HH:Satzung/Anträge/Ausschluss von Gästen
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Änderung im Kontext
§ 10 ZULASSUNG VON GÄSTEN
(1) Die Landesmitgliederversammlung und der Landesvorstand lassen grundsätzlich Gäste zu. Auf Beschluss der Versammlung können Gäste jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden.
(2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht. Gäste haben kein Stimmrecht.
(3) Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt werden.