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K
hat „PiratenAG/Haftungsrisiko“ nach „NRW:PiratenAG/Haftungsrisiko“ verschoben: ns
Es gibt kein Haftungsrisiko für die Piratenpartei als (Haupt-)Aktionär der Piraten NRW AG für etwaige Verluste der AG bis hin zur Insolvenz. Denn: „Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen.“ (AktG § 1 Abs. 1)

Quelle:<br>
http://www.aktiengesetz.de
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