Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.
Die Daten werden täglich aktualisiert.
Suche mittels Attribut
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Diese Seite stellt eine einfache Suchoberfläche zum Finden von Objekten bereit, die ein Attribut mit einem bestimmten Datenwert enthalten. Andere verfügbare Suchoberflächen sind die Attributsuche sowie der Abfragengenerator.
Liste der Ergebnisse
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Unterbringung Asylbewerber + (Der Landesparteitag möge folgenden Text al … Der Landesparteitag möge folgenden Text als Positionspapier beschließen:</br></br>Die Piratenpartei Bayern setzt sich dafür ein, das Menschenrecht auf Asyl zu gewähren, anstatt die Asylbewerber jahrelang durch Ungewissheit und verordnetes Nichtstun zu zermürben. </br>Die Zwangsunterbringung für Asylbewerber muss abgeschafft werden, da in diesen Gemeinschaftsunterkünften oft menschenunwürdige Zustände herrschen. Durch unwürdige Bedingungen in diesen "zentralen Rückführungsstellen" "die Rückkehrbereitschaft" der Asylbewerber zu fördern lehnen wir ab, da Sie in ihren Heimatländern mitunter verfolgt werden. Asylbewerber haben wie jeder andere Mensch ein Recht auf ihre Menschenwürde, ein Recht auf Bildung und Teilhabe, daher muss auch ihnen die Möglichkeit gegeben werden, Deutschkurse zu belegen und Ihren Unterhalt selbst zu bestreiten. Die Residenzpflicht ist nicht begründbar und muss abgeschafft werden.ht begründbar und muss abgeschafft werden.)
- BY:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Unabhängige Staatsanwaltschaften + (Der Landesparteitag möge folgendes Positio … Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:</br></br>Staatsanwaltschaften unterliegen in Deutschland der Weisungsbefugnis der Justizministerien und damit letztlich der Regierung. Gleichzeitig sind sie Ermittlungsbehörde in Strafverfahren und entscheiden faktisch über die Durchführung eines solchen Verfahrens, da nur eine Staatsanwaltschaft die dazu notwendige Anklage vor Gericht erheben kann.</br></br>Dies führt dazu, das die Staatsanwaltschaften nicht unabhängig agieren können. Die Regierung hat die Möglichkeit, durch Anweisungen missliebige Verfahren zu unterbinden oder einzuschränken und damit weitere Ermittlungen und deren Folgen zu vermeiden. Ein Beispiel dafür ist das Vorgehen im Falle des Oktoberfestattentats von 1980, bei dem trotz Unstimmigkeiten weitere Ermittlungen nicht vorgenommen wurden. Das gefährdet die Unabhängigkeit der Justiz, weil es auch die Gerichte betrifft, die Strafverfahren ohne Initiative durch die Staatsanwaltschaft nicht führen können.</br></br>Mit der Positionierung zwischen Polizei und Justizapparat und der Rolle als Vertreter des Staates und der Allgemeinheit vor Gericht fallen die Staatsanwaltschaften weder völlig eindeutig zur Exekutive noch zur Judikative. Mit der jetzigen Regelung werden sie jedoch zum Opfer von Tages- und Parteipolitik.</br></br>Deshalb ist die Weisungsbefugnis der Regierung gegenüber den Staatsanwaltschaften abzuschaffen, sodass diese unabhängig agieren können.</br>Insbesondere ist die Einflussnahme auf einzelne Verfahren und deren staatsanwaltschaftliche Behandlung zu unterbinden. Die allgemeine organisatorische Weisungsbefugnis - etwa für die längerfristige Zuteilung der Beamten zu Zuständigkeitsbereichen - kann erhalten bleiben. Voraussetzung dafür ist allerdings die Notwendigkeit dieser Befugnis sowie eine eindeutige Einschränkung auf den allgemeinen Bereich.</br></br>Die historische Rolle des Staatsanwalts als seinem Dienstherren unterstellter Beamter wird damit verändert. Ein Staatsanwalt macht sich in Deutschland jedoch strafbar, wenn er nicht ermittelt, obwohl er es müsste (§ 258a StGB - Strafvereitelung im Amt). Daher ist die Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften auch ohne Weisungsabhängigkeit hinreichend sichergestellt.</br></br></br>Quellen:<br/></br>http://www.gewaltenteilung.de/rautenberg_2.htm<br/></br>http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_(Deutschland)de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_(Deutschland))
- BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Beweismittelverwertungsverbot + (Der Landesparteitag möge folgendes Positio … Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:</br></br>Ein gesetzliches Verbot der Verwertung illegal erworbener Beweise in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren soll eingeführt werden.</br></br>Im Gegensatz zu Staaten wie zum Beispiel den USA (Fruit of the poisonous tree) unterliegt in Deutschland ein Beweisverwertungsverbot in diesem Fall dem Ermessen des Richters und wird nur sehr selten angewandt. Dies führt zu einer Aushöhlung der Bürgerrechte durch Überschreitungen des Rechtsrahmens der Exekutive. Die Exekutive hat praktisch keine Konsequenzen für ihr Fehlverhalten zu befürchten und erzielt so “Erfolge“ gegen geltendes Recht. Das Fehlen jeglicher Konsequenzen und der praktische “Erfolg“ führen zu einer schleichenden Erosion des Rechts, insbesondere der Bürgerrechte. </br></br>Durch diese Änderung der Gesetze würde die Exekutive bei eigenen Überschreitungen den Vorteil verlieren und stattdessen einen Nachteil erlangen. Somit wäre es dann wie gewünscht, in ihrem Interesse das geltende Recht einzuhalten. Interesse das geltende Recht einzuhalten.)
- BY:Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Beweismittelverwertungsverbot + (Der Landesparteitag möge folgendes Positio … Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:</br></br>Ein gesetzliches Verbot der Verwertung illegal erworbener Beweise in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren soll eingeführt werden.</br></br>Im Gegensatz zu Staaten wie zum Beispiel den USA (Fruit of the poisonous tree) unterliegt in Deutschland ein Beweisverwertungsverbot in diesem Fall dem Ermessen des Richters und wird nur sehr selten angewandt. Dies führt zu einer Aushöhlung der Bürgerrechte durch Überschreitungen des Rechtsrahmens der Exekutive. Die Exekutive hat praktisch keine Konsequenzen für ihr Fehlverhalten zu befürchten und erzielt so “Erfolge“ gegen geltendes Recht. Das Fehlen jeglicher Konsequenzen und der praktische “Erfolg“ führen zu einer schleichenden Erosion des Rechts, insbesondere der Bürgerrechte. </br></br>Durch diese Änderung der Gesetze würde die Exekutive bei eigenen Überschreitungen den Vorteil verlieren und stattdessen einen Nachteil erlangen. Somit wäre es dann wie gewünscht, in ihrem Interesse das geltende Recht einzuhalten. Interesse das geltende Recht einzuhalten.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Datenschutz & Öffentlichkeit + (Der Landesparteitag möge folgendes Positio … Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:</br></br>In letzter Zeit wurde ein Spannungsfeld zwischen Datenschutzanhängern und Post-Privacy-Verfechtern offensichtlich, welches sich auch durch unsere Partei zieht. Um dazu Position zu beziehen, sollen gemeinsame Grundlagen sowie die Abgrenzung von Privatsphäre und Transparenz beschrieben und auf die in dem Kontext berechtigten Kritikpunkte am realen Datenschutz eingegangen werden.</br></br></br>'''Informationelle Selbstbestimmung'''</br></br>Die Informationelle Selbstbestimmung als Grundlage des Datenschutzes begründet auch das Recht, seine Daten zu veröffentlichen. Dieses Grundrecht sagt aus, dass jeder grundsätzlich selbst bestimmen darf, was mit seinen Daten geschieht. Davon leitet sich folglich auch das Recht des Einzelnen ab, seine Daten zu veröffentlichen und die Möglichkeiten zur Veröffentlichung wahrzunehmen. Es handelt sich also um zwei Seiten der selben Medaille. Der Grund für die stärkere Wahrnehmung des Datenschutzes liegt im wesentlichen darin, dass es in der Vergangenheit gar nicht denkbar war, dass viele Menschen ihr Leben umfassend öffentlich machen. Das es auch ganz anders laufen kann zeigt sich in China, wo Privatpersonen im Allgemeinen seit einiger Zeit keine eigenen Domains mehr betreiben können.</br></br>Ein großes Problem stellt jedoch die Betroffenheit unbeteiligter Dritter dar, wenn deren Daten ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen veröffentlicht werden. Wenn jemand etwa private Bilder oder Videos von sich ins Internet stellt, auf denen andere Personen und ihre Handlungen zu sehen sind, kann man in aller Regel nicht von einer Dokumentation des Zeitgeschehens ausgehen. Vielmehr hat der Einzelne, wenn er sein Recht auf Veröffentlichung wahrnimmt, auch die Selbstbestimmung seiner Mitmenschen zu achten.</br></br>Folglich ist Datenschutz auch keinesfalls als Übergangslösung und als langfristig überflüssig zu betrachten. Wer argumentiert, dass der Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung und die darauf folgende gesellschaftliche Toleranz Datenschutz obsolet machen, der übersieht, dass die Privatsphäre ein Freiheitsrecht des Einzelnen darstellt. Deshalb müssen Anonymität und Privatsphäre nicht erst durch sonst drohende öffentliche Diskriminierung gerechtfertigt werden.</br></br>Eine repressions- und vorurteilsfreiere Gesellschaft ist an sich ein erstrebenswertes Ziel, aber im Bezug auf die Öffentlichkeit schwierig umzusetzen. Dort galten schon immer andere, härtere Regeln gegenüber einzelnen Beteiligten. Aber nur aufgrund dieser erfüllt die Öffentlichkeit wichtige Funktionen wie das Aufdecken von öffentlichen Missständen oder die offene Diskussion gesellschaftlicher Themen.</br></br></br>'''Die Transparenzfrage'''</br></br>Entscheidendes Kriterium für die Transparenzfrage stellt die systematische Zugehörigkeit von Informationen dar. Auf der einen Seite steht die Öffentlichkeit, welche schon per Definition publik ist. Dazu kommt der Staat, dessen Wesen sich gerne der Transparenz entzieht und gerade deshalb daran gebunden gehört. Der Staat bezieht seine Substanz, seine Legitimation und seine Mittel vom Bürger, also hat er sich diesem gegenüber auch zu rechtfertigen und grundsätzlich transparent zu sein.</br></br>Auf der anderen Seite steht das Individuum und sein Lebensumfeld. Dieses soll nicht gegen seinen Willen an die Öffentlichkeit gezerrt werden. Und auch gegenüber dem meist übermächtigen Staat und Interessen von Organisationen muss es geschützt sein, da es sonst häufig seine Persönlichkeit und seine Freiheitsrechte nicht ausleben kann.</br></br>Ebenso ist zu akzeptieren, dass Menschen in aller Regel mehrere "Gesichter" haben und in ihrem persönlichen Umfeld verschiedene Rollen annehmen müssen oder wollen, etwa zwischen Arbeits- und Privatleben. Ausgenommen natürlich, eine Person spielt eine Rolle im öffentlichen Leben, dann sind Widersprüche zum Privatleben öffentliche Angelegenheit. Ein Beispiel wäre ein Politiker, der in der Öffentlichkeit den braven Familienmenschen spielt, in Wirklichkeit aber bereits zum fünften Mal verheiratet ist.</br></br>Bedingt oder teilweise zugängliche öffentliche Bereiche existieren zunehmend, z. B. geschlossene Kommunikationsplattformen im Internet. Dadurch erweist sich die Eingrenzung von Privatsphäre und Öffentlichkeit häufig als schwierig. Jedoch macht dies das Kriterium der Zugehörigkeit von Informationen nur noch wichtiger. Entscheidend ist auch, beim Angehen der Missstände bei den offensichtlichsten Fällen - wie der mangelnden staatlichen Informationsfreiheit in Deutschland - zu beginnen, anstatt sich schon zu Beginn in Kontroversen aufzureiben.</br></br>Um dauerhaft und umfassend Transparenz und Privatsphäre für die Beteiligten zu gewährleisten, müssen staatliche Strukturen und Regelungen von Beginn an darauf ausgelegt bzw. in eine entsprechende Richtung entwickelt werden. Dies ist beispielsweise wichtig, wenn Entscheidungen über Privatisierungen vormals staatlicher oder öffentlicher Infrastruktur getroffen werden. Hier besteht die Gefahr, dass wichtige Informationen (z. B. Verträge oder wichtige persönliche Daten) nicht mehr demokratischer Kontrolle unterliegen.</br></br></br>'''Politischer Datenschutz'''</br></br>Datenschutz wurde der Politik durch das Bundesverfassungsgericht auferlegt. Die Folge davon ist, dass lediglich ein bürokratischer Datenschutz existiert. Dieser hat für die heutige Politik die Rolle einer Hürde, die es zu überwinden gilt, um letztlich möglichst machen zu können, was man möchte. Er ist gekennzeichnet von einem Mangel an Rechtsintegrität und -sicherheit, von unklaren Verhältnissen. Er manifestiert sich in ellenlangen Datenschutzerklärungen auf Webseiten, schafft es aber nicht, den Menschen wirksam zu helfen oder ihnen Mittel in die Hand zu geben, wenn sie von ihrem Smartphone ausgespäht werden. Datenschutz wird nicht gelebt, sondern nur vorgeschrieben.</br></br>Typisch dafür sind Konzepte, die aus sich selbst heraus datenschutzfeindlich sind und lediglich handwerklich so modifiziert werden, dass sie datenschutzkonform sind. Hier zu nennen wären etwa Hartz IV, der ePerso oder der Zensus11. Letzterer ist diesbezüglich sogar so gestaltet, dass die entsprechenden Regelungen den berechtigten Widerstand gegen das Projekt schwächen. Im Allgemeinen sind gute, datenschutzkonforme Ausgestaltungen sehr zu begrüßen, jedoch nicht als pflichtgemäße Notrettung. Diese Mentalität muss ersetzt werden durch den Politischen Datenschutz. Das bedeutet, politische Konzepte dürfen nicht bereits in ihrem Wesen datenschutzfeindlich sein. Sie müssen schon schon im Ansatz möglichst bürgerrechts- und grundrechtsfreundlich sein.</br></br></br>'''Staat und Wirtschaft'''</br></br>In Deutschland ist das Vertrauen in den Staat in Sachen Datenschutz größer als dieser es verdient, er liefert am laufenden Band Beispiele für die Missachtung der Grundrechte und die Überwachung der Bürger. Ein ausgeglicheneres Misstrauen gegenüber Staat und Unternehmen ist daher notwendig. Einerseits sind staatliche Regelungen verpflichtend und können durch den Einzelnen nicht einfach so vermieden werden. Andererseits haben Unternehmen - insbesondere große, globale - ein kommerzielles Interesse an Daten und viele Ressourcen, um an private Daten zu gelangen.</br></br>Natürlich muss sich gerade der Staat sich an seine eigenen Datenschutzgesetze halten. Jedoch dürfen auf gar keinen Fall Datenschutz-Mängel oder Skandale bei Staat oder Unternehmen gegeneinander ausgespielt oder argumentativ als Legitimation der Defizite auf der jeweils anderen Seite genutzt werden.</br></br></br>'''Datenschutzprobleme'''</br></br>Des weiteren muss man feststellen, dass die rapide technische Entwicklung und Weiterentwicklung die Gesamtverhältnisse derartig schnell verändert, dass möglichst technikneutrale Gesetze und Anpassungen alleine nicht ausreichen, um gesetzgeberisch Schritt zu halten. Notwendig sind darüber hinaus kontinuierliche politische Anstrengungen, um international einheitlichere und durchsetzbarere Datenschutzstandards zu erreichen. Es muss jedoch klar sein, dass dieses Mittel wahrscheinlich nicht unbegrenzt Erfolge zeigen wird, unter anderem aufgrund des bedauernswerten Zustands des Datenschutzes in den USA.</br></br>Außerdem sollen schneller und häufiger höchstrichterliche Urteile die Interpretierbarkeit der Gesetzgebung eindämmen. Dazu sind den Bürgern wirksamere Mittel zum direkten Handeln zu geben, insbesondere in Form von Sammelklagen, um diesbezüglich Rechtsunsicherheit früher und schneller aus der Welt zu schaffen. So sind heute wesentliche Fragen zur rechtlichen Beurteilung von IP-Adressen ungeklärt und verschiedene Amtsgerichte urteilen mitunter recht verschieden.</br></br></br>'''Kein Kampf gegen Windmühlen'''</br></br>Zu gerne kämpfen Politiker, Datenschützer und leider auch verängstigte Bürger bei der vermeintlichen Verteidigung der Privatsphäre gegen Windmühlen und verlieren dabei bisweilen die Bodenhaftung. Mögliche, negative Folge davon ist eine Tendenz zur Bevormundung und sogar zur Überwachung der Bevölkerung. Außerdem isolieren und radikalisieren sich manche Befürworter von Privatsphäre dadurch aus Sicht der Allgemeinheit. Ein Beispiel dafür ist die Nutzung von ausländischen Internetdiensten (z. B. Social Networks), wenn sie durch den Einzelnen bewusst erfolgt. Dieser verlässt dabei mit seinen Daten freiwillig den Einflussbereich der hiesigen Gesetzgebung. Bevormundung würde hier nur dazu führen, dass der Staat versucht, an den digitalen Landesgrenzen Hinweisschilder aufzustellen oder symbolisch mit Verboten um sich zu werfen, obwohl er sowieso keinen Einfluss hat. Die Entscheidung des Einzelnen ist im gleichen Maße zu ermöglichen und zu respektieren wie sie zu schützen ist.</br></br>Stattdessen muss die Rechtsintegrität und -durchsetzbarkeit stärker in den Vordergrund gestellt werden, indem Datenschutz-Regelungen entweder tatsächlich durchgesetzt, modifiziert oder abgeschafft werden. Nicht durchsetzbare oder realitätsfremde Vorschriften machen an der Stelle nur auf dem Papier Sinn, in der Realität trifft die mangelnde Rechtssicherheit gerade die Kleinen. Das zeigt sich beispielsweise dann, wenn Webseiten wegen angeblich mangelnder Konformität zu den Gesetzen abgemahnt werden und unklar ist, wie die Gesetze zu interpretieren sind. Hier haben kleine Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen weniger Möglichkeiten, sich juristisch zu wehren.</br></br></br>'''Missbrauch von Datenschutz'''</br></br>Auch wird der Datenschutz gerne missbraucht als angebliches Argument für bewusste Verschleierung unbequemer Tatsachen. Die Meinungsfreiheit oder das Anrecht der Gesellschaft auf Transparenz geraten in solchen Fällen häufig unter die Räder. Der Datenschutz muss seine Aufgabe bezüglich privater und sensibler Daten erfüllen, gleichzeitig soll aber auch darauf geachtet werden, die Interessen der Öffentlichkeit vor dem Versuch der Instrumentalisierung zu schützen.</br></br>Ebenso missbraucht wird der Datenschutz von Politikern, die bewusst versuchen sich als Beschützer der Bevölkerung zu profilieren und dafür die Ängste der Menschen nutzen und schüren. Insbesondere wenn dies im vollkommenen Gegensatz zu ihrer sonstigen Politik und der Linie ihrer Partei steht. Ein Beispiel dafür ist zum Teil die Debatte über Google Street View, bei der ebenso plötzlich wie vorübergehend viele Politiker den Datenschützer in sich entdeckten, als das Thema populär wurde.h entdeckten, als das Thema populär wurde.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Beweismittelverwertungsverbot + (Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen: Ein gesetzliches Verbot der Verwertung illegal erworbener Beweise in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren soll eingeführt werden.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Videoüberwachung in der Öffentlichkeit + (Der Landesparteitag möge folgendes Positio … Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:</br></br>'''Grundsätzliches'''</br></br>In den letzten Jahren wächst die Überwachung des öffentlichen und halb-öffentlichen Raumes durch Kameras immer weiter. Begründung ist der vermeintliche Gewinn an Sicherheit und die Prävention von Straftaten. Bürger und Zivilgesellschaft haben jedoch in einem demokratischen Rechtsstaat einen Anspruch auf eine freie, unüberwachte Öffentlichkeit. Der Hang zur Überwachung muss gestoppt und der Wildwuchs der entsprechenden technischen Systeme eingedämmt werden. Außerdem sind in Zukunft zum Schutz vor ausufernder Überwachung angebrachte Regeln zu schaffen.</br></br>Diese Forderungen beziehen sich auf dauerhafte Videoüberwachung im öffentlichen Raum (z. B. Straßen, Parks und Marktplätze) bzw. öffentlich zugänglichen Räumen (auch Kaufhäuser, Museen oder Gaststätten). Diese findet durch zuständige staatliche Stellen oder den Besitzer bzw. Betreiber der Räumlichkeiten (z. B. Gastwirte) statt. Hier nicht betroffen sind temporäre Nutzung (etwa Fernsehteams), die eigene Verwendung durch Einzelne in der Öffentlichkeit (z. B. Smartphone-Kamera) oder die Überwachung von nur privat genutzten Grundstücken und Häusern durch deren Besitzer.</br></br></br>'''Einschränkungen'''</br></br>Derartige Überwachungsmaßnahmen sollen grundsätzlich unzulässig und nur der Ausnahmefall sein. Durch Gesetze vorgeschriebene Überwachungsvorrichtungen mit eigenen Regelungen sind davon auszunehmen. Heutzutage ist dies bereits unter anderem bei Kassenräumen von Banken und bestimmten sicherheitskritischen Industrieanlagen der Fall.</br></br>Die zuständigen staatlichen bzw. kommunalen Stellen sind für den öffentlichen Bereich zuständig, für private, lediglich öffentlich zugängliche Räumlichkeiten hingegen deren Besitzer.</br></br>Aufstellen und Betrieb einer Videoüberwachungsanlage soll eine Prüfung und Genehmigung durch den zuständigen Datenschutzbeauftragten voraussetzen, für deren Bestehen bestimmte Kriterien zu erfüllen sind. Nehmen staatliche Stellen die Überwachung vor, muss zusätzlich ein Richter und dessen Einverständnis hinzugezogen werden. Die Prüfung durch die Datenschutzbehörde ist jährlich durchzuführen.</br></br>Dabei ist zu prüfen</br>*ob der Zweck bzw. Anlass der Überwachung vorhanden und legitim sind</br>*inwiefern die Überwachungsmaßnahme sich überhaupt für den gedachten Zweck eignet</br>*ob sie notwendig und im Vergleich zu möglichen Alternativen verhältnismäßig ist</br></br>Der eingesehene Bereich muss auf die eigenen Räumlichkeiten des Überwachenden eingeschränkt werden. Alle Möglichkeiten (beispielsweise Sichtsperren) sind zu nutzen, um keine Wohnungsfenster, Hauseingänge oder - bei privater Videoüberwachung - Bürgersteige zu erfassen.</br></br>Für Prüfung und Zulassung durch die Datenschutzbehörde sind Gebühren einzuführen, welche die entstehenden Kosten mindestens decken. Der Allgemeinheit kann schließlich nicht zugemutet werden, die Kosten für das Bedürfnis Einzelner zu tragen, ihre Mitmenschen zu überwachen.</br></br></br>'''Dokumentation'''</br></br>Es soll eine Dokumentationspflicht für aufgestellte Videokameras bzw. Überwachungssysteme eingeführt werden. Diese Dokumentation soll enthalten:</br>*was für eine Überwachung durchgeführt wird und mit welchen Mitteln</br>*zu welchem Zweck und aus welchem Anlass diese durchgeführt wird</br>*in welchem Umfang (z. B. Betriebszeiten, Wirkungsbereich der Überwachung)</br>*Speicherfristen (falls gespeichert wird), diese sind zu begründen</br></br>Mit erfolgreicher Prüfung wird die Anlage und die Dokumentation bei der Datenschutzbehörde registriert. Dieses Register und die aktuelle Dokumentation sind vollständig öffentlich zugänglich zu machen sowie jeweils durch den Betreiber vorzuhalten. Werden Änderungen an der Überwachungsanlage vorgenommen, unterliegt der Betreiber einer Aktualisierungspflicht für die Dokumentation und hat die Änderung den zuständigen Datenschützern anzuzeigen. Diese haben ein Widerspruchsrecht.</br></br>Ein überwachter Bereich muss durch Hinweisschilder oder vergleichbare Hinweise - wie auch heute schon - gekennzeichnet sein. Dies ist Bedingung für die Zulassung. Derartige Hinweise sind neutral zu halten und kein Ort für Überwachungspropaganda ("Zu Ihrer Sicherheit" oder ähnliches) wie z. B. bei der Deutschen Bahn.</br></br></br>'''Haftung'''</br></br>Existiert eine Videoüberwachungsanlage, unterliegt deren Datenstrom grundsätzlich einer Beobachtungspflicht durch Personal. Ausnahmen davon gibt es nur, wenn die Überwachung aus allen anderen Gesichtspunkten heraus angemessen ist und man sonst kleine Betreiber (z. B. im Einzelhandel) systematisch benachteiligen würde, weil diese eine Beobachtung nicht umfassend sicherstellen können.</br></br>Der Betreiber der Anlage haftet explizit für die Folgen von Straftaten und Schadensfällen im überwachten Bereich, soweit diese aus unzureichender Beobachtung resultieren. Wer der Meinung ist, seine Umwelt überwachen zu müssen, der hat auch die Verantwortung für die Konsequenzen zu übernehmen. Wenn die Bereitschaft dazu fehlt, stellt sich die Frage nach dem Sinn der Videoüberwachung. Letztlich ist dies das Äquivalent zur unterlassenen Hilfeleistung im Falle persönlicher Anwesenheit.</br></br>Ebenso soll der Betreiber gegenüber den Betroffenen haften, wenn Daten aus der Überwachung an die Öffentlichkeit gelangen. Dies kann z. B. passieren, wenn die Kamera ihren Datenstrom unverschlüsselt überträgt oder die Überwachungsdaten unberechtigt gespeichert bzw. entwendet werden.</br></br>Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Wenn ein Wachmann während seines üblichen Rundgangs seine Bildschirme nicht beobachten kann, führt dies nicht zu einer Haftung im Schadensfall, da ein solcher Rundgang zu seinen normalen Aufgaben gehört.</br></br>Die Belangbarkeit des Personals ist im Übrigen auf Fahrlässigkeit und Vorsatz zu begrenzen.</br></br></br>'''Sanktionen'''</br></br>Es muss auf jeden Fall die Möglichkeit eingeführt werden, die Datenschutzbehörden Bußgelder für Verstöße gegen Regelungen zur Videoüberwachung erteilen zu lassen. Bisher ist es nur möglich, mit viel Aufwand mittels einer Klage gegen eine Überwachungsanlage vorzugehen. Bei andauernder Nichteinhaltung der Vorschriften - z. B. einer unzulässigen Installation oder Ausweitung einer Überwachungsmaßnahme - kann über den Bußgeldbescheid auch ein Gerichtsverfahren oder Maßnahmen der Exekutive angestrebt werden.</br></br>Neben der Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde sollen Betroffene auch weiterhin über den zivilgerichtlichen Weg gegen Videoüberwachung klagen können. Betroffener ist, wer regelmäßig oder häufig von der Überwachung betroffen ist. Im Erfolgsfall steht dem Kläger Schadensersatz für die Verletzung seiner Grundrechte zu. für die Verletzung seiner Grundrechte zu.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Unabhängige Staatsanwaltschaften + (Der Landesparteitag möge folgendes Positio … Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:</br></br>Staatsanwaltschaften unterliegen in Deutschland der Weisungsbefugnis der Justizministerien und damit letztlich der Regierung. Gleichzeitig sind sie Ermittlungsbehörde in Strafverfahren und entscheiden faktisch über die Durchführung eines solchen Verfahrens, da nur eine Staatsanwaltschaft die dazu notwendige Anklage vor Gericht erheben kann.</br></br>Dies führt dazu, das die Staatsanwaltschaften nicht unabhängig agieren können. Die Regierung hat die Möglichkeit, durch Anweisungen missliebige Verfahren zu unterbinden oder einzuschränken und damit weitere Ermittlungen und deren Folgen zu vermeiden. Ein Beispiel dafür ist das Vorgehen im Falle des Oktoberfestattentats von 1980, bei dem trotz Unstimmigkeiten weitere Ermittlungen nicht vorgenommen wurden. Das gefährdet die Unabhängigkeit der Justiz, weil es auch die Gerichte betrifft, die Strafverfahren ohne Initiative durch die Staatsanwaltschaft nicht führen können.</br></br>Mit der Positionierung zwischen Polizei und Justizapparat und der Rolle als Vertreter des Staates und der Allgemeinheit vor Gericht fallen die Staatsanwaltschaften weder völlig eindeutig zur Exekutive noch zur Judikative. Mit der jetzigen Regelung werden sie jedoch zum Opfer von Tages- und Parteipolitik.</br></br>Deshalb ist die Weisungsbefugnis der Regierung gegenüber den Staatsanwaltschaften abzuschaffen, sodass diese unabhängig agieren können. Insbesondere ist die Einflussnahme auf einzelne Verfahren und deren staatsanwaltschaftliche Behandlung zu unterbinden. Die allgemeine organisatorische Weisungsbefugnis - etwa für die längerfristige Zuteilung der Beamten zu Zuständigkeitsbereichen - kann erhalten bleiben. Voraussetzung dafür ist allerdings die Notwendigkeit dieser Befugnis sowie eine eindeutige Einschränkung auf den allgemeinen Bereich.</br></br>Die historische Rolle des Staatsanwalts als seinem Dienstherren unterstellter Beamter wird damit verändert. Ein Staatsanwalt macht sich in Deutschland jedoch strafbar, wenn er nicht ermittelt, obwohl er es müsste (§ 258a StGB - Strafvereitelung im Amt). Daher ist die Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften auch ohne Weisungsabhängigkeit hinreichend sichergestellt.gsabhängigkeit hinreichend sichergestellt.)
- BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Immaterialgüterrechte statt „Geistiges Eigentum“ + (Der Landesparteitag möge folgendes Positio … Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:</br></br>Wir lehnen die politische Intention des Begriffs „Geistiges Eigentum" ab. Er wird offensichtlich regelmäßig missbraucht, um unberechtigte Interessen durchzusetzen und nicht vorhandene Ansprüche einzufordern. Es wird ein Vergleich zu Eigentumsrechten gezogen, der zu kurz greift.</br></br>Das sogenannte „Geistige Eigentum" ist ein Kampfbegriff von Interessengruppen zur Durchsetzung ihrer Ziele gegenüber der Allgemeinheit. Er wird zwar unter Juristen verwendet, jedoch wird er politisch in erheblichem Maße missbraucht und muss deshalb ebenso politisch abgelehnt werden. Der Begriff geht am Kern der Sache vorbei.</br></br>So besitzt ein Urheber zwar das Eigentum an den Urheberrechten seiner Werke, jedoch handelt es sich dabei nur um ein begrenztes Monopolrecht. Hier den Eigentumsbegriff direkt anzuwenden, lässt das Urheberrecht – wahlweise das Patentrecht oder ähnliche rechtliche Regelungen – außen vor. Damit übergeht man angenehm deren Besonderheiten und vor allem ihre Einschränkungen, etwa die Laufzeiten, welche beim herkömmlichen Eigentumsbegriff so nicht existieren.</br></br>Als passender Ersatz bietet sich der schon lange existierende Begriff „Immaterialgüterrecht“ an.</br></br>Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:</br>* keine Förderung des Begriffs durch Organe und Publikationen des Freistaats Bayern</br>* Fördergelder und vergleichbare Unterstützungsleistungen – insbesondere im Kulturbereich – für Kampagnen und Projekte, die diesen Begriff regelmäßig nutzen oder unterstützen, sind nicht zu gewähren bzw. einzustellen.</br>* In bayerischen Schulen, Kindergärten und sonstigen Bildungseinrichtungen hat keine Lehre dieses Denkschemas stattzufinden, weder im Lehrplan noch durch Externe.</br>* Stattdessen soll eine kritische Auseinandersetzung insbesondere mit dem Gedanken des anglo-amerikanischen „intellectual property" sowie eine sachliche Unterrichtung von Themen wie Urheberrecht, Patentwesen usw. stattfinden.rheberrecht, Patentwesen usw. stattfinden.)
- BY:Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Immaterialgüterrechte statt „Geistiges Eigentum“ + (Der Landesparteitag möge folgendes Positio … Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:</br></br>Wir lehnen die politische Intention des Begriffs „Geistiges Eigentum" ab. Er wird offensichtlich regelmäßig missbraucht, um unberechtigte Interessen durchzusetzen und nicht vorhandene Ansprüche einzufordern. Es wird ein Vergleich zu Eigentumsrechten gezogen, der zu kurz greift.</br></br>Das sogenannte „Geistige Eigentum" ist ein Kampfbegriff von Interessengruppen zur Durchsetzung ihrer Ziele gegenüber der Allgemeinheit. Er wird zwar unter Juristen verwendet, jedoch wird er politisch in erheblichem Maße missbraucht und muss deshalb ebenso politisch abgelehnt werden. Der Begriff geht am Kern der Sache vorbei.</br></br>So besitzt ein Urheber zwar das Eigentum an den Urheberrechten seiner Werke, jedoch handelt es sich dabei nur um ein begrenztes Monopolrecht. Hier den Eigentumsbegriff direkt anzuwenden, lässt das Urheberrecht – wahlweise das Patentrecht oder ähnliche rechtliche Regelungen – außen vor. Damit übergeht man angenehm deren Besonderheiten und vor allem ihre Einschränkungen, etwa die Laufzeiten, welche beim herkömmlichen Eigentumsbegriff so nicht existieren.</br></br>Als passender Ersatz bietet sich der schon lange existierende Begriff „Immaterialgüterrecht“ an.</br></br>Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:</br>* keine Förderung des Begriffs durch Organe und Publikationen des Freistaats Bayern</br>* Fördergelder und vergleichbare Unterstützungsleistungen – insbesondere im Kulturbereich – für Kampagnen und Projekte, die diesen Begriff regelmäßig nutzen oder unterstützen, sind nicht zu gewähren bzw. einzustellen.</br>* In bayerischen Schulen, Kindergärten und sonstigen Bildungseinrichtungen hat keine Lehre dieses Denkschemas stattzufinden, weder im Lehrplan noch durch Externe.</br>* Stattdessen soll eine kritische Auseinandersetzung insbesondere mit dem Gedanken des anglo-amerikanischen „intellectual property" sowie eine sachliche Unterrichtung von Themen wie Urheberrecht, Patentwesen usw. stattfinden.rheberrecht, Patentwesen usw. stattfinden.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Direkte Demokratie in Bayern - Volksentscheide II + (Der Landesparteitag möge folgendes Positio … Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:</br></br>'''Grundsätzliches'''</br></br>Die Bayerische Verfassung sieht die politische Beteiligung der Bürger durch demokratische Abstimmungen vor. Umgesetzt ist dies unter anderem in Form von Volksbegehren und Volksentscheiden. Die Piraten in Bayern sehen diese Möglichkeit sehr positiv und unterstützen sie.</br></br>Direktdemokratische Volksentscheide stellen eine vollwertige Möglichkeit zur Gesetzgebung bereit. Diese findet durch die Bürger selbst in einer Sachfrage statt. Bürger und Parlament sind hierbei gleichberechtigt, wie von der Verfassung vorgesehen. Genau so wie das Parlament sollen auch die Bürger nach bestimmten Regeln Gesetze erlassen können, schließlich geben sie als Souverän dem Parlament erst durch Wahl die Berechtigung dazu, dies zu tun. Die beiden Gesetzgebungswege konkurrieren jedoch nicht, vielmehr sollen sie zusammenspielen, auch indem das Parlament in den Prozess eingebunden wird. Davon profitieren beide Seiten in Form eines besseren Ablaufs und einer sachlichen, öffentlichen Debatte.</br></br>Bei Volksentscheiden steht eine Sachfrage im Fokus. Im Gegensatz dazu wird Politik häufig genug - etwa bei Wahlen - durch Personen und Parteiinteressen dominiert, die Inhalte bleiben auf der Strecke. Hier existiert eine Chance zur Versachlichung der Politik und der öffentlichen Diskussion, wenn bei letzterer die herkömmliche Politik und ihre Gesichter mal in den Hintergrund treten.</br></br>Ein großes Problem entsteht in der Demokratie dadurch, dass Parteien nur große, komplexe Wahlprogramme anbieten, sodass der Bürger oft genug nur das geringste Übel wählen kann. Als Meinungsanbieter können die Parteien den politischen Willen des Volkes deshalb nur zu einem gewissen Grad abbilden, selbst wenn die versprochenen Inhalte tatsächlich umgesetzt werden und nicht Koalitionsverhandlungen zum Opfer fallen. Direktdemokratische Elemente können hier präziser wirken, sowohl über angemessene Einstiegshürden für eine Volksabstimmung als auch durch die Abstimmung selbst und ihr Ergebnis.</br></br>Gleichmaßen ermöglichen es Volksbegehren, unpopuläre oder missliebige Themen auf die Tagesordnung zu setzen, wenn sie der Bevölkerung wichtig sind. Regierung und Parteien können solche Themen dann nicht einfach ignorieren oder totschweigen, sondern müssen agieren und sich selbst in der Debatte positionieren. Dies verhindert, dass es in der Bevölkerung "brodelt" und unterdrückte Stimmungen sich mit der Zeit radikalisieren. Volksabstimmungen als fester Teil einer Demokratie sind also ein Angriff auf den Parteienstaat.</br></br>Eine erhebliche Verbesserung bedeuten direktdemokratische Elemente für die Möglichkeit der Bürger, die Demokratie im Land tatsächlich zu gestalten. Insbesondere ermöglichen andere Wege wie Demonstrationen oder Petitionen lediglich Einfluss auf und Aufmerksamkeit durch die Herrschenden und keine eigene direkte politische Macht für die Bürger. Diese Möglichkeiten</br>gehen das Problem der kontinuierlich steigenden Politik- und Parteienverdrossenheit an und entziehen dieser auch ihre Legitimation. Denn wer der Meinung ist, dass irgendwo ein bedeutendes Problem oder Missstand existiert, kann aktiv werden und dazu beitragen, dieses Problem zu lösen. Hat er keinen Erfolg, kann der Bürger auch nicht mehr über "die da oben" schimpfen, sondern höchstens über sich selbst und seine Mitmenschen, die das Problem möglicherweise gar nicht als solches betrachten.</br></br>Nützlich ist außerdem die hohe Akzeptanz und demokratische Legitimation der Entscheidungen aus Volksentscheiden. Der Nutzen existiert einerseits durch die Möglichkeit der Politik, sich - wenn sinnvoll - zusätzlich die Bestätigung des Volkes für eine bestimmte Entscheidung des Parlaments einzuholen. Andererseits können die Bürger mit ihren Entscheidungen Regierung und Parlament politisch binden. Missachtung dieser Entscheidungen zeugt von Ignoranz und hat wahrscheinlich Konsequenzen bei der nächsten Wahl.</br></br>Wichtig ist das Verständnis von Volksentscheiden als eine gewichtige Entscheidung durch das Volk. Ein ständiger "Beschuss" mit Volksabstimmungen hilft niemandem weiter und kann dazu führen, dass die tatsächlich bedeutsamen Themen untergehen. Das bedeutet, dass nicht alle möglichen Fragen abgestimmt werden und auch nicht immer wieder abgestimmt wird, etwa weil jemandem das Ergebnis nicht passt. Dies geht Hand in Hand mit der Rolle der Volksabstimmungen in Relation zu Parlament und Regierung, dem Charakter als wichtige oder bedeutende Sachfrage und der großen Wirkung einer direkten Entscheidung durch das Volk. Folglich dürfen und müssen Beschränkungen, Hürden und Regeln sich an diesem Verständnis messen lassen.</br></br></br>'''Umsetzung'''</br></br>Bei der Zulässigkeit von Themen lassen sich folgende Fälle ausschließen:</br>* menschen- grundrechts- und verfassungswidrige Änderungen</br>* Themen, für die der Freistaat Bayern nicht zuständig ist (sondern z. B. der Bund)</br>* der Staatshaushalt nach der Regelung in der Bayerischen Verfassung</br></br>Ausdrücklich begrüßt wird die Möglichkeit, den Landtag nach Art. 18 der Bayerischen Verfassung durch Volksentscheid abzuberufen.</br></br>Beim heutige Ablauf muss eine Initiative zunächst Unterschriften sammeln, um dann als Volksbegehren erneut einen Teil der Bevölkerung hinter sich zu versammeln, was im Erfolgsfall in einer Volksabstimmung mündet. Dieser Prozess ist akzeptabel, wenn die vorgesehenen Hürden angemessen sind, um die von der Bevölkerung gewünschten Entscheidungen zuzulassen. Dies ist allerdings zum Teil nicht der Fall.</br></br>Die erste Hürde von 25000 Unterschriften für die Zulassung soll erhalten bleiben. Die Unterschriftenzahl entspricht grob der Einwohnerzahl einer Kleinstadt. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass an dieser Hürde keinesfalls reihenweise Initiativen gescheitert sind.</br></br>Vielmehr war dies bei der Hürde vom Volksbegehren zur eigentlichen Volksabstimmung der Fall, die einigen Restriktionen unterliegt, an denen bereits weit fortgeschrittene Initiativen häufig doch noch scheitern. Die Authentizität der Unterschriften und damit die rechtmäßige Erfüllung des Quorums soll durch eine Überprüfung der Unterschriften sichergestellt werden. Folglich kann die Unterschriftensammlung auch frei auf der Straße erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass jeder Staatsbürger, der sich regelmäßig im Land aufhält, die Unterschrift leisten kann. Dazu ist eine Sammelfrist von 6 Wochen angemessen. So kann dem Einzelnen auch etwa im Falle üblicher Urlaubsreisen oder ausgedehnter Dienstreisen während der Frist in aller Regel die Möglichkeit zur Abgabe der Unterschrift gewährleistet werden.</br></br>Desweiteren soll das notwendige Unterschriftenquorum von zehn Prozent auf fünf Prozent gesenkt werden - die gleiche Unterstützung benötigt auch bei eine Partei, um im Parlament die Gesetzgebung zu beeinflussen. Da für diese Änderung jedoch die Bayerische Verfassung geändert werden muss, wird dies relativ schwer umsetzbar sein und ist daher im Vergleich zur freien Sammlung und der Verlängerung der Sammelfrist nachrangig.</br></br>Es soll die Möglichkeit für die Regierung geschaffen werden, bereits gegen ein heraufziehendes und nicht nur gegen ein beantragtes Volksbegehren zu klagen, wenn dieses nach Meinung der Regierung unzulässig ist. Die Folge ist, dass durch sie keine Verunsicherung über eine Initiative mehr geschürt werden kann. Denn wenn die Regierung meint, ein Volksbegehren sei nicht zulässig, kann sie ja klagen. Tut sie das nicht, wird offensichtlich, dass ihr keine Gründe dafür vorliegen.</br></br>Beim Sammeln von Unterschriften und den dazugehörigen Formularen und bürokratischen Abläufen gab und gibt es einige Fallstricke wie die Beschaffenheit der zu verwendenden Formulare. Die Notwendigkeit einer solchen Hürde muss sich mit der Sicherstellung der demokratischen Integrität und Rechtmäßigkeit der Abstimmung und den mit ihr verbundenen Abläufen begründen lassen, ansonsten sind sie abzuschaffen.</br></br>Ein obligatorisches Referendum bei Änderung der bayerischen Verfassung ist unterstützenswert, da Änderungen an den Grundlagen von Demokratie und Staat nur mit Beteiligung und Zustimmung des Bürgers erfolgen sollten.</br></br>Die Interaktion mit dem Landtag während des Ablaufs ist zu befürworten. Das Volksbegehren soll im Parlament behandelt und abgestimmt werden. Hierbei haben die Initiatoren ein Rederecht. Lehnt der Landtag den Vorschlag ab, findet die Abstimmung durch das Volk statt. Außerdem hat der Landtag die Möglichkeit, einen konkurrierenden Vorschlag zur Abstimmung beim Volksentscheid zu stellen. Ebenso muss das Parlament einen Volksentscheid direkt beschließen können, z. B. um die Bevölkerung über besonders entscheidende Sachverhalte abstimmen zu lassen. Reflexartige, andauernde Forderungen aus der Opposition nach einem Volksentscheid bei missliebigen Beschlüssen sind hingegen abzulehnen.</br></br>Die Kosten für den Volksentscheid selbst hat hierbei der Staat zu tragen, so wie er sonst auch selbstverständlich die Kosten der Gesetzgebung in Form der Arbeit und Entscheidungsfindung der gewählten Repräsentanten des Parlaments trägt.</br></br>Findet am Ende ein Volksentscheid statt, wird zu diesem ein Infoblatt mit den Argumenten der Initiatoren und der Gegner erstellt. Dieses soll entweder an alle Haushalte verteilt oder den Kommunen zur Auslage überlassen werden, diesen ist die Weiterverteilung freigestellt. In jedem Fall muss das Infoblatt frei und in passender Form im Internet verfügbar sein.passender Form im Internet verfügbar sein.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Ablehnung des Begriffs „Geistiges Eigentum“ + (Der Landesparteitag möge folgendes Positio … Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:</br></br>Der Begriff „Geistiges Eigentum" muss von uns politisch abgelehnt werden, da er offensichtlich permanent missbraucht wird, um unberechtigte Interessen durchzusetzen und vermeintliche Ansprüche zu suggerieren. Es wird ein Vergleich zu Eigentumsrechten gezogen, der zu kurz greift.</br></br>Daraus folgt</br>*keine Förderung des Begriffs durch Organe und Publikationen des Freistaats Bayern</br>*Fördergelder und vergleichbare Unterstützungsleistungen - insbesondere im Kulturbereich - für Kampagnen und Projekte, die diesen Begriff regelmäßig nutzen oder unterstützen, sind nicht zu gewähren bzw. einzustellen</br>*in bayerischen Schulen, Kindergärten und sonstigen Bildungseinrichtungen hat keine Lehre dieses Denkschemas stattzufinden, weder im Lehrplan noch durch Externe</br>*stattdessen soll eine kritische Auseinandersetzung insbesondere mit dem Gedanken des anglo-amerikanischen "intellectual property" sowie eine sachliche Unterrichtung von Themen wie Urheberrecht, Patentwesen usw. stattfindenUrheberrecht, Patentwesen usw. stattfinden)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Software in der öffentlichen Verwaltung (Version 2) + (Der Landesparteitag möge folgendes Positio … Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:</br></br>Bei Anschaffungen bezüglich Software und bei deren Nutzung sollen in der bayerischen Verwaltung interoperable Protokolle und Dateiformate zum Einsatz kommen.</br></br>Es ist eine Bewertung bezüglich Interoperabilität vorzunehmen.</br></br>Hierbei sind technische, juristische und wirtschaftliche Umstände zu berücksichtigen:</br>*keine gültigen, einschränkenden Softwarepatente oder ähnliche rechtliche Restriktionen</br>*ausreichende, frei verfügbare Dokumentation muss existieren</br>*eindeutige Standardisierung und Benennung ist Pflicht</br>*es muss eine ausreichende Beteiligung an der Weiterentwicklung möglich sein</br></br>Zwischen verschiedenen Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie der öffentlichen Verwaltung und Dritten muss in Bayern die Nutzung offener Protokolle und Dateiformate möglich sein.</br></br>Dazu soll ein dokumentierendes Repository aus hierfür qualifizierten Lösungen aufgebaut werden, um mögliche Standards für alle transparent und einheitlich aufzuzeigen. Dies soll mindestens auf Landesebene erfolgen, besser noch wäre eine noch breitere Aufstellung auf Bundes- oder europäischer Ebene oder eine Kombination.</br></br>Ausnahmen sollen nur gemacht werden, wenn keine nutzbare Alternative zu herstellerspezifischen Angeboten existiert und die Schaffung einer solchen Alternative einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde oder wenn unzumutbare Migrationskosten entstehen würden.</br></br>Öffentliche Stellen sollen außerdem prüfen ob es Sinn macht Software und Schnittstellen selbst oder im Verbund zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Aus öffentlichen Geldern entwickelte Software muss quelloffen sein.</br></br>Bei vergleichbarer Eignung ist Software mit liberaler Lizenzierung zu bevorzugen, da diese auf Dauer eine bessere Kontrolle und Anpassbarkeit bietet und es ermöglicht zwischen Dienstleistern und Nutzungsmodellen zu wählen.</br></br>Über Interessenvertretung hinausgehende Kontrolle von Standardisierungs-Gremien oder Open-Source-Projekten durch staatliche oder kommunale Institutionen darf nicht angestrebt werden.nstitutionen darf nicht angestrebt werden.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/GEMA Reform + (Der Landesparteitag möge folgendes Positio … Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:</br><br><br></br>Förderung einer grundlegenden Reform der GEMA</br><br><br></br>Eine angemessene und alle Mitglieder umfassende Vertretung in den satzungsgebenden GEMA Gremien, sowie eine gerechte Ausgestaltung der bisher angewandten Verteilungsschlüssel hinsichtlich einer fairen Vergütung und Verteilung der Erlöse aus öffentlichen Aufführungsrechten, mechanischen und sonstigen Vervielfältigungsrechten, Geräte- und eventuellen Flatrateabgaben ist dringend erforderlich um einen modernen gesellschaftlichen Auftrag der GEMA gerecht zu werden.</br><br><br></br>Im Rahmen einer globalen Wettbewerbsfähigkeit muss es die GEMA ihren Mitgliedern in Zukunft gestatten, lizenzfrei einzelne Werke und Werkteile dem CC für alle Nutzungsarten zuzuführen, sowie Aufführungen des eigenen Repertoires im virtuellen und realen Raum lizenzzahlungsbefreit zu veranstalten. </br><br><br></br>Daraus resultiert auch das Recht des Urhebers, seine Werke im Internet auf Portalen zu veröffentlichen, welche die GEMA bisher durch rechtliche Verfügungen vom Netzzugang gesperrt hat. Um dies zu gewährleisten, erfordert auch das Verlagsrecht eine Revision im Sinne einer stärkeren Selbstbestimmung des Urhebers. </br><br><br></br>Die GEMA muss sich von den Stereotypen der Kulturklassifizierung in E (Ernste Werke) und U (Unterhaltung) sowie dem in der Erlösstruktur höher gewerteten Begriff des Standardwerkes trennen, denn in einer kreativen Netzwelt sind nicht nur die Grenzen, sondern auch die Kulturauffassungen fliessend. </br><br><br></br>Wir fordern die Abschaffung der GEMA Vermutung zu Gunsten eines offenen und transparenten Systems der vom Urheber bestimmten Einzeichnung von Werken innerhalb des Wahrnehmungsvertrages. und transparenten Systems der vom Urheber bestimmten Einzeichnung von Werken innerhalb des Wahrnehmungsvertrages.)
- BY:Landeswahlprogramm/P48 + (Der Landesparteitag möge folgendes Positio … Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:</br><br><br></br>Förderung einer grundlegenden Reform der GEMA</br><br><br></br>Eine angemessene und alle Mitglieder umfassende Vertretung in den satzungsgebenden GEMA Gremien, sowie eine gerechte Ausgestaltung der bisher angewandten Verteilungsschlüssel hinsichtlich einer fairen Vergütung und Verteilung der Erlöse aus öffentlichen Aufführungsrechten, mechanischen und sonstigen Vervielfältigungsrechten, Geräte- und eventuellen Flatrateabgaben ist dringend erforderlich um einen modernen gesellschaftlichen Auftrag der GEMA gerecht zu werden.</br><br><br></br>Im Rahmen einer globalen Wettbewerbsfähigkeit muss es die GEMA ihren Mitgliedern in Zukunft gestatten, lizenzfrei einzelne Werke und Werkteile dem CC für alle Nutzungsarten zuzuführen, sowie Aufführungen des eigenen Repertoires im virtuellen und realen Raum lizenzzahlungsbefreit zu veranstalten. </br><br><br></br>Daraus resultiert auch das Recht des Urhebers, seine Werke im Internet auf Portalen zu veröffentlichen, welche die GEMA bisher durch rechtliche Verfügungen vom Netzzugang gesperrt hat. Um dies zu gewährleisten, erfordert auch das Verlagsrecht eine Revision im Sinne einer stärkeren Selbstbestimmung des Urhebers. </br><br><br></br>Die GEMA muss sich von den Stereotypen der Kulturklassifizierung in E (Ernste Werke) und U (Unterhaltung) sowie dem in der Erlösstruktur höher gewerteten Begriff des Standardwerkes trennen, denn in einer kreativen Netzwelt sind nicht nur die Grenzen, sondern auch die Kulturauffassungen fliessend. </br><br><br></br>Wir fordern die Abschaffung der GEMA Vermutung zu Gunsten eines offenen und transparenten Systems der vom Urheber bestimmten Einzeichnung von Werken innerhalb des Wahrnehmungsvertrages. und transparenten Systems der vom Urheber bestimmten Einzeichnung von Werken innerhalb des Wahrnehmungsvertrages.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Identifikation von Polizeikräften (Version 2) + (Der Landesparteitag möge folgendes Positio … Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:</br></br>Bayerische Polizeibeamte sollen mindestens</br>*bei Großeinsätzen in der Öffentlichkeit</br>*ein einsatzabhängiges Identifikationsmerkmal</br>deutlich sichtbar an der Uniform tragen müssen.</br></br>Diese ID identifiziert die Person eindeutig und ist für jeden Einsatz neu zu vergeben. Die in der Vergangenheit vergebenen Identifikationsmerkmale müssen über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden. Bei einem konkreten Verdacht kann ein Gericht die Herausgabe der entsprechenden Informationen anordnen. Die vorsätzliche Unzugänglichmachung der Identifikation oder deren Zuordnung wird rechtlich sanktioniert.</br></br>Dies schützt die Persönlichkeitsrechte der Beamten und ermöglicht gleichzeitig die Ermittlung von Gewalttätern unter den Polizisten oder verhindert diese Gewalt sogar.</br></br>Ausnahmen von dieser Regelung darf es nur in begründeten Sonderfällen geben.</br></br>Zusätzlich soll den Beamten die Möglichkeit gegeben werden, auch im normalen Dienst ein Namensschild zu tragen. Dies ermöglicht es den Polizisten auf freiwilliger Basis den Kontakt zum Bürger zu verbessern.asis den Kontakt zum Bürger zu verbessern.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Altanträge als Positionspapiere + (Der Landesparteitag möge folgendes beschli … Der Landesparteitag möge folgendes beschließen:</br></br>Die auf dem Landesparteitag 2010.1 beschlossenen Anträge „Kennzeichnung von Polizeibeamten“, „Software in der öffentlichen Verwaltung“ und „"Neue" Grundrechte“ werden, soweit nicht durch andere Beschlüsse ersetzt, zu Positionspapieren umdefiniert.ersetzt, zu Positionspapieren umdefiniert.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Wahlprogramm + (Der Landesparteitag möge folgendes beschli … Der Landesparteitag möge folgendes beschließen:</br></br>Zur Entwicklung des Wahlprogramms können für den Landesparteitag Positionspapiere und Programmanträge für das Wahlprogramm eingereicht werden.</br></br>Der Landesvorstand wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Inhalte und Forderungen der Positionspapiere in das Landeswahlprogramm einfließen. Die Texte der Wahlprogrammanträge werden direkt in das Landeswahlprogramm übernommen.</br></br>Weiterhin wird der Landesvorstand beauftragt, für eine hinreichende redaktionelle und formelle (Reihenfolge der Punkte) Ausarbeitung des Landeswahlprogramms zu sorgen. Dies soll zeitig nach dem Abschluss der inhaltlichen Arbeit stattfinden, sodass das Wahlprogramm spätestens im Frühjahr 2013 beschlossen werden kann.</br></br>Falls ein Landesgrundsatzprogramm beschlossen wird, können analog Programmanträge für dieses gestellt werden. Für diesen Fall wird außerdem der Landesvorstand beauftragt, dafür zu sorgen, dass dieses redaktionell angemessen aufbereitet wird. redaktionell angemessen aufbereitet wird.)
- RP:Antrag/2012.2/031/Sondermülldeponien + (Der Landesparteitag möge für das Wahlprogr … Der Landesparteitag möge für das Wahlprogramm, Abschnitt Umwelt- und</br>Energiepolitik folgenden Text beschließen:</br></br>'''Sondermülldeponien in Rheinland-Pfalz: Sanieren durch Rückbau statt Abkapseln durch Abdichten'''</br></br>Für alle oberirdischen Sondermülldeponien soll eine komplette Sanierung</br>durch Rückbau erfolgen, damit auch in Zukunft keine Gefahr des</br>Eindringens von Giftstoffen in Grundwasser und Atmosphäre besteht. Eine</br>bloße Abkapselung durch Abdichtung und Abdeckung, bei der die Risiken</br>und Kosten nachfolgenden Generationen übertragen werden, lehnen wir ab.</br>Dazu fordern wir komplette Transparenz und Information über die</br>eingelagerten Stoffe, so auch die Veröffentlichung aller Meßergebnisse.</br>Falls keine Informationen vorliegen, müssen durch unabhängige Gutachter</br>entsprechende Untersuchungen und Messungen durchgeführt werden. Im</br>Anschluss daran sollen Sanierungsprojekte ausgearbeitet werden, um die</br>Abtragung und Sanierung der Deponien durch Rückbau der Deponie in Phasen</br>durchzuführen. Die Verursacher der Altlasten sollen soweit möglich bei</br>der Durchführung und Finanzierung der Sanierung in die Pflicht genommen</br>werden. Sanierung in die Pflicht genommen werden.)
- LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/Infrastruktur + (Der Landesparteitag möge in sein Grundsatz … Der Landesparteitag möge in sein Grundsatzprogramm folgenden Abschnitt einfügen:</br></br>Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt setzt sich für die Erhaltung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur ein.</br></br>===Erreichbarkeit öffentlicher Verwaltung===</br>Die Verwaltung einzelner Gebietsgliederungen soll für den Bürger möglichst barrierefrei erreichbar sein. Neben der persönlichen Erreichbarkeit, </br>beinhaltet dies auch die Bereistellung von Dienstleistungen auf elektronischem Weg.</br></br>===Gesundheitswesen===</br>Die medizinische Grundversorgung ist von zentralen öffentlichem Interesse. Daher darf es nicht durch Gewinnstreben dominiert werden. Sie soll und muss daher durch die öffentliche Hand flächendeckend sichergestellt werden. Privatisierungen von Kliniken oder </br>Universitätskliniken lehnen wir ab. </br></br>===Strom-, Gas-, Wasser-, Abwasser- und Telekommunikationsversorgung, Straßen- und Schienennetz===</br>Jeder Bürger und jedes Unternehmen muss gleichberechtigten Zugang zu den Versogungs-, Entsorgungs- und Verkehrsnetzen erhalten. Dazu soll die um sich greifende Privatisierung gestoppt und wenn möglich privatisierte Netze in die öffentliche Hand zurückgeführt werden.</br></br>===ÖPNV===</br>Da der freie Zugang zu Bildung, Wissen, Information, Kultur und Verwaltung gewährleistet sein muss, setzt sich die Piratenpartei Sachsen-Anhalt für einen flächendeckenden ÖPNV ein.</br></br>===Bildung===</br>Der freie Zugang zu Bildung ist den Piraten ein essentielles Anliegen. Die Qualität und Quantität von Bildungseinrichtungen muss flächendeckend sichergestellt werden.muss flächendeckend sichergestellt werden.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Redaktionskommission + (Der Landesparteitag möge sich dafür ausspr … Der Landesparteitag möge sich dafür aussprechen, dass bis zum nächsten Landesparteitag eine redaktionelle Bearbeitung des Parteiprogramms durchgeführt wird. Dabei soll das Programm und die beschlossenen Positionspapiere - insbesondere die auf dem Landesparteitag 2012.1 neu beschlossenen Punkte - klar und logisch strukturiert, von sprachlichen Mängeln bereinigt und stilistisch einheitlich gestaltet werden. Es dürfen keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden.<br></br></br>Die Überarbeitung wird durch eine durch den Vorstand oder den Landesparteitag einberufene Programmkommission in Zusammenarbeit mit den Autoren der betroffenen Programmpunkte durchgeführt.<br></br></br>Das so überarbeitete Programm bzw. Positionspapiere müssen, um Gültigkeit zu erlangen, durch den nächsten Landesparteitag ratifiziert werden. Zu diesem Zweck möge der Landesvorstand die vorgeschlagene Überarbeitung fristgerecht vor dem nächsten Landesparteitag zur parteiinternen Diskussion stellen und einreichen. zur parteiinternen Diskussion stellen und einreichen.)
- RP:Antrag/2013.1/017/Freiwillige Beteiligung am Finanzausgleich + (Der Landesparteitag spricht sich für einen … Der Landesparteitag spricht sich für einen Finanzausgleich auf Basis des im Bochum abgelehnten Satzungsänderungsantrages SÄA042 aus. Der Landesverband Rheinland-Pfalz wir sich deshalb auf freiwilliger Basis am Finanzausgleich beteiligen. Zu diesem Zweck wird die Hälfte der direkt an den Landesverband gezahlten Mittel aus der Parteienfinanzierung für den Finanzausgleich bereitgestellt.ng für den Finanzausgleich bereitgestellt.)
- HH:Landesparteitag/Anträge/Meinungsbild: Körperliche Unversehrtheit (0001) + (Der Landesparteitag wird gebeten ein Meinu … Der Landesparteitag wird gebeten ein Meinungsbild zu folgender Fragestellung festzustellen:</br></br>Möchtest du, dass die Piratenpartei folgende Position einnimmt?</br></br>Die Piratenpartei lehnt sämtliche medizinisch nicht notwendigen </br>chirurgischen Eingriffe an Kindern unter 14 Jahren ab. Solche Eingriffe </br>sollten nur mit Einwilligung der betroffenen Person erfolgen, welche von </br>Kindern nicht wirksam erteilt werden kann. Die Piratenpartei setzt </br>sich daher dafür ein, dass solche Eingriffe grundsätzlich verboten und als </br>Körperverletzung strafbar sind.</br></br>Unter diese Regelung fallen beispielsweise Schönheitsoperationen, aber auch </br>Beschneidungen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes wiegt </br>schwerer als die Entscheidungsfreiheit (und im Falle von rituellen </br>Beschneidungen Religionsfreiheit) der Eltern.chneidungen Religionsfreiheit) der Eltern.)
- RP:2020-09-24 - 288 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesschatzmeister, zur Zeit Ingo Höf … Der Landesschatzmeister, zur Zeit Ingo Höft, stellt seine Anschrift als Rechnungsadresse für den Vertrag eines DSL-Anschlusses in der Landesgeschäftsstelle zur Verfügung. Er selbst nutzt den Anschluss nur im Rahmen der üblichen Parteiarbeit in der LGS, wie alle anderen auch. Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten ist die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz. Der Vorstand bevollmächtigt Joachim Adomeit den Vertrag abzuschließen.Joachim Adomeit den Vertrag abzuschließen.)
- RP:2017-05-22 - 210 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der § 6 der Vorstandsgeschäftsordnung wird … Der § 6 der Vorstandsgeschäftsordnung wird um folgenden Punkt 16 ergänzt: "Einzelermächtigung zur Genehmigung oder Ablehnung von Beitragsminderungsanträgen."</br>Der Punkt 5 im § 7 der Vorstandsgeschäftsordnung wird wie folgt geändert: "Einzelermächtigung zur Genehmigung oder Ablehnung von Beitragsminderungsanträgen und deren Bearbeitung."</br>https://wiki.piratenpartei.de/RP:Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung#.C2.A7_6_Schatzmeistersch%C3%A4ftsordnung#.C2.A7_6_Schatzmeister)
- RP:2010-08-15 - 39. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesverband 50CDs für 125€ des Free! Music! Contest! .)
- RP:2018-11-12 - 243 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesverband Baden-Württemberg beantr … Der Landesverband Baden-Württemberg beantragt finanzielle Unterstützung für die Nutzung von OTS zum Versand von Pressemitteilungen für 7 Monate. OTS soll hierbei allen Landesverbänden und dem Bund zur Verfügung gestellt werden und uns im EU-Wahlkampf unterstützen. Der LV RLP wird dies mit zunächst 500 € bezuschussen, wenn BaWü das System federführend betreut.wenn BaWü das System federführend betreut.)
- BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Volksabstimmung über Hilfsgelder zur Eurorettung + (Der Landesverband Bayern der Piratenpartei … Der Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass der Freistaat Bayern im Bundesrat keinen weiteren finanziellen Hilfsprogrammen und keiner weiteren Haftung für andere Staaten der Euro-Zone oder deren Banken zustimmt, ohne dass zuvor das Volk als Souverän in einer Volksabstimmung zugestimmt hat, dass der Staat über die bisher eingegangenen Verpflichtungen hinaus weitere Gelder für die Eurorettung aufwendet oder weitere Haftungsrisiken eingeht.ndet oder weitere Haftungsrisiken eingeht.)
- BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Ausweitung des Feiertages "Mariä Himmelfahrt" auf ganz Bayern + (Der Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass der Feiertag "Mariä Himmelfahrt" am 15. August ein bayernweiter gesetzlicher Feiertag wird.)
- BY:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Durchführung einer separaten Demonstration gegen Genpatente + (Der Landesverband Bayern möge in Zusammenarbeit mit dem Kreisverband München eine eigenständige Demonstration gegen Genpatente in München am 26. Oktober organisieren und durchführen.)
- RP:2010-05-30 - 34. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Vorstand möge Sebastian Kratz zum Content Admin für die Piraten-RLP website berufen.)
- RP:2012-07-15 - 87. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Piraten, die an vom Vorstand organisierten Treffen mit anderen Organisationen teilnehmen, bei denen die Piratenpartei RLP nach außen vertreten wird, können dies nur tun, wenn sie bereit sind, in Berichten darüber auch mit Realnamen aufzutreten.)
- RP:2012-03-18 - 78. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Harald Gündling und Sebastian Kratz werden als Teilnehmer am Bundesfinanzrat ernannt.)
- RP:2011-02-21 - 51. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der in Kirchheimbolanden gedrehte Mafia-Piratenwerbespot wird als offizieller Spot der Piratenpartei Rheinland-Pfalz zur Landtagswahl 2011 festgelegt und im SWR ausgestrahlt.)
- RP:Antrag/2010.3/X2.1/Keine Stellungnahmen ohne entsprechende Beschlusslage + (Der Landesverband RLP distanziert sich vom … Der Landesverband RLP distanziert sich vom Vorgehen des Bundesvorstandes und dem Versand von Pressemitteilungen ohne inhaltliche Legitimation aus der Beschlusslage der Piratenpartei. Pressemitteilungen, Stellungnahmen oder Aufrufe zu Demonstrationen, die nicht gedeckt sind vom Parteiprogramm oder Beschlusslage der Piratenpartei, sind nicht vereinbar mit unserem basisdemokratischen Prinzip und daher nicht akzeptabel. Wir fordern den Bundesvorstand auf, bei Pressemitteilungen mehr Sorgfalt walten zu lassen und keine Pressemitteilungen ohne entsprechende Beschlusslage mehr zu versenden. Insbesondere fordern wir den Bundesvorstand auf, Liquid Feedback oder andere Meinungsbilder (z.B. von Parteitagen) nicht zur Legitimation von Pressemitteilungen oder anderen Stellungnahmen heranzuziehen.oder anderen Stellungnahmen heranzuziehen.)
- RP:2016-11-06 - 196 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesverband RLP erstattet auf Antrag die Fahrtkosten für das RL-Treffen in Kirchheimbolanden am 29.10.2016.)
- RP:2011-09-19 - 65. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Vorstand beschließt, Bodo Thiesen zum … Der Vorstand beschließt, Bodo Thiesen zum Arbeitstreffen der Sozialpiraten am 24. und 25. September in Nürnberg zu entsenden. Ziel ist es, die Vorstellungen des Landesverbandes zum Thema Soziales (und Steuern) in die Überlegungen des AG-Zusammenschlusses einzubringen und somit die Gesamtpartei voranzubringen. Nachträglich soll ein Bericht über das Treffen im Landesverband erfolgen. Thema des Treffens sind detailierte Finanzierungskonzepte rund um den Grundsatzantrag "Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe".</br></br>Reisekosten bis zu einer Höhe von 110 € pro Teilnehmer werden vom LV übernommen.€ pro Teilnehmer werden vom LV übernommen.)
- RP:2019-05-27 - 256 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesverband RLP möge für die ordnungsgemäße Entsorgung der Wahlplakate aus den letzten Wahlkämpfen ein Budget von erst einmal 1.000€ bereit stellen.)
- RP:2014-03-04 - 129. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesvorstand der Piratenpartei Rhein … Der Landesvorstand der Piratenpartei Rheinland-Pfalz distanziert sich ausdrücklich von Machtmissbrauch und Erpressung zur Durchsetzung politischer Ziele, gleichgültig aus welchem politischen Lager.<br></br>Wir bekennen uns zu rechtsstaatlichen Prinzipien. Diese psychische Gewalt kann und darf nicht an die Stelle einer inhaltlichen und sachbezogenen politischen Auseinandersetzung treten.<br></br>Die politische Arbeit einer Partei muss stets ermöglicht werden, ohne von persönlichen Interessen einiger Weniger abhängig zu sein. Den Missbrauch ihrer Einflussmöglichkeiten verurteilen wir deutlich. Was die IT und Verwaltung der Piratenpartei hier versuchen, widerspricht sowohl demokratischen Grundsätzen als auch dem Streikrecht. Wir empfehlen dem Bundesvorstand, die IT- und Verwaltungsinfrastruktur dezentral zu organisieren, um solche Aktionen in Zukunft nicht mehr möglich zu machen.<br></br>Inhaltliche Auseinandersetzungen bedürfen des gegenseitigen Respekts und dürfen nicht in Drohungen, Nachstellungen, schwarzen Listen oder Internet-Prangern enden. Diejenigen, die diese Auffassung von Gewaltfreiheit und gegenseitigen Respekts, frei von Erpressung und</br>Machtmissbrauch, nicht teilen, fordern wir auf, die Piratenpartei zu verlassen.<br></br>Alle anderen rufen wir dazu auf, weiterhin mit uns für unsere gemeinsamen Ideale zu kämpfen.u auf, weiterhin mit uns für unsere gemeinsamen Ideale zu kämpfen.)
- RP:2017-06-13 - 211 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesverband überweist 20.000 € auf d … Der Landesverband überweist 20.000 € auf das Konto des Bundesverbandes als Beitrag zum Wahlkampfbudget. Die Überweisung erfolgt mit folgendem Vermerk im Verwendungszweck: "Der Betrag ist ausschließlich zweckgebunden zu verwenden, gemäß BuVo Beschluss #33903".u verwenden, gemäß BuVo Beschluss #33903".)
- Antrag:RLP/2014.3/003/Verzicht auf Gendering von Texten + (Der Landesverband RLP verzichtet auf das G … Der Landesverband RLP verzichtet auf das Gendering von Texten im Sinne</br>einer Veränderung der Sprache und des Sprachbildes. Das betrifft ein</br>generisches Femininum, das Binnen-i und alle *Formen der Schreibweise</br>einer nicht zugeordneten geschlechtlichen Begriffsbestimmung.neten geschlechtlichen Begriffsbestimmung.)
- RP:2011-05-01 - 56. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Hiermit beantrage ich, einen Jugend und Ju … Hiermit beantrage ich, einen Jugend und Junge Piraten Beauftragten für</br>das Land Rheinland Pfalz zu berufen. </br>Die Aufgabe soll unter anderem darin bestehen, die Ansprache an die</br>Jugendlichen zu fördern und in den Untergliederungen dieses Thema weiter</br>zu verbreiten und Kontakte zu knüpfen / zu halten.eiten und Kontakte zu knüpfen / zu halten.)
- RP:Antrag/2013.5/003/Der Landesverband Rheinland Pfalz ist rechtsfähig + (Der Landesverband Rheinland Pfalz stellt fest, dass er rechtsfähig ist.)
- RP:2012-02-19 - 76. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesverband Rheinland Pfalz überlässt dem Landesverband Saarland 1000 Flyer des Landesverbands Rheinland Pfalz kostenfrei.)
- RP:2013-10-01 - 118. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Als Vertreter des Landesverbandes Rheinlan … Als Vertreter des Landesverbandes Rheinland-Pfalz für die Marina in Kassel am 28./29. September 2013 werden beauftragt: Britta Werner und Christoph Löhr. Für die Erstattung der Reisekosten dieser Beauftragten wird ein Budget von 250 EUR aus dem Haushalts-Titel Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt.entlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt.)
- RP:Antrag/2014.2/006/Kein eigenes Grundsatzprogramm für Piraten RP + (Der Landesverband Rheinland-Pfalz besitzt zukünftig kein eigenes Grundsatzprogramm mehr. Das bestehende Programm wird archiviert. Es gilt das Grundsatzprogramm des Bundesverbandes.)
- RP:2013-04-07 - 106. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesvorstand verwarnt das Mitglied [Anonymisiert] nach § 9 Absatz 1 der Landessatzung i.V.m. § 6 Absatz 1 der Bundessatzung wegen des Versands einer Pressemeldung. )
- RP:2013-07-02 - 112. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Es wird für den Wahlkampfauftakt in Berlin bzw. das Pressefrühstück der Spitzenkandidaten ein Reisekostenbudget in Höhe von 475 EUR zur Verfügung gestellt.)
- RP:2013-04-21 - 107. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesvorstand beschließt, eine Einlad … Der Landesvorstand beschließt, eine Einladung zur Gründungsversammlung des Kreisverbandes Worms für die kreisfreie Stadt Worms unmittelbar vorzubereiten und diese unverzüglich zu versenden, sobald alle Modalitäten, wie z.B. Versammlungsort, oder Versammlungstermin geklärt sind.ort, oder Versammlungstermin geklärt sind.)
- RP:2011-05-16 - 57. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Angebot zur Ausrichtung des Landesparteita … Angebot zur Ausrichtung des Landesparteitags 2011 am 25 und 26.06.2011 im Naturfreundehaus Elmstein - Harzofen. http://www.naturfreundehaus-elmstein.de/viewpage.php?page_id=1</br>Für Samstag ist ein BarCamp geplant - Sonntag findet dann der eigentliche LPT statt</br>Die Räumlichkeiten werden wieder 50 Euro pro Tag kosten</br>Momentan sind noch ca. 20 Betten verfügbar, es besteht allerdings auch die Möglichkeit zu Zelten, Grillmöglichkeit ist ebenfalls vorhanden.</br>Die Einladungen dazu müssten dann diese Woche verschickt werden, Heiko wird dies zusammen mit</br>Ansgar erledigen.o wird dies zusammen mit Ansgar erledigen.)
- RP:2011-12-11 - 70. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesverband der Piratenpartei lehnt den Mitgliedsantrag vom 16.11.2011 ab.)