Wiki/BY:Bezirksverband-Oberbayern/Wahl-2020/Plakatierung/Verordnungen/PV-86529
die Auflagen/Regeln/Aufstellverbote für die Kommunalwahl entnehmen Sie bitte der beiliegenden PDF-Datei.
Darüber hinaus wird auf die diesbezügliche Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 13.02.2013 Az.: IC2-2116.1-0 verwiesen.
Mit der Plakatierung darf frühestens 6 Wochen vor der Wahl begonnen werden.
Die Gemeinden Berg im Gau, Langenmosen und Waidhofen stellen keine Flächen für sog. Wesselmänner zur Verfügung.
Bezüglich der Genehmigung der sog. Wesselmänner im Bereich der Gemeinde Brunnen, kontaktieren sie bitte den 1. Bürgermeister Thomas Wagner (E-Mail: wagner@gemeindebrunnen.de, Telefon: 08252-8951-22).
Bezüglich der Wahlwerbung bzw. Wahlplakatierung für die Gemeinde Gachenbach ist mit dem 1. Bürgermeister Alfred Lengler Verbindung aufzunehmen (E-Mail: Lengler@vgem-sob.de, Telefon: 08252-8951-19).
Ein weiterer diesbezüglicher Antrag ist nicht notwendig.
Die Wahlplakate sind innerhalb einer Woche nach dem Wahltag zu entfernen. Bei Zuwiderhandlungen werden die Wahlplakate auf Ihre Kosten beseitigt.