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Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Begründung“ mit dem Wert „Der Kreisvorstand ist seit langem handlungsunfähig, da er nur noch aus“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 25 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

  • RP:2019-03-25 - 252 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Das Superwahljahr 2019 und die aktuell gerDas Superwahljahr 2019 und die aktuell geringe Wählerresonanz für unsere Partei stellen uns vor große Herausforderungen. Wir haben uns dafür entschieden, den Wahlkampf zu den Menschen zu bringen. Unser Ziel ist der Einsatz eines Wahlkampfmobiles vor Ort, nicht nur in den größeren Städten, sondern besonders auch in den kleinen Dörfern. Die Erfahrungen aus den letzten Wahlkämpfen zeigen, dass besonders in den kleinen Dörfern, bis auf Aktivitäten einer Partei, kaum politische Präsenz gezeigt wurde. Diese Partei kam dadurch in den Landtag. Das können wir auch.</br>Unsere Kandidaten/innen sollen im Wahlkampf durch ihre Wahlkreise touren können, um in direkten Gesprächen mit den Wählern/innen deren Wünsche und Anregungen aufzunehmen. Gleichzeitig wollen wir die Menschen davon überzeugen, die bessere politische Alternative zu sein.</br>Das Wahlkampfmobil soll intensiv eingesetzt werden; am besten täglich an einem neuen Ort.</br>Wir gehen von einem Ankaufspreis bis zu 10 T€ aus. Wir wollen das Fahrzeug in Eigenregie umrüsten Für die Umrüstung und die laufenden Kosten im Wahljahr rechnen wir mit weiteren 7 bis 10T€.ljahr rechnen wir mit weiteren 7 bis 10T€.)
  • RP:Antrag/2012.1/S11/Ausnahmeregelung-Ämterkumulation  + (Das ermöglicht Amtsträgern in den UntergliDas ermöglicht Amtsträgern in den Untergliederungen des Landes (zB. KV) eine Kandidatur für den Landesvorstand ohne das die Untergliederung darunter zu leiden hat. Alle anderen Konstellationen sind überflüssig und bringen weder die Untergliederung noch den Landesverband weiter. Alle Ämter, egal in welcher Gliederung sind sehr arbeitsintensiv und sollten daher mit der nötigen Voraussicht und Respekt angenommen werden.Voraussicht und Respekt angenommen werden.)
  • BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Abschaffung des Meisterzwangs im deutschen Handwerk  + (Das gegenwärtige System des Meisterzwangs Das gegenwärtige System des Meisterzwangs ist nicht mehr zeitgemäß. Die Pflicht, zur Ausübung bestimmter Gewerke (die in der Anlage A der Handwerksordnung gelisteten Berufe) einen Meistertitel zu führen, schränkt Unternehmer, Betriebe und Verbraucher in ihren Freiheiten ein, die Ausübenden in der freien Berufswahl, die Verbraucher in der freien Wahl des Dienstleisters.</br></br>Der Meisterzwang fusst auf zwei Regelungszwecken:</br>1. Berufe, von denen eine Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgeht dürfen als stehender Betrieb nur von Unternehmen ausgeübt werden, die über einen (handwerklichen) Meistertitel verfügen.</br>2. Berufe, die einen hohen Beitrag zur Ausbildungsleistung in Deutschland leisten, unterstehen dem Meisterzwang.</br></br>Die Gefahrengeneigtheit ist insofern ein vorgeschobenes Argument, da weiterhin alle dem Meisterzwang unterworfenen Tätigkeiten z.B. auch von Reisegewerbetreibenden, Inhaber eines unerheblichen handwerklichen Nebenbetriebes oder von Betrieben aus den EU-Mitgliedsstaaten</br>vollumfänglich erbracht werden dürfen. Daraus folgt in der Praxis, dass der</br>Meisterzwang weniger der Gefahrenabwehr, als vielmehr dem Schutz der etablierten</br>Marktteilnehmern (Meisterbetriebe) vor Konkurrenz dient.</br></br>Das Argument der hohen Ausbildungsleistung für die Beschränkung des Zugangs und damit des Angebots an tatsächlichen Ausbildungsgelegenheiten ist in sich widersprüchlich. Wie soll eine Begrenzung der Zahl ausbildender Betriebe zu einer Steigerung der Ausbildungsleistung führen?</br></br>Das Handwerk hat von 1995 bis 2008 die Zahl seiner Ausbildungsplätze um 32 Prozent verringert – die Industrie (in der es keinen Meisterzwang gibt) steigerte dagegen ihre Ausbildungsleistung um 23 Prozent.</br></br>Der Meisterzwang ist demnach nicht geeignet, eine hohe Zahl von Absolventen einer Berufsausbildungen sicher zu stellen. Für die Qualität der angebotenen Ausbildung hat er ebenso keine Auswirkung. Der Meistertitel ist ein lebenslang gültiges Zertifikat. Ausbildungsinhalte wechseln heute aber oft binnen weniger Jahre. Sowohl für Qualität, als auch Aktualität der Ausbildung wirkt vielmehr das System der dualen Ausbildung viel durchschlagender.</br></br>Somit ist der Meisterzwang zur Sicherung der beiden genannten Ziele ungeeignet. Seine Handhabung führt dagegen zu massiven Einschränkung der Menschen- und Bürgerrechte von Handwerkern.</br></br>Wer in Deutschland selbstständig einen Handwerksbetrieb betreiben möchte, sieht sich in folgenden Grundrechten eingeschränkt:<br></br>· Dem Grundrecht auf Freiheit der Berufswahl,<br></br>· dem Gleichheitsgrundsatz,<br></br>· dem Recht der freien Persönlichkeitsentfaltung,<br></br>· der Menschenwürde und<br></br>· der Unverletzlichkeit der Wohnung.<br></br></br>Selbst ein im Rahmen der bestehenden Gesetze eröffneter Betrieb, muss regelmäßig mit Verfolgung durch die Behörden rechnen, da der Meisterzwang oft wider besseren Wissens von den Handwerkskammern und Ordnungsbehörden in Zweifel gezogen werden. Am Ende der Maßnahmen stehen dann oft Hausdurchsuchungen auf fraglicher rechtlicher Grundlage. Diese Einschränkungen der Grundrechte sind für PIRATEN nicht hinnehmbar.lage. Diese Einschränkungen der Grundrechte sind für PIRATEN nicht hinnehmbar.)
  • BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Immaterialgüterrechte statt „Geistiges Eigentum“  + (Das hinter dem „Geistigen Eigentum“ stehenDas hinter dem „Geistigen Eigentum“ stehende Denkschema gefährdet die Wissens- und Informationsgesellschaft, da es Einzelnen aus Prinzip exklusive Rechte an Gedankengut zuweist. Dies kann zwar in einem bestimmten Rahmen sinnvoll sein (etwa bei Urheberrecht und Patenten), muss jedoch maßvoll und umsichtig geschehen, da sonst die Allgemeinheit unverhältnismäßig benachteiligt wird.</br></br>Zu den Forderungen im Bildungsbereich: Der Begriff soll nicht "zensiert" werden, aber es soll eine kritische Betrachtung dieser Argumentation stattfinden sowie Sachunterricht zum Immaterialgüterrecht.e Sachunterricht zum Immaterialgüterrecht.)
  • BY:Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Immaterialgüterrechte statt „Geistiges Eigentum“  + (Das hinter dem „Geistigen Eigentum“ stehenDas hinter dem „Geistigen Eigentum“ stehende Denkschema gefährdet die Wissens- und Informationsgesellschaft, da es Einzelnen aus Prinzip exklusive Rechte an Gedankengut zuweist. Dies kann zwar in einem bestimmten Rahmen sinnvoll sein (etwa bei Urheberrecht und Patenten), muss jedoch maßvoll und umsichtig geschehen, da sonst die Allgemeinheit unverhältnismäßig benachteiligt wird.</br></br>Zu den Forderungen im Bildungsbereich: Der Begriff soll nicht "zensiert" werden, aber es soll eine kritische Betrachtung dieser Argumentation stattfinden sowie Sachunterricht zum Immaterialgüterrecht.e Sachunterricht zum Immaterialgüterrecht.)
  • RP:2014-05-06 - 133. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Das ist das mindeste was wir tun können um Gerd die letzte Ehre zu erweisen und seinen Einsatz für den Landesverband zu würdigen.)
  • RP:2015-11-15 - 172. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Jedes Jahr marschieren Neonazis aus ganz DJedes Jahr marschieren Neonazis aus ganz Deutschland am 22.11. durch Remagen. Das antifaschistiche Bündnis ruft zu einer großen parteiübergreifenden Gegendemo auf.In diesem Jahr liegt der Fokus auch auf der Hetze und die Gewalt gegen Flüchlinge Auch in den letzten Jahren haben wir diesen Aufruf unterstützt.ahren haben wir diesen Aufruf unterstützt.)
  • Antrag:RLP/0000.0/ENTWURF/Lobbyregister - Neuregelung  + (Das jetzige RLP Lobbyregister ist eine aufDas jetzige RLP Lobbyregister ist eine aufzählung der Firmen die "irgendwie" mit dem Landtag in Kontakt getreten sind.</br>Dies reicht aber nicht aus um Lobbybeziehungen zu erkennen, oder wie im Fall Amthor sogar Korruption.</br>Hier müssen die Beziehungen zumindest tabellarisdch aufgeführt werden.</br></br>Im Alten Wahlprogramm steht:</br></br>" Damit für die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger klar ersichtlich ist, wer die Politik im Land beeinflusst, werden wir ein vollständiges Lobbyistenregister auf Landesebene einführen, in dem alle Verbände und Vertreter aufgeführt werden, die Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse oder deren Ausgestaltung durch Verordnungen haben.en Ausgestaltung durch Verordnungen haben.)
  • BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Ablehnung des Begriffs „Geistiges Eigentum“  + (Das sogenannte "Geistiges Eigentum" ist eiDas sogenannte "Geistiges Eigentum" ist ein Kampfbegriff einer Interessengruppe zur Durchsetzung ihrer Ziele gegenüber der Allgemeinheit. Er wird zwar unter Juristen verwendet, jedoch wird er politisch massiv missbraucht und muss deshalb ebenso politisch abgelehnt werden. Der Begriff geht am Kern der Sache vorbei.</br></br>So besitzt ein Urheber zwar das Eigentum an den Urheberrechten seiner Werke, jedoch handelt es sich dabei nur um ein begrenztes Monopolrecht. Hier den Eigentumsbegriff direkt anzuwenden, lässt das Urheberrecht - wahlweise das Patentrecht oder ähnliche rechtliche Regelungen - außen vor. Damit übergeht man angenehm deren Besonderheiten und vor allem ihre Einschränkungen, etwa die Laufzeiten, welche beim herkömmlichen Eigentumsbegriff so nicht existieren.</br></br>Das hinter dem „Geistigen Eigentum“ stehende Denkschema gefährdet die Wissens- und Informationsgesellschaft, da sie Einzelnen aus Prinzip exklusive Rechte an Gedankengut zuweist. Dies kann zwar in einem bestimmten Rahmen sinnvoll sein (etwa bei Urheberrecht und Patenten), muss jedoch maßvoll und umsichtig geschehen, da sonst die Allgemeinheit unverhältnismäßig benachteiligt wird.</br></br>Es gibt den für diesen Zweck passenden und schon lange existenten Begriff „Immaterialgüterrecht“ als geeigneten Ersatz.</br></br>Zu den Forderungen im Bildungsbereich: der Begriff soll nicht "zensiert" werden, aber es soll eine kritische Betrachtung dieser Argumentation stattfinden sowie Sachunterricht zum Immaterialgüterrecht.e Sachunterricht zum Immaterialgüterrecht.)
  • RP:Kreisverband Rheinhessen/Protokoll VS 04062014#Antrag RLP  + (Das war so abgesprochen, aber der entsprechende Beschluss wurde vergessen zu fassen.)
  • RP:2020-03-12 - 275 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Auch wenn die Gefahr einer Ansteckung bei Auch wenn die Gefahr einer Ansteckung bei 20 oder 30 Teilnehmern als sehr gering einzustufen ist, ist sie trotzdem vorhanden.</br>Diese Verantwortung sieht der Landesvorstand als zu groß an. Gleichzeitig würden wir auch Piraten ausschließen, die zur Risikogruppe gehören, oder diese einem höheren Risiko aussetzen.</br>Sobald es die epidemische Lage zulässt, werden wir den Landesparteitag schnellstmöglich neu ansetzen.esparteitag schnellstmöglich neu ansetzen.)
  • RP:Antrag/2012.2/011/Streichung des Beschwerdeausschusses  + (Dem Beschwerdeausschuss werden in der SatzDem Beschwerdeausschuss werden in der Satzung keine Aufgaben zugeteilt, und es</br>ergibt sich auch nicht indirekt, welche Aufgaben eventuell gemeint sein können. Die</br>Behandlung von Beschwerden ist laut Satzung dem Landesschiedsgericht zugeordnet. Damit</br>kann der Beschwerdeausschuss problemlos aus der Satzung herausgenommen werden.los aus der Satzung herausgenommen werden.)
  • RP:2013-02-17 - 103. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Begründung: Der Antrag unterscheidet sich Begründung: Der Antrag unterscheidet sich nur im Termin vom vorhergehenden Antrag. Der vormals beschlossene Termin liegt gerade eine Woche vor dem Bundesparteitag. Auf nachdrückliche Kritik aus der Basis, dass der Besuch von zwei Parteitagen hintereinander von vielen Piraten nicht zu leisten sei, wird der neue Termin festgelegt.sten sei, wird der neue Termin festgelegt.)
  • RP:2013-11-05 - 120. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Dem Landesvorstand liegt die Aufforderung des Landesschiedsgericht vor, die Verteidigungsbereitschaft zur Klage gegen die SDMV anzuzeigen. Der Umlaufbeschluss ist notwendig, da sonst die Anzeigefrist abläuft.)
  • HB:SÄA 2013.1/Regeln und Pflichten für Mandatsträger  + (Dem Landesvorstand war es im vergangen JahDem Landesvorstand war es im vergangen Jahr nicht möglich, die Anschuldigen gegen einen Mandatsträger der Piratenpartei zu entkräften, weil der Mandatsträger alle Auskünfte mit der Begründung verweigerte, sein Arbeitsvertrag würde das nicht zulassen und eine gerichtliche Klärung verhinderte, weil er seinen Beschuldiger nicht angezeigt hat. Ohne entsprechende Regelungen können Mandatsträger somit eventuelle Verfehlungen aussitzen und der Landesvorstand hat keine Handhabe zu intervenieren, um Schaden von der Partei abzuwenden.ren, um Schaden von der Partei abzuwenden.)
  • HB:SÄA 2013.1/Regeln und Pflichten für Mandatsträger Absatz 1  + (Dem Landesvorstand war es im vergangen JahDem Landesvorstand war es im vergangen Jahr nicht möglich, die Anschuldigen gegen einen Mandatsträger der Piratenpartei zu entkräften, weil der Mandatsträger alle Auskünfte mit der Begründung verweigerte, sein Arbeitsvertrag würde das nicht zulassen und eine gerichtliche Klärung verhinderte, weil er seinen Beschuldiger nicht angezeigt hat. Ohne entsprechende Regelungen können Mandatsträger somit eventuelle Verfehlungen aussitzen und der Landesvorstand hat keine Handhabe zu intervenieren, um Schaden von der Partei abzuwenden.ren, um Schaden von der Partei abzuwenden.)
  • HB:SÄA 2013.1/Regeln und Pflichten für Mandatsträger Absatz 2  + (Dem Landesvorstand war es im vergangen JahDem Landesvorstand war es im vergangen Jahr nicht möglich, die Anschuldigen gegen einen Mandatsträger der Piratenpartei zu entkräften, weil der Mandatsträger alle Auskünfte mit der Begründung verweigerte, sein Arbeitsvertrag würde das nicht zulassen und eine gerichtliche Klärung verhinderte, weil er seinen Beschuldiger nicht angezeigt hat. Ohne entsprechende Regelungen können Mandatsträger somit eventuelle Verfehlungen aussitzen und der Landesvorstand hat keine Handhabe zu intervenieren, um Schaden von der Partei abzuwenden.ren, um Schaden von der Partei abzuwenden.)
  • HB:SÄA 2013.1/Regeln und Pflichten für Mandatsträger Absatz 3  + (Dem Landesvorstand war es im vergangen JahDem Landesvorstand war es im vergangen Jahr nicht möglich, die Anschuldigen gegen einen Mandatsträger der Piratenpartei zu entkräften, weil der Mandatsträger alle Auskünfte mit der Begründung verweigerte, sein Arbeitsvertrag würde das nicht zulassen und eine gerichtliche Klärung verhinderte, weil er seinen Beschuldiger nicht angezeigt hat. Ohne entsprechende Regelungen können Mandatsträger somit eventuelle Verfehlungen aussitzen und der Landesvorstand hat keine Handhabe zu intervenieren, um Schaden von der Partei abzuwenden.ren, um Schaden von der Partei abzuwenden.)
  • HB:SÄA 2013.1/Regeln und Pflichten für Mandatsträger Absatz 4  + (Dem Landesvorstand war es im vergangen JahDem Landesvorstand war es im vergangen Jahr nicht möglich, die Anschuldigen gegen einen Mandatsträger der Piratenpartei zu entkräften, weil der Mandatsträger alle Auskünfte mit der Begründung verweigerte, sein Arbeitsvertrag würde das nicht zulassen und eine gerichtliche Klärung verhinderte, weil er seinen Beschuldiger nicht angezeigt hat. Ohne entsprechende Regelungen können Mandatsträger somit eventuelle Verfehlungen aussitzen und der Landesvorstand hat keine Handhabe zu intervenieren, um Schaden von der Partei abzuwenden.ren, um Schaden von der Partei abzuwenden.)
  • HB:SÄA 2013.1/Regeln und Pflichten für Mandatsträger Absatz 5  + (Dem Landesvorstand war es im vergangen JahDem Landesvorstand war es im vergangen Jahr nicht möglich, die Anschuldigen gegen einen Mandatsträger der Piratenpartei zu entkräften, weil der Mandatsträger alle Auskünfte mit der Begründung verweigerte, sein Arbeitsvertrag würde das nicht zulassen und eine gerichtliche Klärung verhinderte, weil er seinen Beschuldiger nicht angezeigt hat. Ohne entsprechende Regelungen können Mandatsträger somit eventuelle Verfehlungen aussitzen und der Landesvorstand hat keine Handhabe zu intervenieren, um Schaden von der Partei abzuwenden.ren, um Schaden von der Partei abzuwenden.)
  • BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Rückzahlung der BayernLB Hilfe  + (Dem Steuerzahler ist nicht zuzumuten, das ein Interessenverband(Sparkassen), sich aus seiner Verantwortung stiehlt, und die Lasten der BayernLB Rettung auf ihn abgewälzt werden.)
  • RP:2014-09-07 - 141. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Beschluss Nr. 4 der LaVo-Sitzung vom 17.08Beschluss Nr. 4 der LaVo-Sitzung vom 17.08.2014.<br></br>Aufgrund des Datenschutzes werden die Piraten die sich gemeldet haben in dieser</br>Abstimmung anonymisiert, da eine Abstimmung pro Person stattfinden muss. (A-F).<br></br>Die Piraten hinter den Buchstaben sind den Abstimmenden bekannt. (geschlossenes Pad)ben sind den Abstimmenden bekannt. (geschlossenes Pad))
  • BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2012.1/Mitgliederentscheid  + (Den Mitgliedern soll die Möglichkeit gegebDen Mitgliedern soll die Möglichkeit gegeben werden, zu Sachverhalten auch außerhalb des Parteitags verbindlich abstimmen zu können. Die Abstimmungen sollen rechtssicher sein und für alle mit kleinstmöglichem Aufwand durchgeführt werden können. Die Abstimmungen sollen nur in regelmäßigen Abständen (z.B. alle 2 Monate) stattfinden, damit auch Vielbeschäftigte genügend Zeit zur Meinungsbildung und Einreichung von Alternativanträgen haben. Zunächst sollen in der zu beschließenden Mitgliederentscheidsordnung (siehe Anhang) nur einfache halb-offene Online-Abstimmungen (z.B. mit einfachem Umfragewerkzeug) zulässig sein, die offenen Abstimmungen an Parteitagen nachempfunden sind. Auch Teilnehmer ohne eigenen Computer oder technisch weniger Versierte sollen teilnehmen können. Nicht zulässig sind geheime Online-Abstimmungen (d.h. Verbot von Wahlcomputern). Per Beschluss könnten auch geheime Brief- oder Urnenwahl freigeschaltet werden.</br>Verbindliche Entscheidungen sollen nur mit einem Quorum von Teilnehmern zustande kommen können.</br>Die Mitgliederentscheide sollen durch eine gewählte Kommission oder den Vorstand durchgeführt werden.</br></br>Das Verfahren zur Sammlung von Unterstützern für Anträge soll durch Mitgliederbegehren geregelt werden. Des weiteren sollen unverbindliche, aber standardisierte Mitgliederbefragungen zu allen Themen (z.B. auch mit Liquid Feedback, Liquizider, adhocracy) durchgeführt werden können.</br></br>Den folgenden Entwurf einer Mitgliederentscheidsordnung kann der Parteitag diskutieren und den Bedürfnissen anpassen.</br><div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="Entwurf_einer_Mitgliederentscheidordnung">Entwurf einer Mitgliederentscheidordnung</div></br><div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"></br>== Mitgliederentscheidsordnung ==</br>=== §1 - Allgemeines ===</br># Es werden ausschließlich halb-offene Abstimmungen zu politischen und organisatorischen Sachverhalten mit elektronischer Stimmabgabe [Option: ''oder auf Antrag per Brief''] durchgeführt. </br># Im Folgenden gelten die Regeln für Mitgliederentscheide auch für Mitgliederbefragungen, sofern nicht explizit unterschieden wird.</br># Die Mitgliederentscheidskommission wird nachfolgend MEK genannt.</br># Bis zu zwanzig Mitgliederentscheide können in einem Abstimmungszeitraum abgestimmt werden.</br></br>=== §2 - Ablauf ===</br>Eine Abstimmungsperiode hat folgenden Ablauf:</br>* Die für die Periode zur Abstimmung vorgesehenen Mitgliederentscheide werden öffentlich angekündigt. Abstimmungsalternativen für einen Mitgliederentscheid können diesem durch ein erfolgreiches Mitgliederbegehren oder auf Beschluss des Vorstands hinzugefügt werden und müssen umgehend veröffentlicht werden. </br>* Die Annahmefrist für erfolgreiche Mitgliederbegehren zu dem Mitgliederentscheid endet. Es beginnt der Zeitraum zur pflichtgemäßen Durchführung von Informationsveranstaltungen.</br>* Der Abstimmungszeitraum beginnt.</br>* Die Frist zur pflichtgemäßen Durchführung von Informationsveranstaltungen endet.</br>* Die Frist für Abstimmungen endet am Stimmtag. Das Ergebnis wird ausgezählt und veröffentlicht. Die nächste Abstimmungsperiode beginnt.</br>* Die Frist zur Anfechtung der Abstimmung endet. Wird die Abstimmung nicht angefochten, so gilt das endgültige Abstimmungsergebnis.</br></br>=== §3 - Quoren, Fristen und Zeiträume ===</br># Für ein Mitgliederbegehren werden lediglich die stimmberechtigten Mitglieder berücksichtigt, die innerhalb der letzten 12 Wochen ihre Unterstützung bekundet haben.</br># Teilnahmewillig ist auch jedes stimmberechtigte Mitglied, das seit Beginn der vorherigen Abstimmungsperiode an mindestens einem der seither stattgefundenden Mitgliederentscheide oder Mitgliederbegehren teilgenommen hat. </br># Ein Mitgliederbegehren zur Durchführung eines Mitgliederentscheids erfordert ein Quorum von zehn Prozent, für eine Mitgliederbefragung fünf Prozent der Teilnahmewilligen. Das Quorum für Mitgliederbegehren zur Einbringung einer Abstimmungsalternative beträgt ein Viertel des Quorums zur Durchführung des Mitgliederentscheids. Das Quorum für Mitgliederbegehren zur Einschränkung der Offenheit der Abstimmung erfordert ein Prozent der Teilnahmewilligen.</br># Das Quorum zur Gültigkeit des Ergebnisses eines Mitgliederentscheids beträgt ein Drittel der Teilnahmewilligen.</br># Eine Abstimmungsperiode dauert acht Wochen.</br># Der Abstimmungszeitraum dauert zwei Wochen und endet mit dem Verstreichen des Stichtags.</br># Die Frist für die Annahme von Abstimmungsalternativen endet vier Wochen nach Beginn der Abstimmungsperiode.</br># Die Frist zur pflichtgemäßen Durchführung von Informationsveranstaltungen endet eine Woche vor Ende des Abstimmungszeitraums.</br># Die Frist zur Anfechtung endet eine Woche nach Ende des Abstimmungszeitraums.</br># Erfolgreich zustande gekommene Eilverfahren werden unabhängig von Abstimmungsperioden durchgeführt. Die Frist für Abstimmungsalternativen endet zeitgleich mit dem Tag der Annahme des Mitgliederentscheids. Daraufhin beginnen der Zeitraum für die Abstimmung und die Information der Teilnahmewilligen, der eine Woche dauert. Das Ergebnis kann bis einen Tag nach der Abstimmung angefechtet werden.</br></br>=== §4 - Arten von Abstimmungen ===</br># Ist eine Abstimmung nicht geheim, werden die einzelnen Stimmen nach dem Stichtag veröffentlicht. Dabei muss jedes Mitglied nach seiner Stimmabgabe eine Kopie seiner Stimme in Textform erhalten, die zur Anfechtung der Abstimmung genutzt werden kann.</br># Eine abgegebene Stimme ist endgültig. </br># Sind bei einer Abstimmung die einzelnen Stimmen einem Mitglied mit bürgerlichem Namen oder Mitgliedsnummer zuordenbar, gilt diese als offen.</br># Erhält bei einer Abstimmung jedes Mitglied einen nur der MEK und dem jeweiligen Mitglied bekannten, einmaligen und eindeutig zuordenbaren Codenamen für dessen Stimme, gilt diese als halb-offen. </br># Sind bei einer Abstimmung die einzelnen abgegebenen Stimmen nur mit sehr hohem Aufwand einem Mitglied zuordenbar, so gilt diese als geheim.</br># Steht nur eine Abstimmungsalternative zur Wahl, entscheidet die einfache Mehrheit.</br># Steht mehr als eine Abstimmungsalternative zur Wahl, so wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Die Alternative, die die meisten und über die Hälfte der sich nicht enthaltenden gültigen Stimmen erhält, gewinnt. Erreichen mehrere Alternativen dieses Ergebnis, wird ein erneuter Mitgliederentscheid mit ausschließlich diesen Alternativen durchgeführt.</br></br>=== §5 - Stimmabgabe ===</br>==== §5a - elektronische Stimmabgabe ====</br># Ist ausschließlich elektronische Stimmabgabe vorgesehen, so haben die MEK oder beauftragte Untergliederungen dafür zu Sorgen, dass jedem stimmberechtigten Mitglied auf Anfrage technische Hilfe zur Verfügung steht um an der Abstimmung teilnehmen zu können.</br># Die Möglichkeit zur verschlüsselten elektronischen Kommunikation zwischen MEK und Mitglied sowie Stimmabgabe muss geboten werden. Versendet die MEK E-Mails, so müssen diese kryptographisch signiert und, falls das Mitglied seinen kryptographischen Schlüssel angibt, verschlüsselt sein.</br>==== §5b - Urnenabstimmung ====</br># Jedem Mitglied im Gebietsverband muss die Möglichkeit gegeben werden, mit vertretbaren Aufwand an der Urnenabstimmung teilzunehmen. Andernfalls muss jedem Mitglied die Möglichkeit zur Abstimmung per Brief geboten werden.</br>==== §5c - Briefabstimmung ====</br># Bei Abstimmung per Brief gilt der Tag des Erhalts des Briefes als Tag der Stimmgabe.</br># Gibt es neben der Abstimmung per Brief noch weitere Möglichkeiten, so muss die Briefabstimmung vom Mitglied schriftlich bei der MEK beantragt werden. [Option: ''Für den Erhalt der Abstimmungsunterlagen muss das Mitglied der MEK einen an sich selbst adressierten frankierten Rückumschlag zu senden. Das Porto für die Einsendung der Stimmzettel trägt das Mitglied.'']</br></br>=== §6 - Einladung und Information ===</br># Eine schriftliche Einladung der Mitglieder für einen Mitgliederentscheid ist nicht erforderlich.</br># Die stimmberechtigten Mitglieder werden von der MEK im Internet oder jährlich in Textform über die Abstimmungsperioden des folgenden Jahres informiert.</br># Die Teilnahmewilligen werden von der MEK in Textform am Anfang der Abstimmungsperiode über die abzustimmenden Mitgliederentscheide informiert. Bei erfolgreich zustande gekommenen Eilverfahren sind die Teilnahmewilligen unverzüglich in Textform einzuladen.</br># Die bisherigen und laufenden Mitgliederbegehren, Mitgliederentscheide mit allen Anträgen und Begründen und die Abstimmungsergebnisse werden von der MEK im Internet veröffentlicht.</br></br>=== §7 - Salvatorische Klausel ===</br># Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ordnung rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder nach Inkrafttreten unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.</br># An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Mitgliederversammlung mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat.</br># Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Ordnung als lückenhaft erweist.</br><div style="clear:left;"></div></div>ls lückenhaft erweist. <div style="clear:left;"></div></div>)
  • BY:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Unterstützung des Pirate Copyright Code  + (Den Piraten wird immer vorgeworfen, sie häDen Piraten wird immer vorgeworfen, sie hätten keine genauen Vorstellungen zur Ausgestaltung des Urheberrechts. Dabei sind innerhalb der Partei eine Fülle von Ideen in diese Richtung vorhanden. Der Pirate Copyright Code ist der Versuch diese Ideen auf Basis des Vorschlags der WITTEM-Gruppe für ein (gesamteuropäisches) Urheberrecht in einem Gesetzesvorschlag zu komprimieren.</br></br>Der Pirate Copyright Code sieht sich dabei nicht als finaler Vorschlag, sondern im Sinne des Open-Source-Gedankens als kontinuierliches Projekt und wird deswegen auch auf Github gehostet. Jeder soll hier seine Vorstellungen für die Weiterentwicklung des Pirate Copyright Codes selbst aktive einbringen können.</br>Entsprechend soll der Beschluss auch nicht als final betrachtet werden, sondern – je nach Weiterentwicklung – den Parteitagen der verschiedenen Ebenen erneut zur Abstimmung vorgelegt werden.</br></br>Der Pirate Copyright Code kann ebenfalls als ein Modellversuch für die Entwicklung von Gesetzestexten als solche stehen. Gesetze haben nie dauerhaften Bestand sondern werden ebenfalls ständig geändert. Hier kann der Open-Source-Ansatz ein neuer Aspekt der Mitsprache der Allgemeinheit sein.</br></br>Der Text ist bisher für die bessere internationale Portierung in Englisch verfasst. Ein Fork für die deutsche Übersetzung ist bereits angedacht.eutsche Übersetzung ist bereits angedacht.)
  • RP:2017-11-13 - 221 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Wir müssen möglichst schnell eine Ausschreibung machen, um Termine einhalten zu können.)
 (Der Kreisvorstand ist seit langem handlungsunfähig, da er nur noch aus)
  • RP:2014-02-18 - 127. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Wir erhalten Geld aus der Parteienfinanzierung und solten uns anteilig auch an den Kosten für die Rechenschaftslegung beteiligen.)
  • RP:2014-06-15 - 136. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Beim Beschluss zur Berechtigung der VorstäBeim Beschluss zur Berechtigung der Vorstände auf die Verwaltungs-Queue http://wiki.piratenpartei.de/RP:2014-06-01_-_135._Vorstandssitzung#Zugriffsrechte_im_OTRS_auf_Verwaltungs-Queue ist ungewollterweise die notwendige Berechtigung von Matthias untergegangen. Bei der Beauftragung von Matthias wurden aber seine Berechtigungen nicht festgelegt: http://wiki.piratenpartei.de/RP:2014-01-21_-_125._Vorstandssitzung#Beauftragung_eines_GenSek-Helfers In der Vergangenheit wurden die Berechtigungen der Gensek-Helfer sonst jedoch eindeutig beschlossen: http://wiki.piratenpartei.de/RP:2013-07-02_-_112._Vorstandssitzung#Beauftragung_von_Helfern_f.C3.BCr_den_Generalsekret.C3.A4r Das soll bei dieser Gelegenheit nachgeholt werden. bei dieser Gelegenheit nachgeholt werden.)
  • RP:Antrag/2013.5/009/Smart Grid  + (Der Abschnitt "Smart Grid" wurde auf der UDer Abschnitt "Smart Grid" wurde auf der Umweltprogrammveranstaltung in Mainz im Januar 2013 und im mumble der AG Umwelt RLP diskutiert. Daher wurde dieser Abschnitt zunächst zur weiteren Bearbeitung zurückgestellt und wird nun völlig überarbeitet neu eingereicht.</br></br>Die Texte sind aus Absätzen von anderen Anträgen übernommen, die eine große Zustimmung erhielten. Dort steht auch die Begründung und die Diskussion dazu.</br></br>Zum 1. Absatz: https://lqpp.de/ni/initiative/show/275.html (im LV Niedersachsen angenommen)</br></br>Zum 2. Absatz: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/6110.html (im Europa Six Pack auf Bundesebene angenommen)</br></br>Zum 3. Absatz: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2602.html (auf Bundesebene angenommen)</br></br>Weitere Infos: </br></br>http://de.wikipedia.org/wiki/Intelligentes_Stromnetz </br></br>http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/smart-meter-verbraucher-wollen-intelligente-zaehler-umsonst-a-843569.htmlintelligente-zaehler-umsonst-a-843569.html)
  • RP:Antrag/2013.5/015/Smart Grid mit Datenschutzstandardserläuterung  + (Der Abschnitt "Smart Grid" wurde auf der UDer Abschnitt "Smart Grid" wurde auf der Umweltprogrammveranstaltung in Mainz im Januar 2013 und im mumble der AG Umwelt RLP diskutiert. Daher wurde dieser Abschnitt zunächst zur weiteren Bearbeitung zurückgestellt und wird nun völlig überarbeitet neu eingereicht.</br></br>Die Texte sind aus Absätzen von anderen Anträgen übernommen, die eine große Zustimmung erhielten. Dort steht auch die Begründung und die Diskussion dazu.</br></br>Zum 1. Absatz: https://lqpp.de/ni/initiative/show/275.html (im LV Niedersachsen angenommen)</br></br>Zum 2. Absatz: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/6110.html (im Europa Six Pack auf Bundesebene angenommen)</br></br>Zum 3. Absatz: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2602.html (auf Bundesebene angenommen)</br></br>Weitere Infos: </br></br>http://de.wikipedia.org/wiki/Intelligentes_Stromnetz </br></br>http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/smart-meter-verbraucher-wollen-intelligente-zaehler-umsonst-a-843569.htmlintelligente-zaehler-umsonst-a-843569.html)
  • Antrag:RLP/2016.1/002/Abschnitt Sozialpolitik ins wahlprogramm einfügen  + (Der Abschnitt fehlt und ist wichtig)
  • BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Positionspapier zur Innen- und Rechtspolitik in Bayern Teil 9  + (Der Ankauf von illegal erworbenen Daten isDer Ankauf von illegal erworbenen Daten ist unabhängig von der verfolgten Straftat abzulehnen. Sollte diese Methode nicht unterbunden werden, so ist es denkbar, dass der Staat auch zu anderen Ermittlungen auf private Quellen zugreift, um sich illegal Daten zu beschaffen. Dadurch wäre jede Bemühung, den Staat in seiner Datensammelwut zu beschränken unterlaufbar.atensammelwut zu beschränken unterlaufbar.)
  • RP:Antrag/2013.1/013/Keine Datenhehlerei unter dem Deckmantel der Steuergerechtigkeit!  + (Der Ankauf von personenbezogenen Daten vonDer Ankauf von personenbezogenen Daten von Bürgerinnen und Bürgern durch den Staat ist abzulehnen. Auch für Steuerkriminalität muss gelten, dass nicht pauschal, sondern nur im konkreten Verdachtsfall ermittelt wird. Die Zusammenarbeit mit Kriminellen ist in einem Rechtsstaat inakzeptabel genauso wie, dass die Steuergerechtkeit in die Hände von Kriminellen gelegt werden soll. Hände von Kriminellen gelegt werden soll.)
  • RP:Antrag/2013.2/002/Energiepolitik-Kapitel aufräumen  + (Der Antrag 2012.2/037/Umwelt- und Energiepolitik hat einige Passagen des Wahlprogramms neu gefasst ohne die alten zu löschen. Dieser Antrag soll dies nachholen und für eine verbesserte Strukturierung sorgen.)
  • BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen  + (Der Antrag basiert auf dem Wahlprogramm der hessischen Piratenpartei und wurde auf Bayern umgeschrieben. Ausführliche Begründung erfolgt mündlich.)
  • BY:Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen  + (Der Antrag basiert auf dem Wahlprogramm der hessischen Piratenpartei und wurde auf Bayern umgeschrieben. Ausführliche Begründung erfolgt mündlich.)
  • BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Nachhaltiger Sprachgebrauch  + (Der Antrag bezieht sich auf einen nachhaltDer Antrag bezieht sich auf einen nachhaltigen Sprachgebrauch in offiziellen Dokumenten, Programmen und Verlautbarungen der Piratenpartei. Durch die Aussagewelt sämtlicher politischen Parteien und Gruppierungen sowie durch nahezu alle öffentlich verbreiteten Diskussionen zieht sich ein inflationärer Gebrauch des Begriffs "Müssen" in allen Konjugationen, sowie das markante Merkmal, dass kaum ein Satz ohne den Gebrauch einer Negation (nicht, nie) formuliert und herausgegeben wird. Doch Forschungen im Bereich Marketing und Sprachwissenschaft belegen mittlerweile, dass Negationen im Unterbewusstsein unverarbeitet bleiben. Das bedeutet zum Beispiel: Eine Aussage wie "Kanzlerin Merkel unterstützt Volksentscheide nicht" im Unterbewusstsein des Hörers als ""Kanzlerin Merkel unterstützt Volksentscheide" wahrgenommen wird.<br></br></br>Ähnlich verhält es sich mit dem Gebrauch des Wortes "Müssen". Jedes Müssen erlegt dem Zuhörer eine Last auf. Jedes dürfen befreit ihn.Zuhörer eine Last auf. Jedes dürfen befreit ihn.)
  • RP:Antrag/2012.2/016/Wahlrecht ab Geburt  + (Der Antrag folgt diesem Positionspapier der Jungen Piraten: https://wiki.junge-piraten.de/wiki/Bundesmitgliederversammlung_2012.Q1/Antr%C3%A4ge#Antrag:_Positionspapier:_Abschaffung_des_aktiven_Wahlalters.2C_Wahlrecht_ab_Geburt)
  • Antrag:RLP/2020.2/002/Onlineparteitag  + (Der Antrag hilft den Landesverband flexiblDer Antrag hilft den Landesverband flexibler und vor allen Dingen schneller auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren.</br>Kosten für den Landesverband und für die Mitglieder werden eingespart.</br>Der Landesverband Brandenburg hat bereits gezeigt das Onlineparteitage funktionieren.ezeigt das Onlineparteitage funktionieren.)
  • RP:2013-02-03 - 102. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Der Landesvorstand ist für die Einladung uDer Landesvorstand ist für die Einladung und Durchführung verantwortlich. Klaus Brand wurde mit der Organisation beauftragt. Ein Doodle-Umfrage http://doodle.com/u3fih2f9vkuipyc7yk8cxsnb/admin?#table ergab als beste Termine Samstag den 9.3.2012 und Samstag den 16.3.2012. Da am 9.3.2012 bereits die Aufstellungsversammlung in  Ahrweiler stattfindet wurde der 16.3.2012 als Termin gewählt. In  Anbetracht der besonderen Situation im WK210 erachte ich einen  ausdrücklichen Vorstandsbeschluss für notwendig.cklichen Vorstandsbeschluss für notwendig.)
  • Antrag:RLP/2014.3/006/Wahlprogramm in leichter Sprache  + (Der Antrag ist ein Appell an zukünftige AnDer Antrag ist ein Appell an zukünftige Antragsteller, einfache Sprache zu verwenden. Er umfasst jedoch keine redaktionelle Bearbeitung durch andere Piraten, damit keine sinnentstellenden Umformulierungen entgegen dem Wunsch des Antragstellers vorgenommen werden können. Antragstellers vorgenommen werden können.)
  • RP:2011-09-19 - 65. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
  • BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/10 B - Wahlsystem in Aufstellungsversammlungen  + (Der Antrag ist für das [[BY:Wahl2013/Formalia/Wahlverfahren#Aufstellungsversammlung_zur_Landesliste_Bayern_.28BTW_2013.29|Wahlverfahren]] Der Antrag ist für das [[BY:Wahl2013/Formalia/Wahlverfahren#Aufstellungsversammlung_zur_Landesliste_Bayern_.28BTW_2013.29|Wahlverfahren]] nötig, das vom Team zur Vorbereitung der Aufstellungsversammlung vorgeschlagen wird. Es hindert die Aufstellungsversammlung aber nicht, notfalls oder falls gewünscht ein anderes Wahlverfahren zu nehmen. Das Wahlverfahren wurde dem Landeswahlleiter vorgelegt, welcher keine Einwände von seiner Seite aus geltend machte. Der Punkt (1) ist wegen der Blockwahl am Ende nötig, welche aufgrund des demokratischen Verständnisses nur eingeschränkt zur Verwendung kommen sollte. Ein [[BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Geschäftsordnung_für_die_Aufstellungsversammlung_der_Landesliste_zur_Bundestagswahl|Vorschlag zur Geschäftsordnung]] für die Aufstellungsversammlung existiert auch bereits. Zu den einzelnen Absätzen: Absatz 1 ist nötwendig, da sonst keine BLockwahl nach Vereinsrecht erlaubt wäre. Die einschränkungen sollen klarstellen, dass es keine Blockwahl mit Vorstandsvorschlägen oder Einzelvorschlägen (Es gibt mehrere Listen die gegeneinander Antreten) aktzeptierbar sind. (2) und (3) dienen der Klarstellung dieser Grundlegenden Regeln. (4) wird von einigen als Notwendig empfunden, da das BWahlG sagt, die Satzung regelt das Wahlverfahren.agt, die Satzung regelt das Wahlverfahren.)
  • RP:Antrag/2010.1/001/Zukunft des Bildungssystems/Finanzen  + (Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.)
  • RP:Antrag/2010.1/009/Zukunft des Bildungssystems/frühkindliche Bildung/Ausgleich  + (Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.)
  • RP:Antrag/2010.1/010/Zukunft des Bildungssystems/frühkindliche Bildung/Kindergarten  + (Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.)
  • RP:Antrag/2010.1/011/Zukunft des Bildungssystems/frühkindliche Bildung/Kindertagesstätte  + (Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.)
  • RP:Antrag/2010.1/007/Zukunft des Bildungssystems/Schule/Unterstützung Lehrer  + (Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.)
  • RP:Antrag/2010.1/006/Zukunft des Bildungssystems/Schule/Unterrichtsmaterialien  + (Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.)
  • RP:Antrag/2010.1/008/Zukunft des Bildungssystems/Schule/Vebraucherbildung  + (Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.)
  • RP:Antrag/2010.1/003/Zukunft des Bildungssystems/Schule/Gesundheitserziehung  + (Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.)