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- NRW:Landesparteitag 2018.1/Anträge/SÄA002.0 + (Der Landesparteitag möge beschließen: Ein … Der Landesparteitag möge beschließen:</br></br>Einführung eines neuen §6c in die Landessatzung (der vorhandene §6c wird zu §6d, weitere Abhängigkeiten bestehen nicht):</br></br>§6c - Der Regionalbeirat</br></br>(1) Der Regionalbeirat ist das beratende Gremium des Landesvorstandes. Er ist vor jeder Entscheidung des Landesvorstandes anzuhören, die landesweite Auswirkungen oder solche auf eine vertretene Region haben. Ausgeschlossen sind Finanzanträge der Kreisverbände und virtuellen Kreisverbände, sowie Fragen der Mitgliederverwaltung.</br></br>(2) Die Mitglieder des Regionalbeirates werden auf einem ordentlichen Landesparteitag gewählt. Sie können dabei nur von Mitgliedern aus dem jeweiligen Regierungsbezirk gewählt werden und müssen in selbigem ihren ersten Wohnsitz haben.</br></br>(3) Sobald die organisatorischen bzw. technischen Möglichkeiten gegeben sind, können die Mitglieder auch auf Versammlungen der Mitglieder des jeweiligen Regierungsbezirkes gewählt werden. Die Wahl dieser Mitglieder muss frühestens zwei Monate und spätestens zwei Wochen vor dem ordentlichen Landesparteitag stattfinden, bei dem zur Neuwahl des Regionalbeirats eingeladen wurde.</br></br>(4) Dem Regionalbeirat gehören an: Je ein Mitglied pro 500 Mitglieder in einem Regierungsbezirk, mindestens jedoch zwei Mitglieder (Grundmandat). Entscheidend ist die Zahl des stimmberechtigten Mitglieder zum Zeitpunkt der Einladung zum Landesparteitag. Die Mitglieder der jeweiligen Regierungsbezirke sind angehalten, Ersatz-Beiräte zu wählen, die im Verhinderungsfall zur Verfügung stehen.im Verhinderungsfall zur Verfügung stehen.)
- NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/GP003 + (Der Landesparteitag möge beschließen: Wir halten es für wichtig, dass im Bildungsbereich in NRW ein zeitgemäßes Bild von geschlechtlicher Vielfalt und sexueller Identität vermittelt wird.)
- NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA002 + (Der Landesparteitag möge beschließen: §6a … Der Landesparteitag möge beschließen:</br></br>§6a, (3), Satz eins, wird wie folgt geändert:</br></br>''alt:''</br></br>Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.</br></br>''neu:''</br></br>Die Einladungsfrist beträgt 56 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.</br></br>§6a, (4), Satz drei wird wie folgt geändert:</br></br>''alt:''</br></br>Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen, sie sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen.</br></br>''neu:''</br></br>Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen.träge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen.)
- NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA003 + (Der Landesparteitag möge beschließen: §8 (4) der Landessatzung wird ersatzlos gestrichen.)
- NRW:Landesparteitag 2017.3/Anträge/SÄA010.1 + (Der Landesparteitag möge beschließen: Änd … Der Landesparteitag möge beschließen:</br></br>Änderung des §6b der Landessatzung:</br></br>(1) Dem Landesvorstand gehören bis zu '''vierzehn''' Mitglieder des Landesverbandes an:</br>Ein Vorsitzender, ein bis zwei stellvertretende Vorsitzende, der politische Geschäftsführer, der Landesschatzmeister, der Generalsekretär und bis zu drei Beisitzer (Versammlungsvertreter), sowie '''fünf''' von den Mitgliedern der jeweiligen Regierungsbezirke entsandte Beisitzer (Bezirksvertreter).</br></br>(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens alle zwei Jahre vom Landesparteitag gewählt. Die Bezirksvertreter können dabei nur von Mitgliedern aus dem jeweiligen Regierungsbezirk gewählt werden und müssen in selbigem ihren ersten Wohnsitz haben. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.</br></br>(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so gehen seine Kompetenzen per Vorstandsbeschluss auf andere Vorstandsmitglieder über. Tritt der erste Vorsitzende von seinem Amt zurück, so rückt automatisch derjenige stellvertretende Vorsitzende auf seine Position nach, welcher bei seiner Wahl die größere Zustimmung erreicht hat. Tritt ein Bezirksvertreter zurück, ist zwecks Neubesetzung auf dem nächsten Landesparteitag eine Nachwahl durchzuführen. Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt, ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen.</br></br>(11) Fällt die Anzahl der Versammlungsvertreter, die ihren Aufgaben nachkommen können, bei sieben bis neun gewählten Versammlungsvertretern auf weniger als fünf bzw. bei fünf bis sechs gewählten Versammlungsvertretern auf weniger als vier oder erklärt sich der Landesvorstand selbst für handlungsunfähig, ist zwecks Neubesetzung freier Posten unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, bis zu dem die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Geschäfte führen.</br></br>(12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht, zum Landesparteitag einen Antrag auf Misstrauensvotum gegen einzelne Vorstandsmitglieder oder den gesamten Vorstand zu stellen. Gegen Bezirksvertreter muss der Antrag von einem Mitglied aus dem jeweiligen Regierungsbezirk gestellt werden. Der Antrag dazu kann bis zum Ende des Landesparteitags gestellt werden. Über die sofortige Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitglieds entscheidet der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit.er Landesparteitag mit einfacher Mehrheit.)
- NRW:Landesparteitag 2018.1/Anträge/SÄA001.0 + (Der Landesparteitag möge beschließen: Änd … Der Landesparteitag möge beschließen:</br></br>Änderung des §6b der Landessatzung:</br></br>(1) Dem Landesvorstand gehören bis zu '''vierzehn''' Mitglieder des Landesverbandes an:</br>Ein Vorsitzender, ein bis zwei stellvertretende Vorsitzende, der politische Geschäftsführer, der Landesschatzmeister, der Generalsekretär und bis zu drei Beisitzer (Versammlungsvertreter), sowie '''fünf''' von den Mitgliedern der jeweiligen Regierungsbezirke entsandte Beisitzer (Bezirksvertreter).</br></br>(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens alle zwei Jahre vom Landesparteitag gewählt. Die Bezirksvertreter können dabei nur von Mitgliedern aus dem jeweiligen Regierungsbezirk gewählt werden und müssen in selbigem ihren ersten Wohnsitz haben. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.</br></br>(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so gehen seine Kompetenzen per Vorstandsbeschluss auf andere Vorstandsmitglieder über. Tritt der erste Vorsitzende von seinem Amt zurück, so rückt automatisch derjenige stellvertretende Vorsitzende auf seine Position nach, welcher bei seiner Wahl die größere Zustimmung erreicht hat. Tritt ein Bezirksvertreter zurück, ist zwecks Neubesetzung auf dem nächsten Landesparteitag eine Nachwahl durchzuführen. Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt, ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen.</br></br>(11) Fällt die Anzahl der Versammlungsvertreter, die ihren Aufgaben nachkommen können, bei sieben bis neun gewählten Versammlungsvertretern auf weniger als fünf bzw. bei fünf bis sechs gewählten Versammlungsvertretern auf weniger als vier oder erklärt sich der Landesvorstand selbst für handlungsunfähig, ist zwecks Neubesetzung freier Posten unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, bis zu dem die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Geschäfte führen.</br></br>(12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht, zum Landesparteitag einen Antrag auf Misstrauensvotum gegen einzelne Vorstandsmitglieder oder den gesamten Vorstand zu stellen. Gegen Bezirksvertreter muss der Antrag von einem Mitglied aus dem jeweiligen Regierungsbezirk gestellt werden. Der Antrag dazu kann bis zum Ende des Landesparteitags gestellt werden. Über die sofortige Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitglieds entscheidet der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit.er Landesparteitag mit einfacher Mehrheit.)
- NRW:Landesparteitag 2017.3/Anträge/SÄA010.0 + (Der Landesparteitag möge beschließen: Änd … Der Landesparteitag möge beschließen:</br></br>Änderung des §6b der Landessatzung:</br></br>(1) Dem Landesvorstand gehören bis zu vierzehn Mitglieder des Landesverbandes an:</br>Ein Vorsitzender, ein bis zwei stellvertretende Vorsitzende, der politische Geschäftsführer, der Landesschatzmeister, der Generalsekretär und bis zu drei Beisitzer (Versammlungsvertreter), sowie fünf von den Mitgliedern der jeweiligen Regierungsbezirke entsandte Beisitzer (Bezirksvertreter).</br></br>(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens alle zwei Jahre vom Landesparteitag gewählt. Die Bezirksvertreter können dabei nur von Mitgliedern aus dem jeweiligen Regierungsbezirk gewählt werden und müssen in selbigem ihren ersten Wohnsitz haben. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.</br></br>(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so gehen seine Kompetenzen per Vorstandsbeschluss auf andere Vorstandsmitglieder über. Tritt der erste Vorsitzende von seinem Amt zurück, so rückt automatisch derjenige stellvertretende Vorsitzende auf seine Position nach, welcher bei seiner Wahl die größere Zustimmung erreicht hat. Tritt ein Bezirksvertreter zurück, ist zwecks Neubesetzung auf dem nächsten Landesparteitag eine Nachwahl durchzuführen. Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt, ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen.</br></br>(11) Fällt die Anzahl der Versammlungsvertreter, die ihren Aufgaben nachkommen können, bei sieben bis neun gewählten Versammlungsvertretern auf weniger als fünf bzw. bei fünf bis sechs gewählten Versammlungsvertretern auf weniger als vier oder erklärt sich der Landesvorstand selbst für handlungsunfähig, ist zwecks Neubesetzung freier Posten unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, bis zu dem die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Geschäfte führen.</br></br>(12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht, zum Landesparteitag einen Antrag auf Misstrauensvotum gegen einzelne Vorstandsmitglieder oder den gesamten Vorstand zu stellen. Gegen Bezirksvertreter muss der Antrag von einem Mitglied aus dem jeweiligen Regierungsbezirk gestellt werden. Der Antrag dazu kann bis zum Ende des Landesparteitags gestellt werden. Über die sofortige Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitglieds entscheidet der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit.er Landesparteitag mit einfacher Mehrheit.)
- NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA026 + (Der Landesparteitag möge beschließen: *In … Der Landesparteitag möge beschließen:</br>*In §6b Absatz 13 Punkt b) den Text "mindestens auf der NRW-Organisationsliste, der NRW-Info Mailingliste und seiner Internetpräsenz" durch "nach den Vorgaben von Anhang D" zu ersetzten.</br>*In §6b Absatz 13 Punkt d) den Text "mindestens auf der NRW-Organisationsliste und seiner Internetpräsenz" durch "nach den Vorgaben von Anhang D" zu ersetzten.</br>*In §6b Absatz 13 Punkt e) das Wort "mindestens" zu streichen.</br>*In §6b Absatz 13 Punkt f) den Text "auf der NRW-Organisationsliste sowie der NRW-Info Mailingliste" durch "nach den Vorgaben von Anhang D" zu ersetzten.</br>*Den Text in §19 Absatz 2 zu streichen.</br>*In §20 Absatz 2 den Text "im Piraten-Wiki" zu streichen und nach dem Wort "Internetpräsenz" den Text "nach Anhang D" einzufügen.</br>*In §20 Absatz 3 den Text "auf der NRW-Organisationsliste" durch den Text "nach Anhang D" zu ersetzten.</br>*In §21 Absatz 1 den Text "auf der NRW-Info Mailingliste und mit einer Frist von 7 Tagen auf der NRW-Organisationsliste" durch "nach Anhang D" zu ersetzen.</br>*sofern SÄA023 angenommen wurde in §22 Absatz 5 den Text "NRW-Organisationsliste und NRW-Info Mailingliste" durch den Text " seinem Organisationseinheiten Typ zugeordneten Kommunikationskanäle nach Anhang D" ersetzen.</br>*In §23 Absatz 3 den Text "auf der Internetpräsenz und auf der NRW-Organisationsliste" durch "nach Anhang D" zu ersetzen</br>*Einen neuen Anhang D mit der Bezeichnung "Veröffentlichung von Dokumentationen" erstellen und folgenden Text einzufügen:</br> (1) Die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen betreibt selbst oder durch die Piratenpartei Deutschland mehrere Mailinglisten sowie eine Internetplattform.<br/>Diese Mailinglisten sind öffentlich lesbar, werden archiviert und dienen nicht der Diskussion. <br/>Sie unterscheiden sich in moderierte Mailinglisten die ausschließlich der Infomation dienen und unmoderiert Mailinglisten die zusätzlich der Koordination dienen.</br> a) moderierte Mailinglisten:</br> 1. NRW-Info</br> b) unmoderierte Mailinglisten:</br> 1. NRW-Kommunalpolitik</br> 2. NRW-Landespolitik</br> 3. NRW-Servicegruppen</br> 4. NRW-Verbände</br> 5. NRW-Organisationsliste</br> c) Die Internetplattform ist das Piraten-Wiki</br> (2) Der Landesvorstand veröffentlich</br> a) auf seiner Internetpräsenz</br> 1. die Geschäftsordnung</br> 2. die Dokumentation seiner Sitzungen</br> b) auf der Mailingliste "NRW-Organisationsliste"</br> 1. die Geschäftsordnung</br> 2. die Dokumentation seiner Sitzungen</br> 3. Einladungen zu außerordentlichen Sitzungen</br> c) auf der Mailingliste "NRW-Info"</br> 1. Die Geschäftsordnung</br> 2. Einladungen zu außerordentlichen Sitzungen</br> (3) Organisationseinheiten veröffentlichen</br> a) auf ihrer Internetpräsenz</br> 1. die Protokolle ihrer Treffenb) auf der Mailingliste "NRW-Organisationsliste"</br> b) auf der Mailingliste "NRW-Organisationsliste"</br> 1. die Protokolle ihrer Treffen</br> 2. den Aufruf zur Gründung der Organisationseinheit mit einer Frist von 7 Tagen</br> c) auf der Mailingliste "NRW-Info"</br> 1. den Aufruf zur Gründung der Organisationseinheit</br>*sofern SÄA012 angenommen wurde in §20 Absatz (5) den Text "auf der NRW-Organisationsliste" durch den Text "nach Anhang D" ersetzen und in Anhang D Absatz (3) Punkt b) den Unterpunkt "3. die Ergebnisberichte" einfügent b) den Unterpunkt "3. die Ergebnisberichte" einfügen)
- NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA028 + (Der Landesparteitag möge beschließen: 1. i … Der Landesparteitag möge beschließen:</br>1. in der Satzung wird das Wort "Arbeitsgruppe" bzw. "Arbeitsgruppen" jeweils durch "Servicegruppe" bzw. "Servicegruppen" ersetzen.<br/></br>2. in der Satzung wird das Kürzel "AG" durch "SG" zu ersetzten.<br/></br>3. den §27 Absatz 1 durch folgenden Text ersetzten:</br>"Eine Servicegruppe bearbeitet permanente Aufgaben des Landesverbandes, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel das Wiki, Forum oder Mailinglisten sowie die Herstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnliches sein."ng von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnliches sein.")
- NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA022 + (Der Landesparteitag möge beschließen: 1. i … Der Landesparteitag möge beschließen:</br>1. in §6a Absatz (4) den ersten Satz streichen.<br/></br></br>2. in §6a Absatz (4) wird bei Annahme von SÄA002 der Text "Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen" gestrichen und bei ablehnung von SÄA002 wird der Text "gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen, sie" sowei das Wort "Für" gestrichen.<br/></br></br>3. Den §8 in "Satzungs- / Programmänderungen und Anträge" umzubenennen.<br/></br></br>4.. Den Text in $8 Absatz (1) gegen folgenden Text zu ersetzten:<br/></br></br>"(1) Änderungen</br>:*der Landessatzung,</br>:*der Grundsatzprogramme,</br>:*des Parteiprogramms</br>:*und der Wahlprogramme</br>des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für</br>:*die Anhänge A und B dieser Landessatzung,</br>:*Positionspapiere,</br>:*Finanzanträge</br>:*und Sonstige Anträge</br>welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanzan- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 42 Tage."</br></br>5. Einen Weiteren Absatz in §8 anhängen mit dem Text:<br/></br>"Zulässige Antragsarten zum Landesparteitag sind:</br>:*Grundsatzprogramm-Anträge (GP) zur Änderung des Grundsatzprogramms sollen über einen längeren Zeitraum, also über eine Wahlperiode hinaus, Bestand haben und unsere langsfristigen Ideale, Ziele und Absichten darstellen.</br>:*Wahlprgramm-Anträge (WP) zur Änderung des Wahlprogramm zur nächsten Landtagswahl.</br>:*Parteiprogramm-Anträge (PaP) zur Änderung des Parteiprogramm sind zur Gestaltung unseres permanenten konkreten politischen Programmes gedacht und die offiziellen politischen Aussagen der Piratenpartei NRW auch über den Wahlkampf hinaus. Dieses kann als Vorlage für die Formulierung eines Wahlprogrammes genutzt werden.</br>:*Positionspapiere (PP) sind nicht Bestandteil des Programmes, sondern Arbeitsthesen, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit in den Arbeitskreisen und für Mandatsträger dienen sollen. Ziel dieser programmatischen Arbeit sind neue Programmanträge auf späteren Parteitagen.</br>:*Satzungsänderungsanträge (SÄA) sind Anträge zum ändern dieser Landessatzung und ihre Anhänge.</br>:*Finanzanträge (F) zur Verwendung des LV-Budget.</br>:*Sonstige Anträge (X) sind alle Anträge, die nicht zu einer der anderen Antragsarten passen." sind alle Anträge, die nicht zu einer der anderen Antragsarten passen.")
- NRW:Landesparteitag 2014.2/Anträge/X004 + (Der Landesparteitag möge beschließen: Die Anzahl zu wählender Richter für das Landesschiedsgericht wird auf sechs erhöht. Die Anzahl der zu wählenden Ersatzrichter wird nicht erhöht.)
- NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA005 + (Der Landesparteitag möge beschließen: Die … Der Landesparteitag möge beschließen:</br>Die Landessatzung wird an geeigneter Stelle in §5 um den folgenden Absatz erweitert:</br>Um eine Untergliederung gründen zu können, müssen für Ortsverbände mindestens 10, für Kreisverbände mindestens 20 und für Bezirksverbände mindestens 40 stimmberechtigte Piraten akkreditiert sein.timmberechtigte Piraten akkreditiert sein.)
- NRW:Landesparteitag 2016.1/Anträge/X004.0 + (Der Landesparteitag möge beschließen: Die Anzahl zu wählender Ersatzrichter i.S.d. § 3 Abs. 3 SGO für das Landesschiedsgericht auf fünf zu wählende Ersatzrichter zu erhöhen.)
- NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA013 + (Der Landesparteitag möge den Satz 2 aus An … Der Landesparteitag möge den Satz 2 aus Anhang B der Satzung wie folgt ändern:</br></br>20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden für die solidarische Materialbeschaffung und zur Unterstützung politischer Aktivitäten innerhalb NRWs und können per Antrag an den Landesverband abgerufen werden,rag an den Landesverband abgerufen werden,)
- NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/X002 + (Der Landesparteitag möge die Auflösung des … Der Landesparteitag möge die Auflösung des Bezirksverbandes (BV) nach Beschluss</br>des Landesvorstandes NRW von seiner Sitzung am 23.05.2013 bestätigen.</br></br>http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2013-05-23_-_NRW_Vorstand#Sonstiger_Antrag_-_.2380097_.2F_BZV_K.C3.B6ln_Iiger_Antrag_-_.2380097_.2F_BZV_K.C3.B6ln_I)
- NRW:Landesparteitag 2018.1/Anträge/X001.0 + (Der Landesparteitag möge die Nachwahl eines neuen 2. Vorsitzenden beschließen und durchführen.)
- NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA015 + (Der Landesparteitag möge die Neufassung de … Der Landesparteitag möge die Neufassung des §16 Abs. 4 Punkt d) wie folgt beschließen: </br></br>Finanzordnung</br>§16 (4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände</br> ...</br>:d) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände des jeweils letzten Geschäftsjahres fallen an den Landesverband NRW zurück, wenn dort im Vorjahr keinerlei Verwendung zu verzeichnen war.r keinerlei Verwendung zu verzeichnen war.)
- NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA016 + (Der Landesparteitag möge die Änderung des … Der Landesparteitag möge die Änderung des §17 Abs. 2 wie folgt beschliessen:</br></br>Finanzordnung</br>§17 — Verwaltung und Buchführung</br> </br>(2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossenen Budgets auf jeweils gesonderten Buchhaltungskonten.uf jeweils gesonderten Buchhaltungskonten.)
- NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/X006 + (Der Landesparteitag möge folgende Entschei … Der Landesparteitag möge folgende Entscheidsordnung beschließen und unmittelbar in Kraft treten lassen sowie anschliessend über die Landesverantwortlichen gemäss §1 Abs (2) entscheiden.</br></br>==== §1 - Allgemeines ====</br></br>(1) Mitglieder werden mindestens einmal pro Abstimmungsperiode in Textform rechtzeitig über Abstimmungen informiert. Die eingereichten Anträge, sowie alle Abstimmungen und deren exakte Ergebnisse werden auf den Webseiten der Partei veröffentlicht.</br></br>(2) Die Personen, die mit der Durchführung eines Basisentscheids beauftragt sind, werden nachfolgend Verantwortliche genannt. Der Landesparteitag kann Verantwortliche wählen, abwählen und nachwählen. Die Verantwortlichen werden mindestens einmal pro Kalenderjahr neu gewählt. Gleiches gilt analog für Gliederungen auf Kreis- und Bezirksebene sowie für virtuelle Kreisverbände, sofern diese keine abweichenden Regelungen treffen. Falls auf einer Gliederungsebene keine Verantwortlichen gewählt sind, übernimmt der Verantwortliche der nächsthöheren Gliederung die Aufgaben. Eine gültige Datenschutzverpflichtung ist auf allen Gliederungsebenen zwingende Voraussetzung für die Tätigkeit als Verantwortlicher.</br></br>(3) Die Verantwortlichen auf Landesebene entscheiden mit einfacher Mehrheit bei Teilnahme von mindestens der Hälfte der Verantwortlichen, insbesondere darüber, welche Anträge konkurrierend sind, und zu welchen Stichtagen und wie die Abstimmungen durchgeführt werden. Dabei sind sie angehalten, den Aufwand für Teilnehmer und die Partei zu minimieren und die Teilnahme zu erleichtern.</br></br>(4) Die Verantwortlichen sämtlicher Gliederungen sind für die ordnungsgemässe Durchführung der Abstimmungen verantwortlich. Ihr Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Betreuung der Urne der entsprechenden Gliederung sowie die Kommunikation mit der übergeordneten Gliederung hinsichtlich der Mitteilung von Auszählungsergebnissen und der sicheren Aufbewahrung abgegebener Stimmzettel für eventuelle Nachprüfungen.</br></br>(5) Auf elektronischem Wege erfolgt die Kommunikation soweit wie möglich kryptographisch abgesichert. Per E-Mail erfolgte Willenserklärungen sind nur gültig, wenn sie auf Nachfrage vom Absender bestätigt oder vom Mitglied glaubwürdig kryptographisch signiert wurden.</br></br>==== §2 Urnen ====</br></br>(1) Gliederungen können durch einen Mehrheitsbeschluss eine Urne gründen oder auflösen. Für die Wirksamkeit eines Gründungsbeschlusses sind mindestens 10 Ja-Stimmen und ein gewählter Verantwortlicher für diese Urne erforderlich. Urnengründungen und Abschaffungen sind umgehend den Verantwortlichen im Landesverband anzuzeigen. Es wird eine Liste mit Urnen und deren Verantwortlichen geführt und veröffentlicht. Urnenauflösungen werden erst mit Ende der laufenden Abstimmungsperiode wirksam. </br></br>(2) Mitglieder werden automatisch der Urne Ihrer Gliederung zugeordnet. Betreibt eine Gliederung keine Urne, so werden die Mitglieder der Urne der nächsthöheren Gliederung, die eine Urne betreibt, zugeordnet.</br></br>(3) Werden in einer Urne in drei aufeinanderfolgenden Abstimmungsperioden weniger als 5 gültige Stimmzettel abgegeben, so gilt die Urne automatisch als aufgelöst.</br></br>(4) Sofern technisch möglich und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar, soll Mitgliedern im Rahmen der Information nach §1 Abs (1) mitgeteilt werden, welcher Urne sie zugeordnet sind.</br></br>(5) Der Landesverband ist für die Bearbeitung der Briefwahlunterlagen zuständig und betreibt keine eigene Urne.</br></br>(6) Solange eine Mindestanzahl von 10 Urnen unterschritten wird, finden keine Abstimmungen statt.</br></br>==== §3 - Anträge und Quoren ====</br></br>(1) Ein Antrag kann nur von mindestens fünf teilnahmeberechtigten Antragstellern eingereicht werden und muss den Zweck klar und eindeutig benennen. </br></br>(2) Nach einer Abstimmung über einen Antrag sind dieser oder sehr ähnliche Anträge für eine Dauer von 12 Monaten zur Einreichung, Einbringung und Abstimmung gesperrt. Ausnahmen müssen von den Antragstellern stichhaltig begründet werden. Wenn ein Antrag von den Antragstellern einvernehmlich zurückgezogen und bis zur Eröffnung der Debatte nicht von mindestens fünf Teilnehmern als Antragsteller übernommen wird, gilt er als endgültig zurückgezogen.</br></br>==== §4 - Ablauf und Fristen ====</br></br>(1) Eine Abstimmungsperiode dauert im Regelfall 3 Monate und soll jeweils am Anfang eines Quartals beginnen. Über Abweichungen entscheiden die Verantwortlichen auf Landesebene mit einfacher Mehrheit. Abweichungen sind zu begründen.</br></br>(2) Anträge werden innerhalb der ersten 3 Wochen einer Abstimmungsperiode möglichst zeitnah zu ihrer Einreichung veröffentlicht. Innerhalb dieses Zeitraums können konkurrierende Anträge eingebracht oder gebündelt werden. (Antragsphase)</br></br>(3) Nach dem Ende der Antragsphase werden alle Teilnehmer in Textform eingeladen und die offene Debatte zu den abzustimmenden Anträgen bis zu einem Stichtag gefördert. Dieser Stichtag soll mindestens 3 Wochen nach Ende der Antragsfrist und der Bekanntgabe der Antragstexte liegen. (Diskussionsphase)</br></br>(4) Die Abstimmungsphase beginnt unmittelbar nach dem Ende der Diskussionsphase und dauert mindestens drei Wochen. Gliederungen, die eine Urne betreiben, sollen in Rahmen von ohnhehin stattfindenden oder extra zu diesem Zweck einberufenen Versammlungen in dieser Zeit die Stimmabgabe an Ihrer Urne ermöglichen.(Abstimmungsphase)</br></br>(5) Die Stimmabgabe an einer Urne ist auf einer Versammlung nur möglich, wenn mindestens 3 Stimmen auf dieser Versammlung abgegeben werden. Verantwortliche für die Urne stellen anhand eines vom Landesverband zur Verfügung gestellten Tools, die Stimmberechtigung der Teilnehmer fest und vermerken dort auch die Ausgabe und Abgabe von Stimmzetteln. Auf einer Versammlung abgegebene Stimmzettel sind vom zuständigen Verantwortlichen zum Ende der Veranstaltung zu versiegeln und aufzubewahren bis zum Beginn der Auszählphase.</br></br>(6) Die Auszählungsphase beginnt unmittelbar nach dem Ende der Abstimmungsphase. Innerhalb der Auszählungsphase finden mitgliederöffentliche Auszählungen der bis dahin versiegelten Stimmzettelpakete statt. Ist dies aus irgendeinem Grund nicht möglich oder würde dies zu einer Auszählung von weniger als 10 Stimmen führen, so übernimmt die übergeordnete Gliederung die Auszählung. Stimmzettelpakete sind bei Bedarf ausschliesslich per Einschreiben zu verschicken oder persönlich zu übergeben.</br></br>(7) Verantwortliche melden die Auszählergebnisse zeitnah an die übergeordnete Gliederung oder direkt an die Verantwortlichen auf Landesebene, welche die Auszählungsergebnisse zeitnah inklusive der per Briefwahl abgegebenen Stimmen veröffentlichen.</br></br>(8) Die Auszählungsphase endet spätestens mit dem Ende der Abstimmungsperiode oder sobald alle abgegebenen Stimmen ausgezählt sind.</br></br>(9) Die Anfechtungsfrist zu einer Abstimmung endet zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Endergebnisse. Die Zuordnung von Pseudonymen und Teilnehmern einer Abstimmung wird nach Ablauf der Anfechtungsfrist und Abschluss eines die Abstimmung betreffenden Schiedsgerichtsverfahrens gelöscht. Stimmzettel werden für diese Dauer sicher aufbewahrt.</br></br>(10) Teilnehmer können mit Begründung schriftlich beantragen, per Brief abzustimmen, wenn ihre Teilnahme andernfalls kaum oder nicht möglich ist. Die Verantwortlichen sind dazu angehalten, diese Notwendigkeit zu minimieren.</br></br>(11) Erfolgt die Stimmabgabe nicht per Urne, so erklärt der Teilnehmer bei seiner Stimmgabe, seine Stimme frei, unbeobachtet und ohne Zwang entweder selber oder durch einen benannten Helfer abgegeben zu haben. Bei Abstimmung per Brief gilt der Tag des Erhalts des Briefes als Tag der Stimmgabe. Die Einladung zur Stimmgabe erfolgt ausschließlich an die bei der Mitgliederverwaltung hinterlegten Adressen. Das Rückporto trägt das Mitglied.</br></br>(12) Bei Regelverstößen oder Unregelmäßigkeiten können Teile der Abstimmung unabhängig wiederholt werden, wenn dadurch die Abstimmung geheilt werden kann.</br></br>==== §5 - Auswertung von Abstimmungen ====</br></br>(1) Steht nur eine einzelne Option zur Abstimmung, entscheidet die einfache Mehrheit der abgegeben, gültigen Stimmen ohne Enthaltungen.</br></br>(2) Steht mehr als eine Option bei einer Abstimmung zur Wahl, so wird eine Bewertungswahl durchgeführt, bei der für jede Option unabhängig bis zu K Punkte vergeben werden können. Bei bis zu fünf Optionen beträgt K=3, ansonsten K=9. Null Punkte entsprechen einer Ablehnung, mehr als null Punkte einer abgestuften Zustimmung. Es ist die Option angenommen, die als einzige das höchste Verhältnis (P/K+1)/(J+N+Q+2) erreicht und bei der J größer N ist. P ist die Summe aller Punkte, und J bzw. N die Anzahl gültigen, abgegebenen Stimmen mit mehr als bzw. gleich 0 Punkten für die Option. Q ist das aufgerundete Zwanzigstel der Gesamtzahl der Stimmen mit Enthaltungen. Bei Gleichstand entscheidet das Los.ngen. Bei Gleichstand entscheidet das Los.)
- NRW:Landesparteitag 2014.2/Anträge/SÄA003 + (Der Landesparteitag möge folgende Ersetzun … Der Landesparteitag möge folgende Ersetzungen in der Satzung der Landesverbandes</br>NRW beschließen:</br></br>* In §5 Absatz 6: "beschliessen" durch "beschließen"</br>* In §6b Absatz 9: "zusammen gefasst" durch "zusammengefasst"</br>* In §6b Absatz 13b: "veröffentlich seine" durch "veröffentlicht seine"</br>* In §8 Absatz 1: "und Sonstige Anträge" durch "und Sonstige Anträge," sowie "Finanzan- und Sonstige-Anträge" durch "Finanz- und Sonstige-Anträge"</br>* In §8 Absatz 2: "Des weiteren" durch "Des Weiteren"</br>* In §8 Absatz 5: "langsfristigen" durch "langfristigen" sowie "Wahlprgramm-Anträge" durch "Wahlprogramm-Anträge"</br>* In §20 Absatz 1c: "Arbeitsgruppen (AG)," durch "Arbeitsgruppen (AG)."</br>* In §21 Absatz 4: "das vorhandensein" durch "das Vorhandensein"</br>* In Anhang D Absatz 1: "der Infomation dienen und unmoderiert Mailinglisten" durch "der Information dienen und unmoderierte Mailinglisten"</br></br>* In Anhang D Absatz 3a 1.: Streichung von "b) auf der Mailingliste "NRW-Organisationsliste""</br>* In Anhang E Absatz 2: "Das erfassen" durch "Das Erfassen"atz 2: "Das erfassen" durch "Das Erfassen")
- NRW:Landesparteitag 2014.2/Anträge/SÄA010 + (Der Landesparteitag möge folgende Änderung … Der Landesparteitag möge folgende Änderungen beschließen:</br>* Ändern in Anhang F §1c Absatz 5 (bei Annahme von SÄA003 Absatz 4): "Satzung §16 Absatz 3" durch "Satzung §13" ersetzen.</br>* Bei Annahme von SÄA003 ändern in Anhang F §4 Absatz 1: "Absatz 10" durch "Absatz 9" ersetzen</br>* Ändern in Anhang F §4 Absatz 9 (bei Annahme von SÄA008 Absatz 8) und Anhang F §5 Absatz 2: "Satzung §X "Basisentscheid" Absatz 3" durch "Satzung §13 Absatz 3" ersetzen.</br>* Ändern in Anhang F §5 Absatz 5: "dem den Urnenbeauftragten" bzw. bei Annahme von SÄA003 "dem Urnenbeauftragten" durch "den Urnenbeauftragten" ersetzen.</br>* Einfügen eines Lehrzeichen hinter "§6" in Anhang F §6</br>* Einfügen von " -" hinter "§5d" in Anhang F §5dügen von " -" hinter "§5d" in Anhang F §5d)
- NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP003.0 + (Der Landesparteitag möge folgenden Antrag … Der Landesparteitag möge folgenden Antrag in das Wahlprogramm 2017 der Piratenpartei NRW aufnehmen:</br></br>Sollte der Antrag nicht komplett angenommen werden, möge er bitte modular abgestimmt werden.</br></br>Antragstext:</br></br>Um die Qualität in der Pflege nachhaltig zu erhöhen, fordern die Piraten die Einführung folgender Maßnahmen:</br></br>Modul 1</br></br>1. Mehr Qualität in der Pflege durch adäquate Ausbildung:</br></br>* Altenpflege- und Krankenpflegeausbildungen müssen deutlich besser gefördert werden </br></br>* Finanzielle und arbeitsrechtliche Unterstützung von examinierten Pflegekräften für Weiterbildungsmaßnahmen.</br></br>* Ausbildung und Einstellung von Hygienefachkräften, um die Krankenhausinfektionen bekämpfen zu können.</br></br>* Pflegewissenschaft und wissenschaftliche Pflegeabschlüsse müssen deutlich mehr gefördert werden wie es im Europäischen Umland längst üblich ist.</br></br>Modul 2</br></br>2. Vermeidung von Abrechnungsbetrug:</br> </br>Modul 2 a</br></br>- Einführung und Erweiterung von Kontrollkompetenzen für Behörden und Pflegekassen gegenüber Pflegeheimen, Pflegediensten und Pflegepersonen.</br></br>Modul 2b</br></br>* Neue in Betrieb genommene Altenheime dürfen nur noch von gemeinnützigen Unternehmen betrieben werden und jegliche Gewinne müssen reinvestiert werden.</br></br>Modul 3</br></br>3. Wissenschaftlich fundierter Personalschlüssel:</br></br>* Umsetzung des gesetzlichen Personalschlüssels in der Alten- und Krankenpflege, um eine menschenwürdige Pflege in vollstationären Einrichtungen und Krankenhäusern zu gewährleisten.</br></br>* Der jeweils aktuelle Krankenstand muss bei der Berechnung des Personalschlüssels unbedingt Berücksichtigung finden.</br></br>Modul 4</br></br>4. Verringerung von Verwaltungsaufwand und Bürokratieabbau:</br></br>* Neuorganisation der Pflegeleistungen durch die Abschaffung einzelner Leistungen verbunden mit der Erhöhung von Pflegepauschalen.</br></br>* Vereinfachung der Antragstellung und Antragsbearbeitung durch Vereinfachung und Vereinheitlichung des Formularwesens bei den Pflegekassen.</br></br>* Reduzierung des Dokumentationsaufwandes für Pflegekräfte, damit mehr Zeit für die Pflege bleibt.</br></br>Modul 5</br></br>5. Soziale Absicherung von privaten Pflegepersonen:</br></br>* Zahlung eines Grundeinkommens für die gesamte Pflegezeit</br></br>* Rückkehrgarantie zum alten Arbeitgeber nach der Pflegezeit</br></br>* Zahlung angemessener Rentenversicherungsbeiträge für alle Pflegepersonen</br></br>* Anrechnung von Pflegezeiten in Rentenpunkten</br></br>Modul 6</br></br>6. Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessern:</br></br>* Sanktionen für Geschäftsleitungen bei der Verletzung der gesetzlich verbindlichen, maximalen Wochenarbeitszeiten und der Ruhezeiten</br></br>* Die Bezahlung von Pflegehilfskräften muss deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegenh über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen)
- NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP072.0 + (Der Landesparteitag möge folgenden Text an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm aufnehmen: Wir PIRATEN fordern, die Landeszentrale für politische Bildung als Anstalt öffentlichen Rechts organisatorisch dem Landtag von Nordrhein-Westfalen anzugliedern.)
- NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/PP002 + (Der Landesparteitag möge folgendes Positio … Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:</br></br>Wir, die Piraten, fordern die Landesregierung auf:</br></br>Stellen Sie bitte unverzüglich die Praxis, dass bestimmte Personenkreise bei Einstellungen bevorzugt werden, ein. Vor allem fordern wir, dass dies nicht mehr in den Stellenausschreibungen postuliert wird.en Stellenausschreibungen postuliert wird.)
- NRW:Landesparteitag 2016.1/Anträge/X002.0 + (Der Landesparteitag möge im Gesamten oder … Der Landesparteitag möge im Gesamten oder bei Bedarf mit modularer Abstimmung beschließen,</br>den Landesvorstand mit der redaktionellen Überarbeitung von Grundsatz- und Wahlprogramm nach folgenden Auflagen zu beauftragen:</br></br>Der Landesvorstand ernennt nach Ausschreibung eine „ständigen Programmkommission“. Zweck dieser Kommission ist die Prüfung und ggf. Überarbeitung bestehender und zukünftiger Programmbestandteile, um ein konsistenten Sprachstil unserer Programme zu erreichen und eine Qualitätssicherung zu etablieren.</br>Konkrete Aufgaben der Programmkommission (im weiteren „PK“):</br></br>Modul 1 – Rechtschreibprüfung ohne relevanten Änderungen</br>Die PK prüft bestehende Programmbestandteile auf Rechtschreibung, Grammatik und geschlechtersensible Sprache. Entsprechende Korrekturen, welche den ursprünglichen Sinn der Programmbestandteile nicht verändern, können umgehend in das Programm übernommen werden.</br></br>Modul 2 – Inhaltliche Prüfung</br>Die PK prüft bestehende Programmbestandteile regelmäßig auf Aktualität hinsichtlich Veränderungen der rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten sowie auf Unstimmigkeiten und inhaltlichen Widersprüchen zu anderen Programmbestandteilen. Bei Konflikten schlägt die PK einzelne Abschnitte zur Streichung vor bzw. erarbeitet – sofern möglich in Zusammenarbeit mit den ursprünglichen Antragstellern - eine Aktualisierung. Die Streichvorschläge und Überarbeitungen werden dem nächsten Parteitag zur Abstimmung vorgelegt und dort mit Vorrang in der Tagesordnung behandelt.</br></br>Modul 3 – Sprachliche Prüfung</br>Die PK prüft bestehende Programmbestandteile auf sprachliche Formulierungen und Stil und erarbeitet bei Bedarf – sofern möglich in Zusammenarbeit mit den ursprünglichen Antragstellern – einen Vorschlag zur sprachlichen Optimierung des Programmbestandteils oder Antrags. Sprachliche Optimierungen sollen dabei immer dem ursprünglichen Sinn des Abschnitts entsprechen und sollen dazu dienen, das Gesamtprogramm „aus einem Guss“ zu schreiben. Die Überarbeitungen werden dem nächsten Parteitag zur Abstimmung vorgelegt und dort mit Vorrang in der Tagesordnung behandelt.</br></br>Modul 4 - Neue Anträge</br>Antragstellende werden dazu angehalten, die Antragsentwürfe frühzeitig bei der PK zur Überprüfung einzureichen, um so schon in der Entstehungsphase Konflikte lösen und Optimierungen einfließen lassen zu können.Optimierungen einfließen lassen zu können.)
- NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/X005 + (Der Landesparteitag möge zwei Mitglieder für den Finanzrat wählen)
- NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/X001 + (Der Landesparteitages empfiehlt dem Landes … Der Landesparteitages empfiehlt dem Landesschatzmeister nachfolgende Mandastträger Abgaben zu vereinbaren. Basis für die Mandatsträgerabgaben sind Abgeordnetenbezüge und Aufwandsentschädigungen netto, d.h. insbesondere nach Abzügen von Pflichtbeiträgen und Steuern sowie persönlich gezahlten Mitarbeitergehältern oder sonstigen amtsbedingten Auslagen z.B. für ein Wahlkreisbüro, soweit nicht durch Zuschüsse abgedeckt.</br>Konkurrierend</br></br>(1) Empfohlen wird, das der Schatzmeister eine Mandatsträgerabgabe an den Landesverband in der Höhe von 25% auf der Landesebene und 20% auf der Bezirks-, Regional-, und Kommunalebene mit den Mandatsträgern vereinbart.</br></br>(2) Empfohlen wird, das der Schatzmeister eine Mandatsträgerabgabe an den Landesverband in der Höhe von 20% auf der Landesebene und 15 % auf der Bezirks-, Regional-, und Kommunalebene mit den Mandatsträgern vereinbart.</br></br>(3) Empfohlen wird, das der Schatzmeister eine Mandatsträgerabgabe an den Landesverband in der Höhe von 20% auf der Landesebene und 10 % auf der Bezirks-, Regional-, und Kommunalebene mit den Mandatsträgern vereinbart.</br></br>(4) Empfohlen wird, das der Schatzmeister eine Mandatsträgerabgabe an den Landesverband in der Höhe von 15% auf der Landes-, Bezirks-, Regional- und Kommunalebene mit den Mandatsträgern vereinbart.</br></br>(5) Empfohlen wird das der Schatzmeister eine Mandatsträgerabgabe an den Landesverband in der Höhe von 15% auf der Landesebene und 10% auf der Bezirks-, Regional-, und Kommunalebene mit den Mandatsträgern vereinbart.alebene mit den Mandatsträgern vereinbart.)
- NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA029 + (Der Landesparteitat möge beschließen den V … Der Landesparteitat möge beschließen den Vorstand um folgende</br>Position/Positionen zu erweitern:</br></br>Modul 1:</br>Die Ämter "stellvertetender Generalsekretär" und "stellvertretender</br>Schatzmeister"</br></br>Modul 2:</br>Das Amt "stellvertretender Generalsekretär"</br></br>Modul 3:</br>Das Amt "stellvertretender Schatzmeister"</br></br>Der §6b "Der Landesvorstand" ist entsprechend anzupassen.ndesvorstand" ist entsprechend anzupassen.)
- NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/PP003 + (Der Landesverband NRW betrachtet die Pirat … Der Landesverband NRW betrachtet die Piratenpartei Deutschland im Selbstverständnis, und im Gleichklang mit der Bundessatzung und dem Grundsatzprogramm, als eine bunte und heterogene Partei, in der verschiedenste Menschen aus unterschiedlichsten politschen Spektren mit unterschiedlichen Idealen ihre Heimat finden.</br></br>Viele Piraten kommen aus den verschiedensten Bereichen des politischen Aktivismus. Viele haben Verbindungen zu Attac, Anonymous, Antifa oder Bloccupy. Uns ist bewusst, dass deren politische Arbeit sich manchmal am Rande der Legalität bewegt. Mit der Gründung unserer Partei und unseren Eintritten in selbige, haben wir uns bewusst und ausdrücklich für den legalen Weg entschieden.</br></br>Das gemeinsame Ziel ist die Gleichberechtigung aller Menschen und ihren Lebensführungen in Würde und Freiheit. Unter Freiheit verstehen wir die Möglichkeit, dass alle Menschen ohne staatliche Bevormundung oder Überwachung und ohne soziale oder wirtschaftliche Zwänge die Lebensform wählen können, die sie für richtig halten.</br></br>Faschismus, ideologische Umschreibung der Geschichte, und jegliche Formen der Supremacy, also der Diskriminierung nach Geschlecht, Aussehen, Herkunft und allen anderen Schubladen, die Menschen füreinander geschaffen haben, stehen den Zielen der gleichberechtigten Freiheit in Würde entgegen und werden daher von uns entschieden abgelehnt und aktiv bekämpft.</br></br>Vieles, was mit heutigen Gesetzen nicht vereinbar ist, wollen wir legalisieren. Dabei ist es egal, ob es dabei um Filesharing, Drogen oder Whistleblowing geht, es gibt eine Menge weiterer Beispiele. Auch wenn wir diese verändern wollen, halten wir uns dabei an geltende Gesetze.</br></br>Wir schätzen Meinungsvielfalt und sehen unterschiedliche Strömungen innerhalb der Partei nicht als Bug, sondern als Feature. Wir fördern und fordern dabei den politischen Diskurs innerhalb der Partei. Über gemeinsame Aktionen und Aussagen einigen wir uns in respektvoller Diskusssion untereinander. Ansonsten ist jeder Pirat und jede Piratin frei, sich in den politischen Gruppen und Organisationen zu engagieren die er oder sie für richtig hält und Aktionen und Aussagen zu tätigen, so lange sie mit unserer Satzung vereinbar sind.</br></br>Wir schreiben unseren Mitgliedern nicht vor, wie sie sich außerhalb von Parteiveranstaltungen zu verhalten haben. Wenn wir Fehler machen, gehen wir offen und ehrlich damit um. Wir gestehen uns Fehler zu und gehen konstruktiv damit um. Trotz unserer Unterschiedlichkeit sind wir solidarisch. Das bedeutet, dass wir füreinander einstehen und uns bei Angriffen von außen gegenseitig schützen. Auch und gerade dann, wenn die einzelne Aktion oder Aussage, die zum Angriff geführt hat, nicht von allen Zustimmung erfährt.</br></br>Gemeinsam können wir viel ereichen, gerade weil wir unterschiedlich sind. Wir wollen keine dogmatische Partei mit einer uniformierten Einheits-Ideologie sein.</br>Die Piratenpartei ist vielfältig und bunt.Die Piratenpartei ist vielfältig und bunt.)
- NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/PP001 + (Der Landesverband NRW betrachtet die Pirat … Der Landesverband NRW betrachtet die Piratenpartei Deutschland im Selbstverständnis, und im Gleichklang mit der Bundessatzung und dem Grundsatzprogramm, als sozialliberale Partei. Der Landesverband der Piratenpartei NRW bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG, eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes</br>nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.ige Bildung und Ausübung einer Opposition.)
- NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/PP006 + (Der Landesverband NRW der Piratenpartei De … Der Landesverband NRW der Piratenpartei Deutschland fordert, den Aufbau der Lehrerausbildung in NRW kürzer, praxisorientierter und offener zu gestalten. Der folgende Vorschlag soll dazu diskutiert und weiter ausgeführt werden, zu einem Programmantrag auf dem nächsten LPT.</br></br>Die Lehrerausbildung erfolgt als dreijähriger dualer Masterstudiengang, in dem die didaktischen, pädagogischen und rechtlichen Grundlagen gelehrt werden und parallel ein regelmäßiger praktischer Einsatz an der angestrebten Schulform erfolgt. Dabei dienen die ersten beiden Semester der unmittelbaren Vorbereitung auf das Unterrichten, die letzten beiden Semester ersetzen das bisherige Referendariat. Eingangsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes fachliches Studium, auf dem die Fachauswahl aufsetzt, oder eine noch festzulegende qualifizierende berufliche Erfahrung, z.B. als Ausbilder, Meister oder Trainer. z.B. als Ausbilder, Meister oder Trainer.)
- NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/PP007 + (Der Landesverband NRW der Piratenpartei De … Der Landesverband NRW der Piratenpartei Deutschland fordert gleiche Vertragsverhältnisse für alle Lehrer. Zur Umsetzung soll der Vorschlag, generell alle Lehrer in NRW nicht mehr als Beamte sondern als Angestellte einzustellen, weiter geprüft und detailiert werden, zu einem Programmantrag für den nächsten LPT.einem Programmantrag für den nächsten LPT.)
- NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/PP016 + (Der Landesverband NRW der Piratenpartei De … Der Landesverband NRW der Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, das sich Reisende in Zukunft wieder, ohne die anlasslose mehrjährige Speicherung ihrer Reisedaten und ihrer persönlichen Daten zur Auswertung durch Sicherheitsbehörden der europäischen und anderer Länder, frei in Deutschland, Europa und der Welt bewegen können und fordert daher insbesondere</br>* die laufenden Verhandlungen über eine EU-Fluggastdatenspeicherung zu stoppen</br>* die bisher von der EU mit den USA, Kanada und Australien geschlossenen Abkommen zur anlasslosen Speicherung und Auswertung von Passagierdaten aufzulösen. Auswertung von Passagierdaten aufzulösen.)
- NRW:Landesparteitag 2017.3/Anträge/GP002.0 + (Der Landesverband NRW der Piratenpartei De … Der Landesverband NRW der Piratenpartei Deutschland steht für eine offene Gesellschaft, in der jede Person sich frei entfalten können muss. Unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Sprache, Herkunft, Glauben, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, körperlicher, geistiger oder seelischer Voraussetzungen.</br>Wir wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.</br>Auch darf auf Dauer keine Differenz zwischen Menschenrechten und Bürgerrechten bestehen.</br></br>Jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wird von uns bekämpft.</br>Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homofeindlichkeit, Transfeindlichkeit, Ableismus und willkürliche Einteilung nach nützlichen und nicht nützlichen Menschen werden von uns nicht als Diskussionsgrundlage akzeptiert. Sie sind nicht vereinbar mit einer Mitgliedschaft bei den Piraten im Landesverband NRW.</br>Menschenfeindlichkeit, egal in welcher Form und von wem, bieten wir keine Bühne.</br>Die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und wird von uns gesamtgesellschaftlich bekämpft. Die bisher vielfach bemühte Extremismustheorie, auch Hufeisentheorie genannt, greift viel zu kurz, da die o.g. gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in allen politischen Strömungen und allen ökonomischen Schichten, in der gesamten Gesellschaft zu finden ist.</br></br>Jede Bestrebung gegen die Demokratie und zur Errichtung eines totalitären Staates wird von uns abgelehnt und bekämpft. Sie kann ebenfalls nicht als Diskussionsgrundlage akzeptiert werden.</br>Solche Bestrebungen sind nicht vereinbar mit einer Mitgliedschaft bei den Piraten im Landesverband NRW.haft bei den Piraten im Landesverband NRW.)
- NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/PP008 + (Der Landesverband NRW der Piratenpartei De … Der Landesverband NRW der Piratenpartei Deutschland fordert gleiche initiale Tarif- bzw. Besoldungeinstufung für Lehrende an allen Schulformen. Dieser Vorschlag soll weiter ausgeführt werden, insbesondere im Hinblick auf die Frage, wie sich diese Änderung mit der Gleichbehandlung der bereits eingestellten Lehrer verträglich umsetzen lässt.tellten Lehrer verträglich umsetzen lässt.)
- NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/PP021 + (Der Landesverband NRW hat erkannt, daß wir … Der Landesverband NRW hat erkannt, daß wir als Mitglieder einer politischen Partei eine besondere Verantwortung übernommen haben. So, wie wir seit jeher von Politikern eine Vorbildfunktion einfordern, so möchten wir eine Vorbildfunktion erfüllen. Es ist uns bewusst, daß persönliche Meinungen in der Aussenwirkung schnell als Parteipositionen wahrgenommen werden. Daher werden wir politisch orientierte Aussagen und Aktionen mit großer Sorgfalt hinsichtlich der öffentlichen Wahrnehmung abwägen.</br>Jedes Parteimitglied wird ermutigt und aufgefordert, innerhalb der Partei für seine Ansichten und Ziele zu werben. Wir erwarten aber, daß nach Aussen im Namen der Partei nur Positionen vertreten werden, die durch Programmbeschlüsse oder Positionspapiere gedeckt, oder direkt aus ihnen ableitbar sind. Dies gilt insbesondere für Personen mit hervorgehobener Aussenwirkung, wie Träger von und Kandidaten für parteiliche Positionen und Ämtern und Mandaten.iliche Positionen und Ämtern und Mandaten.)
- NRW:Landesparteitag 2014.2/Anträge/PP001 + (Der Landesverband NRW möge als Aussage fes … Der Landesverband NRW möge als Aussage feststellen:</br></br>Wir, die Mitglieder des Landesverbandes NRW, betrachten die Piratenpartei Deutschland vom Selbstverständnis her nicht als feministische Partei. </br>Die Gleichberechtigung aller Geschlechter ist ein wichtiges Thema in unserer Gesellschaft. Dafür setzen wir uns im Rahmen unseres Grundsatzprogramms ein.</br>Weder in der Gesellschaft noch in der Partei gibt es jedoch eine allgemeingültige, akzeptierte Definition für den Begriff "Feminismus". Ein explizites Bekenntnis zum Feminismusbegriff lehnen wir deshalb ab.m Feminismusbegriff lehnen wir deshalb ab.)
- NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/PP005 + (Der Landesverband NRW möge als Aussage fes … Der Landesverband NRW möge als Aussage feststellen:</br></br>Wir, die Mitglieder des Landesverbandes NRW, betrachten die Piratenpartei Deutschland vom Selbstverständnis her nicht als feministische Partei. </br>Die Gleichberechtigung aller Geschlechter ist ein wichtiges Thema in unserer Gesellschaft. Dafür setzen wir uns im Rahmen unseres Grundsatzprogramms ein.</br>Weder in der Gesellschaft noch in der Partei gibt es jedoch eine allgemeingültige, akzeptierte Definition für den Begriff "Feminismus". Ein explizites Bekenntnis zum Feminismusbegriff lehnen wir deshalb ab.m Feminismusbegriff lehnen wir deshalb ab.)
- NRW:Landesparteitag 2014.2/Anträge/X007 + (Der Landesverband NRW möge als Aussage fes … Der Landesverband NRW möge als Aussage feststellen:</br> </br>Die Mitglieder des Landesverbandes NRW lehnen Faschismus und Rechtsextremismus in jeder Form entschieden ab. Bündnisse dagegen unterstützen wir in der Sache prinzipiell.</br>Die Partei macht sich durch Unterstützung von Bündnissen oder deren Aktionen nicht generell deren Zielsetzung zu eigen; die Unterstützung bezieht sich lediglich auf den jeweils aktuellen Vorgang.</br>Trotzdem bleibt die Entscheidung, ob wir offiziell als Landesverband, vertreten durch den Landesvorstand, zu einer Aktion gegen Faschismus und Rechtsextremismus aufrufen wollen, eine Einzelentscheidung; diese Entscheidung wird vom Vorstand getroffen. </br> </br>Unabhängig davon ist maßgeblich für die Unterstützung die Zielsetzung der Aktion. Für eine Unterstützung scheiden aus:</br>- Aktionen, die offen gegen geltende Rechtslage verstoßen, unabhängig davon, ob mit einer Strafverfolgung zu rechnen ist, oder nicht.</br>- Aktionen, in deren Vorfeld zu gewaltsamen Handlungen aufgerufen wird, oder bei denen die Duldung oder Inkaufnahme von gewaltsamen Handlungen im Vorfeld bereits erkennbar ist.</br></br>Der Landesverband NRW distanziert sich hiermit ausdrücklich von Institutionen und Aktionen, die die Grundsätze unseres Rechtsstaats in Frage stellen.</br>Insbesondere distanziert sich der Landesverband gegen Institutionen und Aktionen, die Gewalt als Mittel der politischen Meinungsbildung unterstützen oder dulden.</br>Der Landesverband NRW ruft seine Mitglieder dazu auf, die Verhältnismäßigkeit der gewählten Mittel in der politischen Auseinandersetzung zu beherzigen.itischen Auseinandersetzung zu beherzigen.)
- NRW:Landesparteitag 2014.2/Anträge/X005 + (Der Landesverband NRW möge als Aussage fes … Der Landesverband NRW möge als Aussage feststellen:</br> </br>In unserem Bemühen um Geschlechtergerechtigkeit sehen wir Quoten als nicht geeignet an, struktureller, gesellschaftlicher Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken.</br>Daher lehnen wir geschlechtsbezogene Quoten innerhalb der Partei ab.tsbezogene Quoten innerhalb der Partei ab.)
- NRW:Landesparteitag 2014.2/Anträge/X006 + (Der Landesverband NRW möge als Aussage fes … Der Landesverband NRW möge als Aussage feststellen:</br> </br>Die Mitglieder des Landesverbandes NRW erkennen im derzeit üblichen Sprachgebrauch (beispielsweise nach Duden) keine geschlechterspezifische Diskriminierung durch Sprache. </br>Gegenderte Sprache und Texte betrachten wir als Ausdruck der persönlichen Überzeugung. Daher urteilen wir nicht über über ihre Verwendung und stellen sie selbstverständlich jedem Menschen frei.</br>Wir sind jedoch nicht der Ansicht, daß diese Sprachform dazu geeignet ist, Gleichberechtigung zu fördern. Stattdessen erhöhen sich dadurch Sprachhürden bezüglich Lesbarkeit und Verständnis von Aussagen. </br>Für offzielle Aussagen und Schriftstücke, die im Namen der Piratenpartei Deutschland erstellt werden, halten wir gegenderte Texte daher für ungeeignet, und lehnen diese ab.</br>Dies gilt ebenso für die Verwendung gegenderter Sprache als politisches Statement in der Außendarstellung der Partei.tement in der Außendarstellung der Partei.)
- NRW:Landesparteitag 2014.2/Anträge/PP002 + (Der Landesverband NRW möge als Aussage feststellen: In unserem Bemühen um Geschlechtergerechtigkeit sehen wir Quoten als nicht geeignet an, struktureller, gesellschaftlicher Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken.)
- NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/PP019 + (Der Landesverband NRW stellt klar, daß sic … Der Landesverband NRW stellt klar, daß sich die Piratenpartei von Anbeginn der Einordnung in das klassische politische Spektrum verweigert hat, da sie sich aus allen politischen Richtungen rekrutiert, die die grundlegenden gemeinsamen Werte teilt.</br>Für all diese Menschen ergreifen wir "Partei". Das bedeutet, daß wir nicht neutral im politischen Umfeld sein können und wollen. Wir vertreten damit die Interessen der Menschen, die sich in diesem, unseren Wertekanon bewegen.</br></br>Da Menschen Begriffe unterschiedlich interpretieren, lehnen wir es jedoch weiterhin ab, im klassischen politischen Spektrum eine Position zu beziehen. Stattdessen positionieren wir uns durch inhaltliche Aussagen, die von der Mehrheit der Parteimitglieder mitgetragen werden.t der Parteimitglieder mitgetragen werden.)
- NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/X020 + (Der Landesverband der Piratenpartei NRW mö … Der Landesverband der Piratenpartei NRW möge folgende Geschäftsordnung</br>zur ständigen Mitgliederversammlung (SMV) beschließen:</br></br>== Geschäftsordnung ==</br>=== § 1 Aufgaben ===</br>(1) Die Aufgaben der Ständigen Mitgliederversammlung (nachfolgend "SMV" genannt) richten sich nach der Landessatzung, §6a, Absatz 8 und folgende.</br></br>=== § 2 Akkreditierung und Konstituierung ===</br></br>(1) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht, als Mitglied der SMV akkreditiert zu werden.</br></br>(2) Die Akkreditierung erfolgt durch den Landesvorstand. Dieser kann Piraten des Landesverbands mit der Akkreditierung beauftragen.</br></br>(3) Akkreditiert wird durch persönliches Erscheinen und Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Landesverbandes kann verlangen, innerhalb von zwei Wochen in der Landesgeschäftsstelle akkreditiert zu werden.</br></br>(4) Bei der Akkreditierung werden folgende Daten erhoben:</br></br>: a) die Mitgliedsnummer,</br></br>: b) die Zugehörigkeit zur niedrigsten Gliederung der Piratenpartei Deutschland,</br></br>: c) der bürgerliche Name gemäß Lichtbildausweis,</br></br>: d) ein öffentlicher Gnupg Schlüssel der zu akkreditierenden Person oder</br>die Bestätigung der Signatur eines zuvor übergebenen Schlüssel.</br></br>: e) der Ort und die Zeit der Akkreditierung,</br></br>: f) der Name der Person, die die Akkreditierung vorgenommen hat,</br></br>: g) Bestätigung des Protokolls von zwei Zeugen der Veranstaltung.</br></br>(5) Die Akkreditierung wird durch den Landesvorstand aufgehoben, wenn</br></br>: a) das Mitglied es persönlich (Absatz 2) verlangt oder</br></br>: b) das Mitglied seine Stimmberechtigung in der Piratenpartei Deutschland oder im Landesverband verliert.</br></br>(6) Der Landesvorstand eröffnet die SMV zu einem bestimmten Zeitpunkt, dabei gilt die Form des § 9b Absatz 2 Satz 3 der Satzung. Die Einladung zur SMV muss einen Hinweis auf die Akkreditierungsmöglichkeit enthalten. Zum Zeitpunkt der Eröffnung der SMV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:</br></br>: a) spätestens vier Wochen vor Eröffnung der SMV müssen nach Ermessen des Landesvorstands ausreichend viele und verteilte Veranstaltungen zur Akkreditierung stattfinden, die zuvor durch den Landesvorstand öffentlich bekannt zu geben sind und</br></br>: b) es sind mindestens 300 Piraten akkreditiert.</br></br>=== § 3 Themenbereiche und Delegation ===</br></br>(1) Es werden folgende Themenbereiche eingerichtet:</br></br>Umwelt und Energie<br/></br>Verbraucherschutz<br/></br>Gesundheits-, Drogen- und Suchtpolitik<br/></br>Bildung und Forschung<br/></br>Ernährung, Landwirtschaft<br/></br>Urheberrecht<br/></br>Stadtentwicklung, Bau und Verkehr<br/></br>Wirtschaft und Soziales<br/></br>Außenpolitik<br/></br>innerparteiliche Finanzen<br/></br>an die Landtagsfraktion<br/></br>Satzung<br/></br>Aktionen & Organisatorisches<br/></br>Tagespolitik und Öffentlichkeitsarbeit<br/></br>Bürgerrechte, Datenschutz und Sicherheitspolitik<br/></br>Organisatorisches<br/></br>SMV Geschäftsordnung<br/></br>SMV Systembetrieb<br/></br>Sonstiges<br/></br>Schulungen & Sandkasten</br></br>(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied der SMV hat das Recht, sein Stimmengewicht jederzeit widerruflich für ein Thema, einen Themenbereich oder die gesamte Versammlung auf ein anderes Mitglied zu übertragen (Delegation). Der Delegierte darf das Stimmengewicht weiterübertragen. Die Delegationen verfallen, wenn das delegierende oder das delegierte Mitglied länger als 42 Tage nicht am System angemeldet war, sein Stimmrecht verliert oder seine Akkreditierung aufgehoben wird.</br></br>=== § 4 Antrags- und Rederechte ===</br></br>(1) Alle Versammlungsmitglieder sind berechtigt, Anträge und Alternativanträge an die Versammlung zu stellen. Stimmberechtigte Mitglieder können sich zudem für Themenbereiche als Interessenten eintragen und Anträge unterstützen.</br></br>(2) Das Rederecht aller Mitglieder des Landesverbands wird außerhalb des von der SMV verwendeten Systems realisiert.</br></br>=== § 5 Regelwerke ===</br></br>(1) Es werden folgende Regelwerke anlegt:</br></br>: a) SMV-Stellungnahme/Positionspapier<br/></br>: "Neu"-Phase: 10% Unterstützung, maximal 15 Tage Laufzeit<br/></br>: "Diskussions"-Phase: 15 Tage Laufzeit<br/></br>: "Eingefroren"-Phase: 15% Unterstützung, 8 Tage Laufzeit<br/></br>: "Abstimmungs"-Phase: >50% Mehrheit, 8 Tage Laufzeit</br></br>: b) SMV-Geschäftsordnungsänderung ; Dauer; Quorum<br/></br>: "Neu"-Phase: 10% Unterstützung, maximal 15 Tage Laufzeit<br/></br>: "Diskussions"-Phase: 15 Tage Laufzeit<br/></br>: "Eingefroren"-Phase: 15% Unterstützung, 8 Tage Laufzeit<br/></br>: "Abstimmungs"-Phase: >50% Mehrheit, 8 Tage Laufzeit</br></br>: c) Satzungsänderungsantrag; Dauer; Quorum<br/></br>: "Neu"-Phase: 10% Unterstützung, maximal 15 Tage Laufzeit<br/></br>: "Diskussions"-Phase: 15 Tage Laufzeit<br/></br>: "Eingefroren"-Phase: 15% Unterstützung, 15 Tage Laufzeit<br/></br>: "Abstimmungs"-Phase: 2/3 Mehrheit, 15 Tage Laufzeit</br></br>: d) Programmantrag; Dauer; Quorum<br/></br>: "Neu"-Phase: 10% Unterstützung, maximal 15 Tage Laufzeit<br/></br>: "Diskussions"-Phase: 15 Tage Laufzeit<br/></br>: "Eingefroren"-Phase: 15% Unterstützung, 8 Tage Laufzeit<br/></br>: "Abstimmungs"-Phase: 2/3 Mehrheit, 8 Tage Laufzeit</br></br>: e) Meinungsbild; Dauer; Quorum<br/></br>: "Neu"-Phase: 10% Unterstützung, maximal 15 Tage Laufzeit<br/></br>: "Diskussions"-Phase: 15 Tage Laufzeit<br/></br>: "Eingefroren"-Phase: 15% Unterstützung, 8 Tage Laufzeit<br/></br>: "Abstimmungs"-Phase: >50% Mehrheit, 8 Tage Laufzeit</br></br>: f) Schnellverfahren<br/></br>: "Neu"-Phase: 10% Unterstützung, maximal 30 Stunden Laufzeit<br/></br>: "Diskussions"-Phase: 30 Stunden Laufzeit<br/></br>: "Eingefroren"-Phase: 15% Unterstützung, 30 Stunden Laufzeit<br/></br>: "Abstimmungs"-Phase: >50% Mehrheit, 30 Stunden Laufzeit</br></br>: g) Schulung & Sandkasten<br/></br>: Zeiten und Quoren dieser Regel können beliebig angepasst werden und gelten nur im Sandkasten.</br></br>(2) Alle gestellten Anträge erreichen zunächst die Phase »Neu«. Wird der Antrag innerhalb dieser Zeit nicht mit dem oben festgelegten Stimmgewicht der an dem Themenbereich interessierten Mitglieder unterstützt (Quorum), ist er abgelehnt.</br></br>(3) Erreicht der Antrag das Quorum, beginnt unmittelbar die Phase »Diskussion«. Bis zum Ablauf dieser Phase kann der Antragstext beliebig verändert werden.</br></br>(4) Im Anschluss beginnt die Phase »Eingefroren«. In dieser Phase kann der Antragstext nicht mehr verändert werden, Gegeninitiativen sind jedoch noch möglich. Werden die Anträge nach dieser Zeit nicht weiterhin mit dem festgelegten Stimmgewicht der an dem Themenbereich interessierten Mitglieder unterstützt (Quorum), sind sie abgelehnt.</br></br>(5) Für Anträge, die das erforderliche Quorum erreicht haben, beginnt die Phase »Abstimmung«.</br></br>(6) Nach der Abstimmung wird die Schulze-Methode (Anlage 1) auf alle zur Abstimmung zugelassenen Anträge angewendet. Dabei wird ein zusätzlicher virtueller Antrag »Status Quo« (Anlage 2) hinzugefügt. Bei jeder einzelnen Stimmabgabe werden alle Anträge, denen zugestimmt wird, dem Status Quo gegenüber vorgezogen; der Status Quo wiederum wird allen Anträgen, die abgelehnt werden, vorgezogen. Die Schulze-Methode erstellt aus den paarweisen Vergleichen eine Reihenfolge (»Schulze-Rang«) der zur Wahl stehenden Anträge. Ein Antrag ist angenommen, falls</br></br>: a) sein Schulze-Rang besser als der Status Quo ist,</br></br>: b) sein Schulze-Rang besser ist als der Schulze-Rang aller anderen Anträge und</br></br>: c) bei Satzungsänderungsanträgen und Programmanträgen die gemäß Satzung erforderlichen Mehrheiten erreicht wurde.</br></br>(7) Maßgeblich ist das Stimmrecht der Abstimmungsteilnehmer und der Delegierenden zum Ende der Abstimmungsphase.</br></br>=== § 6 Datenschutz und Nachprüfung von Abstimmungen ===</br></br>(1) Die Versammlungsmitglieder treten im System unter einem von ihnen gewählten Benutzernamen auf. Dieser kann ihr bürgerlicher Name oder ein Pseudonym sein. Tritt ein Versammlungsmitglied unter seinem bürgerlichen Namen auf, kann es verlangen, dass dieser Umstand im System gesondert gekennzeichnet wird (verifizierter Benutzername).</br></br>(2) Die Benutzernamen und Aktivitäten anderer Teilnehmer können nur von akkreditierten Teilnehmern nach dem Login eingesehen werden. Während einer Abstimmung wird der Zugriff auf die Abstimmdaten anderer Mitglieder zu dieser Abstimmung gesperrt.</br></br>(3) Jedes Versammlungsmitglied hat das Recht, die Gültigkeit einer bindenden Abstimmung festzustellen. Auf seinen Antrag, der keiner Begründung bedarf und binnen eines Monats nach Ende der Abstimmung zu stellen ist, lässt sich das Landesschiedsgericht vom Landesvorstand sämtliche Daten nach § 2 Absatz 4 zu allen Benutzern vorlegen, die an der Abstimmung, auch im Wege der Delegation, teilgenommen haben und überprüft deren Akkreditierung und Stimmberechtigung. Das Ergebnis der Überprüfung teilt das Landesschiedsgericht dem Antragsteller und dem Landesvorstand mit. Der Antragsteller kann innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung das Ergebnis der Abstimmung beim Landesschiedsgericht anfechten. In diesem Verfahren ist dem Antragssteller vom Landesvorstand zu allen Benutzern, die an der Abstimmung teilgenommen haben, Einblick in die Daten nach § 2 Absatz 4 und die Akkreditierung und die Stimmberechtigung betreffenden Daten zu gewähren. Die Daten sind vom Antragsteller vertraulich zu behandeln. Allen Benutzern, deren Pseudonym in dieser Weise aufgelöst worden ist, wird vom Landesvorstand dieser Umstand und der bürgerliche Name des Antragstellers mitgeteilt.</br></br>(4) Alle Daten sind nach Ende der Einspruchsfrist eines Antrags dauerhaft in nicht rückverfolgbarer Weise von den personenbezogenen Daten zu trennen. Daten ausgetretener Personen werden gelöscht, sobald keinerlei Verbindung mehr zu einem Antrag, einer Anregung oder einer Abstimmung besteht.</br></br>=== § 7 Veröffentlichung und Dokumentation ===</br></br>Alle Ergebnisse der SMV werden vom Landesvorstand veröffentlicht und dokumentiert.</br></br>=== § 8 Systembetrieb ===</br></br>(1) Für den Systembetrieb ist der Landesvorstand zuständig. Störungen im Systembetrieb sind dem Landesverband unverzüglich anzuzeigen.</br></br>(2) Bei Störungen von mehr als zwölf Stunden werden laufende Fristen bis zur Behebung der Störungen unterbrochen.</br></br>=== § 9 Inkrafttreten und Änderungen ===</br></br>Diese Geschäftsordnung tritt unmittelbar mit Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung in Kraft. Änderungen der Geschäftsordnungen beschließt ein Parteitag oder die Ständige Mitgliederversammlung selbst (§ 5 Absatz 1 Buchstabe b) (*).</br></br>---</br>Anlage 1: Die Schulze-Methode wird wie in Kapitel 2 des Beitrages von Markus Schulze (»A New Monotonic, Clone-Independent, Reversal Symmetric, and Condorcet-Consistent Single-Winner Election Method«, Entwurf vom 2. Juli 2012, erreichbar unter http://m-schulze.webhop.net/schulze1.pdf ) beschrieben unter Anwendung des in Kapitel 6 beschriebenem Vergleichsoperators angewendet.</br></br>Anlage 2: Das Verfahren des Satus-Quo-Antrags ist in »Preferential voting in LiquidFeedback« des Interaktive Demokratie e.V. Verein zur Förderung des Einsatzes elektronischer Medien für demokratische Prozesse beschrieben, erreichbar unter http://liquidfeedback.org/lqfb/preferential_voting/.benem Vergleichsoperators angewendet. Anlage 2: Das Verfahren des Satus-Quo-Antrags ist in »Preferential voting in LiquidFeedback« des Interaktive Demokratie e.V. Verein zur Förderung des Einsatzes elektronischer Medien für demokratische Prozesse beschrieben, erreichbar unter http://liquidfeedback.org/lqfb/preferential_voting/.)
- NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA031 + (Der Landesverband der Piratenpartei Nordrh … Der Landesverband der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen möge folgende </br>Satzungsergänzungen beschließen:</br></br></br>'''<u>MODUL 1</u>''' (Grundmodul "verbindliche Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen und Programm")</br></br>§ 6a Der Landesparteitag (Ergänzungsantrag)</br></br>(8) Der Landesparteitag tagt daneben online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy als Ständige Mitgliederversammlung (im folgenden "SMV" genannt). Jeder Pirat im Landesverband Nordrhein-Westfalen hat das Recht, an der SMV teilzunehmen. Die Stimmberechtigung in der SMV richtet sich nach § 4 Absatz 4 der Bundessatzung.</br></br>(9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen sowie Anträge zu Programmen verbindlich beschließen. Sie kann Anträge zur Satzung, zur Finanzordnung, zur Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) nicht verbindlich beschließen, insoweit kann die SMV nur Empfehlungen abgeben.</br></br>(10) Der Landesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der SMV, in der auch die Konstituierung der SMV geregelt ist. Nach der Konstituierung kann auch die SMV über ihre Geschäftsordnung entscheiden.</br></br>(11) Geheime Abstimmungen und Wahlen finden im Rahmen der SMV nicht statt. Alles weitere regelt die Geschäftsordnung zur SMV.</br></br>§ 6b Der Landesvorstand</br></br>(7) j) Systembetrieb SMV gemäß §6a. </br></br></br>'''<u>MODUL 2</u>''' (Variante mit Satzung und Inkrafttreten Vorbehalt für §6a(9))</br></br>§6a Der Landesparteitag</br></br>(9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen </br>sowie Anträge zu Programmen, zur Satzung, zur Finanzordnung, zur </br>Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur Verschmelzung mit anderen </br>Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) verbindlich beschließen. Bei Satzungs-, </br>Finanzordnungs-, Schiedgerichtsordnungs-, Auflösungsanträgen und Anträgen zur </br>Verschmelzung mit anderen Parteien kann der Vorstand innerhalb der ersten 7 </br>Tage nach Abstimmungsende durch einen schriftlich begründeten Beschluss das </br>Inkrafttreten eines Antrags auf das Ende des nächsten Landesparteitag der </br>Piratenpartei Nordrhein-Westfalen verschieben.</br></br></br>'''<u>MODUL 3</u>''' (All-Incl. Variante ohne Vorbehalt für §6a(9))</br></br>§6a Der Landesparteitag</br></br>(9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen sowie Anträge zu Programmen, zur Satzung, zur Finanzordnung, zur Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) verbindlich beschließen.zung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) verbindlich beschließen.)
- NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/PaP001.0 + (Der Mindesturlaub soll von 4 auf 5 Wochen erhöht werden. Änderung des BUrlG §3 Abs. 1 in: (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 30 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.)
- NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP056.1 + (Der Parteitag möge beschließen an geeignet … Der Parteitag möge beschließen an geeigneter Stelle in dem Kapitel \"Bildung\" unter dem Punkt \"Schulen demokratisieren\" einzufügen:</br></br><b>Schule gemeinsam gestalten</b></br><br/></br>Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass sich alle Schülerinnen und Schüler aktiv an Entscheidungen in der Schule beteiligen können. Es sollen Möglichkeiten '''neben oder als Ersatz der Schülervertretung''' geschaffen werden, <s>dass</s> '''damit sich''' jede Schülerin<s>nen</s> und jeder Schüler '''auch ohne Amt oder Funktionen''' <s>seine Stimme abgeben und</s> '''mit der eigenen Stimme''' <s>sich</s> aktiv an dem Entscheidungsprozess beteiligen kann. '''Dies könnte z.B. über eine Plattform stattfinden, die auf Liquid Democracy basiert. Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit gegeben werden dort Ideen zu erstellen, Verbesserungsvorschläge vorzustellen und über sie zu diskutieren und abzustimmen.''' Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche lernen''',''' ihre <s>eigene</s> Meinung zu vertreten und dass es wirksam ist, eine Stimme zu haben und <s>diese abzugeben</s> '''zu Gehör bringen.'''t; Meinung zu vertreten und dass es wirksam ist, eine Stimme zu haben und <s>diese abzugeben</s> '''zu Gehör bringen.''')
- NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP063.1 + (Der Parteitag möge beschließen an geeignet … Der Parteitag möge beschließen an geeigneter Stelle in dem Kapitel \"Bildung\" einzufügen:</br></br>Alltagswissen - Schülerinnen und Schüler auf das Leben vorbereiten</br></br>ALT</br></br>Nach der Schule kommt es immer wieder für Schülerinnen und Schüler zum bösen Erwachen. Fit in Geometrie und Algebra, Grundkenntnisse in mehreren Fremdsprachen und top informiert zur französischen Revolution. Wie das mit der eigenen Krankenversicherung funktioniert oder wie beim ersten Job eine Steuererklärung schreibt ist völlig unbekannt. In vielen Familien kann dieses Alltagswissen nicht ausreichend besprochen werden. Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schülern auch in der Schule Alltagswissen vermittelt wird und dies fester Bestandteil des Lehrplans wird.</br></br>NEU<br></br>'''Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schülern auch in der Schule ''erweitertes'' Alltagswissen ''wie z.B. das Schreiben der Steuererklärung'' vermittelt wird und dies fester Bestandteil des Lehrplans wird ''und in den bereits vorhandenen Fächern integriert wird.''</br>'''Nach der Schule kommt es immer wieder für Schülerinnen und Schüler zum bösen Erwachen. Fit in Geometrie und Algebra, Grundkenntnisse in mehreren Fremdsprachen und top informiert zur französischen Revolution. Wie das mit der eigenen Krankenversicherung funktioniert oder wie beim ersten Job eine Steuererklärung schreibt ist völlig unbekannt. In vielen Familien kann dieses Alltagswissen nicht ausreichend besprochen werden.'''</br>'''ssen nicht ausreichend besprochen werden.''' ''')
- NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/GP004.1 + (Der Parteitag möge beschließen an geeignet … Der Parteitag möge beschließen an geeigneter Stelle in dem Kapitel \"Bildung\" einzufügen:</br></br>Alltagswissen - Schülerinnen und Schüler auf das Leben vorbereiten</br></br>ALT</br></br>Nach der Schule kommt es immer wieder für Schülerinnen und Schüler zum bösen Erwachen. Fit in Geometrie und Algebra, Grundkenntnisse in mehreren Fremdsprachen und top informiert zur französischen Revolution. Wie das mit der eigenen Krankenversicherung funktioniert oder wie beim ersten Job eine Steuererklärung schreibt ist völlig unbekannt. In vielen Familien kann dieses Alltagswissen nicht ausreichend besprochen werden. Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schülern auch in der Schule Alltagswissen vermittelt wird und dies fester Bestandteil des Lehrplans wird.</br></br>NEU<br></br>'''Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schülern auch in der Schule ''erweitertes'' Alltagswissen ''wie z.B. das Schreiben der Steuererklärung'' vermittelt wird und dies fester Bestandteil des Lehrplans wird ''und in den bereits vorhandenen Fächern integriert wird.''</br>'''Nach der Schule kommt es immer wieder für Schülerinnen und Schüler zum bösen Erwachen. Fit in Geometrie und Algebra, Grundkenntnisse in mehreren Fremdsprachen und top informiert zur französischen Revolution. Wie das mit der eigenen Krankenversicherung funktioniert oder wie beim ersten Job eine Steuererklärung schreibt ist völlig unbekannt. In vielen Familien kann dieses Alltagswissen nicht ausreichend besprochen werden.'''</br>'''ssen nicht ausreichend besprochen werden.''' ''')
- NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/GP001.1 + (Der Parteitag möge beschließen an geeignet … Der Parteitag möge beschließen an geeigneter Stelle in dem Kapitel \"Bildung\" unter dem Punkt \"Schulen demokratisieren\" einzufügen:</br></br>Schule gemeinsam gestalten<br></br>Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass sich alle Schülerinnen und Schüler aktiv an Entscheidungen in der Schule beteiligen können. Es sollen Möglichkeiten '''neben oder als Ersatz der Schülervertretung''' geschaffen werden, <s>dass</s> '''damit sich''' jede Schülerin<s>nen</s> und jeder Schüler '''auch ohne Amt oder Funktionen''' <s>seine Stimme abgeben und</s> '''mit der eigenen Stimme''' <s>sich</s> aktiv an dem Entscheidungsprozess beteiligen kann. '''Dies könnte z.B. über eine Plattform stattfinden, die auf Liquid Democracy basiert. Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit gegeben werden dort Ideen zu erstellen, Verbesserungsvorschläge vorzustellen und über sie zu diskutieren und abzustimmen.''' Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche lernen''',''' ihre <s>eigene</s> Meinung zu vertreten und dass es wirksam ist, eine Stimme zu haben und <s>diese abzugeben</s> '''zu Gehör bringen.'''u vertreten und dass es wirksam ist, eine Stimme zu haben und <s>diese abzugeben</s> '''zu Gehör bringen.''')
- NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP063.0 + (Der Parteitag möge beschließen an geeignet … Der Parteitag möge beschließen an geeigneter Stelle in dem Kapitel "Bildung" einzufügen:</br></br>Alltagswissen - Schülerinnen und Schüler auf das Leben vorbereiten</br></br>Nach der Schule kommt es immer wieder für Schülerinnen und Schüler zum bösen Erwachen. Fit in Geometrie und Algebra, Grundkenntnisse in mehreren Fremdsprachen und top informiert zur französischen Revolution. Wie das mit der eigenen Krankenversicherung funktioniert oder wie beim ersten Job eine Steuererklärung schreibt ist völlig unbekannt. In vielen Familien kann dieses Alltagswissen nicht ausreichend besprochen werden. Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schülern auch in der Schule Alltagswissen vermittelt wird und dies fester Bestandteil des Lehrplans wird.ies fester Bestandteil des Lehrplans wird.)