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{{Antragsformular
|autor=No.0244
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Vorstand: Amtszeiterhöhung auf 2 Jahre
|text=Es wird beantragt in der Satzung den §9b (4) und (6) zu ändern, so dass ein ordentlicher Kreisparteitag alle 2 Jahre stattfindet und somit der Vorstand auf die Dauer von zwei Jahren gewählt wird:

(4) Der ordentliche Kreisparteitag findet alle zwei Jahre statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch einzuberufen.

(6) Die Aufgaben des Kreisparteitages sind die Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen der Partei im Kreisverband. Die Tagesordnung des ordentlichen Kreisparteitages hat vorzusehen:

*den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes
*den nach den Vorschriften des Parteigesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters
*Antragsberatungen und Beschlussfassungen
*Entlastung des Kreisvorstandes auf Antrag der Rechnungsprüfer
*Wahl des Kreisvorstandes
*Wahl von mindestens einem, i.d.R. aber zwei Rechnungsprüfern für die Folgeperiode.
|begruendung=Die Einarbeitungszeit der Vorstände nimmt einen Großteil ihrer Amtszeit ein.
Mit einer zweijährigen Amtszeit wird die Partei um einen Wahlparteitag pro Jahr entlastet.

§9(5) PartG sieht sowieso mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes vor, so daß dies mit der Entlastung und Neuwahl verknüpft werden kann.

§11(1) PartG sieht die Wahl mindestens alle zwei Kalenderjahre wörtlich vor.
|prüficon=2
}}
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