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TH:LPT2023.1 SAO1

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Eingereicht von Falko Windisch, 13.03.2023 um 10:39 Uhr

Änderung der Satzung von:

§ 6b – Der Landesvorstand

(1) Dem Landesvorstand gehören mindestens drei Piraten an: ein Vorsitzender, ein Schatzmeister und ein Generalsekretär . Der Landesvorstand kann durch einfachen Beschluss der Mitgliederversammlung um einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen politischen Geschäftsführer und bis zu drei Beisitzer erweitert werden. Diese werden von der Mitgliederversammlung gewählt.

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§ 6b – Der Landesvorstand

(1) Dem Landesvorstand gehören mindestens drei Piraten an: ein Vorsitzender, ein Schatzmeister und ein Sellvertretender Vorsitzender. Der Landesvorstand kann durch einfachen Beschluss der Mitgliederversammlung um bis zu zwei Stellvertretende Vorsitzende erweitert werden. Diese werden von der Mitgliederversammlung gewählt.