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Hier sind 18 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

  • Der Kreisverband unterstützt die Liste der Piraten-Hochschulgruppe mit dem im Haushaltsplan für die StuPa-Wahl ausgewiesenen Betrag. Gegebenenfalls wird der HSG ein Vorschuss gewährt.  +
  • Der Kreisvorstand beschließt, einen Kreisparteitag für den 11.06.2014, 19:30 Uhr einzuberufen.  +
  • Der Kreisvorstand billigt nachfolgende VerDer Kreisvorstand billigt nachfolgende Verstöße gegen den [[RP:Kreisverband_Rheinhessen/Vorstand/GO#Ausgaben | Abschnitt „Finanzen“ Unterabschnitt „Ausgaben“]] der Geschäftsordnung des Kreisvorstandes:</br>* Beschaffung von Kabelbindern für 123,94€ ohne Beschluss, damit Überschreiten der 50€-Grenze</br>* Durch Freigaben in Summe von 171,04€ Überschreitung der monatlichen summierten Obergrenze von 100€. Die Ausgaben setzen sich zusammen aus: </br>** 123,94€ für o.g. Kabelbinder</br>** 25,20 Auslagenerstattung zur Beschaffung von Tapetenkleister und Holzleim</br>** 8,00€ für Kopien des Formulars zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften</br>** 13,90€ Auslagenerstattung für die Beschaffung von Tapetenkleisterng für die Beschaffung von Tapetenkleistern  +
  • Der Kreisvorstand möge beschließen, dass dDer Kreisvorstand möge beschließen, dass der Kreisverband Rheinhessen einen seinem Anteil an der Parteienfinanzierung entsprechenden Anteil an den Kosten für die Rechenschaftslegung 2012 übernimmt. Gemäß Beschluss des Landesfinanzausschuss werden an den KV Rheinhessen 7.855,87€ aus der Parteienfinanzierung ausgeschüttet, der Anteil an den Kosten der Rechenschaftslegung beträgt 302,59€.n der Rechenschaftslegung beträgt 302,59€.  +
  • Der Kreisvorstand möge beschließen, dass Der Kreisvorstand möge beschließen, dass </br>die Vertrauenspersonen für den Wahlvorschlag für den Stadtrat der kreisfreien Stadt Mainz </br>und </br>die Vertrauenspersonen für den Ortsbeirat Mainz-Bretzenheim </br>aufgefordert werden, einen Antrag auf Erteilung einer kreiseinheitlichen Listennummer nach § 24 Abs. 2 Satz 1 KWG für das Gebiet der kreisfreien Stadt Mainz beim Wahlleiter einzureichen, um eine gleichlautende Listennummer für die Wahlen zum Stadtrat Mainz und zum Ortsbeirat Bretzenheim zu erlangen. </br>Dieser Antrag ist gemäß der Bekanntmachung des Stadtwahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrates und der Ortsbeiräte sowie für die Wahl der Ortsvorsteherinnen bzw. der Ortsvorsteher der Stadt Mainz am 25. Mai 2014, Abschnitt VIII. (Seite 3) [1] ist ein entsprechender Antrag bis zum 7. April, 18:00 Uhr zu stellen.</br>[1] http://www.mainz.de/C1256D6E003D3E93/files/Amtsblatt07-14.pdf/$FILE/Amtsblatt07-14.pdfmtsblatt07-14.pdf/$FILE/Amtsblatt07-14.pdf  +
  • Der Kreisvorstand möge beschließen: Den Referenten der BGE-Veranstaltung wird jeweils eine Verpflegungspauschale von 30€ gewährt.  +
  • Der Kreisvorstand möge beschließen: Für den Druck von Plakaten und Flyern für die BGE-Veranstaltung wird ein Budget von 380€ zur Verfügung gestellt.  +
  • Der Kreisvorstand möge die Ausrichtung einer Wahlkampfveranstaltung zum Thema Bedingungsloses Grundeinkommen am 18. Mai 2014 beschließen.  +
  • Der Kreisvorstand Rheinhessen möge beschliDer Kreisvorstand Rheinhessen möge beschließen,</br>im Zeitraum innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung des</br>amtlichen Endergebnisses der Wahl zum Mainzer Stadtrat eine</br>Kreismitgliederversammlung für die Mitglieder in der kreisfreien Stadt</br>Mainz einzuberufen. Deren Tagesordnung soll die Wahl der zusätzlichen</br>Mitglieder der Fraktionsgruppe für die Fraktion im Mainzer Stadtrat</br>beinhalten.e Fraktion im Mainzer Stadtrat beinhalten.  +
  • Es wurden 750 Plakate auf Affichenpapier (Es wurden 750 Plakate auf Affichenpapier (250 ÖPNV, 500 Fluglärm) bestellt.</br>Im Keller der LGS lagern ca. 220 Hartfaserplatten (ca. 160 ungenutzt,</br>ca. 60 beklebt).</br>Um die Plakatierung zu ermöglichen brauchen wir Hartfaserplatten und</br>Kleister. Dies war beim Beschluss des Plakatbudgets bekannt und Teil der</br>Diskussion.</br>Daher möge der Kreisvorstand den Kauf von 500 Hartfaserplatten A1</br>gebohrt, beschließen. Die Platten werden angeliefert.</br>Zum Kauf der Hartfaserplatten inklusive Lieferung wird ein Budget von</br>800€ angesetzt.ferung wird ein Budget von 800€ angesetzt.  +
  • Für die Entplakatierung von Kommunal- und Für die Entplakatierung von Kommunal- und Europawahl in Mainz wird für 26. und 27. Mai für 48h ein Fahrzeug von einem Autovermietungsunternehmen</br>angemietet. Das Budget für diese Anmietung beträgt 300€ für Miete,</br>Mehrkilometer (über Freikilometer hinausgehend), Wiederbetankung und</br>Absenkung der Selbstbeteiligung auf 200€.</br>Im Falle einer Beschädigung im Rahmen des Parteizwecks übernimmt der</br>Kreisverband die Selbstbeteiligung, sofern keine grobe Fahrlässigkeit</br>oder Vorsatz vorliegt. Die Kaution beträgt 200€ und fließt nach Rückgabe</br>an die Partei zurück.fließt nach Rückgabe an die Partei zurück.  +
  • Für die Plakatierung in Mainz und in den Landkreisen wird ein Fahrtkostenbudget von 300€ beschlossen. Entsprechende Fahrtkostenabrechnungen sind gemäß der Reisekostenordnung der Partei beim Schatzmeister des Kreisverbandes einzureichen.  +
  • Für die Plakatierung zur Kommunal- und EurFür die Plakatierung zur Kommunal- und Europawahl in den Landkreisen</br>Mainz-Bingen und Alzey-Worms wird für 16./17. April für 24h ein Fahrzeug</br>von einem Autovermietungsunternehmen angemietet. Das Budget für diese</br>Anmietung beträgt 170€ für Miete, Mehrkilometer (über Freikilometer</br>hinausgehend), Wiederbetankung und Absenkung der Selbstbeteiligung auf</br>200€.</br>Im Falle einer Beschädigung im Rahmen des Parteizwecks übernimmt der</br>Kreisverband die Selbstbeteiligung, sofern keine grobe Fahrlässigkeit</br>oder Vorsatz vorliegt. Die Kaution beträgt 200€ und fließt nach Rückgabe</br>an die Partei zurück.fließt nach Rückgabe an die Partei zurück.  +
  • Für die Plakatierung zur Kommunal- und EurFür die Plakatierung zur Kommunal- und Europawahl in Mainz wird für 11.</br>und 12. April für 24h ein Fahrzeug von einem Autovermietungsunternehmen</br>angemietet. Das Budget für diese Anmietung beträgt 150€ für Miete,</br>Mehrkilometer (über Freikilometer hinausgehend), Wiederbetankung und</br>Absenkung der Selbstbeteiligung auf 200€.</br>Im Falle einer Beschädigung im Rahmen des Parteizwecks übernimmt der</br>Kreisverband die Selbstbeteiligung, sofern keine grobe Fahrlässigkeit</br>oder Vorsatz vorliegt. Die Kaution beträgt 200€ und fließt nach Rückgabe</br>an die Partei zurück.fließt nach Rückgabe an die Partei zurück.  +
  • Immer häufiger kommen Äußerungen auf, auf Immer häufiger kommen Äußerungen auf, auf den Mailinglisten Rheinhessen</br>und Mainz gingen Informationen zu sehr unter. Angesprochen wird dabei</br>vor allem, dass Informationen zwar verbreitet werden, aber dies</br>innerhalb von Diskussionen geschieht. Dies führt zum teilweisen Verlust</br>bzw zur Nichtverbreitung relevanter Informationen. Da sich diese</br>Probleme auf einer vollständig offenen Liste nicht verhindern lassen und</br>Diskussionen und kritische Betrachtung gewünscht ist wird zur</br>Verbreitung von Informationen eine Info-Mailingliste für den</br>Kreisverband eingerichtet.</br>Auf dieser soll jedes Mitglied relevante Informationen (insbesondere</br>Terminankündigungen, Demos, Infostände, Parteitage u.ä.) verbreiten</br>können. Diskussionen sind auf dieser Mailingliste zu verhindern, sie</br>sollen auf der Rheinhessen- oder Mainz-Mailingliste ablaufen.</br>Diese Info-Mailingliste wird strikt moderiert, Mails müssen zunächst von</br>einem Administrator freigeschaltet werden. Als Administrator fungieren</br>die Mitglieder des Kreisvorstandes und/oder gegebenenfalls vom</br>Kreisvorstand damit beauftragte Personen.</br>Ein Grundsatzkatalog für die Freischaltung der Mail ist zu erarbeiten. Freischaltung der Mail ist zu erarbeiten.  +
  • Im [[RP:Kreisverband_Rheinhessen/Vorstand/GO#Konto | Abschnitt „Finanzen“ Unterabschnitt „Konto“, Punkt 4]] wird im ersten und im dritten Satz „der Generalsekretär“ durch „der Stellvertretende Vorsitzende“ ersetzt.  +
  • [[RP:Kreisverband_Rheinhessen/Vorstand/GO#[[RP:Kreisverband_Rheinhessen/Vorstand/GO#Umlaufbeschl.C3.BCsse | Abschnitt „Vorstandssitzungen“ im Unterabschnitt „Umlaufbeschlüsse“]] wird der Satz „Der Umlaufbeschluss wird wirksam, nachdem der Vorsitzende oder sein Stellvertreter das Ergebnis bekannt gegeben hat.“ Geändert in „Der Umlaufbeschluss wird wirksam, nachdem ein Vorstandsmitglied das Ergebnis bekannt gegeben hat.“itglied das Ergebnis bekannt gegeben hat.“  +
  • Zur zielgruppengerechten Wahlwerbung werden für die Studentenwohnanlagen 10.000 1/3-A4 (Din lang)-Flyer beschafft. Das Budget beträgt 80€.  +