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=Isselburg=

==Zeitraum==

keine Genaue Angabe

==Genemigung im VollZitat==

From: "Frank Schaffeld" <frank.schaffeld[at]isselburg[dot]de>
To: xxxxxxx@googlemail.com>
Sent: Thursday, March 22, 2012 9:32 AM
Subject: Plakatwerbung anlässlich von Wahlen


Sehr geehrter Herr xxxxxx,

das Aufstellen von Wahlwerbeplakaten im öffentlichen Verkehrsraum stellt
eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich genehmigungsbedürftig ist.
Diese Genehmigung gilt laut Sondernutzungssatzung der Stadt Isselburg
generell unter folgenden Voraussetzungen als erteilt:

- keine Plakatierung an Bäumen (dies ist laut ordnungsbehördlicher
Verordnung in Isselburg verboten),
- keine Plakatierung im Bereich von Kreuzungen in einem Mindestabstand
von 15 m zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten,
- keine Plakatierung an Verkehrsschildern (dies ist nach StVG/StVO
verboten),
- die ausgesuchten Plakatstandorte sollen die Verkehrssicherheit aller
Verkehrsteilnehmer berücksichtigen
und insbesondere Sicht- oder Mobilitätsbehinderungen vermeiden,
- Wahlplakate sind in einem Format nicht größer als DIN A0 auf Trägern
aufzubringen, die dann möglichst schonend zu befestigen sind,
- das direkte Bekleben von öffentlichen Einrichtungen im öffentlichen
Verkehrsraum ist verboten (z.B. Straßenlaternen,
Stromkästen etc.)
- Wahlplakate dürfen nicht in die Fahrbahn bzw. in den Luftraum darüber
hineinragen,
- Wahlplakate müssen in für Fußgänger und Radfahrer vorgesehenen
Verkehrsraumbereichen so angebracht werden,
dass die Unterseite der Plakate eine Mindesthöhe von 2,50 m vom Boden
erreicht.

Ich betone, dass mit dieser Email keine über die Regelung der
Sondernutzungssatzung hinausgehende Wahlsichtwerbung genehmigt wird.

Bitte beachten Sie auch den dieser Email angehängten Runderlass zur
Lautsprecher- und Plakatwerbung anlässlich
von Wahlen.

Bezüglich des Aufstellens von Großwerbeflächen wäre ich Ihnen für einen
Rückruf und damit persönliche Absprache dankbar.



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Schaffeld

--


Stadt Isselburg
Der Bürgermeister
Fachbereich Ordnung und Soziales
Minervastraße 12

46419 Isselburg

Telefon: 02874/9110
Telefax: 02874/91120


Frank Schaffeld

Telefon: 02874/91128
Email: frank.schaffeld[at]isselbur[dot]de


==Infostände==

für Jede Aktion gesondert zu beantragen, Muster-Schreiben Sie he Anlage.

'''Auzug aus der Mail'''

::Sehr geehrter Herr xxxxxx,

::das Aufstellen eines Infostandes imi öffentlichen Verkehrsraum stellt ebenso wie das Anbringen von Wahlwerbeplakaten im öffentlichen Verkehrsraum eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich genehmigungsbedürftig ist.

::Für einen Infostand wird diese Sondernutzung für den einzelnen Anlass und die jeweilige Örtlichkeit erlaubt. Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie mir das jeweilige Datum und die Örtlichkeit(en) für den oder die Infostände mitteilen könnten. Dann würde ich Ihnen dafür eine gebührenfreie Sondernutzungserlaubnis erteilen. Ein Muster einer solchen Sondernutzungserlaubnis mit den "standardmäßigen" Auflagen füge ich im Anhang bei.

==Anlagen==

*[[Datei:Wahlwerbung.pdf]] Original
*[[Datei:Wahlwerbung.odt]] Offenes Format
*[[Datei:Muster-InfoStände.odt]]


[[Kategorie:Isselburg|Genehmigung]]
[[Kategorie:Kreis Borken:Landtagswahl 2012:Genehmigungen|Isselburg]]
Anonymer Benutzer

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