Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
{{HamburgAntrag
|Antragstext=Das Landesprogramm der Piratenpartei Hamburg wird im Kapitel "Digitale Gesellschaft" um folgenden Passus ergänzt:

'''Keine Störerhaftung für Anbieter freier WLAN-Hotspots'''

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich auf Bundesebene dafür ein, Betreiber offener, drahtloser Internetzugänge von der sogenannten Störerhaftung für Inhalte, die unbekannte Dritte über ihr Netz leiten, zu befreien. Flächendeckendes, offenes WLAN ohne bürokratische Anmeldeprozeduren oder Überwachungseinrichtungen würde eine bedeutende Aufwertung des Wirtschafts- und Tourismusstandorts Hamburg darstellen und gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der digitalen Spaltung leisten. Dies ist nur möglich, wenn Anbieter nicht weiterhin durch Abmahnungen einem Rechts- und Kostenrisiko ausgesetzt werden. Durch die Initiativen von Cafes, Hotels, weiterer gewerblicher oder gemeinnütziger Einrichtungen, sowie von Privatpersonen, entstünde so innerhalb kürzester Zeit eine flächendeckende Versorgung, ohne den städtischen Haushalt in irgendeiner Form zu belasten, so wie es außerhalb Deutschlands in den meisten Metropolen bereits der Fall ist.
|Antragsteller=[[Benutzer:BuMa|Burkhard Masseida]] und [[Benutzer:Fridtjof|Fridtjof Bösche]]
|Eingereicht=01.08.2012
|Angenommen=08.09.2012
|LptNum=14
}}

==Begründung==

Im Gegensatz zur derzeitigen Bundesratsinitiative der Hamburger SPD setzen wir als Piraten uns nicht dafür ein, bloß einen "rechtssicheren" Weg zu definieren, welche Registrierungs-, Überwachungs- und Gängelungsmechanismen man als Betreiber eines Hotspots implementieren muss, um sich der Haftung für Forderungen zu entziehen, die durch "nicht legitimierte" Nutzer entstehen. Stattdessen fordern wir, dass jede juristische oder private Person gefahrlos freie WLAN-Zugänge für die Allgemeinheit anbieten kann.

Natürlich würde das dazu führen, dass die eine oder andere Urheberrechtsverletzung nicht geahndet bzw. abgemahnt werden kann. Das Interesse der Rechteverwerter hat aber in diesem Falle gegenüber dem Interesse der Hotspotbetreiber und der Internetnutzer zurückzustehen. Wir machen ja schließlich auch keine Verkehrsbetriebe dafür haftbar, wenn sie Ladendiebe durch die Gegend fahren.

===Infos===

:[http://de.wikipedia.org/wiki/Hot_Spot_(WLAN) http://de.wikipedia.org/wiki/Hot_Spot_(WLAN)]
:[http://de.wikipedia.org/wiki/Störerhaftung http://de.wikipedia.org/wiki/Störerhaftung]
:[http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung]
:[http://www.hansjoerg-schmidt.de/mywp/wp-content/upload/AntragWLANBundesratsinitiative.pdf http://www.hansjoerg-schmidt.de/mywp/wp-content/upload/AntragWLANBundesratsinitiative.pdf]

LiquidFeedback: 39 zu 0 zu 0 angenommen, allerdings aus Zeitgründen nur als "Meinungsbild"
Anonymer Benutzer

Navigationsmenü