Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.
Die Daten werden täglich aktualisiert.
Änderungen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K
HH:Satzung/Anträge/Ausschluss von Gästen (Quelltext anzeigen)
Version vom 10. August 2012, 17:22 Uhr
, 17:22, 10. Aug. 2012hat „HH:Satzung/Änderungsanträge/Ausschluss von Gästen“ nach „HH:Satzung/Anträge/Ausschluss von Gästen“ verschoben
{{HamburgAntrag|Eingereicht=07.10.2009|Zurückgezogen=17.10.2009
|Antragsteller=[[Benutzer:Fridtjof|Fridtjof Bösche]]
|Antragstext=Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass in der Landessatzung § 10 Absatz 1 der Satz
: Auf Beschluss der Versammlung können Gäste jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden.
angehängt, sowie Absatz 2 durch
: Gäste haben kein Stimmrecht.
ersetzt wird.}}
=== Änderung im Kontext ===
{{Kasten blau|§ 10 ZULASSUNG VON GÄSTEN|
(1) Die Landesmitgliederversammlung und der Landesvorstand lassen grundsätzlich Gäste zu. '''Auf Beschluss der Versammlung können Gäste jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden.'''
(2) <s>Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht.</s> '''Gäste haben kein Stimmrecht.'''
(3) Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt werden.}}
|Antragsteller=[[Benutzer:Fridtjof|Fridtjof Bösche]]
|Antragstext=Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass in der Landessatzung § 10 Absatz 1 der Satz
: Auf Beschluss der Versammlung können Gäste jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden.
angehängt, sowie Absatz 2 durch
: Gäste haben kein Stimmrecht.
ersetzt wird.}}
=== Änderung im Kontext ===
{{Kasten blau|§ 10 ZULASSUNG VON GÄSTEN|
(1) Die Landesmitgliederversammlung und der Landesvorstand lassen grundsätzlich Gäste zu. '''Auf Beschluss der Versammlung können Gäste jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden.'''
(2) <s>Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht.</s> '''Gäste haben kein Stimmrecht.'''
(3) Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt werden.}}