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Hier sind 17 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

  • Hilfen für Eltern bei der WiedereingliederHilfen für Eltern bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben - mit der Berufstätigkeit beider Eltern lösen sich auch viele Unterhaltsprobleme. Wir sehen immer wieder: Ohne die Berufstätigkeit beider Elternteile ist in 90 Prozent aller Fälle Scheidungsarmut und damit auch Kinderarmut vorprogrammiert.nd damit auch Kinderarmut vorprogrammiert.  +
  • Hintergrund unserer Forderung ist: Auf dieHintergrund unserer Forderung ist: Auf diese Weise wird Gleichheit zwischen den Eltern praktiziert, den Kindern bleiben beide Eltern „erhalten”, beide können berufstätig sein. Berufstätigkeit beider Elternteile ist entscheidend um Scheidungs- und damit auch Kinderarmut zu vermeiden. Beide Eltern übernehmen Pflichten für Erziehung und Unterhalt der Kinder.en für Erziehung und Unterhalt der Kinder.  +
  • Tatsache ist, Kinderbetreuung ist der wichtigste Baustein, damit beide Elternteile arbeiten können. Wir meinen und halten es für bezahlbar: Für Eltern, die weniger als 1800 Euro netto verdienen, sollte Kinderbetreuung kostenlos sein.  +
  • Wir fordern einen Mindestselbstbehalt von 1250 EURO  +
  • Wir machen die Beobachtung: Gerade bei langen Ehen ist oft auf Grund des Versorgungsausgleichs Altersarmut vorprogrammiert. Es gilt darüber nachzudenken, wie dies vermieden werden kann.  +
  • Wir meinen, der Staat muss sich bei Umgangsverweigerung mehr engagieren. Umgangsverweigerung darf nicht einfach als Kollateralschaden von Scheidung und Trennung hingenommen werden.  +
  • Wir meinen, die Erhaltung des familialen Systems dient der Stabilität des Kindes. So werden langfristige soziale Folgekosten vermieden. Die individuell anfallenden und nachgewiesenen Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.  +
  • Wir meinen, die rasche Umsetzung von Unterhaltstiteln dient sowohl dem Unterhaltspflichtigen, dem Unterhaltsberechtigten und insbesondere den Kindern. Sinnlose Kosten und psychischer Stress werden vermieden.  +
  • Wir meinen, es kann nicht sein, dass unterWir meinen, es kann nicht sein, dass unterhaltspflichtige Menschen wie Ledige besteuert werden. Alle Aufwendungen für Kinder sind soziale Aufwendungen zum Wohle der Gesellschaft und des Sozialstaates. Was unterhaltspflichtige Menschen an Unterhalt bezahlen, steht ihnen nicht mehr zu. Besteuert werden darf bekanntlich nur, was dem jeweiligen Steuerzahler zur Verfügung steht.weiligen Steuerzahler zur Verfügung steht.  +
  • Wir meinen Ganztagesbetreuung ist ein Angebot, das für berufstätige Eltern wichtig ist - ja vielfach Voraussetzung für Berufstätigkeit.  +
  • Wir meinen, gerade auch für Trennungskinder kann das auch eine wichtige und praktische Hilfe sein.  +
  • Wir meinen gerade für Kinder, die von Trennung und Scheidung betroffen sind, sollte der Anspruch auf beide Eltern als Kinderrecht im Grundgesetz verankert werden.  +
  • Wir meinen, mediative Verfahren bieten für unserer Gesellschaft ein erhebliches „Befriedungspotential”, das noch nicht annähernd ausgeschöpft ist.  +
  • Wir meinen, mit Bildung steht und fällt unsere Gesellschaft. Gerade in Bezug auf Bildung und Ausbildung müssen bildungsorientierten Kindern und Eltern Anreize geboten werden.  +
  • Wir meinen nicht der Ehering darf Maßstab Wir meinen nicht der Ehering darf Maßstab für die Besteuerung sein, sondern die Aufwendungen/Ausgaben für Betreuung und Unterhalt sowohl für Kinder aber auch die Aufwendungen für pflegebedürftige Eltern/Verwandte. Nur so lässt sich die extrem schwierige Bevölkerungsstruktur moderieren und mittelfristig verbessern.r moderieren und mittelfristig verbessern.  +
  • Wir meinen, wer Kinder erzieht, darf im Alter nicht dafür mit Altersarmut bestraft werden.  +
  • Wir sehen, dass fikitve Einkommen häufig angerechnet werden, obwohl sie real nicht zur Verfügung stehen.  +