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BY:Fundraising Protokoll 12 01 19 (Quelltext anzeigen)
Version vom 10. März 2012, 14:13 Uhr
, 14:13, 10. Mär. 2012added Category:Protokoll SG Fundraising (Bayern) using HotCat
==Protokoll vom 19.01.2012==
===Anwesend===
# Arnold
# TJ
# Heinz
# Manfred
# Christian Haas
# Frl.Smilla
# [[Benutzer:Max WeberII|Max WeberII]]
# ?
===Diskutiert wurde===
*Heinz wird dem LV Vorstand als Beauftragter der AG Fundraising vorgeschlagen.
*Es wird ein modularer Musterspendenbrief erstellt, der je nach Adressat veränderbar sein wird. TJ könnte daraus eine Webapplikation machen.
*RL Treffen werden alle 2 Wochen in der LGS stattfinden.
*Die Arbeit wird sich nicht auf einen Spendenbrief beschränken; auch weitere Aktionen, wie Veranstaltungen und Online-Fundraising werden demnächst erörtert werden.
*Manfred wird ein .pdf zum Thema Fundraising bei Firmen erstellen.
*Es soll nur in kleinen und vorher koordinierten Gruppen um Spenden gebeten werden. (Auftritt, Außenwirkung)
*Spenden müssen zwar laut dem in Offenbach verabschiedeten Beschluß ab einem gewissen Betrag offengelegt werden; dennoch haben Spender auch ein Recht auf Privatsphäre und sollten daher nur von den dafür bestimmten Personen auf ihre Spende angesprochen werden.
[[Kategorie:Protokoll SG Fundraising (Bayern)]]
===Anwesend===
# Arnold
# TJ
# Heinz
# Manfred
# Christian Haas
# Frl.Smilla
# [[Benutzer:Max WeberII|Max WeberII]]
# ?
===Diskutiert wurde===
*Heinz wird dem LV Vorstand als Beauftragter der AG Fundraising vorgeschlagen.
*Es wird ein modularer Musterspendenbrief erstellt, der je nach Adressat veränderbar sein wird. TJ könnte daraus eine Webapplikation machen.
*RL Treffen werden alle 2 Wochen in der LGS stattfinden.
*Die Arbeit wird sich nicht auf einen Spendenbrief beschränken; auch weitere Aktionen, wie Veranstaltungen und Online-Fundraising werden demnächst erörtert werden.
*Manfred wird ein .pdf zum Thema Fundraising bei Firmen erstellen.
*Es soll nur in kleinen und vorher koordinierten Gruppen um Spenden gebeten werden. (Auftritt, Außenwirkung)
*Spenden müssen zwar laut dem in Offenbach verabschiedeten Beschluß ab einem gewissen Betrag offengelegt werden; dennoch haben Spender auch ein Recht auf Privatsphäre und sollten daher nur von den dafür bestimmten Personen auf ihre Spende angesprochen werden.
[[Kategorie:Protokoll SG Fundraising (Bayern)]]