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Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Bemerkung“ mit dem Wert „Unter Beachtung des Runderlasses ("Lautsprecher- und Plakatwerbung") kan“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 25 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

 (Unter Beachtung des Runderlasses ("Lautsprecher- und Plakatwerbung") kan)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000038  + (Unterkante der Plakate mind. 2,50 m über GUnterkante der Plakate mind. 2,50 m über Geländehöhe.</br>Plakatierung im histor. Ortskern nicht gestattet (=Stiftsstrasse, Kirchstrasse, Kirchplatz, Burgstrasse(Einbahnstrassenbereich), Stiftsplatz, von-der-Reck-Strasse, Domherrengasse, Schlaunstrasse, kurze Strasse, Hagenstrasse(Einbahnstrassenbereich), Tiefe Strasse, Kastanienplatz, Auf der alten Breide, Busenbaumstrasse)., Auf der alten Breide, Busenbaumstrasse).)
  • RP:2012-07-04 - 86. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Ursprünglicher Antrag enthielt die Einspeisung der Mail-Adresse ins Ticket-System. Da der Antragsteller nicht anwesend war, ist dies vom Vorstand angepasst worden, da die Notwendigkeit hierfür nicht gesehen wurde.)
  • RP:2016-01-03 - 175. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Es ist nicht zu 100% klar ob ich dort hin Es ist nicht zu 100% klar ob ich dort hin fahren kann. Stelle diesen Antrag vorsorglich.</br>Wenn noch Piraten zu diesem Treffen fahren möchten, ist die Möglichkeit gegeben beim Vorstand einen Antrag auf Fahrtkosten und Beauftragung zu stellen. Diese werden dann in einem UMLB abgestimmt. Eine entsprechende Infomail geht an die Landesliste und Infoliste.ail geht an die Landesliste und Infoliste.)
  • RP:2015-12-20 - 174. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Beschreibung der Formalitäten für die Erstattung finden sich unter http://wiki.piratenpartei.de/RP:Verwaltung/Abläufe http://wiki.piratenpartei.de/RP:Verwaltung/Abl%C3%A4ufe)
  • RP:Kreisverband Rheinhessen/Protokoll VS 05032014#Antrag RLP  + (Es wird die fehlende thematische Bindung aEs wird die fehlende thematische Bindung an den ersten Mai bemängelt. Dem Antragsteller wird vorgeschlagen, einen Aufruf zur Unterstützung einzureichen, wenn der Aufruf des Bündnisses endgültig ausformuliert ist. Die Ideen der Piratenpartei sollen stärker in den Aufruf eingebracht werden. stärker in den Aufruf eingebracht werden.)
  • RP:2014-04-15 - 132. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Antrag eingegangen mit der Ticket-Nr. PP#1Antrag eingegangen mit der Ticket-Nr. PP#10133509<br /></br>Bitte vor erneuter Antragstellung: Gegenlesen lassen, mit Design-Piraten absprechen, eventuelle Materialien zum selben Thema auf Bundesebene und von Queeraten in Betracht ziehen. Außerdem ist Bedarfsanalyse in den KVs nötig, damit wir eine konkrete Menge beschließen können.amit wir eine konkrete Menge beschließen können.)
  • RP:2012-03-04 - 77. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (satinternet, Sat Internet Services GmbH)
  • RP:2015-03-15 - 156. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + ([1] Urteil BSG 2011-12-16, Seite 4:http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/3/31/BSG_2011-12-16.pdf)
  • RP:2019-03-25 - 252 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=567392; wurde vertagt wegen Schatzmeisterclub; zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass das Projekt nicht durchgeführt werden soll)
  • RP:2014-07-06 - 137. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Zum Zeitpunkt der Annahme (eindeutige Mehrheit) des Umlaufbeschlusses hatte Sebastian noch nicht abgestimmt)
  • RP:2024-07-26 - 379 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Vorstandsemail als CC setzen)
  • RP:2015-06-21 - 162. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Die Streichungsliste wird erst nach Freigabe durch Martin eingereicht.)
  • NDS:Oldenburg  + (Vorübergehend wurde die Domain geändert. Es steht noch nicht fest, ob diese dauerhaft so übernommen wird.)
  • NRW:Bundestagswahl 2013/berti149/Schichtplan/00000005  + (Wahlkampf!!1!)
  • RP:2017-02-19 - 203 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Wahlkampfkosten)
  • RP:2017-03-05 - 204 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Wahlkampfkosten BTW2017)
  • NRW:Bundestagswahl 2013/berti149/Schichtplan/00000006  + (Wahlkampforga)
  • NRW:Bundestagswahl 2013/berti149/Schichtplan/00000007  + (Wahlkampforga)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000007  + (Wahlwerbung (1) Wahlwerbung im StadtgebieWahlwerbung </br>(1) Wahlwerbung im Stadtgebiet Grevenbroich ist frühestens sechs Wochen vor dem jeweiligen </br>Wahltermin zulässig. </br>(2) </br>Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber dürfen Wahlwerbeplakate in Formaten bis zu DIN A </br>0 auf Tafeln oder Plakatreitern im gesamten Stadtgebiet nach vorheriger schriftlicher Anzeige </br>anbringen oder aufstellen; In der Anzeige ist ein werktags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr zu </br>erreichender Ansprechpartner mit Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer zu benennen, der für </br>das Anbringen, Aufstellen und Entfernen der Wahlwerbeplakate verantwortlich zeichnet. Licht- und </br>Leitungsmasten dürfen durch angebrachte Werbetafeln nicht beschädigt werden. Unmittelbar an </br>Bäumen dürfen Plakate nicht angebracht werden. </br>(3) </br>Im Bereich nachfolgend aufgeführter Straßen und Plätze ist das Anbringen oder Aufstellen von </br>Wahlwerbeplakaten generell untersagt: </br>- </br>Breite Straße, </br>- </br>Kölner Straße, </br>- </br>Marktplatz, </br>- </br>Zünfteplatz, </br>- </br>Wallgasse. </br>(4) </br>An Wahltagen darf im Umkreis von 20 Metern zum Eingang von Wahllokalen keine Wahlwerbung </br>betrieben werden. </br>(5) </br>Wahlwerbeplakate sind so anzubringen, aufzustellen oder zu gestalten, dass </br>a) die Sichtwinkel an Straßeneinmündungen nicht beeinträchtigt werden, </br>b) Verwechslungen mit Verkehrszeichen ausgeschlossen sind, </br>c) sie keine Leuchtfarbe enthalten. </br>Wahlwerbeplakate dürfen nicht weniger als fünf Meter entfernt von Straßenkreuzungen, </br>Verkehrsinseln oder in Kreisverkehren angebracht oder aufgestellt werden. Defekte Plakattafeln </br>und Plakatreiter sind unverzüglich zu entfernen oder durch intakte zu ersetzen. </br>(6) Wahlwerbeplakate in größeren Formaten als DIN A 0 können mit besonderer Erlaubnis der Stadt </br>Grevenbroich an von der Verwaltung als geeignet angesehenen Standorten aufgestellt werden. </br>(7) Wahlwerbeplakate sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach dem Wahltag zu </br>entfernen. </br>(8) Spanntransparente zur Wahlwerbung im Luftraum über dem Straßenkörper oder an </br>Brückengeländern sind unzulässig. </br>(9) Kommt bei Streitigkeiten von Parteien, Wählergruppen und / oder Einzelbewerbern über </br>Standortnutzungen keine einvernehmliche Lösung zu</br>stande, entscheidet das Los. </br>(10) Die Aufstellung von Informationsständen zur Wahlwerbung richtet sich nach den Bestimmungen </br>der Satzung der Stadt Grevenbroich über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an </br>öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung). </br>§ 2 </br>Zuwiderhandlungen </br>Wird den Bestimmungen dieser Verordnung zuwider gehandelt, fordert die Ordnungsbehörde der </br>Stadt </br>Grevenbroich die betroffene Partei, Wählergruppe oder den betroffenen Einzelbewerber auf </br>kürzestem Wege auf, die entsprechenden Wahlwerbeplakate oder Spanntransparente innerhalb des nächsten </br>Werktages zu entfernen. Kommt die betroffene Partei, Wählergruppe oder der betroffene </br>Einzelbewerber der Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die Ordnungsbehörde der </br>Stadt Grevenbroich die entsprechenden Wahlwerbeplakate und Spanntransparente entfernen oder durch </br>einen Dritten entfernen lassen und die damit verbundenen Kosten der betroffenen Partei, </br>Wählergruppe oder dem Einzelbewerber auferlegen. Bei Gefahr im Verzuge ist keine Wartefrist nach Satz 1</br>erforderlich.</br></br>Für wahlwerbung werden keine Gebühren erhoben.wahlwerbung werden keine Gebühren erhoben.)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000043  + (Wahlwerbung anlässlich der Bundestagswahl Wahlwerbung anlässlich der Bundestagswahl am 22. September 2013 </br></br></br>Sehr geehrter Herr Thomas,</br></br>wie bei allen vorangegangenen Wahlen soll auch für die anstehende Bundestagswahl am 22. September 2013 für alle Parteien eine Chancengleichheit gewährleistet werden. Deshalb werden für alle an den Wahlen zugelassenen Parteien nachfolgend genannte Vorgaben festgelegt. Im Einzelnen werden Regelungen zu folgenden Punkten getroffen:</br></br></br>1. Plakatierungsmaßnahmen</br></br>1.1. Städtische Plakattafeln für DIN A1-Plakate</br></br>Die Tafeln werden wie bisher von der Stadt aufgestellt und sind mit den Ziffern 1 – 6 durchnummeriert. Ab dem 12. August 2013 (33. Kalenderwoche) darf mit der Plakatierung durch die zugelassenen Parteien zur Bundestagswahl begonnen werden. Für die Plakatierung an den Plakattafeln sollen möglichst Plakate im DIN-A1-Format (84 x 59,4 cm) verwendet werden. Eine geringfügige Überschreitung der Maße wird zugelassen, jedoch in der Breite bis max. 65 cm. Dadurch haben möglichst viele Parteien die Möglichkeit, städt. Plakattafeln zu nutzen. Die Felder dürfen, beginnend mit der Ziffer 1 - 4, von den Parteien in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen bei der letzten Bundestagswahl (Ergebnis Zweitstimme - Wahlkreis bezogen) in Anspruch genommen werden (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP). Die verbleibenden Flächen Nr. 5 – 6 stehen den weiteren zugelassen Parteien zur Verfügung.</br></br></br>Das Anbringen von Plakaten außerhalb der städtischen Plakatwände (z. B. an öffentlichen Gebäuden oder Litfasssäulen) ist nicht gestattet. </br></br>Die Plakattafeln befinden sich an den folgenden Standorten: </br> - Beerlager Straße, vor dem Grundstück Beerlager Straße 17</br> - im Bereich des landwirtschaftlichen Anwesens Münsterstraße 67</br> - Osterwicker Straße, gegenüber dem Gehöft Meinert</br> - Darfelder Straße in der Grünfläche hinter dem Wohnhaus Darfelder Straße 31</br> - Parkplatz „Edeka“</br> - gegenüber vom Wohngebiet „Wüllen“, im Bereich des Wildgartens</br></br>Die Standorte sind auch von Ortsunkundigen schnell aufzufinden, so dass sich die Übersendung eines Lageplanes erübrigt.</br></br></br>1.2. Großformatige Wahlplakate („Wesselmann-Plakate“)</br></br>Größere Werbeeinrichtungen im Format der „Wesselmann Plakate“ bedürfen der Einzelerlaubnis der Stadt Billerbeck. Die Erlaubnis der Werbeeinrichtung ist im Einzelnen schriftlich unter Beifügung einer Beschreibung, Zeichnung, Angabe der Größenverhältnisunterlagen über den Standort usw. zu beantragen. Solche Großflächenplakate beabsichtige ich auch ab dem 12. August 2013 zuzulassen.</br></br>1.3. Plakatieren im öffentlichen Straßenraum (Dreiecksständer, Halterung für Laternenmaste im Format von max. DIN A1)</br></br>Mit dieser Form der Wahlwerbung kann ebenfalls ab dem 12. August 2013 begonnen werden. </br></br>Die gesamten Wahlwerbungen sind so anzubringen und aufzustellen, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht beeinträchtigt werden. Außerdem dürfen keine Sichtbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer entstehen. Das Plakatieren an Verkehrzeichen nach der StVO und Straßennamensschildern wird nicht zugelassen. Diese Einschränkung ist erforderlich, da bei der laufenden Wahl vielfach Beschwerden eingegangen sind.</br></br>Die Werbeträger sind so zu sichern, dass sie auch bei stärkerem Wind nicht aus ihrer Verankerung gerissen werden können. Die regelmäßige Sicherheitskontrolle der aufgestellten/angebrachten Werbeträger obliegt den jeweiligen Parteien. Grünanlagen und Bäume dürfen nicht beschädigt werden. </br></br>Bei den letzten Wahlen wurde festgestellt, dass durch Witterung oder Vandalismus viele Plakate und deren Rückwände beschädigt wurden. Dies hat über einen längeren Zeitraum zu einem sehr unschönen Bild geführt. Teilweise gefährdeten heruntergefallene bzw. herunterhängende Plakate die Verkehrsteilnehmer. Deshalb müssen die Parteien dafür sorgen, dass die Plakate regelmäßig überprüft und nachgebessert werden. </br></br></br>Die Werbung - einschließlich der Werbeträger - sind unverzüglich nach der Wahl zu entfernen. </br></br>Für weitere Informationen oder Fragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. </br></br>Mit freundlichen Grüßen</br></br>gezeichnet </br></br>Alfons Krause </br>Wahlamtüßen gezeichnet Alfons Krause Wahlamt)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000452  + (Wahlwerbung und Plakatierung »unter den üblichen verkehrsrechtlichen Bestimmungen«)
  • NRW:Bundestagswahl 2013/berti149/Schichtplan/00000008  + (Warenannahme)
  • NRW:Bundestagswahl 2013/berti149/Schichtplan/00000009  + (Warenannahme)
  • NRW:Bundestagswahl 2013/berti149/Schichtplan/00000010  + (Warenannahme, Telefon)
  • RP:2014-03-04 - 129. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Wegen mangelnder Beteiligung im Umlaufbeschluss auf Sitzung abgestimmt.)