Strukturdaten GKV/PKV

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Diese Seite ist eine Unterseite der AG Gesundheit.

Sie dient der Stoff- und Faktensammlung zu den Spezifika der 2 Krankenversicherungsformen und ihrer Mischformen in Deutschland. Sie soll Teil des Diskurses über etwaige Reformen der Versicherung im Gesundheitswesen sein.

Es möge (Fakten-)Wissen angehäuft werden, ohne es zu klassifizieren, zu bewerten oder auszuschließen. Alles wird grundsätzlich als relevant angesehen und unvoreingenommen der Informationsbasis hinzugefügt.

Einträge von Mitgliedern der AG Gesundheit, Nichtmitgliedern und Interessierten mit Faktenwissen sind ausdrücklich erwünscht. Nach Möglichkeit wird zur Untermauerung von Fakten und/oder Stichworten das Einfügen von internen oder externen Links erbeten.

Die Struktur lehnt sich versuchsweise an das Konzept IPOP/NRW an.

Umstrukturierungen der Seite bleiben je nach Entwicklung der Fakten-Komplexe vorbehalten.


Krankenversicherung in Deutschland

Wikipedia-Übersichtsartikel: "Krankenversicherung in Deutschland"

"Reformdatenbank - die Suchmaschine zur Gesundheitspolitik" des AOK-Bundesverbandes

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Wikipedia-Übersichtsartikel: "Gesetzliche Krankenversicherung"

Krankenkassen

Wikipedia-Übersichtsartikel: "Krankenkasse"

Rechtsgrundlage: § 4 SGB V Krankenkassen

Spitzenverband: GKV-Spitzenverband, Berlin

Aufsichtsbehörde: Bundesversicherungsamt (BVA), Bonn

Kassenarten:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen
  • Betriebskrankenkassen
  • Innungskrankenkassen
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung
  • Ersatzkassen

Bundesverbände:

Arbeitsgemeinschaft der Bundesverbände der Kassenarten

aktuelle Liste aller gesetzlichen Krankenkassen beim GKV-Spitzenverband

detaillierte Informationen für jede der gesetzlichen Krankenkassen (außer Landwirtschaftliche Krankenkassen)

vom Bundesversicherungsamt (BVA) genehmigte Fusionen von Krankenkassen

Versichertengruppen

Pflichtversicherung

Rechtsgrundlage: § 5 SGB V Versicherungspflicht

  • Erwerbstätige
  • Studenten und Praktikanten, soweit sie nicht familienversichert sind
  • Landwirte
  • Künstler und Publizisten
  • Rentner und Rentenantragsteller
  • Bezieher von Arbeitslosengeld und Übergangsgeld
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II, soweit sie nicht familienversichert sind

Freiwillige Versicherung (z.B. Selbständige)

Rechtsgrundlage: § 9 SGB V Freiwillige Versicherung

Familienversicherung

Rechtsgrundlage: § 10 SBG V Familienversicherung

ergänzende Angebote

Wahltarife

Rechtsgrundlage: § 53 SGB V Wahltarife

  • Selbstbehalttarife
  • Beitragsrückerstattungstarife bei Leistungsfreiheit
  • Prämien für Teilnehmer an besonderen Versorgungsformen
  • Kostenerstattungstarife
  • Tarife zur Kostenübernahme für Arzneimittel besonderer Therapierichtungen
  • Krankengeldtarife
  • Tarife für Leistungsbeschränkungen

Bonusprogramme

Rechtsgrundlage: § 65a SGB V Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten

Zusatzversicherungen

Rechnungsergebnisse

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit "Zahlen und Fakten zur Krankenversicherung"

Lesehilfe: Wenn in "amtlichen" Dokumenten in den folgenden Unterabschnitten eine fünfstellige "Schlüsselnummer (Schl.Nr.)" auftaucht, so steckt Folgendes dahinter: eine führende "0" gefolgt von bis zu vier Ziffern, die das Buchungskonto angibt. (Anm. des Autors Benutzer:Rick.HH dazu: Vermutlich dient(e) diese vorangestellte Ziffer (früher) dazu, zwischen den Rechtsgebieten "alte Bundesländer (West)" und "Beitrittsgebiet (Ost)" differenzieren zu können - dazu habe ich derzeit aber keine Quelle parat.)

Die Einzelheiten über den Kontenrahmen für die GKV könnt Ihr detailliert in folgendem Dokument nachgeschlagen: "Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und für den Gesundheitsfonds" - Anlage 1 für die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) in der Fassung der Änderung vom 17.06.2010 (BAnz Nr. 91)".

Anm. des Autors Benutzer:Rick.HH dazu: Ob der von mir an dieser Stelle verlinkte Kontenrahmen wirklich "tagesaktuell" ist, kann ich persönlich nicht kurzfristig nachprüfen --- ich habe selbst gewisse Zweifel daran. Wenn es jemandem von Euch aber wirklich wichtig ist, mache ich mich natürlich ASAP auf die Suche nach dessem aktuellsten Stand !

Kennzahlen 2000 bis 2010 (Übersicht)

aktuelle Quartalsergebnisse

Jahresabschlüsse

Personal- und Verwaltungskosten

Geschäftsberichte einzelner Krankenkassen (Auswahl)

Rechtsgrundlage: § 305b SGB V Rechenschaft über die Verwendung der Mittel

mit Bilanzen gemäß HGB:

ohne Vermögensrechnung:

Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Kassenzahnärtzliche Vereinigungen (KZVen)

Wikipedia-Übersichtsartikel:

Rechtsgrundlage: § 77 SGB V Kassenärztliche Vereinigungen und Bundesvereinigungen

Spitzenverbände:

regionale Gliederung

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein
  • Westfalen-Lippe
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Anm.: Diese regionale Gliederung entspricht im wesentlichen exakt den 16 Bundesländern; lediglich das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist in die beiden Bereiche Nordrhein und Westfalen-Lippe untergliedert.

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Wikipedia-Übersichtsartikel: "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung"

Portal des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen: MDK Portal

Rechtsgrundlage:

Spitzenverband:

Regionale Zuständigkeit:

Private Krankenversicherung (PKV)

Wikipedia-Übersichtsartikel: "Private Krankenversicherung"

Die Seite des PKV-Verbandes: http://www.pkv.de/

Vollversicherung

Vollversicherung mit Basistarif

Teilversicherung

Zusatzversicherung

Zusatzversicherungen sind ergänzende Tarife für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Gesundheitsreformen der letzten Jahre hatten immer wieder Leistungskürzungen zur Folge. Beispielsweise gab es früher Sterbegeld, volle Zahnersatzleistungen und die modische Kassenbrille.
Im aktuellen Leistungspaket sind weder Sterbegeld noch jegliche Leistung für Sehhilfen enthalten. Im Krankenhaus bekommt man als Kassenpatient nur die "Bodenhaltung" und die Befund bezogene Leistungspauschale.
Für eine Krone von ca 400 bis 500 Euro muss ein Kassenpatient in der Regel 250-280 Euro selbst bezahlen. Um diese finanziellen Einbußen abzufedern, bieten private Versicherer Zusatztarife an. Die gängigsten sind:

  • Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport
  • Zahnersatztarife (die Besten zahlen 50% vom Rechnungsbetrag)
  • Wahlleistungen im Krankenhaus (freie KH Wahl, freie Arztwahl)
  • Verdienstausfall bei Erhalt von Krankengeld (bei Erkrankungen länger als 6 Wochen zahlt die Krankenkasse max. 90 vom letzten Netto. Davon werden noch die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungen abgezogen)
  • Zusatzleistungen für Heilpraktiker/Naturheilverfahren
  • Brillenversicherung
  • Zahnspangen