Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

Attribut:Begründung

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Dies ist eine Eigenschaft des Datentyps Text.

Dieses allgemene Attribut kennzeichnet eine beliebige Begründung auf einer Seite.

Unterhalb werden 20 Seiten angezeigt, auf denen für dieses Attribut ein Datenwert gespeichert wurde.
2
An sich ist der Antrag eine Tautologie, die Vorstandsarbeit ist bisher ehrenamtlich gewesen und soll es auch bleiben.<br> Der Parteitag kann aber durch diesen Beschluss sicherstellen, dass der Vorstand von der grundsätzlich vorhandenen Möglichkeit, auch die Vorstandsarbeit zu entlohnen, keinen Gebrauch macht.  +
Alte Fassung: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. </div> Neue Fassung: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss, wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen oder wenn Landesverbände die zusammen mindestens die Hälfte der Mitglieder repräsentieren es beantragen. </div> Die bisherige Minderheitenregelung ist eine sehr große Hürde, gerade wenn die Alternative "kleiner Parteitag" angenommen wird, die Urabstimmungen aber nicht, sollte neben dem Bundesvorstand eine andere Instanz existieren, welche eine Vollversammlung einberufen kann.  +
Wenn durch ein Meinungsbild die Positionen der Basis zu bestimmten programmatischen Inhalten ermittelt wird, können die politischen Arbeitsgemeinschaften zielgerichteter arbeiten, die Arbeit auf dem Programmparteitag selber wird erleichtert, die Effizienz erhöht. Eindeutige Meinungsbilder können zum Zusammenhalt in der Partei beitragen und das Außenbild und somit das Profil der Partei schärfen. ::Nachtrag: (Weil ich danach gefragt wurde) Das Meinungsbild soll rechtzeitig vor dem Parteitag eingeholt werden. Die Methode soll dabei der Vorstand festlegen können; ob eine Papierabstimmung oder elektronische Durchführung ist egal, solange die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse gewährleistet ist. [[Benutzer:Arvid|Arvid Doerwald]] 14:36, 2. Mai 2010 (CEST)  +
Dieser Antrag soll den Grundantrag zu Liquid Feedback betont unterstützen und allen, die Bedenken/Kritikpunkte haben, ermöglichen, '''dafür''' statt '''dagegen''' zu stimmen  +
In den meisten (allen?) Wahlgesetzen in Deutschland ist die Stimmberechtung bei Aufstellungsversammlungen nicht abhängig von der Mitgliedschaft in einem Gebietsverband, sondern vom Erstwohnsitz in Bundesland oder Wahlkreis. Wer der Partei nur seinen Zweitwohnsitz angegeben hat, ist dort überlicherweise nicht stimmberechtigt, wenn es um Versammlungen zur Aufstellung von Direkt oder Listenkandidaten geht. Zu Versammlungen am Erstwohnsitz kann er im Normalfall nicht eingeladen werden, da der Gebietsverband, der diese organisiert keinen Zugriff auf die Daten des Piraten hat. Manche sagen, wer der Partei den falschen Wohnsitz meldet, ist eben selbst schuld wenn er dadurch sein Wahlrecht für Aufstellungsversammlungen verliert. Allerdings ist dieses Verhalten nach Satzung bisher erlaubt und viele Piraten wissen sicher nicht davon, dass sie dadurch ihr Wahlrecht verlieren. Durch diese Satzungsänderung soll auch eine eventuelle Anfechtbarkeit von Aufstellungsversammlungen verhindert werden. * neue Formulierung [[Benutzer:DerJonas|Jonas M.]] 02:47, 2. Apr. 2010 (CEST)  +
ALT: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> §9 (1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht und die Gründungsversammlung. </div> zu NEU: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> §9 (1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht, der Länderrat und die Gründungsversammlung.</div> Die Landesverbände haben einen direkteren Kontakt zu ihren Mitgliedern und können so die Meinung der Piraten viel besser aufnehmen und kommunizieren. Außerdem können Synergien genutzt werden, die ohne offene Kommunikation nicht möglich werden. Weiter wird sicher gestellt, dass Bundesvorstandsentscheidungen leichter in die Basis getragen und erklärt werden können und ein Gefühlt entsteht, dass Vorstände der höheren Gliederungen an einem Strang ziehen.  +
Da einige Anträge für den vereinfachten Wechsel der Mitgliedschaft anstehen, ist es wichtig, dass vermieden wird, dass Gruppen-Wahlrechtshopping stattfindet und so bestimmte Anträge in Personalfragen oder Sachentscheidungen in verschiedenen Verbänden und Gliederungen "gepusht" werden können.  +
Es gibt mittlerweile in jedem Land zumindest einen Landesverband, vielerorts sogar schon Bezirks- oder Kreisverbände. Es ist nicht mehr notwendig, daß neue Mitglieder direkt beim Bundesverband Mitglied werden. Außerdem sollte immer bei der niedrigsten Gliederung die Mitgliedschaft bestehen, auch wenn erst später z.B. Ortsverbände oder Kreisverbände gegründet werden.  +
Zuviele Daten, zuviel Verwaltungsaufwand für Nachweise, Menschenwürde *"für sich" = nicht für einen anderen; er stellt den Antrag für sich selbst. *"zuständige Vorstand" = der Vorstand der zuständigen Gliederung, Landesvorstand, BV; nicht aber der Vorstand einer "parallelen" Gliederung oder eines anderen Landesverbandes Geschäftsjahr wird in der Finanzordnung als Kalenderjahr definiert. Es ist mißverständlich den Beschluß für ein Kalenderjahr zu definieren, da der Schatzmeister innerhalb eines Kalenderjahres zwei unterschiedlich hohe Beiträge einziehen müsste. '''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(3) <s>Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person</s> einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, <s>oder</s> ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.</div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(3) '''Eine Person kann für sich beantragen, dass der für ihn zuständige Vorstand den Beschluss faßt,''' einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, ganz auf einen selbigen zu verzichten '''oder ihn zu stunden'''. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein '''Geschäftsjahr'''.</div>  +
Die konkrete Benennung des Faschismus' führt immer wieder dazu, dass sich Gruppierungen unter der Piratenflagge demokratiefeindlichen Demonstrationen anschließen, zuletzt unter anderem geschehen in Dresden. Gemäß dem derzeit noch geltenden Kodex der Piratenpartei Deutschland ist dies keinesfalls erwünscht und wirft ein falsches Bild auf die Aktivitäten der Partei bzw. steht im Widerspruch zu ihrem Anspruch, nicht "gegen Links" oder "gegen Rechts" zu sein. Da der Begriff "totalitäre und diktatorische Bestrebungen" auch bereits den Faschismus beinhaltet, ist diese Formulierung ersatzlos zu streichen.  +
Damit gibt der Vorstand der Piratenversammlung Anhaltspunkte, welche Anforderungen an die Kandidaten für den neuen Vorstand zu stellen sind. Die durch die erfolgten Vorstandstätigkeiten gelernten Erfahrungen des alten Vorstands sollen dem kommenden Bundesvorstand in sozio-kultureller und sachlicher Hinsicht ermöglichen, einen angemessenen Arbeitsplan entwerfen zu können. Mit Blick auf einen solchen erforderlichen Arbeitsplan sollte im Anschluss an dieses Vorstandsfazit eine Fragestunde möglich sein. Schließlich wird es hierdurch für diesen Bundesparteitag leichter, die Kandidaten für den neuen Bundesvorstand hinsichtlich dieser Anforderungen zu beurteilen und zu wählen.  +
Jeder Pirat sollte die Möglichkeit haben, schon bei der Aufnahme die Gliederung frei zu wählen. Je nach dem kann es sein das sein Lebensmittelpunkt in einer anderen Gliederung liegt, als die seines Wohnortes. Die Zustimmung muß wie bei einem Wechsel der Gliederung erfolgen.  +
„[http://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Gerechtigkeit Soziale Gerechtigkeit]“ wird von verschiedenen politischen Denkschulen unterschiedlich verstandenen, Der Begriff wird als umfassende assoziative Begründung für verschiedenste politische Maßnahmen oder Forderungen verwendet. Politische Interessen werden dadurch verschleiert sowie Erklärungen vermieden. - „Soziale Gerechtigkeit“ ist eine Sprachmanipultation: Durch Verwendung der Kombination dieser zwei ursprünglich positiv belegten Wörter ergibt sich ein neues „Hochwertwort“ mit dem sehr einfach Zuspruch in der Öffentlichkeit erzeugt wird. "Soziale Gerechtigkeit" ist auch als Neusprech-Terminus zu sehen: Eine doppelt positiv besetzte Wortschöpfung, mit der beliebige politische Programme gerechtfertigt werden, und die keinen Widerspruch zuläßt, ohne ihn als ungerecht zu defamieren. - Obwohl die Programme ggf. zutiefst als ungerecht empfunden werden. Im Gegensatz zur "Gerechtigkeit" im rechtlichen Sinn (Gleichheit der Menschen vor Justitia) geht es der Politik nicht um wirkliche Gerechtigkeit, sondern um die Definitionshoheit über „Gerechtigkeit“ in einem moralischen Sinn. Die Parteien definieren je nach Klientel, parteipolitischen Zielen und aktueller politischer Lage „Soziale Gerechtigkeit“ innerhalb ihrer Moralvorstellungen willkürlich. Der Begriff „Soziale Gerechtigkeit“ ist damit im Gegensatz zur "Gerechtigkeit" relativ zu der bestimmenden Moral: Er ist subjektiv. - Eine Worthülse. Die Judikative der Bundesrepublik Deutschland ist an das Sozialstaatsprinzip (Art.20 GG) gebunden. Gerechtigkeit ist somit implizit sozial! "Soziale Gerechtigkeit" kann ein abstraktes Ziel von Politik sein jedoch nicht der <u>gegenwärtige</u> Geist, der die Politik bestimmt. Das Menschen- und Weltbild der PIRATEN ist das Freier Menschen gemäß Artikel 1 [http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger Menschenrechte]. Diesen Bezug möchte ich herstellen,- diesen ''Geist'' in die Satzung schreiben. Dieses Menschenbild ist die Basis einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung, an der die PIRATEN mitwirken wollen: Die Menschen sind die Basis sowie die Urheber des Staatswesens! - Der Geist der ''Freiheit, Gleichheit, Geschwisterlichkeit'' wirkt an einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung mit. Der Terminus "Freiheit, Gleichheit, Geschwisterlichkeit" ist eindeutig besetzt, er impliziert in sich Soziales Verhalten sowie Respekt, benötigt keinerlei Obrigkeit und wirkt nicht manipulierend oder verschleiernd. '''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste <s>sozialer Gerechtigkeit</s> mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab. </div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste '''der Freiheit, Gleichheit, Geschwisterlichkeit''' mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.</div>  
Ausgangslage :Durch unser Erfolgsmodel der Arbeitsteilung mit Hilfe neuer Technologien und daraus resultierender Automatisierung wird Erwerbsarbeit zunehmend knapper und es ist eine Vollbeschäftigung zukünftig immer unrealistischer. Die verbliebene menschliche Arbeit bedarf hoher Qualifikationen. Heute sind nur rund 26 Millionen (ca. 31% der Bevölkerung) sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Diese finanzieren zu etwa 40 Prozent durch Steuergelder die sozialen Sicherungssysteme. Teilzeit, geringfügiger Beschäftigung und befristeter Jobs haben in den letzten Jahren stark zugelegt. Dadurch ist oft kein Einkommen zu erzielen, das die Existenz sichert. Die Veränderung des Arbeitsmarktes und der demografische Wandel überfordern die Sozialsysteme und es bedarf eines Systemwechsels. Veränderte Welt :Seitdem 17.11.1881, als Otto von Bismarck den Aufbau einer Arbeitnehmerversicherung in Deutschland offiziell eingeleitet hat, hat sich viel verändert. Jahrzehntelang gehen die Beiträge nach oben und die Leistungen nach unten. Mit dem Hartz-Konzept wurde der Versuch unternommen darauf zu reagieren. Die Regierung hat allerdings dabei eine Fehleinschätzung zur Grundlage gemacht, dass für Jeden ein Erwerbsarbeitsplatz verfügbar wäre, der ein Auskommen sichert. Außerdem sind die Hartz-IV-Reformen so schlecht umgesetzt, dass knapp der Hälfte der Klagen stattgegeben wird und das BVerfG in zwei Urteilen auf nicht verfassungsgemäß entschieden hat. Intransparenter Staat / Gläserner Bürger :Wer heute in der Situation ist, eine der 153 Transfer-/Sozialleistungen – vorausgesetzt, dass man überhaupt einen Überblick darüber hat – bei den 44 verschiedenen Behörden zu beantragen, muss seine Privatsphäre aufgeben und alle geforderten Informationen und die privaten Umstände preis geben. Angst und Zwang :Durch den massiven Ab- und Umbau der Sozialsysteme haben viele Arbeitnehmer Angst ihren Arbeitsplatz zu verlieren und üben Tätigkeiten aus, die sie ohne Zwang nicht machen würden. Außerdem wird gefordert, dass Erwerbsarbeit aufgenommen wird, die dem Lohnabstandsgebot nicht genüge getragen wird und da ist es menschlich nachvollziehbar, wenn sich Jemand dem verweigert und sich diesen Zwang versucht zu entziehen. Gesellschaftliches Engagement :In unserer Gesellschaft sind 23 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig und bekommen keine finanzielle Anerkennung, ganz im Gegenteil, weil man erst einer Erwerbsarbeit nachgehen muss, um überhaupt in der Lage zu sein, sich engagieren zu können (auch hier in der Partei). Bildung :Immer mehr ist die Ausbildung von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängig und nicht von den Begabungen und Interessen des Einzelnen. Schon in der Schule werden Entscheidungen mit Hinblick auf zukünftige Karrieren getroffen. Finanzierungsproblem :Durch die veränderte Alterspyramide werden die Einzahler weniger und Empfänger mehr, außerdem zahlen viele, die über der Beitragbemessungsgrenze liegen, nicht ihrem Einkommen entsprechend ein. Steuerfreibeträge sollen dazu dienen, dass Geringverdiener weniger Steuerlast haben – allerdings profitieren absolut davon die Besserverdiener, die es bedingungslos bekommen. ---- Systemwechsel :Die Probleme der heutigen Sozialsysteme werden immer deutlicher und ein Wandel wird immer nötiger. Die Einführung eines Grundeinkommens (GE) für Jeden im Lande könnte den Sozialstaat auf neue Beine stellen und eine positive Einwicklung auf viele Bereiche bewirken. Stärkung der Autonomie :Mit einem GE könnte die Selbstbestimmung jeden Einzelnen steigen, ob bei der Wahl eines Berufes, der ausgeübten Tätigkeit oder für ein Ehrenamt. Keiner muss Rechenschaft gegenüber einem Amt ablegen oder eine evtl. „willkürliche“ Gegenleistung erbringen. Datensparsamkeit / Bürokratieabbau :Wenn Jeder ein GE bekommt, ist kaum noch eine Bürokratie notwendig (außer für einen Mehrbedarf) und ein gläserner Antragsteller wird überflüssig. Über 8 Millionen Menschen leben von Transferleistungen (ohne Rente), die Mehrzahl davon bräuchte mit einem GE keine persönlichen Angaben mehr zu machen und ein „Schnüffeln“ in der Privatsphäre (incl. „Hausdurchsuchungen“), um eine eheähnliches Verhältnis nachzuweisen, würde entfallen. Transparenz :Wenn durch ein GE die Ausgangssituation für alle gleich ist und nicht versucht wird durch undurchschaubare Systeme Gerechtigkeit herzustellen, entsteht ein für Jeden durchschaubareres und einfacheres System. Alle haben mit einem GE die gleiche Basis und man muss sich nicht in den vielen Gesetzen auskennen, um zu profitieren. Jeder weiß, dass der andere auch ein GE bekommt. Freiheit :Mit der Sicherheit durch ein GE bekäme man die Möglichkeit frei die Wahl der Tätigkeit wählen ohne dass der finanzielle Aspekt im Fordergrund steht. Schon bei der Ausbildung finden Kreativität und persönliche Neigungen höhere Bedeutung. Mit einem GE ist man in der Lage „Nein“ zu sagen, wenn die Bezahlung zu gering ist oder Arbeitsbedingungen unverhältnismäßig sind. Urheberrecht :Ein GE entschärft Urheberrechtskonflikte: Wenn auch alle Urheber über ein GE verfügen würden, wären sie weniger auf Einnahmen nach dem Urheberrecht angewiesen. Landflucht :Durch die Einführung eines GEs wäre nicht mehr die Notwendigkeit gegeben für eine Erwerbsarbeit den Wohnort zu wechseln und in die Stadt zu ziehen. Ganz im Gegenteil könnten sich Entwicklungen ergeben, dass Menschen wieder das ländliche Leben bevorzugen und es aufgrund der dort steigenden Nachfrage zu Angeboten von Arbeitsplätzen kommt. Würde :Heute ist es so, dass Viele nicht die Leistung in Anspruch nehmen, die ihnen zusteht – dazu zählen Menschen mit einem geringen Einkommen oder mit einer kleinen Rente. Sie sind aber entweder zu stolz oder wollen sich vom System nicht entwürdigen lassen, indem sie alle geforderten privaten Informationen offen legen müssen. Wenn Jeder ohne Überprüfung ein GE bekommt, stellt sich die Frage gar nicht – der Nachbar, die Freunde und alle in der Familie haben ein GE, da gibt es kein Grund sich für etwas zu schämen, weil es Jeder hat – völlig unabhängig vom Status. Grundrechte wahrnehmen :Um seine Rechte in Anspruch zu nehmen, ist es notwendig ein Einkommen zu haben und zwar in ausreichender Höhe, um zum Beispiel die Kosten für die Fahrt zu einem Parteitag zu haben und die politische Beteiligung nicht vom Geldbeutel abhängt. Mit einem GE wäre Jeder dazu in der Lage. ---- Grundeinkommen (GE) und Grundgesetz (GG) Laut GG haben alle Menschen ein Recht auf... *Würde ([http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html Artikel 1.1]), *freie Entfaltung der Persönlichkeit ([http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html Artikel 2.1]), *Leben und körperliche Unversehrtheit ([http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html Artikel 2.1]), *Chancengleichheit für Kinder ([http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html Artikel 6.5]), *freie Berufswahl ([http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html Artikel 12.1]), *Schutz vor Arbeitszwang ([http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html Artikel 12.2 und 12.3]), Weiterhin hat der Staat eine soziale Pflicht gegenüber seinen Bürgern ([http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html Artikel 20.1]). Die soziale Pflicht muss jedoch mit den Grundrechten konform sein. Im derzeitigen Sozialsystem verstößt die Bedürftigkeitsprüfung gegen die Würde, die Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme verstößt gegen den Schutz vor Arbeitszwang, die Pflicht jede angebotene Stelle anzunehmen verstößt gegen die freie Berufswahl, die Sanktionsmöglichkeiten verstoßen gegen das Recht auf Leben und die Regelsätze für Familien gegen die Chancengleichheit für Kinder. Insgesamt ermöglicht das derzeitige Sozialsystem keine freie Entfaltung der Persönlichkeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten. ---- Ein Grundeinkommen würde *den Zugang zu Bildung erleichtern *Arbeitslose nicht von Arbeit verprellen, indem ein Zuverdienst verrechnet wird *die Angst vor Arbeitslosigkeit nehmen *den Menschen echte Entscheidungsfreiheit geben *unbezahlte Arbeit würdigen (z.B. in Familien) *Kleinkriminalität verringern *Bürokratie abbauen *den Arbeitsmarkt vereinfachen und dadurch neue Arbeitsplätze ermöglichen *die soziale Ausgrenzung Arbeitsloser vermeiden *die Urheberrechtsdiskussion entschärfen *den Zwang zu fortlaufendem Wachstum herabsetzen *ein nachhaltiges Wirtschaften ermöglichen ---- Zusammenfassung in Stichpunkten *Die heutigen Sozialsysteme werden der demografischen Entwicklung nicht gerecht *Stärkung der Autonomie der Bevölkerung *Freiheit bei der Bildungsmöglichkeiten *Freiheit bei der Berufswahl *Freiheit bei der Wahl der Tätigkeit *Freiheit "Nein" zu sagen *Vermeidung von "Quasi-Zwangsarbeit" *Wahrung der Würde aller Menschen *Bürokratieabbau *Stärkung der Familien *Förderung von Existenzgründungen *Förderung von Kreativitätspotential *Förderung ehrenamtlichen Tätigkeiten *Förderung der freiwillige Zusammenarbeit *kein gläserner Antragsteller *keine Datensammlungen für Sozialsysteme (Datensparsamkeit) *Transparentes (Sozial-)Staatswesen  
Jede Gliederung sollte selbst darüber entscheiden können, wer alles Mitglied in dieser Gliederung wird. Die Gliederungen entscheiden jetzt auch schon bei der Aufnahme von Mitgliedern selbst. So wird vermieden, dass die höhere Gliederung Entscheidungen trifft, ohne dass die betroffen Gliederung Einfluss auf diese Entscheidungen hat. Jedes Mitglied erhält auf diese Weiße auch von dem Verband in den wechseln will ein klares Votum, dass es dort auch wirklich willkommen ist. Zudem sinken so die Möglichkeiten, einer Gliederung niedrigere Gliederungen zu manipulieren.  +
'''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.</div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag durch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen, gültigen Stimmen beschlossen werden. Gültige Stimmen sind Stimmen, die eindeutig eine Zustimmung oder eine Ablehnung erkennen lassen. Die Abstimmung dazu erfolgt durch geeignete Handzeichen. Bei Zweifeln an einem sicheren Ergebnis kann die Abstimmung durch eine geheime Wahl ausgeführt werden. </div> '''Ich habe den Antrag abgeändert, um die in der Diskussion eingebrachten Vorsschläge zu berücksichtigen''' Der bestehende Antrag 'Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA' ist reichlich kompliziert und wenig intuitiv. Mit diesem Antrag soll die Frage einer 2/3-Mehrheit einfach definiert werden: 1.) nur Anwesende können abstimmen, wer weg ist, ist weg. 2.) es werden nur die Stimmen gewertet, die sich eindeutig entscheiden; damit sind Enthaltungen möglich, ohne dass diese als ungewollte 'nein'-Stimmen zählen würden (auch bei einer schriftlichen Abstimmung, ohne dass es eine Rubrik 'Enthaltung' nötig wäre). Die schriftliche (=geheime) Abstimmung soll jetzt nur dann eintreten, wenn das Ergebnis der offenen strittig oder sehr knapp ist (Differenz von wenigen Stimmen pro oder contra, die dann Auswirkung hätten), Auf ein Quorum '50% der Anwesenden müssen erkennbar abstimmen', habe ich verzichtet, kann aber noch eingefügt werden. Der letzte Satz (Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung ...) steht bereits so in der Satzung. Wie in der Diskussion steht, ist dieser möglicherweise gesetzeswidrig. Daher der Antrag auf Streichung  
Die vorhandene Formulierung ist nicht eindeutig dahingehend, ob ein Gebietsverband mehrere Kreise umfassen darf. Mit Ergänzung des Paragraphen ist dies eindeutig möglich. Die Landesverbände behandeln das Thema je nach Auffassung unterschiedlich und bieten so keine Rechtsicherheit. Parteiengesetz erlaubt den Zusammenschluss, Bundessatzung der Piratenpartei ist nicht eindeutig: § 7 Gliederung (PartG) (1) Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. Die gebietliche Gliederung muß so weit ausgebaut sein, daß den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist. Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf das Gebiet eines Stadtstaates, braucht sie keine Gebietsverbände zu bilden; sie ist Partei im Sinne dieses Gesetzes. Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig. Begründung zum neuen (2a): So wird verhindert, dass sich Gebietsverbände gründen und diese dann aufgrund einer Satzung, die faktisch verhindert eine Abspaltung vorzunehmen, keine kleinere politische Einheit bilden können. Insbesondere falls die neue kleinere Gliederung weniger Mitglieder hat, als der vorhandene Gebietsverband, könnte eine Gesamtabstimmung der Mitglieder des ganzen Gebietsverbandes immer gegen die Abspaltung stimmen. Daher ist auch eine Änderung beider Absätze gleichzeitig notwendig, um eventuellen Missbrauch auf Kreisebene bei Zustimmung zum Absatz 2 und Ablehnung des Absatzes 2a vorzubeugen. Argumente: Insbesondere in Flächenländern gibt es Landkreise, in denen nicht genügend aktive Piraten existieren um einen handlungsfähigen, eigenen Verband aufzubauen und politisch strukturierte Arbeit zu leisten. Die vorhandenen Piraten haben keinen direkten Ansprechpartner auf der gleichen Ebene. Die Zusammenlegung mit anderen Kreisen kann wünschenswert sein, um Wahlkreisgrenzen nachzubilden. Es schließt nicht aus, dass bei steigenden Mitgliederzahlen, vorher zusammengeschlossene Kreise eigenständig werden. Eine Orientierung dazu bietet der neue §7 (3). Bereits gegründete Regionalverbände: KV Bodensee-Ravensburg Kreisverband WestMecklenburg  
„[http://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Gerechtigkeit Soziale Gerechtigkeit]“ wird von verschiedenen politischen Denkschulen unterschiedlich verstandenen, Der Begriff wird als umfassende assoziative Begründung für verschiedenste politische Maßnahmen oder Forderungen verwendet. Politische Interessen werden dadurch verschleiert sowie Erklärungen vermieden. - „Soziale Gerechtigkeit“ ist eine Sprachmanipultation: Durch Verwendung der Kombination dieser zwei ursprünglich positiv belegten Wörter ergibt sich ein neues „Hochwertwort“ mit dem sehr einfach Zuspruch in der Öffentlichkeit erzeugt wird. "Soziale Gerechtigkeit" ist auch als Neusprech-Terminus zu sehen: Eine doppelt positiv besetzte Wortschöpfung, mit der beliebige politische Programme gerechtfertigt werden, und die keinen Widerspruch zuläßt, ohne ihn als ungerecht zu defamieren. - Obwohl die Programme ggf. zutiefst als ungerecht empfunden werden. Im Gegensatz zur "Gerechtigkeit" im rechtlichen Sinn (Gleichheit der Menschen vor Justitia) geht es der Politik nicht um wirkliche Gerechtigkeit, sondern um die Definitionshoheit über „Gerechtigkeit“ in einem moralischen Sinn. Die Parteien definieren je nach Klientel, parteipolitischen Zielen und aktueller politischer Lage „Soziale Gerechtigkeit“ innerhalb ihrer Moralvorstellungen willkürlich. Der Begriff „Soziale Gerechtigkeit“ ist damit im Gegensatz zur "Gerechtigkeit" relativ zu der bestimmenden Moral: Er ist subjektiv. - Eine Worthülse. Die Judikative der Bundesrepublik Deutschland ist an das Sozialstaatsprinzip (Art.20 GG) gebunden. Gerechtigkeit ist somit implizit sozial! "Soziale Gerechtigkeit" kann ein abstraktes Ziel von Politik sein jedoch nicht der <u>gegenwärtige</u> Geist, der die Politik bestimmt. Ursprünglich in ihren ''Principles 2.0''(2006), wie auch heute noch in den 'Principles 3.2'' (2008) verlangt die Piratenpartei Schweden (Piratpartiet) "justice, freedom and democracy for the citizens"[http://docs.piratpartiet.se/Principles%203.2.pdf]. Diesem Verlangen sollten die PIRATEN folgen und den "Geiste sozialer Gerechtigkeit" durch "Verlangen nach Gerechtigkeit, Freiheit und Demokratie für die Bürger" ersetzen. Dieses Verlangen nach Gerechtigkeit, Freiheit und Demokratie für die Bürger wirkt durch die PIRATEN beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung mit. '''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung <s>geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen</s>. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab. </div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung '''mitwirken wollen; - geprägt vom Verlangen nach Gerechtigkeit, Freiheit und Demokratie für die Bürger'''. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.</div>  
'''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.<br></div> Die aktuelle Formulierung der Satzung lässt in Berlin, das in identischen Grenzen Land, Stadt, Regierungsbezirk und Gemeinde ist, keine Bezirksverbände oder andere Untergliederungen zu. Ich verstehe den Geist der Satzung so, dass sie auch für Berlin eine Untergliederung zulassen will, die beantragte Formulierung lässt dies auch formal zu.  +
Bezirke gibt es nicht in jedem Bundesland und wenn sind sie teilweise sehr unpraktisch für die Arbeit vor Ort. Multikreisverbände sind bei unserer Größe sinnvoller als Einzelkreisverbände und daher muss Rechtssicherheit geschaffen werden, auch wenn die AG Recht den Pargraph bereits jetzt so auslegt das Multikreisverbände möglich sind. Die Landesverbände kennen die Gegebenheiten in ihrem Bundesland am besten und sollten dies selbst regeln dürfen. Desweiteren muss ein Teil der Finanzordnung geändert werden, da diese auch den LV überlassen werden sollten. '''Alte Fassung Satzung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.</div> '''Alte Version Finanzordnung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. (7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.</div> '''Neue Version:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. (7) - gestrichen - </div>