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{{HamburgAntrag|Eingereicht=07.10.2009|Zurückgezogen=17.10.2009
|Antragsteller=[[Benutzer:Fridtjof|Fridtjof Bösche]]
|Antragstext=Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 12 der Landessatzung Absatz 2 wie folgt geändert wird:
* In Satz 1 wird
*: 3 Piraten an.
: ersetzt durch
:: fünf Piraten an: Ein Vorsitzender, ein Stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und mindestens zwei Beisitzer.
* Satz 2, Satz 3 und Satz 4 werden gestrichen.}}

== Änderung im Kontext ==

{{Kasten blau|12 DER LANDESVORSTAND|
(2) Dem Landesvorstand gehören mindestens <s>3 Piraten an.</s> '''fünf Piraten an:''' <s>Die Vorstandsmitglieder nehmen untereinander eine Geschäftsverteilung in Vorsitzender/-de, stellvertretender Vorsitzender/-de, Schatzmeister/-in und Beisitzer/-in vor. Eine Wiederwahl ist möglich. Alle Vorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht, nur bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.</s> '''Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und mindestens zwei Beisitzer.'''}}
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