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Benutzer:Bodo Thiesen/Satzungsänderungen/BPT-2008.1-BT12 Gäste (Quelltext anzeigen)
Version vom 30. April 2008, 05:30 Uhr
, 05:30, 30. Apr. 2008hat Benutzer:Bodo Thiesen/Satzungsänderungen/BuPT-2008.1/BT12 Gäste nach Benutzer:Bodo Thiesen/Satzungsänderungen/BPT-2008.1-BT12 Gäste verschoben: Keine separate Unterseite für jeden BPT
== Änderungsantrag BPT-2008.1-BT12: Gäste ==
(1)
Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können
durch Beschluss Gäste zulassen.
(2)
Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht.
<b>§11 Abs 1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können
durch Beschluß einzelne Gäste oder alle Gäste allgemein ausschließen.
Grundsätzlich sind Gäste zugelassen.
§11 Abs 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Gäste besitzen Mitspracherecht.
Gäste haben weder Antragsrecht noch Stimmrecht.
</b>
Begründung: Wenn wir grundsätzlich transparent sein wollen, dann können Gäste
nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein. Außerdem kam es schon häufig genug
vor, daß bei diversen Veranstaltungen Gäste anwesend waren und erst im laufe
der Versammlung jemandem aufviel, daß man ja solche erst formal zulassen müsse
(was bestätigt, daß die hier vorgeschlagene formale Regelung in der Praxis
sowieso schon - allerdings ohne Rechtsgrundlage - umgesetzt wird).
(1)
Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können
durch Beschluss Gäste zulassen.
(2)
Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht.
<b>§11 Abs 1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können
durch Beschluß einzelne Gäste oder alle Gäste allgemein ausschließen.
Grundsätzlich sind Gäste zugelassen.
§11 Abs 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Gäste besitzen Mitspracherecht.
Gäste haben weder Antragsrecht noch Stimmrecht.
</b>
Begründung: Wenn wir grundsätzlich transparent sein wollen, dann können Gäste
nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein. Außerdem kam es schon häufig genug
vor, daß bei diversen Veranstaltungen Gäste anwesend waren und erst im laufe
der Versammlung jemandem aufviel, daß man ja solche erst formal zulassen müsse
(was bestätigt, daß die hier vorgeschlagene formale Regelung in der Praxis
sowieso schon - allerdings ohne Rechtsgrundlage - umgesetzt wird).