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* S01f Ergänzung zu §9 Finanzen
* Antragsteller: Marko Goschin (Toni Rotter hat mit formuliert)

§ 9 wird um eine neue Ziffer, z. B. 6, erweitert:
6. Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einer von der Kreisvollversammlung jährlich festzulegenden Gesamtsumme ohne besonderen Beschluss der Kreisvollversammlung zu fassen. Alle Ausgaben außerhalb von speziell festgelegten Budgets benötigen einen Vorstandsbeschluss und einen Umsetzungsbeauftragten. Zu allen Ausgaben besteht Protokoll und Informationspflicht.

[[Kategorie:Chemnitz|KVV2012.2]]
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