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Benutzer:Katja Dathe/Einnahmengedanken (Quelltext anzeigen)
Version vom 27. Dezember 2011, 16:23 Uhr
, 16:23, 27. Dez. 2011→Parteienfinanzierung
Gedanken zu Einnahmen, deren Herkunft, Aufteilung und Verwendung mit Milchmädchenzahlen für 2012
==Ohne Einschränkung bei der Verwendung==
===Parteienfinanzierung===
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__19a.html
# Parteienfinanzierung 2011 allgemein
geschätzt: ca. = 10.000,00 €
# Parteienfinanzierung AHW11
130.105 Stimmen x 0,50 € = 65.052,50 €
===Mitgliedsbeiträge===
2400 Mitglieder x 36,00 € x 0,6 = maximal 51.840,00 €
===Mandatsträgerbeiträge===
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__27.html
Mandatsträgerbeiträge sind regelmäßige Geldleistungen, die ein Inhaber eines öffentlichen Wahlamtes (Mandatsträger) über seinen Mitgliedsbeitrag hinaus leistet.
#wann ist eine Zahlung regelmäßig
#muss ich davon was und wenn ja an wen abgeben
#Ich gehe davon aus, dass der Vorteil von Mandatsträgerregelungen sich daraus ergibt, dass wenns ne Regelung gibt, es ne Forderung wird und die Partei mit dieser Kohle planen kann. Ne freiwillige Willenserklärung reicht da mE nicht aus. ne "Vorschrift" will wohl keiner, ich jedenfalls nicht. Der Trick fällt also weg.
==Mit Einschränkung bei der Verwendung==
===Spenden===
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__25.html
Kann ich aber nicht mit planen, weil ich nicht sicher sein kann ob sie kommen. Es sei denn, sie sind schon da. Das bedeutet:
Wer die Planungssichrheit erhöhen will, der muss vor Aufstellung des Haushaltsplans spenden. Dann ist das Geld schon da und kann dann als liquide Mittel in den Haushaltsplan eingestellt werden.
==Ohne Einschränkung bei der Verwendung==
===Parteienfinanzierung===
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__19a.html
# Parteienfinanzierung 2011 allgemein
geschätzt: ca. = 10.000,00 €
# Parteienfinanzierung AHW11
130.105 Stimmen x 0,50 € = 65.052,50 €
===Mitgliedsbeiträge===
2400 Mitglieder x 36,00 € x 0,6 = maximal 51.840,00 €
===Mandatsträgerbeiträge===
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__27.html
Mandatsträgerbeiträge sind regelmäßige Geldleistungen, die ein Inhaber eines öffentlichen Wahlamtes (Mandatsträger) über seinen Mitgliedsbeitrag hinaus leistet.
#wann ist eine Zahlung regelmäßig
#muss ich davon was und wenn ja an wen abgeben
#Ich gehe davon aus, dass der Vorteil von Mandatsträgerregelungen sich daraus ergibt, dass wenns ne Regelung gibt, es ne Forderung wird und die Partei mit dieser Kohle planen kann. Ne freiwillige Willenserklärung reicht da mE nicht aus. ne "Vorschrift" will wohl keiner, ich jedenfalls nicht. Der Trick fällt also weg.
==Mit Einschränkung bei der Verwendung==
===Spenden===
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__25.html
Kann ich aber nicht mit planen, weil ich nicht sicher sein kann ob sie kommen. Es sei denn, sie sind schon da. Das bedeutet:
Wer die Planungssichrheit erhöhen will, der muss vor Aufstellung des Haushaltsplans spenden. Dann ist das Geld schon da und kann dann als liquide Mittel in den Haushaltsplan eingestellt werden.