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    • RP:2013-06-09 - 110. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + ('''Geschäftsordnung des Landesvorstands Rh'''Geschäftsordnung des Landesvorstands Rheinland-Pfalz'''</br>=== Allgemeines ===</br>==== Geltungsbereich ====</br>Diese Geschäftsordnung gilt für den Landesvorstand des Landesverbands Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland. Sie umfasst gemäß § 4.2 (13) der Landessatzung u.a. Regelungen zu:</br>*Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung</br>*Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder</br>*Dokumentation der Sitzungen</br>*virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen</br>*Form und Umfang des Tätigkeitsberichts</br>*Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes</br>==== Geltungsdauer ====</br>Diese Geschäftsordnung gilt, bis der Landesvorstand gemäß § 4.2 (13) der Landessatzung eine neue beschließt.</br>==== Änderungen ====</br>Änderungen an dieser Geschäftsordnung sind nur zulässig, wenn die Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder zustimmt.</br>=== Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder ===</br>====Vorsitzender====</br>Der Vorsitzende vertritt den Landesverband nach außen. Der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende vertreten sich gegenseitig.</br></br>Zu den Aufgaben des Vorsitzenden des Landesvorstands zählen u.a.:</br>*Ansprechpartner für die Presse, Delegation der Pressearbeit an einen Pressesprecher</br>*Vertretung des LV gegenüber dem Bundesvorstand</br>*Einberufung und Vorbereitung der Vorstandssitzungen, zusammen mit dem 1. Beisitzer</br>*Leitung der Vorstandssitzungen, abwechselnd mit dem Stellvertreter</br>*Eröffnung der Landesparteitage</br>*Verantwortlichkeit für die Landeswebsite</br>*Leerung des Postfachs in Koblenz</br>*Statusüberprüfung der Umsetzung von entschiedenen Anträgen und regelmäßige Berichterstattungen</br></br>==== Stellvertretender Vorsitzender ====</br>Der stellvertretende Landesvorsitzende strukturiert die Arbeit innerhalb des Landesverbandes. Der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende vertreten sich gegenseitig.</br></br>Zu den Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden zählen u.a.:</br>*Planung und Koordination von landesweiten Aktionen</br>*Vorbereitungs-Koordination der Landesparteitage und Barcamps</br>*Ausschreibung von Barcamps und Landesparteitagen</br>*Koordination der Kreisverbände, Regionalgruppen und Stammtische/Piratentreffen</br>*Planung und Koordination der Wahlkämpfe</br>*Verantwortung für den Einkauf von Werbematerialien und Inventar</br>*Koordination der organisatorischen Arbeitsgruppen</br></br>==== Schatzmeister ====</br>Der Schatzmeister vertritt gegebenenfalls den Generalsekretär.</br></br>Zu den Aufgaben des Schatzmeisters zählen u.a.:</br>*Führung von Konto und Barkasse</br>*Rechnungsstellung und Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen</br>*Finanzplanung</br>*Entgegennahme und Verbuchung von Spenden</br>*Ausstellen von Spendenquittungen</br>*Buchführung gemäß Parteiengesetz</br>*Klärung von Finanzfragen</br>*Auskünfte zur Finanzlage</br>*Verschicken der erstellten Rechnungen</br>*Einberufung des Landesfinanzausschusses</br></br>==== Generalsekretär ====</br>Der Generalsekretär vertritt gegebenenfalls den Schatzmeister.</br></br>Zu den Aufgaben des Generalsekretärs zählen u.a.:</br>*Erfassen der Mitgliedsanträge</br>*Einholung der Entscheidung über Aufnahme bei der zuständigen Gliederung</br>*Begrüßung von Neumitgliedern</br>*Kontaktaufnahme zu den Mitgliedern</br>*Bearbeitung der Anträge auf Beitragsermäßigung</br>*Verschicken von Einladungen zu Parteitagen</br>*Koordination des Ausstellens der Mitgliedsausweise</br>*Akkreditierung von Mitgliedern bei Parteitagen</br>*Verantwortlichkeit für die Zugänge zur zentralen Verwaltungssoftware des Bundesverbandes</br>*Verwahrung der Protokolle und Teilnehmerlisten von Landesparteitagen sowie der Landesvorstandssitzungen</br>*Ansprechpartner bei Fragen zu Bewerberaufstellungen und Wahlen</br></br>==== Politischer Geschäftsführer ====</br>Zu den Aufgaben des politischen Geschäftsführers zählen u.a.:</br>*Koordination der inhaltlichen Arbeit</br>*Koordination und Unterstützung der programmatischen Arbeitsgruppen</br>*Koordination von politischen Aktionen</br>*Außendarstellung und Realisierung der offiziellen politischen Positionen des Landesverbands</br>*Kontakt zu NGOs, Parteien, Stiftungen und Jugendverbänden, zusammen mit dem Vorsitzenden</br>*Nachbereitende Dokumentation der Landesparteitags-Protokolle</br>*Verwaltung der GPG-Vorstands-Schlüssel</br></br>==== 1. Beisitzer ====</br>Zu den Aufgaben des 1. Beisitzers zählen u.a.:</br>*Vorstands-Protokollführung und -bearbeitung</br>*Weiterleitung von öffentlichkeitsrelevanten Themen der Vorständeliste und der Vorstands-Emailadresse an die dafür relevanten Listen</br>*Ansprechpartner für Anträge an Vorstand</br>*Strukturierung und Aktualisierung des Wikis</br>*Administration der Mailinglisten</br>*Kontakt zum Datenschutzbeauftragten, Erstellung und Pflege des Verfahrensverzeichnisses</br></br>==== 2. Beisitzer ====</br>Zu den Aufgaben des 2. Beisitzers zählen u.a.:</br>*Unterstützung des Generalsekretärs in seinen Aufgaben</br>*Ansprechpartner und Schnittstelle für Jugend und Junge Piraten</br>*Beantwortung von Anfragen der Kontakt-Adressen</br>*Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge für Landesparteitage (LMV und SDMV)</br></br>=== Mitgliederverwaltung ===</br>==== Verwaltungssoftware ====</br>Die Mitgliedsdaten werden in der Mitgliederverwaltungssoftware der Piratenpartei Deutschland erfasst und gepflegt.</br></br>Generalsekretär, Schatzmeister und der 2. Beisitzer sind von Seiten des Landesvorstands zugriffsberechtigt, außerdem können vom Landesvorstand beauftragte Verwaltungspiraten Zugriff erhalten.</br></br>Sie sind verpflichtet ihre Zugangsdaten angemessen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt. Alle Zugriffsberechtigten müssen eine Datenschutzverpflichtung entsprechend den Vorgaben des Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes abgeben.</br></br>==== Dateien ====</br>Dateien mit Mitgliedsdaten außerhalb der Mitgliederverwaltungssoftware sind nach Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten sparsam zu organisieren.</br></br>==== Dokumente & Drucksachen ====</br>Dokumente mit Mitgliedsdaten, wie z.B. Mitgliedsanträge, sowie Ausdrucke von Mitgliedsdaten sind vor der fahrlässigen oder vorsätzlichen Einsichtnahme durch Dritte angemessen zu schützen. Sie sind umgehend zu vernichten, sobald sie nicht mehr benötigt werden und dies rechtlich zulässig ist.</br></br>==== Ausscheiden aus dem Vorstand ====</br>Scheidet ein Mitglied des Landesvorstands, das Zugriff auf Mitgliederdaten hat, aus dem Vorstand aus, so sind alle Zugriffsberechtigungen zu löschen und es ist durch den verbleibenden Vorstand eine Erklärung über die Löschung aller Mitgliedsdaten einzuholen.</br></br>=== Finanzen ===</br>==== Konto ====</br>Der Landesverband führt zwei Konten bei der Sparkasse Koblenz. Zeichnungsberechtigt ist der Vorstand. Weitere Kontoeröffnungen bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.</br></br>Für das Konto bevollmächtigt sind der Schatzmeister, der Vorsitzende und der Generalsekretär.</br></br>==== Barkasse ====</br>Der Schatzmeister führt eine Barkasse. Die Barkasse ist möglichst gering zu halten und spätestens ab einem Betrag von 300 Euro auf das Konto des Landesverbandes einzuzahlen.</br></br>==== Ausgaben ====</br>Über geringfügige Ausgaben bis 200 Euro kann der Schatzmeister, unter Berücksichtigung der Finanzlage des Landesverbandes, eigenmächtig entscheiden. Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein Veto-Recht. Dieses kann er bei allen Anträgen anbringen, deren Annahme Kosten verursachen würde. Dies muss er spätestens bis zur Entstehung der Kosten mit Begründung aufgrund der Finanzlage des Landesverbandes zu Protokoll geben, womit der Antrag als abgelehnt zu behandeln ist. Bei Abwesenheit des Schatzmeisters wird das Veto-Recht von seinem Stellvertreter wahrgenommen.</br></br>==== Reisekostenerstattung ====</br>*Reisekosten werden für Aufwendungen erstattet, die im Rahmen eines Amtes, einer Funktion oder Aufgabe anfallen für</br>**gewählte Amtsinhaber (wie z.B. Vorstand, Landesschiedgericht etc.),</br>**beauftrage/gewählte Mandatsträger (wie z.B. Koordinatoren, Materialwart etc), sowie für</br>**einzelne Beauftragungen bei Wahrnehmung von Aufgaben der Partei (z.B. beauftrage Wahlkampfhilfe etc.).</br>*Für die Erstattung von Reisekosten ist die Gliederung verantwortlich, die zur Dienstreise beauftragt, diese bewilligt oder den Reisenden in sein Amt gewählt hat.</br>*Die Erstattung richtet sich, sofern keine weiteren Regelungen vorliegen, nach [[Finanzen:Reisekostenerstattung]].</br>*Die Piraten, denen Reisekosten erstattet werden, sollen grundsätzlich einen kurzen Bericht vorlegen. Dieser kann im Rahmen z.B. einer Vorstandssitzung auch mündlich abgelegt werden. Die Gliederung hat die Möglichkeit, hierauf zu verzichten. Eine unterschriebene Anwesenheitsbestätigung wird in diesen Fällen jedoch zwingend benötigt. Die bewilligende Gliederung kann einen ausführlichen Bericht als Voraussetzung für die Reisekostenerstattung verlangen. Dieser soll, sofern möglich, die Tagesordnung, das Protokoll der Veranstaltung und einen selbst erstellten Bericht enthalten.</br>*Folgende Unterlagen sind der Beantragung beizufügen:</br>**Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Reisekostenerstattung zu Händen des Schatzmeisters bzw. bei einer Beauftragung zu Händen der beauftragten Person.</br>**Schätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten bei öffentlichen Verkehrsmitteln</br>**Bei Nutzung des KFZs ist ein Ausdruck als Übersicht über die Wegstrecke (ohne Wegbeschreibung) aus einer Routenplanung zum Belegen der voraussichtlich zu fahrenden Strecke beizufügen.</br>*Folgende Unterlagen sind nach der Reise einzureichen:</br>**Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Reisekostenerstattung zu Händen des Schatzmeisters bzw. bei einer Beauftragung zu Händen der beauftragten Person.</br>**Belegkopien für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln</br>**Bei Nutzung des KFZs ist ein Ausdruck als Übersicht über die Wegstrecke (ohne Wegbeschreibung) aus einer Routenplanung zum Belegen der gefahrenen Strecke beizufügen.</br>**Unterschriebene Anwesenheitsbestätigung mit Klarnamen der bestätigenden Person</br>*Für einzelne Aktionen (z.B. Reisekostenerstattung für jeden Pirat, der am Wahlkampf mithilft) und längerfristige Ämter (wie z.B. Vorstand, langerfristige Beauftragte etc.) kann ein Reisekostenbudget beschlossen werden.</br>**Im Rahmen des Budgets für gewählte Ämter sind keine Beantragungen im Rahmen des Budgets mehr notwendig.</br>**Bei Aktionen hat der Vorstand die Möglichkeit, die Bewilligung der Reisekosten zu delegieren.</br>*Erfolgt eine Dienstreise im Rahmen eines Amtes ohne explizite Beauftragung und außerhalb eines beschlossenen Budgets, so ist der Vorstand der Gliederung im Voraus in Kenntnis zu setzen und eine Reisekostenerstattung zu beantragen. Ohne positiv beschiedenen Antrag besteht kein Anspruch auf Erstattung! Der Vorstand kann jedoch einer Reise auch nachträglich zustimmen.</br>*Sollte ein Reisekostenantrag nicht den formalen Anforderungen dieser GO entsprechen, so besteht die Möglichkeit, dass der Vorstand ihn im Einzelfall aufgrund von alternativen Belegen und Erklärungen genehmigt.</br></br>=== Vorstandssitzungen ===</br>==== Regelmäßiger Termin ====</br>Die Vorstandssitzungen finden regelmäßig am ersten und dritten Dienstag im Monat von 20:00 bis voraussichtlich 22:00 Uhr statt und werden fernmündlich abgehalten.</br></br>==== Form und Frist der Einladung ====</br>Zum regelmäßigen Termin muss gemäß § 4.2 (8) Landessatzung nicht eingeladen werden.</br></br>Die Einberufung einer vom regelmäßigen Termin abweichenden Vorstandssitzung soll mindestens eine Woche vor dem Termin per E-Mail an die Adresse des Landesvorstands erfolgen und in der Form der Landessatzung genügen. Die Einladung wird zudem angemessen veröffentlicht. In dringenden Fällen kann die Einladung auch kurzfristiger erfolgen.</br></br>==== Beschlussfähigkeit ====</br>Nach §4.2 (11) der Landessatzung ist der Landesvorstand beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte, mindestens jedoch 3, der Mitglieder des LVOR anwesend sind. Sie entscheiden mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden.</br></br>==== Anträge ====</br>Anträge zu einer Vorstandssitzung müssen in Textform an eine der Adressen des Landesvorstands (E-Mail, Postfach oder Fax) gerichtet werden oder in der Sitzung selbst vorgetragen werden. Ein Antrag besteht aus einem vollständigen, endgültigen Antragstext und einer angemessenen Begründung. Antragsberechtigt sind alle Landespiraten.</br></br>Anträge müssen 24 Stunden vor Beginn der Sitzung beim Landesvorstand eingegangen sein. Mitglieder des Landesvorstandes können Anträge auch während der laufenden Sitzung stellen.</br></br>Bei jedem Beschluss welcher ein Handeln des Vorstandes erfordert (Durchführung, E-Mail Antworten usw.), wird ein Vorstandsmitglied mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt.</br></br>Bei allen Anträgen wird das Votum der einzelnen Vorstandsmitglieder namentlich protokolliert.</br></br>==== Umlaufbeschlüsse ====</br>Umlaufbeschlüsse können von allen Vorstandsmitgliedern initiiert werden.</br></br>Umlaufbeschlüsse werden auf der Info-Mailingliste abgestimmt und mit dem folgenden Tag im Betreff gekennzeichnet: "[UMLB]". Sie benötigen wie normale Beschlüsse eines Wortlautes. Umlaufbeschlüsse benötigen eine Zustimmung von einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder.</br></br>Die Abstimmung endet, sobald die erforderliche Mehrheit erreicht ist, unabhängig davon, ob alle Vorstände abgestimmt haben, spätestens jedoch nach 48 Stunden. Der Umlaufbeschluss wird wirksam, nachdem ein Vorstandsmitglied das Ergebnis bekannt gegeben hat. Die Bekanntgabe des Ergebnisses muss unmittelbar nach Beendigung des Umlaufbeschlusses erfolgen. Sie muss folgende Angaben enthalten: dafür, dagegen, enthalten, nicht abgestimmt.</br></br>Umlaufbeschlüsse werden im Protokoll der jeweils nächsten Landesvorstandssitzung schriftlich inklusive ihres Wortlautes im Protokoll festgehalten. Sind personenbezogene Daten Grund für den Umlaufbeschluss, so wird der Beschluss im Wiki anonymisiert. Die Originalprotokolle enthalten die Mitgliedsnummer der betreffenden Person, um die Zuordnung sicherzustellen.</br></br>Scheitert ein Umlaufbeschluss an der Teilnahme einer ausreichenden Anzahl Vorstandsmitglieder, wird der Antrag in der nächsten Vorstandssitzung behandelt.</br></br>==== Dokumentation der Sitzungen ====</br>Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufs enthalten.</br></br>Das Protokoll wird im Piratenpad geführt und umgehend nach Sitzungsende durch ein Vorstandsmitglied ins Wiki übernommen. Mit der Einstellung ins Wiki gilt das Protokoll als veröffentlicht. Spätestens bis zum Ende der Amtszeit wird das Protokoll dokumentenecht gedruckt und vom Versammlungsleiter und dem Protokollanten unterzeichnet.</br></br>Änderungen an der Protokollwikiseite werden gesperrt.</br></br>==== Virtuelle und fernmündliche Vorstandssitzungen ====</br>Der Landesvorstand hält seine Vorstandssitzungen mittels Mumble oder einer vergleichbaren kostenneutralen Technologie ab. Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes kann die Vorstandssitzung auf einen Telkoserver verlegt werden. Persönliche Vorstandssitzungen bleiben möglich. Dabei muss sichergestellt sein, dass Entscheidungen über Beschlüsse klar den einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.</br></br>Rein virtuelle Vorstandssitzungen, wie zum Beispiel per IRC, sind unzulässig.</br></br>==== Gäste ====</br>Gäste sind zu Vorstandssitzungen grundsätzlich zugelassen. Der Versammlungsleiter kann Gästen Rederecht erteilen und entziehen. Um Rederecht zu erhalten, müssen diese sich angemessen gemeldet haben.</br></br>=== Tätigkeitsberichte ===</br>==== Mündlicher Tätigkeitsbericht ====</br>Jedes Vorstandsmitglied liefert dem Parteitag gemäß § 4.2 (14) einen formlosen, mündlichen Tätigkeitsbericht. Der Bericht umfasst die Tätigkeiten seit dem letzten mündlichen Bericht. Ist ein Vorstandsmitglied nicht anwesend, so berichtet ein anderes Vorstandsmitglied nach bestem Wissen und Gewissen über die Tätigkeiten des Abwesenden. Rückfragen durch Teilnehmer des Parteitags sind angemessen zu beantworten.</br></br>==== Schriftlicher Tätigkeitsbericht ====</br>Jedes Vorstandsmitglied liefert dem Parteitag gemäß § 4.2 (14) einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über seine gesamte Amtszeit ab. Der Bericht umfasst alle Tätigkeitsgebiete des jeweiligen Vorstandsmitglieds und wird in Eigenverantwortung erstellt, dokumentenecht gedruckt und unterzeichnet. Die Tätigkeitsberichte werden zusammen mit dem Protokoll des entsprechenden Landesparteitags aufbewahrt und bei Amtswechsel übergeben. Die Tätigkeitsberichte werden zudem angemessen veröffentlicht.richte werden zudem angemessen veröffentlicht.)