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- RP:Antrag/2012.2/006/Wahl von Rechnungs- und Kassenprüfer II + (Es wird beantragt die Satzung wie folgt zu … Es wird beantragt die Satzung wie folgt zu ändern:</br></br>Im §4.1 (2)</br>soll</br></br>b) die Wahl von Rechnungsprüfern,</br></br>durch</br></br>b) die Wahl von Rechnungs- und Kassenprüfern</br></br>ersetzt werden.</br></br>Am Ende von §4.1 sollen folgende Passagen eingefügt werden:</br></br>(10)</br>Wird auf dem Landesparteitag ein neuer Vorstand gewählt, wählt der</br>Landesparteitag mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des</br>Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und des Schatzmeisters vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.</br></br>(11)</br>Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das "Gesetz über die politischen Parteien" (PartG) eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig vorzulegen sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem ordentlichen Landesparteitag</br>die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Landesvorstandes oder sie endet durch Austritt, Rücktritt, Abberufung durch den Parteitag beziehungsweise mit der Wahl ihrer Nachfolger..hungsweise mit der Wahl ihrer Nachfolger..)
- Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/073 + (Es wird beantragt die Themenbereiche und R … Es wird beantragt die Themenbereiche und Regelwerke im LiquidFeedback wie folgt zu ändern:</br></br>* Der Themenbereich 'Vorstandssitzungen' wird abgeschafft</br>* In allen anderen Themenbereichen wird das Regelwerk 'nächste Vorstandsitzung', wie es zur Zeit im Themenbereich 'Vorstandssitzungen' existiert, eingeführt'Vorstandssitzungen' existiert, eingeführt)
- HB:SÄA 2014.1/Klarstellung Wortlaut § 12 IV + (Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen: § 12 Abs. 4 hat folgenden Wortlaut:<br /> „Die Mitglieder des Landesvorstandes werden einmal im Jahr vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl gewählt.“)
- HB:SÄA 2014.1/Mitgliedschaft im LV Bremen 1 + (Es wird beantragt die Versammlung möge bes … Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:</br></br>In § 2 Abs. 1 der Landessatzung werden zwischen „Bremen ist“ und „jedes Mitglied“ die Worte „in der Regel“ eingefügt:und der Absatz wie folgt neu gefasst:</br>„Mitglied der PIRATEN Bremen ist in der Regel jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Bremen.“hland mit angezeigtem Wohnsitz in Bremen.“)
- HB:SÄA 2014.1/ Neufassung zu Ordnungsmaßnahmen + (Es wird beantragt die Versammlung möge bes … Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:<br /></br></br>Die §§ 5 und 6 werden gestrichen und durch die neu gefassten §§ 5, 6a und 6b ersetzt. Die §§ 5, 6a und 6b erhalten den Wortlaut:<br /></br></br>§ 5 Ordnungsmaßnahmen<br /></br>1. Der Bundesvorstand kann gegen Mitglieder und Gliederungen nach Maßgabe der Bundessatzung Ordnungsmaßnahmen treffen oder ein Parteiausschlussverfahren einleiten.<br /></br>2. Die Vorstände der PIRATEN Bremen und seiner Untergliederungen können Beschlüsse zu Ordnungsmaßnahmen nur nach dieser Satzung treffen. Der zuständige Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder.<br /></br>3. Es können auch mehrere Ordnungsmaßnahmen nebeneinander angeordnet werden.<br /></br>4. Der Beschluss einer Ordnungsmaßnahme ist in Schriftform unter Angabe von Gründen mitzuteilen.<br /></br>5. Berufungsmöglichkeiten bei Ordnungsmaßnahmen regelt die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland.<br /><br /></br></br>§ 6a Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder <br /></br>1. Die Vorstände der PIRATEN Bremen und seiner Gliederungen können Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder verhängen, wenn gegen die Satzung, gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen wird.<br /></br>2. Als Ordnungsmaßnahmen können verhängt werden:<br /></br>• Verwarnung,<br /></br>• Rüge, <br /></br>• Verweis,<br /></br>• Enthebung von einem Parteiamt, <br /></br>• Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden,<br /></br>• Ruhen der Mitgliedsrechte.<br /></br>3. Das Ruhen der Mitgliedsrechte umfasst nicht die Rechte zur Schiedsgerichtsbarkeit. Es kann nur in dringenden und schwerwiegenden Fällen, die ein sofortiges Eingreifen erfordern, angeordnet werden.<br /></br>4. Wird der Partei ein Schaden zugefügt, kann neben oder statt einer Ordnungsmaßnahme ein Verfahren zum Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland eingeleitet werden.<br /><br /></br></br>§ 6b Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen<br /></br>1. Verstößt ein Gebietsverband der PIRATEN Bremen oder ein Gebietsvorstand schwerwiegend gegen die Satzung, gegen Grundsätze oder die Ordnung der Partei, so können folgende Ordnungsmaßnahmen gegen diesen verhängt werden:<br /></br>• einmalige Verwarnung,<br /></br>• Geldbuße, <br /></br>• Auflösung, <br /></br>• Amtsenthebung ganzer Organe nachgeordneter Gebietsverbände.<br /></br>2. Als schwerwiegender Verstoß ist es zu werten, wenn die Bestimmungen der eigenen und übergeordneter Satzungen beharrlich missachtet werden, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführt werden oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei oder der PIRATEN Bremen gehandelt wird.<br /></br>3. Eine Ordnungsmaßnahme gegen Gebietsvorstände tritt außer Kraft, wenn sie nicht durch die nächste Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes bestätigt wird.<br /></br>4. Die Aufgaben des Gebietsverbandes übernimmt die übergeordnete Gliederung, falls dieser im Rahmen einer Ordnungsmaßnahme aufgelöst oder ganze Organe des Gebietsverbandes ihres Amts enthoben wurden.ird.<br /> 4. Die Aufgaben des Gebietsverbandes übernimmt die übergeordnete Gliederung, falls dieser im Rahmen einer Ordnungsmaßnahme aufgelöst oder ganze Organe des Gebietsverbandes ihres Amts enthoben wurden.)
- HB:SÄA 2014.1/Ergänzung der Präambel + (Es wird beantragt die Versammlung möge bes … Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:<br /></br></br>Der Präambel wird an geeigneter Stelle folgender Satz hinzugefügt:<br /></br>Wer nach dem Essen mit Ideen von Kannibalismus und anderen Formen personenbezogener Menschenverwertung und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich unabhängig vom Sättigungsgrad vom Dialog verabschiedet und ist jenseits unserer Akzeptanzgrenze.</br></br><br />edet und ist jenseits unserer Akzeptanzgrenze. <br />)
- HB:SÄA 2014.1/Einberufung LPT durch Mitglieder + (Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen: In § 11 Abs. 2 wird in Satz 3 nach „1/6 der“ das Wort „ akkreditierungsfähigen“ eingefügt.)
- HB:SÄA 2014.1/Grammatikalische Überarbeitung § 12 V S.1 + (Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen: In § 12 Abs. 5 Satz 1 wird das Komma hinter „beantragt wird“ gestrichen.)
- HB:SÄA 2014.1/LaVo Zusammensetzung + (Es wird beantragt die Versammlung möge bes … Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:<br /></br></br>Die Besetzung des Landesvorstands wird geändert und § 12 Absatz 1 neu gefasst, wenn einer der folgenden Antragstexte (Text 1 bis 9), über die modular abzustimmen ist, angenommen wird. Der Wortlaut von § 12 Absatz 1 entspricht dann dem Wortlaut des angenommenen Textes.<br /></br></br></br>Text 1:<br /></br>Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und bis zu sechs Beisitzern. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br /></br></br>Text 2:<br /></br>Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretende Vorsitzende, einem Schatzmeister und bis zu fünf Beisitzern. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br /></br></br>Text 3:<br /></br>Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu sechs Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br /></br></br>Text 4:<br /></br>Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu sechs Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und ein Beisitzer als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br /></br></br>Text 5:<br /></br>Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu sechs Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und mindestens ein Beisitzer als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br /></br></br>Text 6:<br /></br>Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und mindestens ein Beisitzer als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br /></br></br>Text 7:<br /></br>Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und ein Beisitzer als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br /></br></br>Text 8:<br /></br>Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und ein mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br /></br></br>Text 9:<br /></br>Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und ein mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br />m Schatzmeister und ein mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br />)
- HB:SÄA 2014.1/Beschlüsse Im LaVo + (Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen: § 12 Abs.2 wird neu gefasst und erhält den Wortlaut:<br /> „Der Landesvorstand fasst Beschlüsse mit der Mehrheit seiner Mitglieder.“)
- HB:SÄA 2014.1/Neufassung der Präambel (Eim) + (Es wird beantragt die Versammlung möge bes … Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:<br /></br></br>Die Präambel wird wie folgt neu gefasst:<br /></br>Die Piratenpartei Bremen ist eine globale Gemeinschaft von Menschen, die unabhängig jeglicher Unterschiede für alle offen ist.<br /></br>Wer jedoch mit Ideen von personen- oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits unserer Akzeptanzgrenze. Ebenso lehnen wir totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art entschieden ab. <br /></br></br><br />tische Bestrebungen jeder Art entschieden ab. <br /> <br />)
- HB:SÄA 2014.1/Grammatikalische Überarbeitung § 16 II + (Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen: In § 16 Absatz 2 Satz1 wird das Wort „ Mitgliedbeitrages“ durch das Wort „ Mitgliedsbeitrages“ ersetzt.)
- HB:SÄA 2014.1/Grammatikalische Überarbeitung § 3 I + (Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen: § 3 Abs. 1 wird neu gefasst und erhält den Wortlaut: <br /> „Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland bzw. der PIRATEN Bremen werden durch die Bundessatzung geregelt.“)
- HB:SÄA 2014.1/Antrag auf Rechenschaftslegung + (Es wird beantragt die Versammlung möge, nach einem Beschluss zum Antrag "Grammatikalische Überarbeitung § 12 V Satz 1", beschließen:<br /> In § 12 Abs. 5 Satz 1 wird „anwesenden Piraten“ durch „akkreditierten Piraten“ ersetzt.)
- HB:SÄA 2014.1/Ergänzung zum SA 012 + (Es wird beantragt die Versammlung möge, we … Es wird beantragt die Versammlung möge, wenn SA 012 (Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms) angenommen wurde, beschließen:<br /></br></br>In § 14 Absatz 2 wird Satz 1 durch folgenden Wortlaut ersetzt:<br /></br>„Spätestens 14 Tage vor dem Landesparteitag sind die Satzungsänderungsanträge in einem hinreichend zuverlässigen vom Vorstand bekanntzugebenden Portal der PIRATEN Bremen oder Wiki Bereich zu veröffentlichen.“</br><br />N Bremen oder Wiki Bereich zu veröffentlichen.“ <br />)
- HB:SÄA 2014.1/Verteilung Parteiteilfinanzierung + (Es wird beantragt die Versammlung möge, na … Es wird beantragt die Versammlung möge, nach einem Beschluss zum Antrag „Grammatikalische Überarbeitung § 16 II“, beschließen:</br></br>In § 16 wird Absatz 7 neu eingefügt und erhält den Wortlaut: <br /></br>„Zahlungen aus der Parteiteilfinanzierung und Zuwendungen aus dem Bundesverband verbleiben zu 20 % beim Landesverband, die Kreisverbände erhalten jeweils 10%. Eine weitere Verteilung der nicht zugewiesenen Zahlungen und Zuwendungen erfolgt durch Landesvorstandsbeschluss; die Finanzverantwortlichen der Gliederungen sind daran zu beteiligen.“</br>Mit Inkrafttreten treten alle anders lautenden Landesvorstandsbeschlüsse außer Kraft.</br>Die Regelung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft. Die Regelung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.)
- HB:SÄA 2014.1/Mitgliedschaft im LV Bremen 2 + (Es wird beantragt die Versammlung möge, na … Es wird beantragt die Versammlung möge, nach einem Beschluss zum Antrag „Mitgliedschaft im LV Bremen 1“, beschließen:</br></br>In § 2 der Landessatzung werden die Absätze 1 und 2 nach hinten verschoben und eine neuer Absatz 1 eingefügt mit dem Wortlaut:</br>„Die Grundsätze zur Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland sind in der Bundessatzung geregelt.“hland sind in der Bundessatzung geregelt.“)
- HB:SÄA 2014.1/Ergänzung zum SA 017 + (Es wird beantragt die Versammlung möge, we … Es wird beantragt die Versammlung möge, wenn SA 017 (Abschaffung der Wiki-Pflicht für Landesparteitage) angenommen wurde, beschließen:<br /></br></br>In §11 Absatz 4 wird hinter dem Wort „Portal“ der Wortlaut „der PIRATEN Bremen oder Wiki Bereich“ eingefügt.</br><br />ATEN Bremen oder Wiki Bereich“ eingefügt. <br />)
- HB:SÄA 2014.1/Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms + (Es wird beantragt die Versammlung möge,nac … Es wird beantragt die Versammlung möge,nach einem Beschluss zum Antrag „Einberufung LPT durch Mitglieder“, beschließen:</br></br>§ 11 Absatz 4 und 5 werden gestrichen.<br /></br>§ 14 Absatz 2 und 3 werden neu gefasst..<br /></br>§ 14 Absatz 2 erhält den Wortlaut: <br /></br>„Spätestens 14 Tage vor dem Landesparteitag sind die Satzungsänderungsanträge in einem vom Vorstand bekanntzugebenden Wiki-Bereich zu veröffentlichen. Innerhalb dieser Frist muss zusätzlich der Vorstand schriftlich (E-Mail) über die Einreichung informiert werden und der Antragsteller eine Mitteilung über die zentrale Mailingliste veröffentlichen. Redaktionelle Änderungen, die den Sinn nicht verändern (z.B. Rechtschreibung), sind bis zum Landesparteitag möglich.“ <br /></br>§ 14 Absatz 3 erhält den Wortlaut:<br /></br>„Die Regelungen aus Absatz 1 und 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der PIRATEN Bremen.“<br /></br>§ 14 Absatz 4 erhält den Wortlaut: „Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird von den PIRATEN Bremen übernommen. Das Grundsatzprogramm kann durch die PIRATEN Bremen um regionale Punkte ergänzt werden. Das Legen spezieller Schwerpunkte ist zulässig.“<br /> Punkte ergänzt werden. Das Legen spezieller Schwerpunkte ist zulässig.“<br />)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitarbeit Pflicht + (Es wird beantragt die Worte '''und die Pflicht''' aus Abschnitt A §4 Abs. 1 zu streichen.)
- RP:Kreisverband Koblenz/Vorstand/UMLB AbholungDruckerReisekosten#Antrag RLP + (Es wird beantragt ein Budget für Reisekosten von 15,00Euro für die Abholung des Druckers zu bewilligen anstatt 89,00Euro Versandkosten zu bezahlen,)
- HH:Landesparteitag/Anträge/Gemeinsam gegen Rassismus + (Es wird beantragt ein Positionspapier zu b … Es wird beantragt ein Positionspapier zu beschließen:</br></br>:Rassismus und kulturell begründete Diskriminierung sind nach wie vor ein gravierendes Problem, das dem friedlichen Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft im Wege steht. Gewalt und Einschüchterung aufgrund der Herkunft, Religion oder Kultur sind in jedem Fall inakzeptabel. Darum muss Rassismus und Ausländerfeindlichkeit jeder Form entschieden entgegengetreten werden, ebenso wie anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Biologistische Weltbilder, in denen Menschen bestimmter Abstammung anderen als von Natur aus überlegen angesehen werden, sind wissenschaftlich widerlegt und unvereinbar mit den Werten und Zielen der Piratenpartei, ebenso wie jene Ideologien, die ganzen Bevölkerungsgruppen kollektive Hegemoniebestrebungen unterstellen, um die angebliche Notwendigkeit eines "Kampf der Kulturen" zu propagieren. Beispiele für derartige Ideologien sind Antisemitismus und Islamhass. Dabei gilt es das Augenmerk nicht nur auf den rechten Rand der Gesellschaft zu legen, sondern Vorurteilen und Intoleranz auch in der Mitte der Gesellschaft beim Alltagsrassismus, latent antisemitischen Stereotypen und der um sich greifenden Islamfeindlichkeit entgegenzutreten.</br></br>:Die Piratenpartei möchte Kampagnen und Initiativen unterstützen, die sich zum Ziel gesetzt haben, das Verständnis zwischen verschiedenen Kulturen und Weltanschauungen zu verbessern, Vorurteile abzubauen und das Miteinander zu fördern. Ebenso solche, die rechtsextremen Aktivitäten entgegentreten und Menschen dabei helfen wollen, sich aus einschlägigen Kreisen zu lösen., sich aus einschlägigen Kreisen zu lösen.)
- HH:Landesparteitag/Anträge/Vielfalt und Respekt in der Gesellschaft + (Es wird beantragt ein Positionspapier zu b … Es wird beantragt ein Positionspapier zu beschliessen:</br></br>:Vielfalt und Respekt in der Gesellschaft In einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft ist Platz für die verschiedensten Lebensentwürfe und Weltbilder. Jeder Mensch soll sein Leben und seinen Umgang frei gestalten können. Dazu gehört die freie Wahl der Weltanschauung ebenso wie das freie Ausleben kultureller Gepflogenheiten oder subkultureller Ausdrucksweisen. Die freie Wahl der Religion muss ebenso gewährleistet werden, wie die Möglichkeit zum Verzicht auf religiösen Glauben und religiöse Praktiken. Die Piratenpartei steht für eine Gesellschaft, in der niemand seine Überzeugungen verstecken muss, sondern jeder sie offen ausleben kann; in der verschiedenste kulturelle Gepflogenheiten und Traditionen gepflegt werden können und in der sich jeder frei ausdrücken kann. Die freie Entscheidung zu einer Weltanschauung oder kulturellen Zugehörigkeit muss dafür von anderen respektiert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Mehrheiten genauso wie Minderheiten tolerant auf Konfrontationen mit Weltanschauungen und Lebensweisen reagieren, die sie nicht selbst teilen. Gegenseitiger Respekt und Toleranz soll die Grundlage für das Zusammenleben in unserer gemeinsamen Gesellschaft sein, wobei der Handlungsspielraum für jeden gleichermaßen von den allgemein gültigen Gesetzen begrenzt wird. Die Diskriminierung von Minderheiten ist dabei ebenso wenig zulässig, wie unverhältnismäßige Einschränkungen der Rechte von Mehrheiten zugunsten von Minderheiten.</br></br>:Jedes Mitglied der Gesellschaft muss unabhängig von seiner Religion oder Weltanschauung die gleiche Möglichkeit haben, sich an den politischen Prozessen zu beteiligen, die die Regeln für das Zusammenleben bestimmen. Dabei muss sich aber auch jede Religion oder Weltanschauung der allgemeinen Debatte über Werte und Normen in der Gesellschaft stellen. Wir möchten einen lebendigen und offenen Diskurs darüber, wie wir in dieser Gesellschaft miteinander leben wollen, ohne dabei einzelne Gruppen auszuschließen, in den Rahmen einer "Leitkultur" zu zwingen, oder einzelnen Religionen oder Weltanschauungen einen hervorgehobenen Status zuzugestehen. Staatliche Einmischung in die Ausgestaltung der eigenen Persönlichkeit, wie sie sich beispielsweise auch in der Wahl der Bekleidung ausdrückt, lehnt die Piratenpartei ab.</br></br>:Kein Mitglied der Gesellschaft darf auf seine Herkunft, seine Religion oder seine Weltanschauung reduziert werden. Ein solches Denken in Schubladen schafft Gräben, wo keine sein müssten, denn nur wenn Unterschieden mit Dialog und Toleranz begegnet wird, können Gemeinsamkeiten den Zusammenhalt stärken. Daher wollen wir die Vermittlung von Wissen über andere Lebensweisen, Weltanschauungen und Kulturen intensivieren.ltanschauungen und Kulturen intensivieren.)
- Kreisverband Koblenz2015-02-27 - Protokoll Kreisvorstand Koblenz#Antrag RLP + (Es wird beantragt drei Piratentischflags für die Stammtische zu bestellen.3x 27,50 € 82,50 € (incl 19% versandkostenfrei) http://meinpiratenshop.de/Tisch-Flag-Piratenlogo)
- RP:2011-07-06 - 60. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Die bisher so bestehende GO des Landesvorstands wird übernommen.)
- Kreisverband Koblenz2015-02-27 - Protokoll Kreisvorstand Koblenz#Antrag RLP + (Es wird beantragt einen Farblaserdrucker und Tonerkartuschen zu kaufen)
- RP:Kreisverband Koblenz/Vorstand/UMLB DruckkostenAktionsbündnisTTIP#Antrag RLP + (Es wird beantragt einen Zuschuß von 50 Euro für die Druckkosten der Plakate, Flyer des Aktionsbündnis TTIP Koblenz zu übernehmen.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/IT-Infrastruktur + (Es wird beantragt folgenden Antrag auf dem … Es wird beantragt folgenden Antrag auf dem Bundesparteitag statt zu geben:</br></br>Die Arbeits- und Kommunikationsmittel der Piratenpartei Deutschland sind stark von der Verfügbarkeit einer leistungsfähigen und ausfallsicheren IT Infrastruktur abhängig.</br></br>Eine hohe Ausfallsicherheit wird beispielswiese durch eine verteilte Serverstruktur erreicht. Darunter verstehen wir eine zentrale Präsens zur Koodinierung und dezentrale Server für die Ausführungen.</br></br>Es wird beantragt, dass der Bundesvorstand zusammen mit den beauftragten AGs ein Konzept erarbeitet und nach eingehender Prüfung durch Beteiligung die Landesverbände umsetzt, welches die notwendigen Services dezentral strutkuriert und auf Länderebene umsetzt.</br></br>Dabei ist darauf zu achten, dass keine Zugangshürden geschaffen werden. So soll ein Benutzeraccount auf allen Systemen ausreichend sein. Dies lässt sich durch verschiedene Systeme wie OpenID oder ein anderes LDAP realisieren.</br>Aufgaben des Bundesverbandes wären zB ein rein lesendes Wiki, welches sich mit den dezentralen Landeswikis in denen gearbeitet wird, synchonisiert, bereitzustellen. Weiterhin muss eine gemeinsame Update- und Datensicherungsstruktur entworfen werden.</br></br>Es soll geprüft werden, ob durch Vollzeitbetreuung ausfallsichere Hostingangebote für Landeswikis kostengünstig die notwendige Leistung bereit stellen können. Dazu liegen bereits positive Erfahrungen in einzelnen Landesverbänden vor. </br>Ein gemeinsam getragenes Konzept kann der weiteren Zersplitterung der IT entgegen wirken.ren Zersplitterung der IT entgegen wirken.)
- RP:Antrag/2013.3/018/Glücksspielstaatsvertrag + (Es wird beantragt folgenden Text im Kapite … Es wird beantragt folgenden Text im Kapitel 15 (Für ein selbstbestimmtes Leben) des Wahlprogramms unter der Überschrift</br>„Glücksspielstaatsvertrag“ aufzunehmen:</br></br>"Wir fordern die Abschaffung des Glücksspielstaatsvertrages in Rheinland-Pfalz und die Liberalisierung des Glücksspielmonopols durch die Landesregierung. In Zukunft soll es allen Anbietern von Sportwetten und Lotto, Kasinos und Automatenbetreibern gestattet werden, eine Lizenz zur Veranstaltung von Glücksspielen des Landes Rheinland-Pfalz zu erlangen. Dies gilt sowohl für stationäre Tätigkeiten als auch für Angebote im Internet.</br></br>Die Piratenpartei sieht den momentanen Zustand als absolut kritisch an. Eine flächendeckende Sperrung von suchtabhängigen Spielern erfolgt nicht. Gleichzeitig <s>partizipiert</s> <span style="color: red">profitiert</span> das Land von den Einnahmen der Lotto Rheinland-Pfalz direkt und indirekt. Wir wollen keine <s>Gesellschaft</s> <span style="color: red">Lottogesellschaft</span>, deren oberster und mittlerer Führungszirkel für altgediente Parteimitglieder der Landesregierung dient.</br></br>Es ist zielführender, eine landesweite Sperrdatei für selbst gemeldete glücksspielabhängige Menschen aufzubauen und alle Anbieter zu verpflichten, diese Spieler von ihrem Geschäft auszuschließen. Hier sehen wir das Land Rheinland-Pfalz in der Pflicht."on ihrem Geschäft auszuschließen. Hier sehen wir das Land Rheinland-Pfalz in der Pflicht.")
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Baierisches Crew Prinzip + (Es wird beantragt folgenden Text in die Sa … Es wird beantragt folgenden Text in die Satzung des Landesverbandes Bayern aufzunehmen:</br></br>7.1 Crews</br></br>Eine Crew besteht aus mindestens 5 ordentlichen Mitgliedern der Piratenpartei und trifft sich mindestens einmal alle 2 Wochen. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Captain der sich um die Kommunikation mit anderen Crews und den Organen des Landesverbandes kümmert, sowie eines Counselors der bei Konflikten vermittelt.</br></br>Eine Crew hat einen eindeutigen Namen und eine Wiki-Seite auf der sie ihre Arbeitsergebnisse veröffentlicht.</br></br>Crews arbeiten projektbezogen und veröffentlichen ihre Arbeitsergebnisse mindestens einmal im Monat. </br></br>Sobald eine Crew mehr als 9 Mitglieder hat teilt sie sich in 2 Crews auf. Mehrere Crews können an demselben Projekt arbeiten.rews können an demselben Projekt arbeiten.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Struktur Konzept-(AG Konzept) + (Es wird beantragt folgendes Konzeptpapier … Es wird beantragt folgendes Konzeptpapier als Positionspapier mit einer 2/3 Mehrheit zur Kenntnisnahme des Vorstandes für die Organisation der organisatorischen und politischen Arbeit auf Bundesebene zu beschließen.</br></br>====DG - Diskussionsgruppe====</br></br>Eine Diskussionsgruppe ist keine wirklich feste Gruppe sondern ein Ort um Menschen für Diskussionen zu finden. Ihr kann jeder "beitreten" in dem er sich auf der entsprechenden Wikiseite einträgt oder schlicht die Kommunikationsmedien der Gruppe nutzt. Da die Parteimitgliedschaft hier nicht von Relevanz ist, wird sie auch nicht erfasst. Für jede Diskussionsgruppe wird ein Syncom-Forum (Mailingliste/Newsgroup/Forum) sowie eine Wikiseite eingerichtet. Sie dient als Anlaufstelle für alle, die über Politik - genauer gesagt das Thema der Gruppe - diskutieren möchten. Dort könnte man z.B. Gleichgesinnte finden, Anträge und Texte die erstellt worden sind einem interessierten Kreis vorstellen.</br></br>Prinzipiell wird die Strukturierung der Diskussionsgruppen vom Vorstand überlassen, aber sie sollte alle wichtigen Politikthemen umfassen und eine gewisse Konstanz aufweisen. Man könnte sich z.B. folgende Struktur vorstellen:</br></br>#Innenpolitik</br>#Außenpolitik</br>#Sozialpolitik</br>#Bildungspolitik</br>#Wirtschaftspolitik</br>#Verkehrspolitik</br>#Umweltpolitik</br>#Urheberrecht</br>#Datenschutz</br>#Gleichberechtigung</br>#Sonstiges</br></br>Diese Einordnung ist nur als ein mögliches Beispiel zu verstehen, natürlich ist hier auch eine andere Einteilung möglich. Da Diskussionsgruppen nur dem Diskurs dienen sollen, werden dort auch keine "Koordinatoren", "Sprecher" oder ähnliches gewählt. '''Sprecher der Partei für gewisse Themen werden vom Vorstand bestimmt'''. Natürlich kann der Vorstand dies auch dem Pressesprecher, der AG Presse oder sonst wem überlassen (delegieren).</br></br>====IG - Interessengruppe====</br></br>Eine Interessengruppe kann von jedem Mitglied gegründet werden. Sie kann absolute fiktive Namen haben wie "IG - Sektion 31" und kann ihre innere Organisation frei wählen. Sie kann offen für alle sein, oder für nur ausgewählte Mitglieder zugänglich sein. Sie hat das Recht ihre Kommunikationsmittel frei zu wählen, sich Koordinatoren wählen, sich einen Sprecher zu ernennen, ja rein Theoretisch könnten sie sich sogar einen König krönen. </br></br>In der Regel sollte sie keine Allgemeinen Namen wie "IG - Wirtschaftspolitik" haben. Vorstellbar ist aber der Namen "IG - Wirtschaftsliberale Piraten" oder auch der Name "IG - PiratInnen" ist drin. Die IGs können der Kontaktpflege einzelner dienen, der Ausformulierung von Standpunkten, der Zusammenarbeit bei Anträgen oder auch der Koordinierung der "Flügel" der Partei. Sie sind sozusagen Partein in der Partei.</br></br>Solche Gruppen sind übrigens auch in anderen Parteien nicht unüblich, beispiele sind der "[http://www.seeheimer-kreis.de/ Seeheimer Kreis]" oder die "Netzwerker" in der SPD. Für den Fall dass solche Gruppen nach außen wirken wollen haben sie darauf zu achten, dass dabei das IG nicht vergessen wird und der Journalist versteht um was es sich hier handelt. Es sollte auf jeden Fall festgestellt werden, dass sie für einen - unter Umständen winzig kleinen - Teil der Piraten sprechen. Die Journalisten sollten das nach kurzer Erklärung auch gut einschätzen können, da ihnen ähnliche Zusammenschlüsse von anderen Parteien bekannt sind.</br></br>====AG - Arbeitsgruppe====</br></br>Das Kürzel AG sowie das Wort Arbeitsgruppe ist dem Vorstand vorbehalten. Nur dieser darf eine solche Gruppe Gründen oder Autorisieren. Eine Arbeitsgruppe ist eine Gruppe in die der Vorstand seine Arbeit delegieren kann und die er zu diesem Zweck betreibt. Es handelt sich dabei um rein exekutive Aufgaben wie z.B. Pressearbeit, IT, Internationale Kooperation, Mitgliederwerbung, uvm. </br></br>Der Vorstand darf keine Arbeitsgruppen bilden bzw. gründen die den primären Zweck der politischen Willensbildung bzw. dem politischen Diskurs dienen soll, wie zum Beispiel eine "AG - Marktwirtschaft".</br></br>Die inhaltliche politische Arbeit soll weiterhin der gesamten Mitgliederschaft sowie dem Parteitag als höchstes Gremium der Partei unterliegen.s höchstes Gremium der Partei unterliegen.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag Aufteilung PPI + (Es wird beantragt im Abschnitt A der Satzung im Abschnitt 5 die Zahl 40 durch die Zahl 35 zu ersetzen sowie ", 5% erhält der Bundesverband" durch "für sich sowie zusätzlich 5%" zu ersetzen.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Beitragsordnung Absatz 4 + (Es wird beantragt im Abschnitt B den Absat … Es wird beantragt im Abschnitt B den Absatz 4 des §2 durch folgenden zu ersetzen:</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>Zuständigkeiten und Verfahren zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge werden jeweils durch die Landesverbände festgelegt.</br></div>eils durch die Landesverbände festgelegt. </div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Beitragsordnung (B) + (Es wird beantragt im Abschnitt B die Absät … Es wird beantragt im Abschnitt B die Absätze 1-3 und 8 des §2 durch folgende zu ersetzen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden, Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Fälligkeit ist von der zuständigen Gliederung festzulegen.</br></br>(2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5% des Brutto-Einkommens und ergibt sich durch Selbsteinschätzung des Mitglieds. Ein Nachweis der Einkünfte ist auf keinem Fall zu erbringen.</br></br>(3) Der vom Mitglied selbsteingeschätzte Beitrag bleibt verbindlich, so lange das Mitglied dem zuständigen Schatzmeister keinen neuen, auf Grund der Selbsteinschätzung abweichenden, Beitrag mitgeteilt hat.<br /></br>Rückwirkende Senkung oder Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich.</br></br>(8) Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle:</br>'"`UNIQ--pre-000099AC-QINU`"'</br></div></br></br>Weiterhin wird beantragt den Foglenden Absatz mit der nächsten freien Absatznummer an den §2 des Abschnitts B anzufügen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2, 3 und 8 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.</br></div>üher übernehmen. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig. </div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Beitragsordnung + (Es wird beantragt im Abschnitt B die Absät … Es wird beantragt im Abschnitt B die Absätze 1-3 und 8 des §2 durch folgende zu ersetzen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechendem, Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Fälligkeit ist von der zuständigen Gliederung festzulegen.</br></br>(2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5% des Brutto-Einkommens und ergibt sich durch Selbsteinschätzung des Mitglieds. Ein Nachweis der Einkünfte ist auf keinem Fall zu erbringen.</br></br>(3) Der vom Mitglied selbsteingeschätzte Beitrag bleibt verbindlich, so lange das Mitglied dem zuständigen Schatzmeister keinen neuen, auf Grund der Selbsteinschätzung abweichenden, Beitrag mitgeteilt hat.<br /></br>Rückwirkende Senkung oder Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich.</br></br>(8) Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle:</br>'"`UNIQ--pre-000099AA-QINU`"'</br></div></br></br>Weiterhin wird beantragt die Foglenden zwei Absätze mit den nächsten freien Absatznummern an den §2 des Abschnitts B anzufügen</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(1) Der Vorstand der zuständigen niedrigsten Gliederung kann ggf. den Mitgliedsbeitrag</br>* für Rentner,</br>* für Mitglieder ohne eigenes Einkommen,</br>* für in Ausbildung befindliche Mitglieder,</br>* für Wehr- oder Ersatzdienstleistende,</br>* sowie in Fällen besonderer finanzieller Härte,</br>abweichend von der Regelung des Absatzes (2) und (3) festsetzen. Diese Regelung gilt jeweils für ein Jahr.</br></br>(2) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2, 3 und 8 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.</br></div>üher übernehmen. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig. </div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Monatlicher Mitgliedsbeitrag + (Es wird beantragt im Abschnitt B §2 Absatz 2 die Wörter "3 € pro Monat" in "1/12 pro Monat des für dieses Mitglied zu zahlenden Jahresbeitrags" zu ändern.)
- RP:Antrag/2012.1/P14/Prinzipien-piratiger-Politik + (Es wird beantragt im Grundsatzprogramm nac … Es wird beantragt im Grundsatzprogramm nach der Präambel einzufügen:</br></br>===Prinzipien piratiger Politik===</br></br>Wir Piraten wollen eine Gesellschaft, die sich als solidarische Gemeinschaft freier, gleichberechtigter Menschen begreift.</br></br>Vielfalt ist in einer Gesellschaft ein Ausdruck kulturellen Reichtums. Die Individualität ihrer Mitglieder ist es, der einer Gemeinschaft ihre Vielfalt und ihren kulturellen Reichtum verleiht.</br></br>Indem sich hier verschiedene Ideen vermischen und gegenseitig befruchten, entstehen neue Ideen, entsteht neues Wissen.</br></br>Die Freiheit eines jeden Menschen ist, als Teil seiner Menschenwürde, sein naturgegebenes Recht und Voraussetzung für ein erfülltes Leben. Die Gemeinschaft muss aber auch großes Interesse daran haben, dass sich jedes Ihrer Mitglieder frei entfalten und an der Gemeinschaft teilhaben kann. So kann jedes Mitglied den größtmöglichen Nutzen für die Gemeinschaft bringen.</br></br>====Voraussetzungen für eine Gemeinschaft freier und gleicher Menschen====</br></br>=====Abwesenheit von Zwängen=====</br>Die Freiheit des Einzelnen darf erst dort enden, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Da diese Grenzen fließend sind, ist ein hohes Maß an gegenseitigem Verständnis, Wohlwollen, Toleranz und Rücksichtnahme in einer Gesellschaft notwendig.</br></br>=====Teilhabe an der Gestaltung=====</br>Jedes Mitglied der Gemeinschaft muss die gleichen, umfangreichen Möglichkeiten haben, die Gemeinschaft mitzugestalten.</br>Dies kann auch beitragen zu mehr Gerechtigkeit und weniger Konflikten in der Gemeinschaft.</br></br>=====Plattformneutralität=====</br>Infrastrukturen, technische wie gesellschaftliche, müssen für alle gleichermaßen nutzbar sein. Die Hürden für ihre Nutzung müssen niedrig sein, ihre Funktion muss offen zugänglich und allgemeinverständlich dokumentiert sein.</br></br>=====Freiräume=====</br>Eine Gemeinschaft muss Freiräume schaffen und erhalten: Räume, die nicht für einen festen Zweck vergeben sind, sondern in denen Neues erfunden und ausprobiert werden kann.</br></br>=====Formbarkeit=====</br>Es ist notwendig, dass die Strukturen der Gemeinschaft nicht erstarren, sondern formbar bleiben. Nur so können die Mitglieder die Gemeinschaft mit gestalten, nur so kann sich die Gemeinschaft weiterentwickeln.</br></br>=====Gleiche Rechte und Pflichten=====</br>Alle Menschen müssen die gleichen Rechte und Pflichten haben. Ungleichbehandlung ist nur dann zulässig, wenn ihr Zweck der Ausgleich bereits vorhandener Ungleichheit ist.</br></br>=====Bildung=====</br>Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht, sie ist wichtig für die individuelle Freiheit. Bildung lässt jeden seine Möglichkeiten erkennen, gibt ihm die Fähigkeiten, sie zu nutzen, und verbessert das Wissen, um die Folgen seiner Handlungen abschätzen zu können.</br></br>=====Solidarität=====</br>Die Gemeinschaft soll die individuelle Entfaltung ihrer Mitglieder unterstützen. Dabei geht es um praktische Hilfe beim Nutzen von Freiheit, ideelle Hilfe (zum Beispiel durch das Vorbild des Nutzens von Freiheit) und um Hilfe, wenn man durch die Nutzung seiner Freiheit in Not geraten ist.</br></br>=====Verteidigung=====</br>Mitglieder einer Gemeinschaft müssen ihre Rechte gegen andere oder auch die Gemeinschaft in angemessener Weise verteidigen dürfen und können. Die Gemeinschaft muss jedem Mitglied helfen, seine Rechte zu schützen, auch gegen die Gemeinschaft selbst.</br></br>=====Kommunikationsfreiheit=====</br>Menschen müssen frei miteinander kommunizieren können. Sie müssen frei sein in der Äußerung ihrer Meinungen und darin, andere Meinungen aufzunehmen. Kommunikationsfreiheit ist auch nur dann gegeben, wenn man nicht nur frei in der Äußerung ist, sondern auch die Chance hat, angehört zu werden.</br>Freie Kommunikation kann auch zu mehr Verständnis füreinander führen.</br></br>=====Informationsfreiheit und Transparenz=====</br>Informationen müssen für jeden frei zugänglich sein. So kann sich jeder über seine Möglichkeiten zur Nutzung seiner Freiheit inklusive der Teilhabe an der Gemeinschaft informieren. Ausgenommen hiervon sind personenbezogene Daten.</br></br>=====informationelle Selbstbestimmung=====</br>Wissen über Menschen kann Macht über diese Menschen bedeuten. Das Gefühl, überwacht zu werden, kann zu Verlust von Freiheit führen. Aus diesen Gründen ist jedem Mitglied der Gemeinschaft das größtmögliche Maß an Kontrolle über seine personenbezogenen Daten zu ermöglichen. Die wichtigste Maßnahme hierbei ist, ohne Zustimmung nur so viele personenbezogene Daten zu erfassen, wie unbedingt notwendig. Es steht aber auch jedem Menschen frei, seine eigenen personenbezogenen Daten zu veröffentlichen.</br></br>=====Nachhaltigkeit=====</br>Nachhaltigkeit ist notwendig, um die Freiheit kommender Generationen zu schützen. Technische und gesellschaftliche Systeme müssen stets so gestaltet werden, dass sie schon aufgrund ihrer Architektur für den Einzelnen Sicherheit durch Freiheit bieten und dies nicht z.B. davon abhängt, wer an der Macht ist und die Systeme bedient.</br></br>=====Offenheit nach innen=====</br>Die Mitglieder der Gemeinschaft müssen einander offen und mit Vertrauen begegnen. Nur so ist ein Austausch von Wissen und Ideen möglich.</br></br>=====Offenheit nach außen=====</br>Die Gemeinschaft und jedes ihrer Mitglieder muss es Außenstehenden einfach machen, Mitglied der Gemeinschaft zu werden. Eine Gemeinschaft darf sich nicht zu stark nach außen abgrenzen. Eine Gemeinschaft muss Impulse von außen aufnehmen. Kommunikationsfreiheit und Informationsfreiheit dürfen nicht durch die Grenze der Gemeinschaft beschränkt werden. Gemeinschaft muss immer auch global gedacht werden als Gemeinschaft aller Menschen.</br></br>=====Widersprüche=====</br>Eine vielfältige Gemeinschaft freier Menschen ist voller unterschiedlicher Meinungen und Widersprüche. Das ist keine Schwäche, sondern eine Stärke. Denn was heute noch falsch ist, kann morgen, unter veränderten Umständen, richtig sein. Was heute noch Minderheitenmeinung ist, kann morgen die Mehrheit hinter sich haben.</br></br>=====Macht und Verantwortung: Netzwerk statt Hierarchie=====</br>Jedes Mitglied einer Gemeinschaft trägt Verantwortung für sich selbst, die anderen Mitglieder der Gemeinschaft und die Gemeinschaft als ganzes.</br></br>Aus großer Macht entsteht auch große Verantwortung. Wir Piraten wollen extreme Machtkonzentrationen aber verhindern. Wir wollen Macht und Verantwortung auf mehr Schultern verteilen. Um so notwendiger ist es dann, dass sich jeder seiner Verantwortung bewusst ist. Möglich wird dies durch große Transparenz, offene Informationen, freie Kommunikation, ein möglichst hohes Bildungsniveau und klare, durchschaubare Strukturen.</br></br>Entscheidungen, die von vielen in Übereinstimmung getroffen wurden, haben eine größere Legitimation, als Entscheidungen die nur von wenigen getroffen wurden.</br></br>Grundsätzlich sollten die Menschen, die die Folgen zu tragen haben, wenn eine Entscheidung getroffen oder nicht getroffen wird, bei der Entscheidungsfindung ausschlaggebenden Einfluss haben.</br></br>====digitale, globale Gesellschaft====</br></br>Die digitale Revolution und das Internet hat unsere Gesellschaft global werden lassen. Die Gemeinschaft der Menschen ist dabei enger zusammengerückt, lässt aber gleichzeitig jedem einzelnen Individuum mehr Freiheit zur Entfaltung seiner Persönlichkeit und Möglichkeiten zur Mitwirkung bei der Gestaltung der Gemeinschaft. Diese Entwicklung begrüßen wir ausdrücklich. Gegenteiligen Tendenzen treten wir entschieden entgegen.</br></br>====endgültige Wahrheiten====</br></br>Wir Piraten gehen davon aus, dass es endgültige Wahrheiten nicht gibt. Deshalb lehnen wir es ab, dass sich Politik allein daran orientiert, ob sie zu einer Religion oder Ideologie passt. Politik muss sich stattdessen an ihrer Zweckerfüllung orientieren.</br></br>Lösungen müssen immer wieder kritisch hinterfragt und bei Bedarf angepasst werden.</br></br>Fehler zu machen, ist nicht falsch. Sie nicht zuzugeben und nicht zu korrigieren, ist falsch.</br></br>====Staat und Gesetz====</br></br>Wir Piraten verstehen den Staat als organisatorische Infrastruktur einer Gemeinschaft oder eines Teils einer Gemeinschaft.</br></br>Seine Aufgabe muss es sein, die Freiheit jedes einzelnen in der Gemeinschaft, aber auch den Zusammenhalt der Gemeinschaft zu schützen.</br></br>Dazu gibt sich die Gemeinschaft freier und gleicher Menschen in Form des Staates allgemeingültige Gesetze. Sie bilden einen klaren Rahmen, auf den sich jeder Mensch ohne Unterschied verlassen können muss.</br></br>Diese Gesetze dürfen nicht allein danach ausgerichtet sein, dass sie zu einer Ideologie, Religion oder Tradition passen, sondern danach, dass sie ihren Zweck erfüllen.</br></br>Bei territorialen Staaten soll jeder Mensch, der auf Dauer im Territorium eines Staates lebt, Bürger dieses Staates sein können.</br></br>====materielle Ungleichheit====</br></br>Die Größe des Besitzes eines Menschen bestimmt mit, wie stark er an der Gesellschaft teilhaben kann. Ein großer Besitz verleiht Macht, besitzlose Menschen sind großer Macht ausgeliefert.</br></br>Gesellschaftssysteme, die alle Menschen materiell gleich stellen wollen, führen zu Unfreiheit, da Vielfalt negiert wird und große Machtkonzentration notwendig ist, um Gleichheit unter Zwang durchzusetzen.</br></br>Wir Piraten sehen, dass zu große materielle Ungleichheit zu Problemen führt. Wir wollen zum Teil bewährte, pragmatische, zum Teil neue Wege zur Lösung dieses Problems gehen. Dabei wollen wir Armut bekämpfen, nicht Reichtum.</br></br>Auch wir sehen in der sozialen Marktwirtschaft mit ihren Rahmenbedingungen für zum Teil selbstbestimmten Ausgleich sozialer Ungleichheiten ein bewährtes und geeignetes System, verschließen uns aber nicht neuen Ideen.</br></br>Darüber hinaus wollen wir die Chancen der digitalen, urbanen, globalen Gesellschaft stärker nutzen. Wir Piraten wollen Teilhabe unabhängiger machen von materiellen Möglichkeiten. Wir Piraten wollen, dass von Besitz weniger Macht ausgeht und wenig Besitz nicht machtlos macht.eht und wenig Besitz nicht machtlos macht.)
- RP:Antrag/2012.1/P17/Breitbandausbau + (Es wird beantragt im Wahlprogramm im Kapit … Es wird beantragt im Wahlprogramm im Kapital "Infrastrukturmonopole" im Unterkapitel "Infrastruktur Internet" im Absatz "Breitbandausbau" folgende Sätze zu streichen:</br>https://wiki.piratenpartei.de/RP:Wahlprogramm#Breitbandausbau</br></br>"Die derzeit vom Bundeswirtschaftsministerium genannte untere Grenze der Breitbandgeschwindigkeit von 128 KBit/s ist dabei nicht ausreichend. Die Definition von Breitbandgeschwindigkeit soll in Zukunft der aktuellen technischen Entwicklung angepasst werden."technischen Entwicklung angepasst werden.")
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Soziale Gerechtigkeit + (Es wird beantragt im §1 Absatz 1 des Abschnitts A die Wörter "geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit" ersatzlos zu streichen.)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Geltende Satzung + (Es wird beantragt im §4 Abschnitt A Absatz 1 der Satzung die Wörter "der Satzung seines Landesverbandes" durch die Wörter "den Satzungen seiner zuständigen Gebietsverbände" zu ersetzen.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gliederungsautonomie + (Es wird beantragt in Abschnitt A der Satzu … Es wird beantragt in Abschnitt A der Satzung die Absätze 1 und 2 des §7 durch folgende zu ersetzen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Partei gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband.<br> (2)Ein Landesverband darf nicht Gliederungen anderer Landesverbände an sich ziehen.</br>Sollte keine Regelung in der Satzung des jeweiligen Landesverbandes getroffen sein, so untergliedert sich dieser in Bezirksverbände, Kreisverbände und Ortsverbände die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte und Gemeinden sind. Das bilden eines Kreisverbandes aus mehreren Landkreisen ist gestattet.</div></br></br>Ferner wird beantragt im Abschnitt B der Satzung den Absatz 6 des §2 folgendermaßen neu zufassen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.</div></br></br>Ebenfalls wird beantragt den Absatz 7 des §2 im Abschnitt B Ersatzlos zu streichen.ird beantragt den Absatz 7 des §2 im Abschnitt B Ersatzlos zu streichen.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Änderung von SÄA auf dem BuPT + (Es wird beantragt in Abschnitt A §12 der S … Es wird beantragt in Abschnitt A §12 der Satzung folgenden Absatz mit der nächst freien Absatznummer hinzuzufügen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Der Bundesparteitag kann einen nach Absatz 2 ordnungsgemäß eingereichten Antrag mit 2/3-Mehrheit abändern.</div></br></br>Es wird ferner beantragt, in Abschnitt A §12 Abs. 3 die Worte "Absatz 1 und 2" durch die Worte "diesem Paragraphen" zu ersetzen.d 2" durch die Worte "diesem Paragraphen" zu ersetzen.)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Kein passives Wahlrecht für Beitragsnichtzahler + (Es wird beantragt in Abschnitt A §4 Abs. 4 die Worte '''"(Aktives Wahlrecht)"''' zu streichen.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Datenschutz innerhalb der Partei + (Es wird beantragt in Abschnitt A §4 der Sa … Es wird beantragt in Abschnitt A §4 der Satzung folgenden Absatz mit der nächst freien Absatznummer hinzuzufügen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener</br>Daten für die Parteiarbeit wird der Datenschutz entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sowie der Datenschutzrichtlinie und den Vereinbarungen in der Partei gewährleistet. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten darf ausschließlich den Vorständen der jeweiligen Gliederung bzw. deren Beauftragten überlassen werden. Das Nähere regelt eine vom Vorstand zu erlassende Datenschutzrichtlinie.</div>stand zu erlassende Datenschutzrichtlinie.</div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen + (Es wird beantragt in Abschnitt A §6 Abs. 6 … Es wird beantragt in Abschnitt A §6 Abs. 6 der Bundessatzung vor "Auflösung" einzufügen: </br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>'''Strafgelder bis zur maximalen Höhe der dem Gebietsverband im laufenden Kalenderjahr zustehenden Mitgliedsbeitragsanteile, '''</br></div>zustehenden Mitgliedsbeitragsanteile, ''' </div>)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Auflösung Gebietsverbände + (Es wird beantragt in Abschnitt A: §13 (2) nach "Landesverbandes" den Text " oder einer untergeordneten Gliederung" einzufügen.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mindestalter I + (Es wird beantragt in Abschnitt A: §2 (1) der Bundessatzung die Zahl "16" durch die Zahl "14" zu ersetzen.)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Firmenspenden Verbot + (Es wird beantragt in Abschnitt B der Satzu … Es wird beantragt in Abschnitt B der Satzung (Finanzordnung) in §7 folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer hinzuzufügen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Eine Annahme von Spenden von juristischen Personen ist nicht gestattet.</div>juristischen Personen ist nicht gestattet.</div>)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/FO-§ 3 (2) Verzug-Rückzahlung + (Es wird beantragt in Abschnitt B §3 (2) den Text "des fälligen Gesamtbetrags" hinter "Zahlung" zu ergänzen.)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Spenden über 1000 Euro zeitnah veröffentlichen II + (Es wird beantragt in Abschnitt B §7 der Sa … Es wird beantragt in Abschnitt B §7 der Satzung folgende Absätze mit den nächst freien Absatznummern hinzuzufügen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Bei einzelnen Sachspenden oder Geldspenden im Wert von mindestens 1.000,- Euro erfolgt eine zeitnahe Veröffentlichung durch den Schatzmeister der einnehmenden Gliederung. Veröffentlicht wird der Zeitpunkt der Spende, der Spender, die Höhe der Spende und die einnehmende Gliederung.</div></br></br>und</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Einmal pro Quartal erfolgt die Veröffentlichung derjenigen Spender und Spenden, die in den letzten vier Quartalen davor kumuliert einen Wert von mindestens 1.000,- Euro erreichten. Veröffentlicht werden Spender, Gesamthöhe der Spenden in dem Jahr und die einnehmende Gliederung.</div>er Spenden in dem Jahr und die einnehmende Gliederung.</div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Spenden über 1000 Euro zeitnah veröffentlichen + (Es wird beantragt in Abschnitt B §7 der Sa … Es wird beantragt in Abschnitt B §7 der Satzung folgende Absätze mit den nächst freien Absatznummern hinzuzufügen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Bei einzelnen Sachspenden oder Geldspenden im Wert von mindestens 1.000,- Euro erfolgt eine zeitnahe Veröffentlichung durch den Schatzmeister der einnehmenden Gliederung. Veröffentlicht wird der Zeitpunkt der Spende, der Spender, die Höhe der Spende und die einnehmende Gliederung.</div></br></br>und</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Einmal im Jahr erfolgt die Veröffentlichung derjenigen Spenden, die im letzten Jahr kumuliert einen Wert von mindestens 1.000,- Euro erreichten. Veröffentlicht wird der Spender, die Höhe der Spende und die einnehmende Gliederung.</div>r, die Höhe der Spende und die einnehmende Gliederung.</div>)