschaffungen
# Wirtschaft und Finanzen
## Faire öffentliche Beschaffung
### Transparenz
### Unabhängige Kontrollen
### Sanktionen
## Einführung eines verpflichtenden Hobbyregisters
## Verbot aller durch ÖPP finanzierten Projekte (Öffentlich-private Partnerschaften)
## Mehr Qualität bei Betriebsprüfungen durch Finanzämter
# Open Access, Freie Lizenzen, Open Data
## Open Access fördern – Forschung und Lehre stärken
## Open Sensordata
# Bauen und Verkehr
## Eine ganz neue Verkehrspolitik
## Die Verkehrsinfrastruktur muss dauerhaft funktionieren
## Güterverkehr auf die Schiene
## Keine Subventionen für Regionalflughäfen
## Vernetzter Verkehr als Wahlfreiheit für alle
## Fahrscheinfrei mit Bus und Bahn
## Busse und Bahnen erhalten und verbessern
## Open Data für die Verkehrswende
## Ausschreibungen und Vergabekriterien für öffentliche Verkehrsprojekte
## Bauen und Wohnen überall in Nordrhein-Westfalen
## Unsere Ziele für die Zukunft von Stadtentwicklung und Mobilität: Da wollen wir hin
# Migration, Integration und Umgang mit Schutzsuchenden
## Einwanderung
### Piraten stehen für Willkommenskultur
### Intensivierung des interkulturellen Dialogs
## Integration
### Gleichberechtigte Teilhabe
### Deutschkurse
### Ausbildung und Studium
## Umgang mit Schutzsuchenden
### Ministerium für Flucht, Integration und Einwanderung
### Mindeststandards für die Unterbringung Geflüchteter
### Dezentrale Unterbringung von Geflüchteten
### Strukturellem Rassismus und Hürden der Zuwanderung entgegenwirken
# Geschlechter- und Familienpolitik
## Familie hat viele Gesichter
### Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung
### Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft
### Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens
### Freie Selbstbestimmung und Familienförderung
### Anerkennung von sexueller Verfolgung als Asylgrund
### Bekämpfung von Homophonie
### Ablehnung von gesetzlichen Quoten
### Mitwirkung von Eltern
### Qualitätsoffensive in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Ganztagesbetreuung
# Arbeit/Soziales: Transferleistungsfreies Lohnniveau sicherstellen (solange kein BGE eingeführt ist)
## Definition Transferleistungsfreiheit
## Entlohnung
## Sozialversicherungen
# Trennung von Staat und Religion
## Präambel
## Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates
## Neutrales öffentliches Bildungswesen
## Neutrale soziale Einrichtungen fördern
## Staatsverträge
## Finanzierung und Subventionen
## Datenschutz
## Gleichbehandlung der Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften mit anderen Organisationen
## Staatliche Forschung und Lehre
## Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen
## Seelsorge und Missionierung
## Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
### Weltanschauliche Neutralität von Kontrollinstanzen
# Verbraucherschutz
## Gegen die geplante Obsoleszenz
# Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie
## Einführung von Jugendparlamenten
# Digitales Leben
## Breitbandausbau
## Mobilfunknetze
## Barrierefreies Notrufsystem
# Bürgerdatennetze
## Internet im ÖPNV
# Bildung
## Schulsozialarbeit stärken
## Pflichtfach Informatik an allen Schulformen
## 6-jährige Schullaufbahn in der Sekundarstufe II (G9) für alle Schüler - Oberstufe flexibel und individuell gestalten
## Inklusion verantwortungsvoll umsetzen
## Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr auflösen!
# Umwelt und Energie
## Kies-Euro für NRW
# Tierschutz
## Keine Rasselisten
Der Parteitag möge beschließen:
<font color="red"><u>'''(Jeder Punkt entspricht einem Modul und soll einzeln abgestimmt werden.)'''</u></font>
<s>1. Folgende Positionspapiere zu streichen:
1.1. Pflege der niederdeutschen Sprache (identisch mit WP029)
https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2012.2/Anträge
1.2. Einheitliche initiale Gehaltseinstufung für Lehrer
https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2015.1/Anträge/PP008
2. Folgende bereits beschlossene Positionen vom Parteiprogramm in das Grundsatzprogramm zu verschieben.
2.1. Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr auflösen!
https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2015.1/Anträge/PaP005.2
2.2. Pflichtfach Informatik an allen Schulformen einführen
https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Anträge/PaP001.0
2.3. 6-jährige Schullaufbahn in der Sekundarstufe II (G9) für alle Schüler - Oberstufe flexibel und individuell gestalten
https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Anträge/PaP002.0
2.4. Inklusion verantwortungsvoll umsetzen
https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Anträge/PaP003.0
2.5. Schulsozialarbeit stärken
https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Anträge/PaP006.2</s>
3. Folgende bereits Punkte aus dem Grundsatzprogramm als Wahlprogramm zur Landtagswahl 2017 festzulegen:
Bildung 2020
https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.2/Anträge/GP006.0
Inklusion verantwortungsvoll umsetzen
https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Anträge/PaP003.0
Pflichtfach Informatik an allen Schulformen einführen
https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Anträge/PaP001.0
6-jährige Schullaufbahn in der Sekundarstufe II (G9) für alle Schüler - Oberstufe flexibel und individuell gestalten
https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Anträge/PaP002.0
Keine generellen Handyverbote an Schulen in Nordrhein-Westfalen
https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.2/Anträge/GP008.0
Politische Bildung in den Schulen stärken
https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.2/Anträge/GP007.0
Gute Bildung auch für junge Menschen mit Einwanderungshintergrund!
https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.2/Anträge/GP009.0&NRW_Antrag_LPT
Im §5 (1) Punkt a) der Geschäftsordnung der Ständige Mitgliederversammlung NRW (SMV) wird der Text ", Wahl- oder Parteiprogramm )" durch " oder Wahlprogramm" ersetzt. +
1. Eröffnung durch den Vorsitzenden<br/>
1.1. Grußwörter<br/>
1.2. Wahl der Versammlungsleitung<br/>
1.3. Wahl des Protokolls<br/>
1.4. Abstimmung über Zulassung von Streaming / Gästen / Presse / Videoaufnahmen / Gerichtszeichnungen / Stenografiemitschriften / Rauchzeichen / Erdstrahlumleitungen / Subraumübertragungen / Gedankenübertragungen / Gravitationswellen<br/>
1.5. Wahl der Wahlleitung<br/>
1.6. Abstimmung über die Geschäftsordnung<br/>
1.7. Abstimmung über die Wahlordnung<br/>
1.8. Abstimmung über die Tagesordnung<br/>
2. Wahlprogrammanträge<br/>
3. Grundsatzprogrammanträge<br/>
4. Parteiprogrammanträge<br/>
5. Satzungsänderungsanträge<br/>
6. Positionspapiere<br/>
7. Sonstige Anträge<br/>
8. Politische Diskussion zum Wahlkampf 2017
Zwischendurch bei passender Gelegenheit: Gastreden / politische Beiträge
Die Anträge werden nach Eingangsreihenfolge abgearbeitet. Ausnahme: Wp103, WP 104, WP 105. Diese werden zuerst behandelt. +
Die Mitgliederversammlung des LPT 2016.3 NRW möge beschliessen:
Der Beitrag für Parteimitglieder, die in Pflegeberufen tätig sind, wird im Landesverband NRW auf 1€ monatlich festgesetzt. +
- Wird noch formuliert -
- Der Antrag soll vor allem eine Diskussion anregen - +
Der Mindesturlaub soll von 4 auf 5 Wochen erhöht werden.
Änderung des BUrlG §3 Abs. 1 in:
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 30 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. +