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- BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Präferenzdelegation mit Schulze im LQFB + (Besser Delegieren: Durch diese Möglichkeit … Besser Delegieren:</br>Durch diese Möglichkeiten kann jeder mit der Erstellung der passenden Delegiertenlisten weitergehendere und genauere Delegationen vornehmen. Kettendelegationen gibt es nicht mehr, da mehrere Stimmen von Delegierten eingeholt werden. Außerdem bekommt die Meinung der Delegierten eine andere Einordnung: Ein Delegierter gibt mit seiner Stimmabgabe die Aufforderung an seine Delegierer, diese Meinung zu übernehmen. Eine Empfehlung einer Meinung kann und darf nur aktiv passieren, also dann wenn der Delegierte bewusst und absichtlich diese Meinung bekundet und sie nicht automatisch aus einem Rechenprogramm übernimmt.</br></br>Detrivialisieren der Delegation:</br>Eine Delegation ist nicht einfach so mal eben ja/nein zu übernehmen. Jeder Mensch lebt in einem Umfeld, das von verschiedenen Meinungen und Ansichten geprägt ist. Dabei überwiegen natürlich einzelne und andere sind eher in der Minderheit.</br>Das bisherige Delegationssystem lässt die Abbildung dieser Sozialen Umgebung aber nicht zu, da man nur auf einen Delegieren kann. Doch im Einzelfall kann die Delegation an einen einzelnen auch genau das Gegenteil bewirken.nzelnen auch genau das Gegenteil bewirken.)
- RP:2024-04-12 - 372 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Bestände sind niedrig und zum Teil verlagert)
- RP:2010-05-02 - 33. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Erfolgt mündlich)
- RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/Bewegliche Wahlvorstände ausbauen + (Bewegliche Wahlvorstände bestehen bereits … Bewegliche Wahlvorstände bestehen bereits nach §6 LWO:<br></br>Für die Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- oder Pflegeheimen und in Klöstern soll die Gemeindeverwaltung bewegliche Wahlvorstände bilden. Der bewegliche Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher des zuständigen Stimmbezirks oder seinem Stellvertreter und zwei Beisitzern des Wahlvorstandes. Die Gemeindeverwaltung kann jedoch auch den beweglichen Wahlvorstand eines anderen Stimmbezirks der Gemeinde mit der Aufgabe nach Satz 1 beauftragen.</br></br>Der Antrag fordert eine Ausweitung dahingehend, dass auch Personen, die alleine zu Hause gepflegt werden, dieses Angebot nutzen können ohne auf die manipulationsanfällige Briefwahl zurückgreifen zu müssen und auch gemeinsam mit allen weiteren Wahlberechtigten ihre Stimmen am Wahltag abgeben zu können.</br></br>Zu Problemen mit der Briefwahl gibt es hier eine Liste mit entdeckten Fällen:<br></br>http://rupp.de/briefwahl_einspruch/briefwahl_wahlbetrug.html/rupp.de/briefwahl_einspruch/briefwahl_wahlbetrug.html)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gliederungsautonomie + (Bezirke gibt es nicht in jedem Bundesland … Bezirke gibt es nicht in jedem Bundesland und wenn sind sie teilweise sehr unpraktisch für die Arbeit vor Ort. Multikreisverbände sind bei unserer Größe sinnvoller als Einzelkreisverbände und daher muss Rechtssicherheit geschaffen werden, auch wenn die AG Recht den Pargraph bereits jetzt so auslegt das Multikreisverbände möglich sind. Die Landesverbände kennen die Gegebenheiten in ihrem Bundesland am besten und sollten dies selbst regeln dürfen.</br></br></br>Desweiteren muss ein Teil der Finanzordnung geändert werden, da diese auch den LV überlassen werden sollten.</br></br></br>'''Alte Fassung Satzung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.</div></br></br>'''Alte Version Finanzordnung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.</br></br>(7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.</div></br></br>'''Neue Version:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.</br></br>(7) - gestrichen - </div>s Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. (7) - gestrichen - </div>)
- HB:Sonstiger Antrag 2013.1/Positionspapier Langzeitstudiengebühren + (Bildung ist das höchste Gut der Gesellscha … Bildung ist das höchste Gut der Gesellschaft. Studiengebühren, auch ab dem 14 Semester, verhindern die Entfaltungsfreiheit der Studierenden. Diese Regelung trifft gerade die Menschen, die während ihre Studienzeit arbeiten müssen oder eine Familie gegründet haben. Ihnen wird durch dieses System ein besserer Abschluss erschwertes System ein besserer Abschluss erschwert)
- RP:Antrag/2013.4/006/Kostenlose Grundversorgung + (Bildung und Grundversorgung der Bevölkerun … Bildung und Grundversorgung der Bevölkerung mit Nachrichten ist Aufgabe des Staates. Schulen und Kindergärten werden auch steuerfinanziert. Es gibt keinen Grund, in diesem Bereich einen anderen Finanzierungsweg zu wählen. Bei der jetzigen Finanzierungsart durch eine Haushaltsabgabe werden die Anforderungen an den Datenschutz nicht eingehalten. Durch eine Steuerfinanzierung werden außerdem Anforderungen nach dem Solidaritätsprinzip erfüllt.ngen nach dem Solidaritätsprinzip erfüllt.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Details der Ausgestaltung und Prozedere bei der Einführung einer Verfassten Studierendenschaft in Bayern + (Bildungspolitische Entscheidungen werden a … Bildungspolitische Entscheidungen werden auf Landesebene getroffen; eine einwandfrei funktionierende landesweite Zusammenarbeit der Studierendenvertreter ist deshalb unerlässlich. Bei der bundesweiten Kooperation zeigt sich immer wieder, dass die verschiedenen politischen Strukturen an den Hochschulen in den verschiedenen Bundesländern zu unterschiedlichen Denkweisen führen, die die Zusammenarbeit erheblich komplizieren. Die Schaffung von bayernweit einheitlichen Strukturen in der Hochschulpolitik muss deshalb ein Hauptziel bei der Einführung der Verfasstem Studierendenschaft sein.</br></br>Darüber hinaus ist eine landesweite Einheitlichkeit auch für die Frage der finanziellen Unterstützung der kleineren Hochschulen unerlässlich, da das den Hochschulen finanzielle Unabhängigkeit gewährende Solidaritätsmodell überhaupt erst durch die Partizipation aller bayerischen Hochschulen ermöglicht wird.</br>Die wichtigste Maßnahme zur Schaffung dieser Einheitlichkeit ist die Festlegung eines verbindlichen politischen Modells für alle Verfassten Studierendenschaften in Bayern. </br></br>Für eine bayernweit einheitlich gestaltete Verfasste Studierendenschaft bietet sich das StuPa/StuRa-Mixmodell an, da es aufgrund seines dualen Charakters für Hochschulen aller Arten und Größen gleichermaßen geeignet ist.</br>Um der Vielfalt der bayerischen Hochschulen trotz größtmöglicher Einheitlichkeit gerecht werden zu können, ist es dennoch sinnvoll, die Entscheidung über einzelne Punkte der jeweiligen Verfassten Studierendenschaft zu überlassen. Hierzu gehören vor allem die Wahl des Mitgliedschaftsmodells und die Höhe des Mitgliedsbetrages, auf die die Studierendenzahl der Hochschule sich erheblich auswirken wird.</br></br>Die Aufgabe der Kommission ist es, einen Kompromiss zwischen diesen individuellen Kompetenzen der Hochschulen und der Notwendigkeit einheitlicher Regelungen zu finden; die Wahrung und Weiterentwicklung dieser Balance obliegt der ständigen Kommission und dem bayernweiten Verband der Verfassten Studierendenschaften.rband der Verfassten Studierendenschaften.)
- RP:Antrag/2013.5/011/Abschnitt "Mindestwirkungsgrad für neue Kraftwerke" raus + (Bis 2030 soll in Rheinland-Pfalz die Energ … Bis 2030 soll in Rheinland-Pfalz die Energiegewinnung auf 100% erneuerbare Energie umgestellt werden. Bis dahin sind es noch 17 Jahre ab heute (2013). Da fossile Kraftwerke normalerweise eine längere Laufzeit als 17 Jahre haben, werden voraussichtlich bis 2030 in Rheinland-Pfalz keine mehr geplant bzw. gebaut werden. Die Umstellung auf 100% erneuerbare Energie ist bereits in vollem Gange: http://www.mwkel.rlp.de/Klimaschutz,-Energie/Erneuerbare-Energien/Klimaschutz,-Energie/Erneuerbare-Energien/)
- Antrag:RLP/2014.3/004/Bürgerkontrolle der Geheimdienste + (Bis wir eine Auflösung und oder Veränderun … Bis wir eine Auflösung und oder Veränderung des Verhaltens</br>auch nur eines Dienstes erreichen können, wird wohl noch etwas dauern.</br>Unsere Geheimdienste fürchten kaum etwas mehr, als das wir ihnen auf die</br>Finger schauen können. Das hier kann als „Brückenlösung“ helfen. Das hier kann als „Brückenlösung“ helfen.)
- RP:Antrag/2014.2/008/Für eine freiheitliche Flüchtlingspolitik + (Bisher besteht unser Asylprogramm nur dari … Bisher besteht unser Asylprogramm nur darin, dass wir eine Abschaffung der Residenzpflicht fordern. Diese hat die Landesregierung aber schon im letzten Jahr abgeschafft. Wir hatten lange Zeit auch die Forderung nach einer Schließung der LUFA Trier im Programm, aber nach Schließung der LUFA im Jahr 2011 haben wir diesen Programmpunkt gestrichen.</br></br>Der vorliegende Antrag passt unsere Landesprogrammatik dazu ans Bundesprogramm an und fordert offen: Mehr Rechte für Asylbewerber und Flüchtlinge, eine klare Absage an menschenunwürdige Wohnzustände und Freiheit für alle Menschen unabhängig von ihrer Rasse, Religion, ect.unabhängig von ihrer Rasse, Religion, ect.)
- HB:Sonstiger Antrag 2012.1/Landesparteiprogramm + (Bisher existiert nur ein mit heißer Nadel … Bisher existiert nur ein mit heißer Nadel gestricktes Wahlprogramm für die Bremische Bürgerschaft. Dieses enthält zwar konkrete Einzelforderungen, ist aber nicht der richtige Ort, um landesspezifische Ausformen unserer grundlegenderen bundespolitischen Zielsetzungen aufzunehmen. Auch können wir in ein Landesparteiprogramm bereits politische Grundentscheidungen aufnehmen, über die in Bremen weitestgehend Einigkeit herrscht und die bisher auf Bundesebene noch nicht behandelt wurden. Selbstverständlich darf das Landesparteiprogramm aber nicht im Widerspruch zum Bundesparteiprogramm stehen. Dieses Konzept wird auch von anderen Landesverbänden, wie beispielsweise Niedersachsen, praktiziert. Um das Landesparteiprogramm mit von einer großen Mehrheit getragenen und gut ausformulierten und durchdachten Positionen zu komplettieren, ist die Zeit bis zum Landesparteitag am 20.05.2012 zu kurz. Deswegen sollte ein Programmparteitag später in diesem Jahr angesetzt werden (Antrag hierzu folgt).hr angesetzt werden (Antrag hierzu folgt).)
- RP:2013-02-17 - 103. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Begründung: Der Antrag unterscheidet sich … Begründung: Der Antrag unterscheidet sich nur im Termin vom vorhergehenden Antrag. Der vormals beschlossene Termin liegt gerade eine Woche vor dem Bundesparteitag. Auf nachdrückliche Kritik aus der Basis, dass der Besuch von zwei Parteitagen hintereinander von vielen Piraten nicht zu leisten sei, wird der neue Termin festgelegt.sten sei, wird der neue Termin festgelegt.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/WikiMirror + (Bisher haben NRW und Hessen eigenständig R … Bisher haben NRW und Hessen eigenständig ReadOnly-Mirror des Bundes-Wiki aufgesetzt. Allerdings fehlen diesen die Vorlagen und die hochgeladenen Dateien. Die Bundes-IT unterstützt diese Vorhaben ohne Angabe von Begründungen leider nicht. Das Wiki ist für uns als Partei egal auf welcher Ebene aber oft lebensnotwendig. Deswegen sind die Mirror-Server und deren Pflege und Updates eine sinnvolle Absicherung falls das Bundes-Wiki wiedermal ausfällt. falls das Bundes-Wiki wiedermal ausfällt.)
- RP:2013-01-20 - 101. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Die Regionalgruppe würde sich gerne an der … Die Regionalgruppe würde sich gerne an der Sammelbestellung von Klaus beteiligen und eine große Fahne mitbestellen. Die "Kasse der Regionalgruppe" sollte dies hergeben. Da Klaus die Bestellung tätigt denke ich, dass er der entsprechende Verantwortliche sein sollte. Auf der Diskussionsrunde am 16.01.2013 gab es den Beschluss diesen Antrag zu stellen.es den Beschluss diesen Antrag zu stellen.)
- RP:2012-05-29 - 83. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Im Sinne der Transparenz sollte unsere Vor … Im Sinne der Transparenz sollte unsere Vorstands-Sitzung gestreamt werden. Das Budget von 50 EUR stellt einen ausreichenden Puffer dar. Das Streaming des Landesparteitags hat letzten Endes weniger als 12 EUR gekostet. Die Erstattung der Fahrtkosten für den technisch Ausführenden ist notwendig, um das Streaming zu realisieren. Begründung für Umlaufbeschluss: Da es um das Streaming der nächsten Sitzung geht, müssen Budget und Reisekosten dafür vor dieser Sitzung genehmigt sein.n dafür vor dieser Sitzung genehmigt sein.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Zuständigkeit für Ordnungsmaßnahmen + (Bisher können Ordnungsmaßnahmen nur vom Bu … Bisher können Ordnungsmaßnahmen nur vom Bundesvorstand beschlossen werden. Satzungen niederer Gliederungen dürfen nur "ergänzende Regelungen treffen". Ein Parteiausschluss kann bisher nur vom Bundesvorstand beim zuständigen Schiedsgericht beantragt werden.</br>Die Delegation von Ordnungsmaßnahmen ist jedoch bei den aktuellen Mitgliederzahlen notwendig. </br>Zu diesem Antrag gibt es einen Alternativantrag [[Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Zuständigkeit für Ordnungsmaßnahmen 2|Zuständigkeit für Ordnungsmaßnahmen2]] für den Fall, dass der Antrag [[Antragsfabrik/Gliederungsautonomie]] angenommen werden sollte. </br></br>'''Aktuelle Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> § 6 - Ordnungsmaßnahmen</br></br>(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.</br></br>(2) Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.</br></br>(3) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluss werden vom Bundesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. </div>ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. </div>)
- Antrag:RLP/2014.4/002/Streichung der Urabstimmungsordnung + (Bisher verlangt die Landessatzung eine Ord … Bisher verlangt die Landessatzung eine Ordnung zur Durchführung von Urabstimmungen. Diese ist zurzeit nicht vorhanden. Ohne eine solche Ordnung ist, das heißt: aktuell kann keine Urabstimmung durchgeführt werden. Es ist außerdem kein Regelungsbedarf, der durch eine solche Ordnung abgedeckt würde, ersichtlich.<br /></br>Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, kann dies als Arbeitsauftrag an den Landesvorstand und die Arbeitsgemeinschaft Satzung aufgefasst werden.e Arbeitsgemeinschaft Satzung aufgefasst werden.)
- RP:Antrag/2013.5/004/Beitragseinzug durch die Kreisverbaende + (Bisher war der Landesvorstand mit seinen B … Bisher war der Landesvorstand mit seinen Bestrebungen erfolgreich, die Mitgliedsbeiträge selbst (zentral) einzuziehen. Dieses Verfahren untergräbt die Souveränität der Kreisverbände im Landesverband RLP, da sie keinen direkten Zugriff auf die dringend benötigten Einnahmen haben. Insofern sind sie abhängig davon, welche Beträge der Landesverband an</br>die Kreisverbände abzüglich irgendwelcher Aufwendungen weiterleitet.</br></br>Gegen einen Einzug der Mitgliedsbeiträge per Lastschrift durch die Kreisverbände selbst bestehen grundsätzlich keine Bedenken, allerdings bestehen weiterhin (wie bei dem bisherigen Einzug per Lastschrift durch den Landesverband) Kostenrisiken wegen geplatzter Lastschriften. Im Übrigen kann der Verband über die eingegangenen Gelder (per Lastschrift) solange nicht verfügen, bis das Kreditrisiko nicht ausgekehrt ist. Kosten für den Einzug per Lastschrift fallen ebenfalls an.inzug per Lastschrift fallen ebenfalls an.)
- RP:2019-04-08 - 253 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Bisher wurden nur Kabelbinder für die EU Plakate bestellt.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Klärung, was mit Mitgliedsbeitragsanteilen für nicht existierende Gliederungen passiert + (Bisher:<br> <div style=" border: … Bisher:<br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.</div></br></br>Bezirksverbände existieren nicht in diesem Paragraphen und streng logisch gesehen fällt der Anteil des nicht existierenden Kreisverbandes an.. den Kreisverband (wegen "Gleiches gilt"). Mit der neuen Fassung wird das klar geregelt und es werden keine konkreten Gliederungsnamen genannt.gelt und es werden keine konkreten Gliederungsnamen genannt.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung per Mitgliederentscheid + (Bisherige Fassung:<br> '''(1) Änderu … Bisherige Fassung:<br></br>'''(1) Änderungen der Landessatzung und des Programms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten dem Änderungsantrag schriftlich zustimmen.'''<br></br></br>Dieser Antrag ergänzt den Antrag zum [[BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Mitgliederentscheid|Mitgliederentscheid]], um auch Satzungsänderungen zu ermöglichen.andesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Mitgliederentscheid|Mitgliederentscheid]], um auch Satzungsänderungen zu ermöglichen.)
- RP:Antrag/2012.1/S06/Textform bei Umlaufbeschlüssen + (Bisherige Praxis der Umlaufbeschlüsse via … Bisherige Praxis der Umlaufbeschlüsse via E-Mail (und möglicherweise auch die der fernmündlichen) stellt wahrscheinlich nach BGB § 28 iVm § 32 jene, die Beschlüsse durchführende Person oder Personengruppe unter das Risiko, dass der Beschluss erfolgreich angefechtet wird und somit erfolgte Ausgaben privat getragen werden müssen. Dieser Antrag macht von BGB § 40 Gebrauch und lockert die strengen Regelungen aus BGB § 32 im Falle von virtuellen und fernmündlichen Vorstandssitzungen.len und fernmündlichen Vorstandssitzungen.)
- RP:Antrag/2012.1/S08/Aufstellungsversammlung + (Bisheriger §6.1: »(1) Für die Aufstellung … Bisheriger §6.1:</br></br>»(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten neben dieser Satzung die Bestimmungen der Wahlgesetze.</br></br>(2) Bewerber müssen zu der Volksvertretung wählbar sein (passives Wahlrecht).«</br></br>Wir haben bisher keine wirklichen Regelungen zur Aufstellungsversammlung in der Satzung.</br></br>Unterschied zu Vincent's Antrag: In diesem Antrag wird klar festgeschrieben, dass alle Wahlberechtigten einzuladen sind. Die Einladungsfrist wird auch bei vorgezogenen Neuwahlen klar festgelegt. Die Mitgliederversammlung muss nicht das Wahlverfahren jedes mal neu beschließen, es reicht, dieses in die GO zu schreiben, so dass es für zukünftige Versammlungen Gültigkeit behält, außer es wird geändert. Anrufung des LSG raus, da nach BSGO nicht zulässig. Nach Gesetzeslage hat der Landesvorstand ein Einspruchsrecht.at der Landesvorstand ein Einspruchsrecht.)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Misstrauen Amtsenthebung + (Bislang sieht die Satzung in keiner Form e … Bislang sieht die Satzung in keiner Form eine "Notbremse" für fehlgeleitete Bundesvorstände vor. Nach dem Motto "Quis custodit custodes?" ist das ein unhaltbarer Zustand, wir entwickeln uns zu einer Klüngel-Partei. Entsprechend wäre es gut, wenn auch die oberste "Hierarchieordnung" einem Kontrollorgan unterliegt.ieordnung" einem Kontrollorgan unterliegt.)
- RP:Antrag/2013.3/010/SDMV-Laufzeit verlängern + (Bislang steht noch nicht fest, ob es eine weitere LMV am Ende des Jahres geben wird. Daher muss ich diesen Antrag leider jetzt schon stellen, obwohl wir bislang nur wenig Erfahrung mit der SDMV sammeln konnten.)
- RP:Antrag/2014.1/011/Abstände zwischen SDMV-Abstimmungen erhöhen + (Bislang wurden die SDMV-Abstimmungen im zw … Bislang wurden die SDMV-Abstimmungen im zweimonatlichen Rhythmus durchgeführt (6 Abstimmungen pro Jahr). Das Antragsvolumen im Landesverband ist jedoch zu gering, als dass diese Frequenz notwendig wäre. Die Neuregelung senkt die Anzahl an Abstimmungen auf 2-6 pro Jahr. Dadurch werden vor allem die Mitglieder finanziell und zeitlich entlastet, die einen weiten Anfahrtsweg zur Urne haben.e einen weiten Anfahrtsweg zur Urne haben.)
- RP:Antrag/2010.1/S1-B/Relative Mehrheit bei Satzungsänderungen + (Bislang zählen bei Satzungsänderungsanträg … Bislang zählen bei Satzungsänderungsanträgen Enthaltungen als Neinstimmen. Allerdings besteht die Möglichkeit für diejenigen, die sich enthalten wollen, vor einer entsprechenden Abstimmung den Versammlungsraum zu verlassen und durch ein im Raum verbliebenes Parteimitglied eine Neuauszählung der Stimmberechtigten beantragen zu lassen. Da so bereits möglich ist, sich auch bei Satzungsänderungen zu enthalten, ändert die neue Fassung nichts an den Möglichkeiten. Sie erleichtert es lediglich denjenigen, die sich enthalten wollen, dadurch, dass sie nicht mehr den Raum verlassen müssen, um sich enthalten zu dürfen. Der zweite Satz bewirkt dabei, dass weiterhin eine einfache Mehrheit für einen Beschluss notwendig ist. Das bedeutet, dass für eine Satzungsänderung mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten dafür stimmen muss und höchstens halb so viele explizit dagegen stimmen dürfen, damit ein Antrag angenommen wird. Wenn von 99 Stimmberechtigten auf einem LPT 50 dafür und 25 dagegen stimmen, wäre ein Antrag somit angenommen.stimmen, wäre ein Antrag somit angenommen.)
- RP:Antrag/2012.1/X01/Sync RLP Mailingliste + (Bitte mitarbeiten: * Teilhabe: einfachere … Bitte mitarbeiten:</br></br>* Teilhabe: einfacherer Einstieg für Neupiraten und weniger technikaffine Piraten / Freibeuter / Interessierte</br>* Neupiraten können Diskussion der letzten Wochen nachvollziehen</br>* Datenschutz ist ähnlich der Mailingliste</br>* einfache pseudonyme Nutzung möglichiste * einfache pseudonyme Nutzung möglich)
- RP:2021-05-10 - 303 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wir sollten so weit vorne wie möglich bei den Unterzeichnern sein)
- BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Bürgerbeteiligung bei Nahverkehrsausschreibungen + (Bürgerbeteiligung, wenn es sie selbst als Fahrgast betrifft sollte nicht schaden.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag - Fälligkeit - Verzug + (Bürokratische Entlastung der Finanzverwalt … Bürokratische Entlastung der Finanzverwaltung. Kaum ein Schatzmeister hat Zeit, sich um so viele Karteileichen zu kümmern. Schließlich kostet der Mitgliedsbeitrag sehr wenig, sodass man struktur/finanzschwache Gliederungen mit Ein- und Austritten und den damit verbundenen Bestätigungsschreiben, Mahnungen und Fristen gängeln könnte. Der Verzug der Zahlung hat für das Mitglied sowieso kaum folgen, bislang ruht die Mitgliedschaft sooderso und der Pirat verliert das aktive Wahlrecht. Sobald er die rückständigen Mitgliedsbeiträge aber wieder bezahlt, hat das Mitglied bei einer Wahl keinerlei Folgen zu befürchten. Theoretisch könnte das Mitglied noch auf der Hauptversammlung die rückständigen Beiträge begleichen.</br>§ 3 Absatz 3 kann nach der Änderung gestrichen werden, weil man keine Mahnung mehr benötigt, damit ein Mitglied in Verzug gerät.</br></br>(siehe auch folgenden Antrag: [http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Passives_Wahlrecht_bei_Zahlungsverzug Zahlungsverzug - ruhende Mitgliedschaft - Wahlrechtsverlust - Einladung])edschaft - Wahlrechtsverlust - Einladung]))
- Archiv:2022/BY:Kreisverband München/Kreisparteitag 2014.1/Antragsfabrik/CannabisSocialClub + (Cannabis Social Clubs ist eine Forderung a … Cannabis Social Clubs ist eine Forderung auf Landes- und Bundesebene der Piraten. München könnte hier eine Vorreiterrolle in Deutschland übernehmen und einen entsprechenden Modellversuch starten. Mehr Informationen über Cannabis Social Clubs: http://de.wikipedia.org/wiki/Cannabis_Social_Club & http://www.cannabis-clubs.de/ocial_Club & http://www.cannabis-clubs.de/)
- RP:2014-02-18 - 127. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wir erhalten Geld aus der Parteienfinanzierung und solten uns anteilig auch an den Kosten für die Rechenschaftslegung beteiligen.)
- RP:2014-07-06 - 137. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Auch dieses Jahr beteiligt sich die Pirate … Auch dieses Jahr beteiligt sich die Piratenpartei Deutschland wieder an der Freiheit statt Angst in Berlin. Aber aufgrund der finanziellen Situation auf Bundesebene wird unser Budget voraussichtlich gerade mal für die offizielle Beteiligung am Bündnis ausreichen. Damit wir wieder mit einem eigenen Wagen und entsprechend Material dabei sein können, benötigen wir weitere Gelder.sein können, benötigen wir weitere Gelder.)
- RP:2014-07-20 - 138. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Ein Antrag auf ein Landesvotum wurde von 3 Landesvorstandsvorsitzenden gestellt. Die Frist läuft am 11.07.2014 um 3:24 Uhr ab.)
- RP:2013-10-01 - 118. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Da Silvan Stein das Streaming in RLP durchführt und sich gerne auch über andere Techniken/Tricks etc. informieren möchte würde er hier gerne dran teilnehmen)
- HB:SÄA KMVStadt 2011.1/Erweiterung §6 der KV Stadt Bremen Satzung (Einreichungsfrist SÄA) + (Da auf Kreisebene die Einberufungsfrist von Ordentlichen Kreismitgliederversammlungen zwei Wochen beträgt, können in einem ungünstigen Fall die Mitglieder des Kreisverbandes keine Anträge mehr einreichen.)
- HB:SÄA 2012.1/Aemterkumulation + (Da aufgrund des Beschlusses einer neuen Sc … Da aufgrund des Beschlusses einer neuen Schiedsgerichtsordnung ein Bundesschiedrichter vehement und m. E. zu Unrecht vertritt, dass jetzt der Begriff der Ämterkumulation auch zwingend Versammlungsämter miterfasst, wurde diese Ergänzung erforderlich, um sicherzustellen, dass KMVs und die dort getroffenen Beschlüsse nicht erfolgreich angefochten werden können, wenn ein Vorstandsbeschluss vor Ort nicht möglich ist (was öfter passieren dürfte), nachdem ein Pirat, der bereits ein Parteiamt ausübt, in ein Versammlungsamt gewählt wurde und dieses auch wahrnimmt. Auch dürfte es ansonsten manchmal schwierig werden, überhaupt ausreichend Personen für die Versammlungsämter zu bekommen. Alternativ könnte ein Vorstandsbeschluss ergehen, der generell diese Problematik regelt. Das wird vermutlich in Niedersachsen, die die gleiche Formulierung in ihrer Satzung haben, erfolgen. Eine weitere Alternative wäre der Antrag von Sven, der das Zustimmungserfordernis des Landesvorstands streicht.serfordernis des Landesvorstands streicht.)
- RP:2018-10-22 - 242 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Da der KV handlungsunfähig ist, hat Gernot den LV gebeten die Einladungen zu versenden.)
- RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/2014-10-22 Kreisvorstandssitzungsprotokoll#Antrag RLP + (Da der bisherige Vertreter aus der Partei ausgeschieden ist, wird ein kommissarischer Vertreter ernannt, bis er auf dem nächsten Kreisparteitag regulär ernannt werden kann.)
- RP:2018-11-26 - 244 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Am 22 September 2016 erachtete der Bundesv … Am 22 September 2016 erachtete der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland es als sinnvoll, dass die Landesverbände Mitglieder empfehlen, welche im Verwaltungsrat des 42 e.V. das Arbeiten und Wirken begleiten und kontrollieren. So steht es auch in der Satzung des 42 e.V. unter §9s auch in der Satzung des 42 e.V. unter §9)
- RP:2017-08-28 - 216 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Da die 2.500 bestellten Plakate doch zu einem großen Teil sehr schnell aufgehängt wurden, wäre es gut bei Nachfragen noch einmal 500 Stk auf Vorrat zu haben.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/JuPis offizielle Jugendorganisation + (Da die Jungen Piraten nicht innerhalb der … Da die Jungen Piraten nicht innerhalb der Partei gegründet wurden, beantrage ich die Anerkennung als Jugendorganisation der Piratenpartei Deutschland. Wir brauchen eine Jugendorganisation, damit wir auch als NGO politisch arbeiten können. Diese hat u.a. mehr Möglichkeiten bei der Beteiligung an Veranstaltungen sowie Werbung, z.B. in Form von Ständen. Außerdem ist das ein Bekenntnis der Partei zu den Jungen Piraten.<br>tnis der Partei zu den Jungen Piraten.<br>)
- BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Deklaration + (Da die Piraten für Transparenz stehen, müs … Da die Piraten für Transparenz stehen, müssen diese Forderungen auch in der Lebensmittelindustrie Einzug finden. Bei gleichzeitiger Aufklärung über Auswirkungen von Zusatzstoffen (Allergien, Krebs ...) durch neutrale Institute muss eine gesunde Ernährung aller Bürger das oberste Ziel sein.ährung aller Bürger das oberste Ziel sein.)
- BY:Landkreis München/Antragsfabrik/Deklaration + (Da die Piraten für Transparenz stehen, müs … Da die Piraten für Transparenz stehen, müssen diese Forderungen auch in der Lebensmittelindustrie Einzug finden. Bei gleichzeitiger Aufklärung über Auswirkungen von Zusatzstoffen (Allergien, Krebs ...) durch neutrale Institute muss eine gesunde Ernährung aller Bürger das oberste Ziel sein.ährung aller Bürger das oberste Ziel sein.)
- RP:2012-11-11 - 96. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Da die Rechnungen auf mich laufen und ich bisher auch immer aus eigenem Budget aufgeladen habe, werde ich die Rechnungen entsprechend einreichen. Ein Guthaben ist folglich nicht mehr nötig.)
- RP:2012-11-18 - 97. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Mir liegt ein entsprechender Antrag vor und ich möchte hier nicht von meinen Verfügungsrahmen Gebrauch machen.)
- RP:2012-11-01 - 95. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Da die Versammlung sich erst nach ihrem Beginn eine Geschäftsordnung gibt, beschließt der Vorstand hier das Vorgehen bis zu diesem Zeitpunkt.)
- Antrag:RLP/2018.1/001/Keine Doppelmitgliedschaften bei Landesvorständen + (Da ein Landesvorstand die unter Punkt 2b u … Da ein Landesvorstand die unter Punkt 2b und 6 in §4.2 [Der Landesvorstand (LVOR)] angegebenen Pflichten wahrnehmen muss, darf ihn die Mitgliedschaft in einer anderen Partei dort nicht vor Interessenskonflikte stellen. Daher ist diese auszuschließen. Der Antrag soll auf der LMV 18.1 abgestimmt werden.g soll auf der LMV 18.1 abgestimmt werden.)