Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gemeinsame Kreisverbände(Version KV Cottbus)
80px | Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Kreisvorstand des KV Cottbus (LV Brandenburg). Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Zusammenlegung von Kreisverbänden
- Änderungsantrag Nr.
- TE123
- Beantragt von
- Kreisvorstand des KV Cottbus (LV Brandenburg)
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A: §7 (2)
- Beantragte Änderungen
DDer Bundesparteitag 2010 der Piratenpartei Deutschland in Bingen möge beschließen, den §7, Absatz 2 der Bundessatzung wie folgt zu ergänzen und einen neuen Absatz 2a einzuführen.
Bisherige Fassung: (2)Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis-und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.
Neue Fassung: (2)Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind. Diese können auch aus mehreren politischen, geographisch zusammenhängenden Gliederungen derselben Ebene bestehen, solange diese die Grenzen des übergeordneten Verbandes nicht überschreiten.
(2a) Die Aufteilung eines Verbands ist möglich, wenn dies Zweidrittel der auf dem Parteitag des Gesamtverbands anwesenden Mitglieder des neu entstehenden Verbands (nach §7, Absatz 2) beschließen.
- Begründung
Die vorhandene Formulierung ist nicht eindeutig dahingehend, ob ein Gebietsverband mehrere Kreise umfassen darf. Mit Ergänzung des Paragraphen ist dies eindeutig möglich. Die Landesverbände behandeln das Thema je nach Auffassung unterschiedlich und bieten so keine Rechtsicherheit. Parteiengesetz erlaubt den Zusammenschluss, Bundessatzung der Piratenpartei ist nicht eindeutig: § 7 Gliederung (PartG) (1) Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. Die gebietliche Gliederung muß so weit ausgebaut sein, daß den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist. Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf das Gebiet eines Stadtstaates, braucht sie keine Gebietsverbände zu bilden; sie ist Partei im Sinne dieses Gesetzes. Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig.
Begründung zum neuen (2a): So wird verhindert, dass sich Gebietsverbände gründen und diese dann aufgrund einer Satzung, die faktisch verhindert eine Abspaltung vorzunehmen, keine kleinere politische Einheit bilden können. Insbesondere falls die neue kleinere Gliederung weniger Mitglieder hat, als der vorhandene Gebietsverband, könnte eine Gesamtabstimmung der Mitglieder des ganzen Gebietsverbandes immer gegen die Abspaltung stimmen. Daher ist auch eine Änderung beider Absätze gleichzeitig notwendig, um eventuellen Missbrauch auf Kreisebene bei Zustimmung zum Absatz 2 und Ablehnung des Absatzes 2a vorzubeugen. Argumente: Insbesondere in Flächenländern gibt es Landkreise, in denen nicht genügend aktive Piraten existieren um einen handlungsfähigen, eigenen Verband aufzubauen und politisch strukturierte Arbeit zu leisten. Die vorhandenen Piraten haben keinen direkten Ansprechpartner auf der gleichen Ebene. Die Zusammenlegung mit anderen Kreisen kann wünschenswert sein, um Wahlkreisgrenzen nachzubilden. Es schließt nicht aus, dass bei steigenden Mitgliederzahlen, vorher zusammengeschlossene Kreise eigenständig werden. Eine Orientierung dazu bietet der neue §7 (3). Bereits gegründete Regionalverbände: KV Bodensee-Ravensburg Kreisverband WestMecklenburg
<ul><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „DDer Bundesparteitag 2010 der Piratenpartei Deutschland in Bingen möge beschließen, den §7, Absatz 2 der Bundessatzung wie folgt zu ergänzen und einen neuen Absatz 2a einzuführen.Bisherige Fassung:(2)Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis-und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind. Neue Fassung:(2)Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind. Diese können auch aus mehreren politischen, geographisch zusammenhängenden Gliederungen derselben Ebene bestehen, solange diese die Grenzen des übergeordneten Verbandes nicht überschreiten. (2a) Die Aufteilung eines Verbands ist möglich, wenn dies Zweidrittel der auf dem Parteitag des Gesamtverbands anwesenden Mitglieder des neu entstehenden Verbands (nach §7, Absatz 2) beschließen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Die vorhandene Formulierung ist nicht eindeutig dahingehend, ob ein Gebietsverband mehrere Kreise umfassen darf. Mit Ergänzung des Paragraphen ist dies eindeutig möglich. Die Landesverbände behandeln das Thema je nach Auffassung unterschiedlich und bieten so keine Rechtsicherheit. Parteiengesetz erlaubt den Zusammenschluss, Bundessatzung der Piratenpartei ist nicht eindeutig:§ 7 Gliederung (PartG)(1) Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. Die gebietliche Gliederung muß so weit ausgebaut sein, daß den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist. Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf das Gebiet eines Stadtstaates, braucht sie keine Gebietsverbände zu bilden; sie ist Partei im Sinne dieses Gesetzes. Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig.Begründung zum neuen (2a):So wird verhindert, dass sich Gebietsverbände gründen und diese dann aufgrund einer Satzung, die faktisch verhindert eine Abspaltung vorzunehmen, keine kleinere politische Einheit bilden können. Insbesondere falls die neue kleinere Gliederung weniger Mitglieder hat, als der vorhandene Gebietsverband, könnte eine Gesamtabstimmung der Mitglieder des ganzen Gebietsverbandes immer gegen die Abspaltung stimmen. Daher ist auch eine Änderung beider Absätze gleichzeitig notwendig, um eventuellen Missbrauch auf Kreisebene bei Zustimmung zum Absatz 2 und Ablehnung des Absatzes 2a vorzubeugen.Argumente:Insbesondere in Flächenländern gibt es Landkreise, in denen nicht genügend aktive Piraten existieren um einen handlungsfähigen, eigenen Verband aufzubauen und politisch strukturierte Arbeit zu leisten. Die vorhandenen Piraten haben keinen direkten Ansprechpartner auf der gleichen Ebene. Die Zusammenlegung mit anderen Kreisen kann wünschenswert sein, um Wahlkreisgrenzen nachzubilden. Es schließt nicht aus, dass bei steigenden Mitgliederzahlen, vorher zusammengeschlossene Kreise eigenständig werden. Eine Orientierung dazu bietet der neue §7 (3).Bereits gegründete Regionalverbände: KV Bodensee-RavensburgKreisverband WestMecklenburg“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Ben Andriske
- Christoph B. 11:38, 15. Apr. 2010 (CEST)
- FireFox 11:40, 15. Apr. 2010 (CEST)
- MarekT 11:55, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Sebastian Pochert 12:16, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Mpd
- Nr 75:in spe 16:17, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Max Mustermann 16:27, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Ronmatz 16:32, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Uk 21:31, 18. Apr. 2010 (CEST)
- Andena 21:57, 19. Apr. 2010 (CEST)
- Hans Immanuel
- Rainer Sonnabend
- Posbi 20:15, 22. Apr. 2010 (CEST)
- RicoB CB 07:45, 24. Apr. 2010 (CEST)
- zora
- Jan
- Matthias Geining 21:39, 29. Apr. 2010 (CEST)
- StopSecret 13:24, 2. Mai 2010 (CEST)
- wigbold
- OliverNiebuhr vorerst...
- HKLS 21:42, 3. Mai 2010 (CEST)
- DeBaernd 20:06, 6. Mai 2010 (CEST)
- Zwergenpaladin
- Senficon 21:12, 10. Mai 2010 (CEST)
- Schlaechter 21:21, 10 Mai 2010 (CEST)
- Tramp 21:35, 10. Mai 2010 (CEST)
- Sven423 13:33, 13. Mai 2010 (CEST)
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Benjamin Stöcker (Andere Versionen besser: Pro Gliederungsautonomie)
- Trias
- icho40
- Haide F.S.
- Thomas-BY
- Bragi
- Silvan 21:36, 28. Apr. 2010 (CEST) Antragsfabrik/Gliederungsautonomie ist da flexibler ;-)
- Kaddi
- Salorta
- Natural 08:07, 14. Mai 2010 (CEST)
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Twix 16:36, 16. Apr. 2010 (CEST)
- datenritter 14:55, 25. Apr. 2010 (CEST)
- zero-udo
- Nicole.Staubus 21:47, 4. Mai 2010 (CEST)
- Magnum
Diskussion
Welche Anträge meinst du? @ Benjamin Stöcker
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...