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{{HamburgAntrag|Eingereicht=07.10.2009|Zurückgezogen=17.10.2009
|Antragsteller=[[Benutzer:Fridtjof|Fridtjof Bösche]]
|Antragstext=Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass in der Landessatzung § 10 Absatz 1 der Satz
: Auf Beschluss der Versammlung können Gäste jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden.
angehängt, sowie Absatz 2 durch
: Gäste haben kein Stimmrecht.
ersetzt wird.}}

=== Änderung im Kontext ===

{{Kasten blau|§ 10 ZULASSUNG VON GÄSTEN|
(1) Die Landesmitgliederversammlung und der Landesvorstand lassen grundsätzlich Gäste zu. '''Auf Beschluss der Versammlung können Gäste jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden.'''

(2) <s>Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht.</s> '''Gäste haben kein Stimmrecht.'''

(3) Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt werden.}}
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