Ziele/Einzelmaßnahmen

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  • Wenn du eine Konkrete Maßnahme kennst, die im Falle eines Wahlsiegs umgesetzt werden könnten/sollten, dann halte es hier fest!
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Mögliche Maßnahmen bei Wahl in Bundestag/Landtag

Datenschutz

Bildung

  • Landtag: Gesetz: Jegliche Ergebnisse in Forschung und Lehre, welche mit (auch auch nur teilweise) öffentlichen Geldern gefördert wurden, müssen der Öffentlichkeit kostenlos zugänglich (mindestens Online) gemacht werden. Siehe Open_Access
    • Dafür: Uli,Stefc,
      • Argumente:
    • Dagegen:
      • Argumente:

Infrastruktur

  • Breitbandausbau für den ländlichen Bereich voranbringen.
    • Dafür: Stefc,
      • Argumente:
    • Dagegen:
      • Argumente:

wissenschaftliche Information

  • Sofortmaßnahme: im Urheberrechte wird ein maximaler Seitenpreis für Lieferung von Nachdrucken wissenschaftlicher Zeitungen festgesetzt (Reprints). Er sollte ein Euro pro Seite nicht übersteigen.
    • Dafür: Jörg,
      • Argumente:

Ein gesetzlich festgelegtes Vorrecht, ohne Preisobergrenze ist unfair. Eigentum verpflichtet sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Der Wertverlust der Verwertungsrechte stellt keine unerwartete Belastung der Unternehmen dar.

    • Dagegen:
      • Argumente: Verleger haben im Vertrauen auf ihre Privilegien Geld investiert.
  • die vorhandenen Open Access Journale an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden -auch finanziell- gefördert und zusammen mit der Nationalbibliothek weiterentwickelt. Einen Abwendung von zu Wucherpreisen vertriebenen Journalen hin zu Open Access wird aktiv gefördert. Die notwendige Verlagsdienstleistung kann von den Wissenschaftsverlagen eingekauft werden.
    • Dafür: Jörg,
      • Argumente:

Open Access Journale können zu erheblichen Einsparungen in die Bibliothekshaushalten führen, beziehungsweise sie öffnen eine realistische Chance mit den vorhandenen Mitteln wieder eine adäquate Informationsversorgung der deutschen Studenten und Forscher sicherzustellen. Auch Open Access es kostet Geld, aber die hier eingesetzten Mitteln erreichen wir relativ kurzer Zeit eine deutlich verbesserte wissenschaftliche Information, die unser Forschung nur zugute kommen wird.

    • Dagegen:
      • Argumente:

Urheberrecht

  • Eine Urheberrechtsnovelle wird vorbereitet, die einen fairen Ausgleich zwischen Nutzern und Urhebern vorsieht. Die Dauer des Verwertungsprivilegs der Urheber soll dabei deutlich reduziert werden. Fair erscheint eine Begrenzung auf die Lebensdauer des Autors. Für den Fall des frühzeitigen Ablebens, scheint eine Schutzdauer von maximal 30 Jahren, nach Schaffung des Werkes als Hinternliebenversorgung angemessen. Es wird geprüft, wie man aus den entsprechenden internationalen Verträgen aussteigen kann.
    • Dafür: Jörg,
      • Argumente:
        • Wahlprogramm,
        • ein Erfinder bekommt auch nur für maximal 20 Jahre ein Patent (auch er ist geistig tätig).
        • Nahezu jede finanzielle Forderung, jedes Verbrechen verjährt nach spätestens 30 Jahren.
        • Selbst die Grabsteine werden heute in der Regel 25 Jahre nach dem Ableben abgeräumt. Ein Schutz von 70 Jahre nach dem Tod des Autors, passt einfach nicht in unsere Zeit.
        • Durch die Globalisierung ist es heute möglich viel schneller mit guten Werken Geld zu verdienen.
        • Die Produktionskosten für Bücher, und Tonträgern sind in den letzten 100 Jahren deutlich gesunken, daher sind die alten Privilegien für die Künstler heute nicht mehr angemessen
    • Dagegen:
      • Argumente:
  • für Werke, für die die Pflicht Exemplaren nicht wie vorgeschrieben bei der Nationalbibliothek beziehungsweise der Staatsbibliothek an eingereicht wurden, erlischt das Urheberrecht regelhaft 30 Jahren.
    • Dafür: Jörg,
      • Argumente:
        • Wenn die Autoren ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, haben sie auch kein Anspruch auf den vollen Schutz.
        • Diese Sanktionen erleichtert den Erhalt unserer Kulturgüter.
    • Dagegen:
      • Argumente:

Transparenz

  • Einführung einer auf der Uniform sichtbaren und juristisch verwertbaren individuellen und eindeutigen Dienstkennzeichnung von Einsatzkräften der Polizei. Die Herausgabe des Namens der Polizeikraft auf Anfrage erfolgt auf freiwilliger Basis.
    • Dafür: Tobi
      • Argumente:
        • Einfachere Ermittlung bei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Polizisten durch Identifizierung auf Bildern und Videos des Vorfalls.
        • Wahrung der Privatsphäre des Polizisten durch Entfall der Namensherausgabe auf Anfrage
        • Diese Sanktionen erleichtert den Erhalt unserer Kulturgüter.
    • Dagegen:
      • Argumente: