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Wiki/BY:Bezirksverband-Oberbayern/Wahl-2020/Plakatierung/Verordnungen/PV-86697
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass das Aufstellen von Großflächenplakattafeln, falls Sie diese aufstellen möchten, in der Gemeinde Oberhausen nur auf einer bestimmten Grundstücksfläche möglich ist.
Diese Fläche (gelb markiert) haben wir Ihnen als Anlage zu diesem Schreiben beigefügt.
Ansonsten teilen wir Ihnen mit, dass die Gemeinde Oberhausen keine öffentlichen Plätze zu Zwecken der Plakatierung zur Verfügung stellt.
Sie können aber trotzdem im Rahmen und unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (Freihalten von Sichtdreiecken, keine Behinderungen etc.) Plakatierungen vornehmen. Wir bitten Sie jedoch, für die vorgesehenen Stellen jeweils die Erlaubnis der entsprechenden Eigentümer einzuholen.
Zu beachten gilt, dass für Anträge auf Plakatierungen entlang der Staatsstraßen oder Kreisstraßen die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden zuständig sind.
Nach Beendigung des Plakatierungsanlasses ist es selbstverständlich, dass Sie Ihre Plakate wieder vollständig beseitigen. Andernfalls müssten diese kostenpflichtig beseitigt werden.