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HH:Satzung/Anträge/Ausschluss von Gästen
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| Der Antrag Ausschluss von Gästen wurde am 07.10.2009 eingereicht. Am 17.10.2009 wurde er vom Antragsteller zurückgezogen. |
Antrag
Antragstitel: Ausschluss von Gästen
Antragsteller:
Antragstext
Änderung im Kontext
§ 10 ZULASSUNG VON GÄSTEN
(1) Die Landesmitgliederversammlung und der Landesvorstand lassen grundsätzlich Gäste zu. Auf Beschluss der Versammlung können Gäste jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden.
(2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht. Gäste haben kein Stimmrecht.
(3) Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt werden.